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Ausgabe 82 Erscheinungsdatum: 29. Januar 2021 16:56 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Beihilferahmen für Coronahilfen erneut verlängert und erweitert

Damit gelten nun auch höhere Grenzen bei den deutschen Corona-Hilfen. Die Beihilferegelungen wurden durch die Europäische Kommission nochmals bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Darüber hinaus wurde der Förderrahmen je Unternehmen(sverbund) auf maximal 10 Mio. Euro erhöht.

Einzelheiten hierzu erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

Ausbildungsbilanz 2020

Im abgelaufenen Jahr 2020 wurden in Mittelfranken 7 352 Ausbildungsverhältnisse in IHK-Berufen geschlossen. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 12,5 Prozent. „Dieses Minus ist bitter“, sagte IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann. Trotz der Covid-19-Pandemie hätten die Betriebe in vielen Branchen mehr Ausbildungsplätze besetzt, allerdings fehlte es schlichtweg an Bewerbern. Deren Zahl ist einerseits demographisch bedingt rückläufig, außerdem haben vermutlich viele Schulabgänger aufgrund der Corona-Verunsicherung einen weiteren Schulbesuch oder andere Bildungswege bevorzugt. Auch die im zurückliegenden Jahr weitgehend ausgefallene Berufsorientierung könnte zum Rückgang an Bewerbern beigetragen haben. Insgesamt sind im Rahmen der zwei- bis dreieinhalbjährigen Ausbildung zurzeit 19 643 Azubis in den Betrieben von Industrie, Handel und Dienstleistung in Mittelfranken in einem Ausbildungsverhältnis.

Mehr zur aktuellen Lage in unserer Pressemitteilung unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Berufsbildung/ausbildungsbilanz-2020

 

Einreise aus Hochinzidenzgebieten – was das für Reisende bedeutet

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) der Bundesregierung, gelten neue Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland. Die Testpflicht unterscheidet folgende Fallgruppen:

  • Einreise aus einem Risikogebiet: Testung noch nach Einreise möglich
    Wer nach Deutschland einreist und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, das weder ein Hochinzidenzgebiet noch ein Virusvarianten-Gebiet ist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
  • Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet / Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet: Testergebnis muss bei Einreise vorliegen
    Einreisende die sich in den letzten zehn Tagen in Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiet) oder in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Das Robert-Koch Institut hat erstmals Länder als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Darunter auch Tschechien, Spanien, den Westbalkan und das Baltikum. Eine aktuelle Liste aller Hochinzidenzgebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch Institutes.

Die verschärfte Testpflicht für die Einreise aus Hochinzidenzgebieten gilt auch für regelmäßige Grenzgänger und Grenzpendler. Dies hat zur Folge, dass die Pendler bei Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorzulegen haben. Viele Pendler benötigen somit mehrere Tests pro Woche.

 

Teilerlass der Grundsteuer gemäß § 33 GrStG

Für viele Immobilienbesitzer ist von Bedeutung, dass für den Zeitraum 2020 bis zum 31. März 2021 ein erleichterter Teilerlass der Grundsteuer gemäß § 33 GrStG möglich ist. Der Grundsteuererlass kommt in der Praxis vor allem für bebaute Grundstücke in Frage, die zur Vermietung bestimmt sind und ganz bzw. teilweise leer stehen oder die einen substantiellen Mietausfall zu verzeichnen hatten.

http://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/teilerlass-der-grundsteuer-gemaess-33-grstg/

 

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