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Ausgabe 176 Erscheinungsdatum: 9. Oktober 2023 14:03 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die IHK München für Oberbayern weist darauf hin, dass Empfänger der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) unbedingt die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung am 31. Oktober 2023 beachten müssen.

Erfolgt keine fristgerechte Einreichung der Schlussabrechnung, müssen die Corona-Wirtschaftshilfen in voller Höhe (zzgl. Zinsen) zurückgezahlt werden.

Die Überprüfung der Schluss- und Endabrechnung, die nur von prüfenden Dritten eingereicht werden können (z.B. Steuerberater der Unternehmen), übernimmt die IHK München für Oberbayern. Da die Anzahl der Gesamtanträge bei mehr als 350 000 Anträgen liegen wird, rechnet die IHK mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mindestens zwei Jahren, bis alle Anträge bearbeitet sind. In der Regel werden Rückmeldungen nach Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen erst einige Monate später erfolgen. Die Bearbeitung der Endabrechnungen der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022) erfolgt sukzessive.

Die IHK München und Oberbayern hat zusätzlich einen umfangreichen Ratgeber für Unternehmen veröffentlich und eine eigene Hotline (089 5116-1111) für Fragen zu Schluss- und Endabrechnungen eingerichtet.

IHK-Ratgeber "Schluss- und Endabrechnung für Coronahilfen" (www.ihk-muenchen.de)

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