Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 110 Erscheinungsdatum: 8. April 2021 17:38 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Bayern entscheidet sich für die Luca App

Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Die App Luca hat hierbei unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer besseren Systemsicherheit den Zuschlag erhalten. Sie ermöglicht die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports. Damit können die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen. Auch die Anwenderinnen und Anwender brauchen nichts zu bezahlen. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist bereits seit zwei Wochen registrierter Nutzer der Luca App. Die IHK bietet damit allen in Präsenz Beschäftigten und ihren Kunden vor Ort die Chance zur benutzerfreundlichen und effektiven Datenerfassung für die Kontaktnachverfolgung: www.ihk-nuernberg.de/de/wir-ueber-uns/geschaeftsstellen-gremien/

 

Bayerischer Ministerrat verschiebt Lockerungen und beschließt Anpassungen hinsichtlich der Öffnung von Geschäften und Betrieben

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. April 2021 u.a. die weiteren Öffnungsschritte und Modell-Projekte um zwei Wochen verschoben. Die inzidenzabhängigen Regelungen für den Einzelhandel wurden angepasst.

Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.

Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt ab dem 12. April Folgendes:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel –wie bisher –unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote ("Click & Meet") zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt –wie bisher –die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ("Click and Collect") auch ohne Test zulässig.

Der Gesamtbericht aus der Kabinettssitzung: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/bericht-aus-der-bayerischen-kabinettssitzung-vom-07.-april-2021.pdf

Alles zur Öffnung von Geschäften und Betrieben: www.ihk-nuernberg.de/s/134747

 

RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement

Das RKI hat aktuell seine Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement in wesentlichen Punkten geändert und deutlich strenger gefasst. Die Änderungen gelten für Personen, die ab dem 1.4.2021 als Kontaktperson eines bestätigten COVID-19-Falls eingestuft werden:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Wir bemühen uns um Klärung, was das im Einzelnen für die betriebliche Praxis bedeutet. Es muss jedenfalls damit gerechnet werden, dass Gesundheitsämter bei gleichzeitiger Nutzung von Räumen durch mehrere Personen selbst bei Einhaltung der AHA-Regeln nach einem Infektionsfall Quarantäne für alle Kontaktpersonen anordnen werden.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick