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Ausgabe 165 Erscheinungsdatum: 2. Februar 2022 16:15 Uhr

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Appell an Unternehmen: Zugangsregelungen sinnvoll ausgestalten

Im „Praxis-Check“ mit dem Bürokratiebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, hat die IHK im Dezember auf Hindernisse bei der Umsetzung von 3G-/2G-Regeln im betrieblichen Alltag hingewiesen.

Die am „Praxis-Check“ beteiligten Ministerien konnten – teils in Abstimmung mit verantwortlichen Bundesministerien – inzwischen die Regelungen alltagstauglich weiterentwickeln, etwa im Bereich der Anerkennung von betrieblichen Tests durch Dritte, des Einsatzes von externen Dienstleistungsbetrieben in Behörden, Kliniken und Pflegeeinrichtungen oder der befristeten Verlängerung von Fahrerlaubnissen im Güterkraftverkehr.

Der Beauftragte für Bürokratieabbau Herr Nussel hat uns gebeten, darüber hinaus an die Unternehmen in den Kammerbezirken einen Appell weiterzuleiten. Anbei senden wir Ihnen den Wortlaut seines Schreibens zu.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich richte mich heute mit einem persönlichen Appell als Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung an Sie:

Bitte üben Sie Ihr Hausrecht mit Blick auf die zum Schutz vor Covid 19-Infektionen erlassenen Zugangsregelungen sowohl für das eigene Personal als auch für externe Dienstleister mit Mitte und Maß aus, um die Infrastruktur nicht zu gefährden.

Als Beauftragter für Bürokratieabbau habe ich kürzlich die zuständigen Ministerien und Verbände auf Anregung der IHK zu einem Praxis-Check „Dienstleister“ nach Nürnberg eingeladen. Im Praxis-Check wurde deutlich, dass Unternehmen in systemrelevanten Bereichen bei der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen unterstützt werden müssen, damit sie die Infrastruktur aufrecht erhalten können.

In vielen Bereichen gelten staatlicherseits strenge Zugangsbeschränkungen, die für öffentliche Einrichtungen der Maßstab sind. In der Privatwirtschaft werden die Zugangsbeschränkungen jedoch von einzelnen Unternehmen durch den Verweis auf das Hausrecht zum Teil nicht nur angewendet und übertragen, sondern verschärft. Gerade in systemrelevanten Bereichen stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar, wenn nicht ausreichend Dienstleistungs-Personal zur Verfügung steht, das den Zugangsregelungen entspricht.

Angesichts der zu erwartenden stark steigenden Infektionszahlen und damit zwangsläufig auch zunehmenden Personalausfälle aufgrund von Quarantäne kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Deshalb bitte ich die Unternehmen, ihr Hausrecht nur in besonderen Fällen mit verschärften Zugangsbeschränkungen auszuüben. Bitte überprüfen Sie, ob nicht auch eine 3-G-Regelung verhältnismäßig und ausreichend ist, soweit landes- oder bundesrechtlich keine strengeren Zugangsvoraussetzungen bestehen. Denn nur so kann gerade in den systemrelevanten Bereichen die Versorgung gewährleistet werden.

Gleichzeitig werbe ich dafür, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger den nötigen Impfschutz geben lassen, damit der Pandemie wirksam entgegengetreten wird und sich das öffentliche Leben baldmöglichst wieder normalisieren kann. Es ist wichtig, dass wir bei möglichst hohem Schutzniveau die Belange der Wirtschaft nicht aus den Augen verlieren.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Nussel
Beauftragter für Bürokratieabbau
der Bayerischen Staatsregierung

 

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