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Corona-Krise AKTUELL
Ausgabe 93 Erscheinungsdatum: 26. Februar 2021 14:38 Uhr
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht.
Lockdown Lockerungen ab 1. März
Bayern hat ab dem 1. März 2021 zahlreiche Erleichterungen angekündigt. Die Details wurden am 23. Februar im Ministerrat beschlossen und am 24. Februar in der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) veröffentlicht.
"So sehr wir die Öffnung von Garten- und Baumärkten ab dem 1. März begrüßen: Aus Sicht der Wirtschaft ist mehr Öffnung wünschenswert. Was ein Blumenladen kann, kann zum Beispiel auch ein Fahrradgeschäft. Mit den vorhandenen strengen Abstands- und Hygienekonzepten sowie verbesserten Testmöglichkeiten sollte auch der Einzelhandel jetzt zügig seine Verkaufsflächen wieder aufmachen dürfen", erklärt Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg, in einem Statement für die Presse.
Zum 1. März treten u.a. folgende Regelungen in Kraft:
- Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
- Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
- In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
- Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz "unverzüglich" bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.
Alle Infomationen finden Sie unter: www.ihk-nuernberg.de/s/137034
WiMcast - IHK-Podcast zur beruflichen Ausbildung in Coronazeiten
Der Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Berufsbildung, Stefan Kastner, spricht über die Herausforderungen, die eine berufliche Ausbildung in Zeiten von Corona für Bewerber, Azubis und Ausbildungsbetriebe in Mittelfranken mit sich bringt: www.ihk-nuernberg.de/s/138724