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Ausgabe 77 Erscheinungsdatum: 11. Januar 2021 15:50 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

"Click & Collect" ab sofort erlaubt - Regeln konkretisiert

Ab heute ist in Bayern "Click & Collect" bzw. "Call & Collect" erlaubt: Einzelhändler können online oder telefonisch bestellte Ware von Kunden vor Ort abholen lassen. Voraussetzung ist aber, dass wichtige Hygieneregeln eingehalten werden. Eine Zusammenfassung: www.ihk-nuernberg.de/lockdown

 

Geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021

Ab heute (11. Januar) gelten die am 8. Januar beschlossenen Änderungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Neben Änderungen für Einzelhändler ("Click & Collect") ist die wesentliche Neuerung das Verbot von touristischen Tagesausflügen zu Zielen, die weiter als  15 Kilometer entfernt sind. Dieses Verbot gilt für Bewohner von Regionen mit hohen Inzidenzzahlen.

Eine konsolidierte, lesefähige Fassung der 11. BayIfSMV finden Sie unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11/ oder unter www.ihk-nuernberg.de/lockdown am Ende der Seite in der "Mehr zum Thema"-Box.

 

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft wurde aktualisiert

Das Dokument "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft", in dem unter anderem konkret die Einzelhändler und Dienstleister genannt werden, die trotz des Lockdowns öffnen dürfen, wurde aktualisiert. Die neueste Fassung finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/faq-corona-krise-und-wirtschaft.pdf

 

Neues Portal in Bayern zur Impfregistrierung und Impfung

Wer in Bayern wohnt und sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann sich nun online auf eine Warteliste setzen lassen. Das geht über ein neues Internetportal. Konkrete Terminvereinbarungen sollen ab 20. Januar möglich sein – streng nach Priorität. Bayern setzt bei der Vergabe von Impf-Terminen und der Verteilung des Corona-Impfstoffs auf die eigene Software "Bayerisches Impfmanagement gegen Corona" (BayIMCO). Ab heute steht das im Dezember angekündigte Portal allen bayerischen Impfwilligen unter zur Verfügung: https://impfzentren.bayern/

 

Bundesregierung verlängert steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen

Die Bundesregierung hatte 2020 verschiedene steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie erlassen. Hierdurch wurden beispielsweise Stundungen und die Anpassung von Vorauszahlungen möglich. Diese Maßnahmen wurden jetzt verlängert. Von besonderer Bedeutung ist für die Unternehmen dabei die Möglichkeit, Steuerforderungen bis 30. Juni 2021 weiterhin zinslos stunden zu lassen. Das BMF-Schreiben mit weiteren Details und Konkretisierungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de).

 

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