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Ausgabe 67 Erscheinungsdatum: 4. Dezember 2020 14:21 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Geschäftsschädigende Quarantäne-Anordnungen

Quarantäne-Anordnungen sollen landesweit möglichst einheitlich sein. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass sich in verschiedenen Teilregionen unterschiedliche Regelungen ergeben.

Wenn Ihnen die Interpretationen einzelner Quarantäne-Anordnungen Ihres Gesundheitsamtes zu hart oder geschäftsschädigend vorkommen (z.B. trotz üblicher Hygiene-/Abstands-/Masken-/Trennwände-Vorkehrungen etc.), melden Sie sich bitte bei uns. Mit dem Amtschef des Bayerischen Gesundheitsministeriums ist vereinbart, dass wir solche Fragen zur Klärung weiterreichen. Ansprechpartner bei uns ist Knut Harmsen (knut.harmsen@nuernberg.ihk.de, 09131 97316-10).

 

Tipp: Erstattung Rundfunkbeitrag und GEMA

Viele Unternehmen suchen im zweiten Lockdown nach Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren. Da kommen die Erstattungsmöglichkeiten bei Rundfunkbeitrag und GEMA gerade recht. Bei einer behördlich angeordneten Schließung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht (www.rundfunkbeitrag.de - Antrag auf rückwirkende Freistellung einer Betriebsstätte - PDF) beantragt werden.

Auch die GEMA erstattet Lizenzkosten für diesen Zeitraum: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/

 

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