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Ausgabe 73 Erscheinungsdatum: 21. Dezember 2020 15:59 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Mittelfränkische Wirtschaft fordert konsistente Strategie für den zweiten Re-Start

Bei allem Verständnis für kurzfristig notwendige Maßnahmen müsse ein ständiges Herunterfahren der Wirtschaft und eine Verlängerung des Lockdowns vermieden werden. Viele Unternehmen wie auch ihre Beschäftigten erlitten hohe Einbußen und es mache sich Angst breit um drohende Existenzvernichtung und Jobverluste. Die Wirtschaft habe mit Hygienekonzepten, Abstandsregeln usw. alles unternommen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Daher bitten IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann und IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch die politischen Entscheidungsträger sich dafür einzusetzen, dass die jetzt geschlossenen Betriebe bald wieder dauerhaft geöffnet werden können.

Das Schreiben an die mittelfränkischen MdL, MdB und MdEP beruht auf einem Votum der IHK-Vollversammlung, das in der Sitzung am vergangenen Dienstag mit überwältigender Mehrheit von 90 Prozent (bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme) beschlossenen wurde.

 

Pandemie: Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverhältnissen

Der Bundestag hat am letzten Donnerstag eine Regelung beschlossen, die klarstellt, dass die Corona-Pandemie zu einer Störung der Geschäftsgrundlage im Gewerbemietverhältnis führen kann. Der Bundesgesetzgeber möchte mit dem Vorschlag klarstellen, dass § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) grundsätzlich Anwendung auf Gewerbemietverträge von Betrieben, die von den Auswirkungen von COVID-19 betroffen sind, finden kann. Dabei wird an die Verhandlungsbereitschaft der Vertragsparteien appelliert, um eine Lastenverteilung der Folgen von COVID-19 von Vermieter und Mieter gleichermaßen vorzunehmen.

 

Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe

Die Empfänger erhalten für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 rückwirkend eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1 180 Euro monatlich. Das Soloselbstständigenprogramm wird mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein.

Eine Antragstellung für das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist für den Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 möglich.

 

Aiwanger: "Überweisungen der Novemberhilfe ab 11. Januar angekündigt"

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger geht davon aus, dass die Bewilligung und Auszahlung der Novemberhilfen ab Mitte Januar möglich sein wird. Aiwanger: "Die Bundesregierung hat uns angekündigt, dass die bislang fehlende Software zur Bewilligung der Auszahlungen der Novemberhilfe am 11. Januar zur Verfügung stehen wird. Dann sind Bewilligungen und Auszahlungen durch die Länder, in Bayern abgewickelt durch die IHK München und Oberbayern, endlich möglich. Ich hoffe, dass die Zusage eingehalten wird, weil unsere Unternehmen dringend auf das Geld warten."

Zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums: https://www.stmwi.bayern.de/presse/

 

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