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Ausgabe 58 Erscheinungsdatum: 21. Oktober 2020 16:46 Uhr

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die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Überbrückungshilfe startet in Phase II

Die Überbrückungshilfe Corona geht in Phase II: Anträge für die Fördermonate September bis Dezember 2020 können ab sofort gestellt werden. Die Antragstellung kann allerdings ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Wer vorab prüfen möchte, ob er für die zweite Phase der Überbrückungshilfe antragsberechtigt und wie hoch die Förderung in etwa ist, kann den Überbrückungshilfen-Vorab-Check der IHK nutzen.

Mehr zur Überbrückungshilfe unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe.

 

Unbedingt Höchstgrenzen bei Förderungen beachten!

Der Bund hat mit Genehmigung der EU-Kommission die geltenden Höchstgrenzen für Förderungen im Zuge der Corona-Pandemie massiv ausgeweitet. Doch die neuen Grenzen können bei Nutzung mehrerer Förderungen trotzdem schnell erreicht und auch überschritten werden. Geben Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln an, dass sie die Höchstgrenze noch nicht erreicht haben, könnte dies im schlimmsten Fall als Subventionsbetrug, also als Straftat, gewertet werden. Achten Sie deshalb auf einen detaillierte Aufstellung aller von Ihnen erhaltenden Subventionen und deren korrekten Angabe auf jedem Förderantrag.

Weitere Informaitonen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik-und-Unternehmensfoerderung/finanzierung-foerderung/achtung-firmen-muessen-hoechstgrenzen-bei-foerderungen-beachten

 

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