Beratung zur Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Finanzanlagenvermittler/innen benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um zu Anlageprodukten beraten bzw. vermitteln zu können. Zudem besteht eine Pflicht zur Registrierung in das Vermittlerregister.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken übernimmt dabei die Erstinformation und Beratung zu den Voraussetzungen, die mit einer Erlaubnis und Registrierung verbunden sind. Sie stellt Antragsformulare und Merkblätter zur Verfügung und übermittelt diese an Interessent/innen.
Zudem ist die IHK während des Erlaubnisverfahrens zuständig für Stellungnahmen an die Erlaubnisbehörde.

Produktnummer: 6.29 - Stand: 01.03.2019