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Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Ausgabe 01 | 2020 - April 2020 Erscheinungsdatum: 6. April 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union und darüber hinaus zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wissenswertes aus der Metropolregion Nürnberg

Informationen zur Corona-Pandemie

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/

Informationen über Hygieneprodukte/medizinische Schutzausrüstung finden Sie unter
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-medizinprodukte-und-arbeitsschutz/

Hinweis: Wir bemühen uns, die veröffentlichten Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, sollten unternehmerische Entscheidungen mit Bedacht und nach Einholung weiterer Informationen getroffen werden.

 

Medical Valley Award 2020 - Wissenschaftler oder Gründer? Wieso nicht beides? - Bewerbungsfrist läuft

Der Medical Valley Award richtet sich an akademische Forschungsprojekte mit Spin-Off Potential in einer frühen Projektphase.
 
Bis zum 30. April 2020 können sich Bayerische Forscherteams von Universitäten, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften für den Medical Valley Award 2020 und damit für eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro bewerben.

Quelle: MEDICAL VALLEY EMN E.V.
 
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Starker Impuls aus Hightech Agenda Bayern - FAU erhält insgesamt 50 neue Professuren

Bereits im Haushaltsjahr 2020 sollen vier KI-Professuren und zehn Forschungsprofessuren inklusive Ausstattung besetzt werden, die anderen sollen sukzessive in den Jahren 2022 und 2023 folgen. Von den neuen 39 Professuren zur Stärkung der Forschung soll die FAU insgesamt profitieren, da sie nicht die Gesamtkapazität der Universität erhöhen, sondern der individuellen Reduzierung des Lehrdeputats besonders forschungsstarker Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dienen.

Im Rahmen der Agenda werden an der FAU über 750 neue Studienplätze in den Hightech-Fächern geschaffen sowie die Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen (DigiLLabs) gefördert, die einen der drei überfachlichen Profilschwerpunkte der Lehramtsstudiengänge in Erlangen-Nürnberg auszeichnen.

Zu dem erhalten dringende Bauvorhaben der FAU aus der Hightech Agenda Bayern substanzielle Unterstützung.

Mit der Hightech Agenda investiert Bayern in 13 000 neue Studienplätze im Bereich der Informatik, der Digitalisierung und der Technik.

FAU-Map "Künstliche Intelligenz"

An der FAU forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in verschiedenen Disziplinen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln zur Künstlichen Intelligenz. Die FAU-KI-Map www.ki.fau.de gibt einen Überblick über die Forscherinnen und Forscher, Kooperationspartner und Forschungsprojekte.

Quelle: FAU

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Wissenschaftsrat billigt Uni-Konzept für Nürnberg

Nach dem positiven Votum des Wissenschaftsrates für die Technische Universität Nürnberg (TUN) am Freitag dürfte dies in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Die TUN soll Modellcharakter bekommen. Mittelfristig sollen bis zu 6 000 Studienplätze und 240 Professuren bereitstehen. Mit einer Betreuungsrelation von 25 bis 30 Studierenden pro Professur wäre die TUN deutlich besser ausgestattet als andere Unis.

Nach Auffassung des Wissenschaftsrates enthalte das Gründungskonzept überzeugende Elemente, um auf Herausforderungen im Hochschulsystem zu reagieren.

Quelle: Pressemitteilung 02|2020 vom 03.02.2020

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

IHK-Report zu Forschung und Entwicklung in Bayern 2019 | 2020 neu veröffentlicht - Mittelfranken kann stand halten

Die vorliegende Auswertung beruht auf einer Untersuchung der Wissenschaftsstatistik GmbH im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, die bereits zum sechsten Mal im Auftrag des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages e. V. durchgeführt wurde. Im Mittelpunkt steht dabei das FuE-Geschehen in Bayern innerhalb der letzten 15 Jahre im Vergleich der Bundesländer, der verschiedenen Branchen und im regionalen Vergleich innerhalb des Freistaates.

Eine Kurz- sowie eine Langfassung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Ergebnisse auf einen Blick

  • Seit 2015 verringerte sich die FuE-Quote als Anteil des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Bayern von 3,13 Prozent auf 3,09 Prozent und liegt damit nur noch knapp über dem Bundesdurchschnitt von 3,07 Prozent.
  • Die FuE-Quote der staatlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Freistaat liegt mit 0,75 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (0,95 Prozent).
  • Die Raumordnungsregion "Industrieregion Mittelfranken" hat eine FuE-Quote von 3,1 Prozent (als Anteil des BIP) und ist somit auf Platz zwei in Bayern (nach Ingolstadt: 4,6 Prozent). So wie in Bayern ist auch die FuE-Quote in der "Industrieregion Mittelfranken" in den letzten Jahren gesunken. Siehe dazu nachfolgenede Grafik.

FuE Quote Mittelfranken 2019/2020

Quelle: IHK Nürnberg

  • Bayerische Unternehmen, Hochschulen und staatliche Institute investierten 2017 rund 18,7 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung (FuE), das entspricht ca. einem Fünftel der gesamten FuE-Aufwendungen Deutschlands.
  • Bayerische Unternehmen investierten 2017 14,2 Mrd. Euro in FuE. Einen besonders großen Zuwachs verzeichneten der Kraftfahrzeugbau (plus 13 Prozent auf 5 Mrd. Euro) und der Maschinenbau (plus 62 Prozent auf knapp 2 Mrd. Euro).
  • Die Unternehmen in der Raumordnungsregion "Industrieregion Mittelfranken" haben einen bayerischen FuE-Anteil von 1,96 Mrd. Euro. In Bayern entfallen somit 14 Prozent der Gesamt-FuE-Aufwendungen der Wirtschaft auf die "Industrieregion Mittelfranken"; München (41 Prozent), Ingolstadt (10 Prozent) und Regensburg (5 Prozent).

FuE Prozent Anteil Mittelfranken 2019/2020

Quelle: IHK Nürnberg

  • Bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit bis zu 250 Mitarbeitern investierten mehr als 1 Mrd. Euro in FuE und damit mehr als Unternehmen mit 250-500 Mitarbeitern. Mehr als 18 Prozent ihrer externen Forschungsaufträge vergaben KMUs an Hochschulen und staatliche Forschungseinrichtungen. Dieser Anteil liegt weit über dem, was Unternehmen anderer Größenklassen aufwenden.
  • Die Absolventenquote an bayerischen Hochschulen ist im Vergleich zur vorherigen Erhebung auf 30 Prozent gesunken, im MINT-Bereich jedoch konstant bei knapp 40 Prozent geblieben.

Schlussfolgerung

Die ausgeprägten FuE-Aktivitäten der Unternehmen stellen die Stärke der bayerischen Wirtschaft dar. Von dem vorgeschlagenen Ziel der Bundesregierung, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für FuE einzusetzen, ist Bayern als Ganzes sowie einzelne Regionen noch deutlich entfernt. Die Anstrengungen, mehr in FuE zu investieren, müssen konsequent fortgeführt werden. Insbesondere müssen die FuE-Intensitäten - vor allem KMU - gefördert und gestärkt werden.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

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BGM: Betriebliche Präventionsmaßnahmen fördern

Mit der bkv können Arbeitgeber präventiv in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und damit ins eigene Unternehmen investieren.

Status der steuerlichen Behandlung
Durch die Zustimmung des Bundesrats vom 29. November 2019 ist der Status der steuerlichen Behandlung der bkv nun im Jahressteuergesetz 2019 verankert:
"Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern direkten Versicherungsschutz bietet, handelt es sich um einen begünstigten Sachbezug. Damit gilt die 44,-Euro-Freigrenze (§8 Abs. 2 EstG) und die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer (§37b EstG)".

Was leistet die bkv?
Sie sind seit 2001 als Berater für Betriebliche Versorgungswerke tätig. Oberste Priorität hat hierbei die Rechtssicherheit für Mandanten – ein spezialisierter Rechtsanwalt hinterlegt die bkv mit einer betriebliche Versorgungsordnung. Die bvk unterstützt sowohl bei der Auswahl des richtigen Versicherungspartners als auch bei der Installation und Betreuung dieses Versorgungswerks.

Quelle: bkv

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Neue Materialien: Vielseitige Polymerfasern entwickelt

Stark belastbar und zugfest, und dabei zäh und federleicht – Materialien mit dieser außergewöhnlichen Kombination von Eigenschaften werden in vielen Industriebranchen sowie in der Medizin dringend benötigt und sind ebenso für die wissenschaftliche Forschung von großem Interesse.

Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften eignen sich die Polymerfasern hervorragend für technische Bauteile, die hohen Belastungen ausgesetzt sind. Sie ermöglichen innovative Anwendungen, z.B. in der Textilindustrie, der Medizintechnik, im Automobilbau oder in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem sind die Polymerfasern gut recycelbar.

Quelle: Universität Bayreuth

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

 

Wissenswertes aus Deutschland

Neue Ausschreibungen und Veröffentlichungen

Aktuelle Informationen über Förderprogramme und -bekanntmachungen sowie Ihre Bewerbungstermine finden Sie hier und hier.

BMBF: Broschüre "Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 2017–2018" Weitere Informationen finden Sie hier.

BMWi: Broschüre "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" - Ausgabe April 2020 Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Förderung von IT-Beratungsdienstleistungen für Home-Office Arbeitsplätze

Go-digital unterstützt KMU (max. 100 Mitarbeiter und ein Vorjahrumsatz oder eine Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro) bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags durch Beratungsleistungen in den drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit". Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde das Leistungsspektrum jetzt erweitert. Ab sofort können demnach auch IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Home-Office Arbeitsplätzen zum Ziel haben, gefördert werden. Reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Software sind hingegen nach wie vor ausgeschlossen.

Konkret heißt das: Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen.

Vorgehensweise:

  • Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in ihrer Umgebung (siehe hier) und führen ein kostenloses Erstgespräch durch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus.
  • Der Berater übernimmt alle weiteren Schritte: von der Beantragung der Förderung bis hin zur Einrichtung von Home-Office Arbeitsplätzen.
  • Das im Beantragungsprozess entstandene Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de, Tel: 030 97003-333).
  • EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.
  • Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Beratung und Maßnahmen starten.
  • Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt 8-9 Wochen später.

Quelle: BMWi

 

Handdesinfektionsmittel vor dem Hintergrund des Corona-Virus

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 20. März 2020 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erneut eine Allgemeinverfügung zur Zulassung bestimmter Biozidprodukte zur Händedesinfektion zur Abgabe an berufsmäßige Verwender erlassen, wonach neben Apotheken, der pharmazeutischen und chemischen Industrie auch juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Abgabe an berufsmäßige Verwender berechtigt werden.

Hintergrund ist eine aktuelle Knappheit an Handdesinfektionsmitteln. Bereits nach der vorausgegangenen Allgemeinverfügung der BAuA dürfen Apotheken daher befristet bis zum 31. August 2020 Mittel zur Händedesinfektion herstellen.

Der erweiterte Anwendungsbereich ergibt sich aus dem Wortlaut unter Nr. 2. der Allgemeinverfügung, wonach zusätzlichen Herstellern ermöglicht wird, entsprechende Desinfektionsmittel nach Maßgabe der WHO-Vorgaben zu produzieren.

Sofern nicht nach der Allgemeinverfügung verfahren werden kann, ist eine Einzelzulassung durch die Bundesstelle für Chemikalien erforderlich.

Quelle: BAuA

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Herstellung von Desinfektionsmitteln: Kontrollen bei Beförderung reduziert

Aus dem Wortlaut der Mitteilung des BMVI:

Soweit Hygieneprodukte (z. B. Desinfektionsmittel) und medizinische Produkte, die als Gefahrgut der Verpackungsgruppen II und III klassifiziert sind und zur Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie gemäß der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden und hierbei die nachstehenden aufgeführten Verstöße vorliegen, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieser Verstöße als Ordnungswidrigkeiten (§ 47 Absatz 1 des OWiG):

  1. Die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ADR angegebenen Mengen werden überschritten, jedoch werden je Beförderungseinheit nicht mehr als 500 Liter/kg gefährliche Güter befördert.
  2. Die nach Abschnitt 5.4.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ADR vorgeschriebenen Papiere werden nicht mitgeführt.
  3. Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 in Verbindung mit Abschnitt 8.2.3 ADR ist nicht erfolgt.
  4. Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.

Quelle: BMVI

 

Medizinische Schutzausrüstung – deutsches Exportverbot aufgehoben

Das BMWi hat am 19. März 2020 das deutsche Exportverbot für medizinische Schutzausrüstungen aufgehoben (vgl. Anlage 1). Damit bestehen keine nationalen Ausfuhr- und Verbringungsverbote für medizinische Schutzausrüstung mehr. Verbringungen dieser Produkte innerhalb der EU sind damit wieder möglich.

Ungeachtet dessen bestehen seit 15. März 2020 unionsrechtliche Genehmigungspflichten für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 (vgl. Anlage 2). Nach Artikel 1 dieser Verordnung ist für die Ausfuhr der dort in Anhang I aufgeführten persönlichen Schutzausrüstung aus der Union unabhängig davon, ob diese Ausrüstung ihren Ursprung in der Union hat oder nicht, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Ausgenommen sind ab 21.03. die EFTA- und eng mit der EU assoziierte Länder (vgl. PM der EU-Kommission). Darüber hinaus sind Ausfuhrgenehmigungen der Mitgliedstaaten möglich, wenn die Verfügbarkeit von Schutzausrüstung dadurch nicht gefährdet wird (vgl. EU-Guidelines zur Durchführungsverordnung).

Das bedeutet, dass für Ausfuhren dieser Produkte aus der EU eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erforderlich ist. Die Zollverwaltung hat am 19. März 2020 Hinweise zur Unterlagencodierung für persönliche Schutzausrüstungen in ATLAS veröffentlicht. Weitere Informationen zum Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Quelle: BMWi

 

ECHA erleichtert Herstellung von Desinfektionsmitteln vor dem Hintergrund des Corona-Virus

Neben der Empfehlung für Unternehmen, sich auf Artikel 55 der EU-Verordnung über Biozidprodukte (zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen von den Standardanforderungen der Verordnung für die Zulassung von Produkten zum beschleunigten Markzugang bei zuständiger nationaler Behöre, wenn Desinfektionsmittel bereits einen zugelassenen Wirkstoff enthalten) zu berufen, stellt die ECHA drei Listen mit Informationen zur Verfügung, um Unternehmen die Informationssuche zu erleichtern:

  • Biozidwirkstoffe, die für ihre Verwendung in Desinfektionsmitteln zugelassen oder überprüft werden,
  • Desinfektionsmittel, die nach der Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen sind und
  • Desinfektionsmittel, die nach den nationalen Regelungen in Spanien, den Niederlanden und der Schweiz zugelassen sind.

Darüber hinaus teilt die ECHA mit, dass sie eine neue Webseite zu COVID-19 eingerichtet hat, um regelmäßig Informationen über Unterstützungsmaßnahmen der ECHA zur Verfügung zu stellen.

Quelle: ECHA

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Ausgaben des Bundeshaushaltes 2020 für Sprunginnovationen

Im Bundeshaushalt 2020 stehen für Sprunginnovationen insgesamt über 31 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bundesetat sind für Sprunginnovationen insgesamt bis 2022 150 Mio. Euro eingeplant, perspektivisch soll für zehn Jahre ein Budget von einer Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Ausgaben Bundeshaushalt 2020 Spunginnovationen

Datenquelle: Bundeshaushalt 2020

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

BMWi veröffentlicht finale Industriestrategie 2030

Mit der Industriestrategie 2030 legt Bundesminister Peter Altmaier ein umfassendes Konzept zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland und Europa vor. Sie ist das Resultat eines mehrmonatigen Dialogprozesses mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Politik.


Die Strategie benennt drei zentrale Handlungsfelder:

  1. Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, z. B. durch Maßnahmen wie die Unternehmenssteuern wettbewerbsfähig gestalten, Sozialabgaben deckeln, Arbeitsmarkt flexibilisieren, Fachkräftebedarf mobilisieren oder Energie sicher und bezahlbar bereitstellen.
  2. Neue Technologien stärken – privates Kapital mobilisieren, z. B. durch Maßnahmen wie die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Game-Changer-Technologien, Leichtbau fördern oder Wertschöpfungspotenziale von Digitalisierung aktivieren.
  3. Technologische Souveränität wahren, z. B. mit Maßnahmen wie die Anpassung des Außenwirtschaftsrecht oder den Ausbau der Cybersicherheit.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Neue Richtlinie für Patent- und Normenförderprogramm Wipano

Förderziel: Im Rahmen der neuen Richtlinie fördert das BMWi die effiziente Nutzung von geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.

Gegenstand der Förderung:
Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeiter, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger bei "Patentierung und Verwertung":
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe, und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.

Zuwendungsempfänger "Normen und Standardisierung":
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1 000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.

Höhe der Zuwendung bei "Normen und Standardisierung":
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Bei Normungsprojekten von Unternehmen beträgt die Zuwendung bis zu 40 000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Recyclingtechnologie für die Baubranche - Leichtbeton aus dem Drehrohrofen

Angesichts sich verknappender Rohstoffe ist mehr Recycling auch in der Baubranche gefragt. In Weimar wird ein neuer Drehrohrofen als Herzstück der Recycling-Forschung betreut. Konkret forscht der Fachbereich daran, zu Pulver zerkleinerte Bauabfälle, wie zum Beispiel Altbeton, Ziegel und Kalksandsteine so zu modifizieren, dass aus den Gemischen leichte Gesteinskörnungen hergestellt werden können. So arbeiten die IAB-Forschenden unter anderem daran, modernen Leichtbeton aus Recyclingmaterialien herzustellen. Bei der Prozedur wird zum zerkleinerten und aufbereiteten Bauschutt ein Blähmittel gegeben. Danach werden die durch Granulieren gewonnenen Körner hergestellt, welche im Drehrohrofen auf eine bestimmte Temperatur erhitzt werden. Vorteile besitzen die im Ofen neu geschaffenen Granulate für Leichtbeton unter anderem durch die erreichten Lufteinschlüsse und eine einhergehende geringe Dichte. Ziel sei es, mit der Forschung zur Herstellung neuer Leichtbetone aus Recyclingmaterialien neue Produkte mit Materialeigenschaften zu erschaffen, die mit Produkten aus natürlichen Rohstoffen vergleichbar sind.

Quelle: Zuse-Gemeinschaft

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Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)

Zwischen Juli 2018 und Mai 2019 wurde das ZIM-Programm evaluiert. Das Programm wurde 2008 ins Leben gerufen und hat sich mit seinen drei Fördersäulen (Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Netzwerke) und einem jährlichen Fördervolumen von rund 500 Mio. Euro zu einem wesentlichen Pfeiler der deutschen Innovationspolitik entwickelt. Die Ergebnisse der Evaluierung wurden nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Seit Juli 2008 bis einschließlich Juni 2018 wurde für rund 40 500 FuE-Projekte ein Fördervolumen von 5,5 Mrd. Euro mit einem Projektvolumen von mindestens 10,3 Mrd. Euro bewilligt. Von den Zuwendungen gingen 3,4 Mrd. Euro an Unternehmen, die insgesamt mindestens 8,3 Mrd. Euro investierten. In den beteiligten Unternehmen wurden in dem Zeitraum über 208 000 FuE-Mitarbeiter in ZIM-Projekten eingesetzt.

Die zentralen Aussagen der Evaluierung sind:

  • Erstförderquote befindet sich nach wie vor auf einem hohen Niveau (42 Prozent)
  • Ergebnisse deuten auf positive Effekte der ZIM-Förderung auf die FuE-Impulse in den geförderten Unternehmen hin
  • ZIM wirkt derzeit stärker in die Tiefe als in die Breite
  • ZIM hat positive Effekte auf das Kooperationsverhalten der Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • ZIM-Förderungen wirken über die geförderten Unternehmen hinaus
  • ZIM spricht weniger junge Unternehmer an
  • ZIM-Netzwerke ermöglichen branchenübergreifende Kooperationen und zeigen strukturbildende Effekte

Quelle: BMWi

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Deutsche Unternehmen erhöhen Innovationsausgaben

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragte ZEW kam zu folgenden Thesen:

  • 173 Mrd. Euro für Innovationen im Jahr 2018: Für das Jahr 2019 planten die Unternehmen in Deutschland einen etwas schwächeren Anstieg der Innovationsausgaben um +3,6 Prozent auf 178,8 Mrd. Euro. Für 2020 wird ein moderater Zuwachs um +2,0 Prozent auf 182,3 Mrd. Euro erwartet.
  • Dienstleistungssektor als Treiber: Getragen wurde der Zuwachs im Jahr 2018 von den Dienstleistungen. Dort nahmen die Innovationsausgaben sehr kräftig um +11,8 Prozent auf 40,5 Mrd. Euro zu. 2019 soll sich dieser Trend fortsetzen. Der geplante Anstieg um +7,0 Prozent würde zu einem Ausgabenvolumen von 43,4 Mrd. Euro im Jahr 2019 führen. Für 2020 ist dann nur noch ein geringer Zuwachs von +1,4 Prozent vorgesehen.
  • KMU mit überdurchschnittlichen hohen Innovationsinvestitionen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöhten ihre Innovationsausgaben im Jahr 2018 – wie schon im Vorjahr – überproportional stark. Der Zuwachs belief sich auf +5,2 Prozent. Großunternehmen verzeichneten hingegen einen Anstieg von +3,9 Prozent. Für 2019 und 2020 ist allerdings mit umgekehrten Entwicklungen zu rechnen. 2019 sollen die Innovationsausgaben der KMU um -1,2 Prozent zurückgenommen werden. Für 2020 ist sogar ein Rückgang um mehr als -4 Prozent vorgesehen. Die Großunternehmen wollen dagegen 2019 ihre Innovationsbudgets um +4,6 Prozent erhöhen und 2020 um weitere +3,2 Prozent ausweiten.
  • Innovationsintensität erreiche erstmals 3,3 Prozent: Der Anteil der Innovationsausgaben am Umsatz – die "Innovationsintensität" – stieg 2018 im vierten Jahr in Folge an und erreichte mit 3,3 Prozent einen neuen Höchstwert. In der Industrie ist die Innovationsintensität mit 4,9 Prozent deutlich höher als in den Dienstleistungen (1,6 Prozent), allerdings wiesen die Dienstleistungen einen stärkeren Zuwachs auf. Großunternehmen zeigen mit 4,2 Prozent eine erheblich höhere Innovationsintensität als KMU (1,6 Prozent).
  • Elektroindustrie als innovationsaktivste Branche: Die Branchengruppe mit der höchsten Innovationsintensität war 2018 die Elektroindustrie (11,1 Prozent). Dahinter folgen der Fahrzeugbau (10,1 Prozent), die technischen Dienstleistungen (8,3 Prozent), die Chemie- und Pharmaindustrie (8,2 Prozent), die Information- und Kommunikationsdienstleistungen (7,4 Prozent) sowie der Maschinenbau (5,9 Prozent).
  • Innovatorenquote nach neuer Systematik bei 60 Prozent: Nach Anpassung an den neuen internationalen Standard werden insbesondere Prozessinnovationen weiter abgegrenzt als bisher und die Erfassung von Innovationen im Zusammenhang mit der Digitalisierung verbessert. Wird die neue Definition auf die Daten aus früheren Erhebungen zurückgerechnet, zeigt sich ein leichter Anstieg der Innovatorenquote im Jahr 2018. Die Innovatorenquote ist in der Industrie (63,3 Prozent) etwas höher als in den Dienstleistungssektoren (59,1 Prozent). Großunternehmen kommen auf einen Anteilswert von 81,7 Prozent, KMU auf 59,9 Prozent.

Quelle: DIHK

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Forschung und Innovation: Expertenkommission veröffentlicht EFI-Gutachten 2020

Die Expertenkommission besteht aus sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Innovationsforschung verfügen. Seit 2008 legen sie der Bundesregierung einmal im Jahr ein Gutachten zu aktuellen Forschung- und Innovationsthemen sowie zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Die Kommission leistet wissenschaftlich fundierte Politikberatung für die Forschungs- und Innovationspolitik und zeigt jährlich Fortschritte und Handlungsmöglichkeiten auf.

Dieses Jahr stehen drei Themen im Fokus:

  1. Cybersicherheit
    Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass Cyberbedrohungen nega-tive Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen haben. Sie raten der Bundesregierung, insbesondere die Vermittlung von Cybersicherheitskenntnissen voranzutreiben, digitale Infrastrukturen zu sichern, Forschungs- und Innovationsaktivitäten in der Cybersicherheit zu fördern und KMU bei der Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.
  2. Innovationsstandort Ostdeutschland - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung
    Sie kommen zum Befund, dass sich die Innovationstätigkeit von Unternehmen in Ost- und Westdeutschland unter Berücksichtigung struktureller Unterschiede angeglichen haben. Aufholbedarf bestehe allerdings noch bei der Aufnahme von Innovationsaktivitäten und der Einführung von Novitäten in den Markt.
  3. Wissens- und Technologieaustausch zwischen Deutschland und China
    Um dem einseitigen Abfluss von Know-how von Deutschland nach China vorzubeugen, sollte sich die Bundesregierung für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Direktinvestitionen einsetzen, Übernahmen im Bereich sensibler Technologien sorgsamer prüfen und die China-Kompetenz in Deutschland verbessern. Zudem nahmen die Mitglieder der Expertenkommission die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung, das Projekt der europäischen Dateninfrastruktur GAIA-X, die Blockchain-Strategie sowie die Gründung der Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) positiv zur Kenntnis.

Bei SprinD betonten sie, dass die Geschäftsleitung ein Höchstmaß an Unabhängigkeit von politischer Steuerung erhalten sollte.

Quelle: Expertenkommission Forschung und Innovation

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BMBF hat eine FAQ-Liste zum Bescheinigungsverfahren bei der steuerlichen Forschungsförderung veröffentlicht

Aber wie können diese einen Antrag stellen?

Das BMBF hat zum Bescheinigungsverfahren eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Offen ist nach wie vor, wer die Bescheinigungen vornehmen wird.
Das Ausschreibungsverfahren zur Bestimmung der zukünftigen Bescheinigungsstelle(n) wird derzeit durchgeführt.

Nach Beauftragung der Stellen werden diese im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass eine Antragsstellung voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2020 möglich ist.

Quelle: DIHK

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Neue europäische Medizinprodukteverordnung - Medical Device Regulation (MDR): DIHK hilft mit Umfrage und Informationsblatt

Der DIHK hat deshalb ein Informationsblatt für Hersteller von Medizinprodukten erarbeitet, welches die wesentlichen Neuregelungen und Probleme aufzeigt sowie Handlungsempfehlungen formuliert. Darüber hinaus wurde eine Umfrage bei den Herstellern über die Auswirkungen durchgeführt. Wegen neuer EU-Regulierungen rechnen fast 80 Prozent der Medizintechnik-Unternehmen hierzulande nach einer Anfang 2019 veröffentlichten Umfrage mit erheblichen Schwierigkeiten, künftig innovative Produkte auf den Markt zu bringen. Der DIHK sieht die Patientenversorgung in Gefahr. Gemeinsam mit dem Industrieverband Spectaris hatte der DIHK die Unternehmen der Branche nach den Auswirkungen von zwei Ende Mai 2017 in Kraft getretenen EU-Vorschriften gefragt, die in näherer Zukunft wirksam werden sollen: die EU-Verordnung zu Medizinprodukten (MDR) nach einer Übergangsfrist von drei Jahren und die EU-Verordnung zur In-vitro-Diagnostik (IVDR) nach fünf Jahren.

Das – richtige und wichtige – Ziel dieser Vorschriften ist es, für sichere und verlässliche Medizinprodukte zu sorgen. Die Erhebung macht jedoch klar, dass sie zusätzliche Bürokratie verursachen und den Marktzugang vor allem für kleine und mittlere Anbieter erschweren wird. Letztlich bangt jedes dritte Medizintechnikunternehmen um seine Existenz, und die Versorgung der Patienten wird erheblich ausgebremst. Wenn die neuen EU-Verordnungen zur Anwendung kommen, könnten lebenswichtige Nischenprodukte – etwa Medizinprodukte für Kinder – womöglich nicht mehr wirtschaftlich produziert werden, warnt Achim Dercks: "Wir sehen die Gefahr, dass vor allem viele kleinere Hersteller Probleme mit dem Marktzugang für ihre Produkte bekommen werden.". Etwa ein Drittel der von DIHK und Spectaris befragten Betriebe, die ihre Produkte gemäß der MDR höher klassifizieren müssen, plant bereits, die Produkte vom Markt zu nehmen. Ein weiteres Drittel hat sich noch nicht festgelegt, ob es sein Produktportfolio bereinigen wird.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

EU-Kommission hat MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr verschoben

Um alle Kapazitäten auf die Bekämpfung des Coronavirus zu konzentrieren, plant die Europäische Kommission, die EU-MDR um ein Jahr zu verschieben. Inmitten der Corona-Krise erscheint das auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht. Alle MDR-gebeutelten Medizinproduktehersteller dürfen aufatmen. Dabei hatte sich im Vorfeld abgezeichnet, dass der 25. Mai 2020 nicht als Termin für das Ende der Übergangsfrist zu halten sein wird, ist doch die Liste ungeklärter Fragen und Verfahren noch zu lang.

Quelle: Europäische Kommission

 

Wissenswertes zu Innovationsausgaben verschiedener Branchen in Deutschland

Dahinter folgen der Fahrzeugbau (10,1 Prozent), die technischen Dienstleistungen (8,3 Prozent), die Chemie- und Pharmaindustrie (8,2 Prozent), die InformProzenttion- und Kommunikationsdienstleistungen (7,4 Prozent) sowie der Maschinenbau (5,9 Prozent).

Quelle: BMWi

 

Innovatoren-Quote im deutschen Mittelstand langfristig rückläufig

Quelle: OECD, BMBF, KfW, Zuse-Gemeinschaf

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Wissenswertes aus der EU | Internationales

EU organisiert gemeinsame Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung vor dem Hintergrund des Corona-Virus

Gegenstand der gemeinsamen Beschaffung sind Masken des Typs 2 und 3, Handschuhe, Schutzbrillen, Gesichtsschutz, chirurgische Masken und Schutzanzüge. Die EU-Kommission erwartet nach eigenen Angaben, dass die beschafften Artikel zeitnah für die EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können. Auch Deutschland hat sich an der gemeinsamen Beschaffungsaktion beteiligt.

Der DIHK informiert die IHKs, sobald weitere Informationen zum Zugang zu den Materialien vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission

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EU sucht Hersteller für medizinisches Zubehör durch 3D-Druck

Es besteht ein dringender Bedarf an Masken sowie an Beatmungsgeräten, die für Atemschutzgeräte benötigt werden. Diese können in 3D ge-druckt werden. Die Software, mit der die Masken gedruckt werden können, können Sie hier herunterladen.

Bitte melden Sie sich so zeitnah wie möglich, wenn Sie Masken oder Beatmungsgeräte produzieren können. Sollten Sie zur Produktion noch etwas benötigen – seien es Rohstoffe, Transport, Design, Zertifizierung oder finanzielle Mittel – wird die Europäische Kommission sich um eine Lösung bemühen.

Infos zu den Standards der Beatmungsgeräte finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die möglichen Ausnahmen von den EU-Richtlinien zu non-invasiven Beatmungsgeräten:

In hinreichend begründeten Fällen können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet beschließen, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten zu genehmigen, für die das/die entsprechende(n) EU-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte nicht durchgeführt wurde(n) und deren Verwendung im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt.

Anbieter können daher die Einreichung eines gesonderten Angebots für solche Produkte in Erwägung ziehen, insbesondere wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung nachweisen können, dass die betreffenden Produkte in Übereinstimmung mit den Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen wurden, die nach den nationalen Rechtsvorschriften min-destens eines anderen Drittlandes festgelegt wurden.

Die Anbieter sollten beachten, dass es das Vorrecht jedes Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der oben genannten Produkte aus hinreichend begründeten Gründen genehmigt werden kann.

Ansprechpartnerin:
Frau Theresa Gerdes, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Tel. 030 310078-5505, theresa.gerdes@vdivde-it.de

Quelle: DIHK, Europäische Kommission

 

 

Start einer europäischen klinischen Studie gegen Covid-19

Ziel ist es, die Wirksamkeit und Sicherheit von vier experimentellen therapeutischen Strategien zu bewerten, die im Lichte der aktuellen wissenschaftlichen Daten eine Wirkung gegen Covid-19 haben könnten.

Es ist geplant, 3 200 europäische Patienten in die Studie aufzunehmen, darunter aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Spanien und möglicherweise weiteren Ländern, darunter mindestens 800 in Frankreich, die wegen einer CO-VID-19-Infektion in einer medizinischen Einrichtung oder direkt auf der Intensivstation stationär behandelt werden.

Diese Studie wird auch die Daten ergänzen, die im Rahmen einer anderen internationalen klinischen Studie gesammelt werden, die demnächst unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation unter dem Namen "Solidarität" beginnen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Kooperation international

 

Pilotförderung im Europäischen Innovationsrat: 75 Start-ups und KMU europaweit erhalten 275 Mio. Euro

Zum ersten Mal bietet der EIC das Modell "Blended Finance" an und ermöglicht damit deutlich höhere Finanzierungsniveaus (bis zu 17,5 Mio. Euro pro Unternehmen) als bisher. Ziel ist es, dadurch das Wachstum innovativer europäischer Unternehmen zu beschleunigen. Dazu hat die Kommission eine Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe unterzeichnet und einen speziellen EIC-Fonds für die Verwaltung der Kapitalanlage eingerichtet. Die starke Nachfrage nach Mischfinanzierungen von Unternehmen aus der gesamten EU sowie aus assoziierten Ländern des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation zeigt die Attraktivität dieses neuen Finanzierungsmodells.

Die für das EIC Accelerator Pilotprojekt ausgewählten Startups und KMU sind in 15 EU-Mitgliedstaaten und fünf assoziierten Länder angesiedelt. Frankreich und Israel haben die meisten Blended-Finance-Projekte (je sechs) eingeworben; die Schweiz die größte Anzahl ausschließlich mit Fördermitteln finanzierter Projekte (9).

Insgesamt wurden 142 Förderanträge von deutschen Unternehmen eingereicht, davon 35 für eine "Blended"-Finanzierung. Erfolgreich waren sieben Anträge, davon ein Blended-Finance-Projekt.

Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die geförderten Startups und KMU Zugang zu Coachings, Netzwerken und Business Acceleration Services, die sie beim Aufbau und Weiterentwicklung ihres Unternehmens unterstützen.

Quelle: Kooperation international

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Digitale Zukunft Europas: EU-Kommission stellt Strategien für Daten und künstliche Intelligenz vor

Die Strategie soll Europa in die Lage versetzen, modernste digitale Technik einzuführen und seine Cybersicherheitskapazitäten zu stärken. Die EU verfolgt weiterhin ihr Ziel zu einer weltweit wettbewerbsfähigen, auf Werten beruhenden und inklusiven digitalen Wirtschaft und Gesellschaft.

In ihrem ebenfalls am 19. Februar vorgelegten Weißbuch Künstliche Intelligenz stellt die Kommission ihren Vorschlag für einen Rahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz vor. Dieser beruht auf zwei zentralen Bausteinen: Exzellenz und Vertrauen. Für den öffentlichen und den privaten Sektor gehe es auch darum, die richtigen Anreize zu schaffen, damit auch kleine und mittlere Unternehmen KI-Lösungen schneller nutzen.

Die Strategie weist zudem darauf hin, dass die Kommission im Laufe dieses Jahres einen Rechtsakt über digitale Dienste (Digital Services Act) und einen europäischen Aktionsplan für Demokratie vorlegen wird. Dazu kommt eine Überarbeitung der eIDAS, der Verordnung der EU über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Die Cybersicherheit soll durch den Aufbau einer eigenständigen gemeinsamen Cyber-Dienststelle gestärkt werden. Gestützt auf seine Regulierungsbefugnisse, Kapazitätsaufbau, Diplomatie und Fördermittel wird Europa auch weiterhin Bündnisse mit globalen Partnern aufbauen und für das europäische Digitalisierungsmodell werben.

Quelle: Kooperation international

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Höhere Förderung für Elektroautos von EU-Kommission bestätigt

Für Plug-in-Hybride unter 40 000 Euro sind es 4 500 Euro (statt bisher 3 000); bei einem Listenpreis über 40 000 Euro sind es 3 750 Euro (statt 3 000). Der zwischen Autoindustrie und Steuerzahler hälftig geteilte Umweltbonus wird bis Ende 2025 gezahlt oder wenn das Budget von 2,1 Mrd. Euro aufgebraucht ist. Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Die neuen Fördersätze sollen rückwirkend für alle Fahrzeuge anwendbar sein, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.


Unterdessen entwickeln sich die Zulassungszahlen für Elektroautos weiter dynamisch. Zu Anfang 2020 fahren 259 000 Elektroautos auf deutschen Straßen. 2019 wurden insgesamt rund 109 000 Elektroautos neu zugelassen, davon 45 348 Plug-in-Hybride (+44,2 Prozent, Anteil von 1,3 Prozent) und 63 281 reine Elektro-Pkw (+75,5 Prozent, Anteil von 1,8 Prozent). Deutschland ist damit zum drittgrößten E-Automarkt welt-weit aufgestiegen.

Quelle: DIHK

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Russland kündigt Förderung für Quantencomputing an

Die russische Regierung plant, in den kommenden fünf Jahren umgerechnet 790 Mio. US-Dollar in Grundlagenforschung und angewandte Forschung in der Quantentechnologie an führenden russischen Forschungseinrichtungen zu investieren.

Vergleichbare Vorhaben zur Förderung von Quantentechnologien gibt es bereits in der EU mit dem Quantum Flagship Programm, das mit über 1 Mrd. US-Dollar finanziert wird, und in Staaten wie Deutschland, China und den USA. Im Oktober hatten Wissenschaftler von Google bekanntgegeben, erstmals die sogenannte Quantenüberlegenheit (quantum supremacy) erreicht zu haben.

Quelle: Kooperation international

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