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Ausgabe 177 Erscheinungsdatum: 15. März 2024 14:48 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Frist für die Corona-Schlussabrechnungen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) wird letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert. Gleichzeitig sollen die Prüfprozesse weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Darauf einigten sich Bund und Länder gestern bei einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsminister mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten.

Der derzeitige Vorsitzende der Konferenz, der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, sagte dazu: "Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen." Seitens der Berufsorganisationen der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, hieß es: "Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen. Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird."

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sollen die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einleiten.

Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html)

Pressemitteilung des  Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (www.stmwi.bayern.de)

IHK-Ratgeber "Schluss- und Endabrechnung für Coronahilfen" (www.ihk-muenchen.de)

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