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Ausgabe 130 Erscheinungsdatum: 6. Juni 2021 07:55 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

In Bayern gilt ab Montag, 7. Juni 2021, die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV), die am gestrigen Samstag, 5. Juni 2021, veröffentlicht wurde. Die Verordnung bringt weitreichende Lockerungen mit sich. Unter anderem dürfen die Innengastro und der Handel bei einer Inzidenz unter 100 mit Auflagen (z.B. Hygienekonzept, Kundenbegrenzung) wieder öffnen. In Bayern gibt es außerdem nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100) und der bisher für Bayern geltende Katastrophenfall wird zum 7. Juni aufgehoben.

Die Bestimmungen und Lockerungen ab dem 7. Juni finden Sie jeweils im kurzen Überblick unter den nachfolgenden Internet-Links.

Unser IHK Nürnberg Corona-Informationsportal mit weiteren Informationen zum Thema finden Sie hier: www.ihk-nuernberg.de/s/134744

 

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