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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 02 | 2023 Erscheinungsdatum: 17. Mai 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

© Ausgezeichnete des Umwelt- und Klimapakt Bayern

IHK-Unternehmen seit 1995 aktiv und freiwillig dabei: Staatsminister Thorsten Glauber überreicht Gold-Urkunde an Umwelt-Pioniere der MetropolregioN

Über 1 600 Unternehmen aller Branchen und Betriebsgrößen beteiligen sich am „Umwelt- und Klimapakt Bayern“: Sie unterstreichen damit, dass sie sich freiwillig und eigenverantwortlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus für den Umweltschutz einsetzen. Der „Pakt“ war 1995 zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen worden, um Aktivitäten in verschiedenen Bereichen des nachhaltigen Wirtschaftens voranzubringen. Vor Kurzem ehrte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber 100 Unternehmen und Institutionen aus Franken für ihre langjährige Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern mit der Gold-Urkunde – darunter auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken. Die IHK betreibt seit Jahren erfolgreich ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung, erstellt seit 2019 eine gesonderte Treibhausgas-Emissionsbilanz und ist gemäß ‚Greenhousegas‘ (GHG)-Protokoll für den Betrieb der Organisation klimaneutral. Nicht einzusparende Verbräuche werden über „Gold-Standard-Produkte“ international - unter Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen - ausgeglichen. Die Nürnberger IHK ist einzige Wirtschaftskammer mit GOLD in Bayern, und in Deutschland die einzige, die langjährig erfolgreich ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreibt, um kontinuierlich Verbesserungen der Umweltleistung zu erwirken..

Die Gold-Urkunde wird für eine ununterbrochene, fünfmalige Teilnahme vergeben. Die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt kann alle drei Jahre mit einer weiteren Umweltleistung verlängert werden. Mit jeder Verlängerung dokumentieren Unternehmen und Betriebe ihr kontinuierliches Engagement im betrieblichen Umweltschutz. Besonders im Fokus stehen u. a. Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Entsorgung und Recycling, Umgang mit Kunststoff, sparsamer Flächenverbrauch, Biodiversität und Artenschutz, Umwelttechnologie, Gewässernutzung und Nachhaltigkeit.

Der Internet-Auftritt www.umweltpakt.bayern.de bietet vielfältige Informations- und Beratungsangebote sowie eine Best-Practice-Plattform mit Praxisbeispielen aus der Wirtschaft. Sie sollen den Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen fördern und zur Nachahmung von beispielhaften Projekten motivieren. Der 1995 gestartete „Umweltpakt“ wurde im Jahr 2020 in den heutigen „Umwelt- und Klimapakt“ überführt. Partner und Initiatoren auf Seiten der Wirtschaft sind der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK), der Bayerische Handwerkstag (BHT) und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw).

Quelle: www.umweltpakt.bayern.de

 

Information

Neben der Nürnberger IHK bekamen folgende IHK-Unternehmen aus der Metropolregion Nürnberg vom bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber „Gold“-Urkunden überreicht:

  • Alfred Schweizer GmbH & Co.KG, 96145 Seßlach
  • Bühler Motor GmbH, 90459 Nürnberg
  • Creativhotel Luise, 91052 Erlangen
  • CSC Jäklechemie GmbH & Co. KG, 90431 Nürnberg
  • Dehn SE, 92318 Neumarkt i. d. Opf.
  • Die Möbelmacher GmbH, 91241 Kirchensittenbach
  • Diel Metall Stiftung & Co. KG, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz
  • D. Fricke GmbH, 96465 Neustadt b. Coburg
  • Felsenbräu Thalmannsfeld, W. Gloßner GmbH & Co. KG, 91790 Bergen
  • Gealan Fenstersysteme GmbH, 95145 Oberkotzau
  • Gebrüder Weiss GmbH, 90451 Nürnberg
  • Geis Eurocargo GmbH, 90451 Nürnberg
  • Holzverpackung Oliver Röttger, 96486 Lautertal
  • IHK Nürnberg für Mittelfranken, 90403 Nürnberg
  • KSB SE & Co. KGaA, 91257 Pegnitz
  • KTF - Kunststofftechnologie Franken GmbH, 91238 Engelthal
  • Maschinenfabrik Niehoff GmbH & Co. KG, 91126 Schwabach
  • Mekra Lang GmbH & Co. KG, 91465 Ergersheim
  • Merk Textil-Mietdienste GmbH & Co. KG, 90513 Zirndorf
  • Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG, 92318 Neumarkt i. d. Opf.
  • Raab Baugesellschaft mbH & Co.KG, 96250 Ebensfeld
  • Richard Schmidt GmbH Karosserie- und Lackierzentrum, 90480 Nürnberg
  • Robert Bosch GmbH – Werk Bamberg, 96050 Bamberg
  • Saint-Gobain Industriekeramik Rödental GmbH, 96472 Rödental
  • Schaeffler Technologies AG & Co. KG, 91074 Herzogenaurach
  • Schaeffler Technologies AG & Co.KG, 91315 Höchstadt a. d. Aisch
  • Carl Schlenk SE, 91154 Roth 
  • Schwender Energie- und Gebäudetechnik GmbH & Co.KG, 95349 Thurnau

  

 

Studie zeigt Potenzial von Wasserstoff für die Metropolregion Nürnberg

Die am 3. März 2023 veröffentlichten Studienergebnisse unterstreichen nochmals, was sich in den letzten vier Jahren im Rahmen der Initiative Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ bereits abgezeichnet hatte: Stadt und Metropolregion Nürnberg haben das Potenzial zum Innovationszentrum für Wasserstoff-Technologien zu werden – verbunden mit neuen Chancen für Wertschöpfung und Beschäftigung. Die hierzu vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg in Auftrag gegebene Studie „Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Analyse der Kompetenzen, Chancen und Herausforderungen“ wurde von den Konsortialpartnern Energie Campus Nürnberg (EnCN), ENERGIEregion Nürnberg e.V., Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm durchgeführt.

Metropolregion Nürnberg kann zu einem Innovationszentrum für die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Export von spezifischen Wasserstoffschlüsseltechnologien werden.

150 regionale Akteure konnten durch die ENERGIEregion Nürnberg und das Fraunhofer IIS im Rahmen der Studie identifiziert werden, welche das Wasserstoffthema bereits aktiv vorantreiben. 90 Unternehmen bilden dabei den Kern der Wasserstoff-Community, welche sich stark auf die Städte-Achse Nürnberg-Erlangen-Fürth konzentrieren, aber auch in den umliegenden Städten und Landkreisen der Metropolregion Nürnberg zu finden sind. Die Chancen für weiteres Wachstum sind groß: Es wird prognostiziert, dass die Metropolregion in der Wasserstoffwirtschaft bis 2030 zwischen einer Viertelmilliarde und einer Milliarde neue Wertschöpfung generieren kann.

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas, der auch Vorsitzender der Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. ist, sagt hierzu: „Nürnberg hat das Zeug zur Technologie-Anbieterregion für zukunftsfähige Wasserstofftechnologien zu werden. Wasserstoff leistet bereits heute einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, insbesondere durch den Export von Technologie und durch die Generierung von Wissen. Bis zu 8.000 neue Jobs könnten in der Region in den nächsten Jahren entstehen; wenn wir unsere Karten richtig spielen. Kurzum: Wir sind Wasserstoff-Chancen-Region!“

Wasserstoff-Kernkompetenzen der Metropolregion Nürnberg liegen in den Bereichen Elektrolyse-Anlagen, Wasserstoff-Speicherung (insb. Liquid Organic Hydrogen Carriers) und Brennstoffzellen für stationäre sowie mobile Anwendungen. Ausgeprägt sind zudem komplementäre Wirtschaftszweige wie Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder Industrial IoT, die ihr Angebot schnell an den Hochlauf von Wasserstofftechnologien anpassen und wichtiges Know-how beitragen können. Zudem punktet die Metropolregion Nürnberg mit 14 Forschungseinrichtungen und Hochschulen, wie EnCN, Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien oder auch HySON in Sonneberg.

„Der Schwerpunkt der hiesigen Wasserstoffwirtschaft wird in der produktbezogenen Wertschöpfungskette liegen, also in Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Export von spezifischen Wasserstoffschlüsseltechnologien. Besonderes Augenmerk zukünftiger Bemühungen sollte daher dem Aufbau eines leistungsstarken Arbeitsmarktes mit einer hohen Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften, der Gestaltung einer wasserstoffaffinen Bildungs- und Forschungslandschaft mit einem direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Industrie und der Schaffung von begünstigten Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit gelten“, erläutert Dr. Tassilo Schuster, Senior Project Manager am Fraunhofer IIS.

Im Wasserstoff-Benchmark mit den anderen Metropolregionen in Deutschland positioniert sich Nürnberg auf dem vierten Rang. Laut einer aktuellen Studie des Europäischen Patentamts und der Internationalen Energieagentur ist Nürnberg zudem TOP 5‑Regionalcluster in Deutschland für Wasserstoffinnovationen, gemessen an der Zahl der Patentanmeldungen.

Metropolregion Nürnberg benötigt, trotz einer geringen Erzeugung und Nachfrage nach Wasserstoff, eine geeignete Versorgungsstruktur

Neben der Technologie-Kompetenz wurden in der Studie aber auch die Anwendungspotenziale von Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg beleuchtet. Die Region ist hierbei gegenüber anderen Regionen erst einmal im Nachteil. Bei einem insgesamt geringeren Erzeugungspotenzial von Grünstrom aus erneuerbaren Energien gegenüber Gunstregionen in Küstennähe fehlen vor Ort auch Großabnehmer für Wasserstoff; wie große Stahlwerke oder chemische Industrie.

Der Lehrstuhl Informatik 7 an der FAU hat im Rahmen der Studie die Energieflüsse in der Region in unterschiedlichen Szenarien simuliert. Bei einem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien könnte rechnerisch im Jahr 2030 mit überschüssiger elektrischer Energie grüner Wasserstoff durch Elektrolyse vor Ort im Umfang von ca. 9 bis 10 TWh erzeugt werden. Lehrstuhlinhaber Prof. Dr.‑Ing. Reinhard German, erläutert hierzu: „Es sind allerdings starke Schwankungen der verfügbaren Leistung mit sehr großen Leistungsspitzen zu erwarten. Bei maximalem Ausbau der erneuerbaren Energien und Batteriekapazitäten kann so im Jahr 2030 Elektrolyse in höchstens 32 Prozent der Zeit überhaupt betrieben werden und dies oft nur mit geringen Leistungen. Um den Überschuss komplett abzufangen, wären daher Elektrolyse-Anlagen mit sehr großer Leistung erforderlich, die dann wenig ausgelastet sind. Nimmt man aber die in der Metropolregion zu erwartende geringe Auslastung in Kauf und nutzt auch Leistungsspitzen der erneuerbaren Erzeugung, so besteht ein nicht unerhebliches Erzeugungspotenzial für Wasserstoff. Es ist daher wichtig, in der Zukunft kombinierte Betriebsstrategien für die Anlagen im Energiesystem zu identifizieren, insbesondere für Batterien und Wasserstoffspeicher.“

Mögliche Anwendungsszenarien für grünen Wasserstoff liegen in der regionalen Papier‑, Glas- und Metallindustrie sowie perspektivisch im Schwerlastverkehr und in der Nutzung von Elektrolyseuren zur Stabilisierung des Stromnetzes. Gute Standorte für Wasserstofferzeugung finden sich dort, wo der Wasserstoff und Nebenprodukte der Elektrolyse (Wärme, Sauerstoff) direkt genutzt werden können, so z.B. in der Nähe von Kläranlagen oder Fernwärmenetzen. „Auch wenn heute klar ist, dass sich Wasserstoff für große Teile des Mobilitätssektors aus Effizienzgründen nicht durchsetzen wird, gibt es doch große Bereiche der energieintensiven Industrie, die sich auf absehbare Zeit nicht elektrifizieren lassen“, gibt Prof. Dr. Jürgen Karl vom Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik an der FAU zu bedenken. „Vor allem die Prozesswärmeerzeugung kann auf Wasserstoff oder Wasserstoffderivate oft nicht verzichten.“

Wird der Mobilitäts- und Logistiksektor genauer betrachtet, so ergeben sich ganz spezifische Anwendungsfelder, bei denen sich Wasserstoffantriebe lohnen können. Derzeitig finden wissenschaftliche Forschungen u.a. auf dem Gebiet des Schwerlastverkehrs statt, aber auch für Bahnlösungen und in der Luft- und Raumfahrt. Prof. Dr. Frank Opferkuch, Leiter des Kompetenzzentrums Energietechnik an der TH Nürnberg gibt hierzu folgenden Ausblick: „Schwere Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellen oder Wasserstoffmotoren können in der Metropolregion Nürnberg einen Bedarf von bis zu 240 Tonnen Wasserstoff pro Tag auslösen. Zur Versorgung dieser Fahrzeuge werden dann bis zu 55 neue H2‑Tankstellen entlang der Verkehrsachsen benötigt. Damit hat der Sektor Mobilität und Logistik ein großes Anwendungs- und Wertschöpfungspotenzial. Künftige Umweltauflagen, die anstehende Einführung des automatisierten Fahrens, die weitere Digitalisierung der Logistik, der noch unzureichende Reifegrad neuer, konkurrierender Antriebssysteme sowie die noch lückenhaften Versorgungssysteme für Strom und Wasserstoff machen derzeit aber Prognosen zu Mengen und Zeitpunkten unsicher.“ 

Handlungsempfehlung: Technologiekompetenz und Forschung stärken sowie aussichtsreiche Anwendungsfelder fördern

Die Studie gibt abschließend Handlungsempfehlungen, um die technologische Kompetenz der Region zu stärken und die wirtschaftlichen Potenziale zu heben. Es wird empfohlen, die wissenschaftlichen Kompetenzen der Universitäten, Hochschulen und der angewandten Forschung in einem Wasserstoff-Wissenszentrum zu bündeln und eine metropolitane Koordinationsstelle zum Thema Wasserstoff zu schaffen; damit sollen Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer weiter gefördert werden.

„Die Studie zeigt uns deutlich auf, was wir tun können, um unsere Position als Wasserstoff-Kompetenzregion weiter zu festigen. Diese Hausaufgaben bleiben nicht liegen, sondern wir gehen sie gemeinsam an. Eine Schlüsselrolle kommt dabei unserem Forschungsleuchtturm Energie Campus Nürnberg und der Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. zu“, ergänzt Dr. Michael Fraas abschließend.

Die Studie sowie weiterführenden Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: www.nuernberg.de.

Quelle: Energieregion

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Wasserstoff trifft Wirtschaft - Forschung trifft Praxis

Die Wasserstoff-Technologie bringt für Forschung und Wirtschaft Herausforderungen und Chancen mit sich. Im Sommersemester 2023 behandeln daher die #FAUinsights das große Zukunftsthema Wasserstoff und zeigen zahlreiche Anwendungsbeispiele. Wie wird dieser Energieträger die Industrie revolutionieren? Wird sich die Art der Mobilität grundlegend verändern? Und wie kann die Metropolregion Nürnberg sich in der Weltspitze etablieren und eine Vorreiterrolle einnehmen?

In der Vortragsreihe der FAU und des EnCN zum Thema diskutieren Expertinnen und Experten gemeinsam, wo die Reise hingeht. In elf informativen und spannenden Vorträgen mit anschließenden Diskussionen werden die Antworten auf diese und viele weitere Fragen gegeben. Kommen Sie vorbei, hören Sie zu und diskutieren Sie mit.

Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.insights.fau.de.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Umweltwirtschaft regional: HUBER SE weiht neue Produktionshalle ein

Gut 30 Jahre nach dem Bau der ersten Fertigungshalle am Standort Berching/Erasbach geht HUBER einen weiteren großen Schritt in eine erfolgreiche Zukunft. Damals, im Jahr 1992, hatte das Unternehmen seinen Sitz von der Berchinger Innenstadt an den heutigen Unternehmenssitz im Industriepark Erasbach verlagert. Es folgten bis heute zahlreiche Fertigungserweiterungen.

„150-jährige Erfolgsgeschichte“
„Bayern ist stolz auf seinen starken Mittelstand und seine erfolgreichen Familienunternehmen. Die HUBER SE blickt auf eine über 150-jährige Erfolgsgeschichte. Die Einweihung der neuen Produktionsfläche in Berching zeigt, dass die HUBER SE als eines der international bedeutendsten Unternehmen für innovative Lösungen im Bereich Wasserwirtschaft fest in der Oberpfalz verwurzelt ist und bleibt. Die umfangreiche Investition in den Produktionsstandort am Unternehmenssitz in Berching ist ein eindeutiges und wichtiges Signal von unternehmerischer Überzeugung und Vertrauen in unseren Wirtschaftsstandort Bayern. Familienunternehmen wie die HUBER SE sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft und sorgen mit Investitionen für Stabilität auch in unsteten Zeiten. Ein großes Dankeschön an alle, die an dem erfolgreichen Bau der neuen Produktionshalle in den vergangenen zwölf Monaten mitgewirkt haben“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Rahmen seiner Rede.

Produktionshalle P3 umfasst 7.000 m² Fläche
Die neue Produktionshalle P3 wird künftig vor allem als Halle für Rohbau- und Schweißarbeiten genutzt werden. Auf einer Produktionsfläche von ca. 6.000 m² bietet sie Platz für 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zusätzlich umfasst sie rund 1.000 m² Sozialbereich mit Pausen- und Besprechungsräumen und Büros. Die neue Halle ist unter anderem durch eine LKW-Hallendurchfahrt optimal in den Werksverkehr eingebunden.

Eine Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche soll nachhaltige Energie für die Produktionshalle liefern. Die P3 ermöglicht weiteres Produktionswachstum am Standort und weitestgehend die Auflösung der Schichtarbeit. Für 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Schicht aufgelöst werden. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 11 Mio. Euro.

Die sehr erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens wird untermauert 
„Neben dem strategischen Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in wichtigen internationalen Zielmärkten bleibt der Unternehmenssitz in Berching der größte Produktionsstandort der HUBER Gruppe“, sagte Dr. Oliver Rong (stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand Technik & Produktion) in seiner Rede zur Eröffnung der offiziellen Einweihung. „Wir sehen sehr positiv in die Zukunft. Mit dem weiteren Ausbau der Fertigungskapazitäten untermauern wir die sehr erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens und stellen gleichzeitig die Weichen für den weiteren Weg von HUBER. In der strategischen Produktionsplanung setzen wir uns bereits mit zusätzlichen Erweiterungsschritten auseinander – mit dem Bau der Montage- und Logistikhalle P4 wollen wir schon in Kürze beginnen.“

„Grundstein für weiteres Wachstum und Sicherung der Arbeitsplätze“
„Mit der Standorterweiterung und dem Ausbau der Produktionskapazität bekennen wir uns zum Stammsitz Berching“, sagte Georg Huber (Vorstandsvorsitzender und Vorstand Finanzen & Personal). „Damit legen wir den Grundstein für ein weiteres Wachstum, verbunden mit der Sicherung der Arbeitsplätze hier vor Ort. Aufgrund der positiven Marktentwicklung ist der nächste Bauabschnitt mit der Produktionshalle P4 ab Mitte des Jahres geplant.“

Weitere neue Produktionshalle ist geplant
Unterdessen laufen bereits die Detailplanungen für den Bau der neuen Montage- und Logistikhalle P4. Diese Halle, in der bis zu 25 Arbeitsplätze eingeplant sind, soll ebenfalls ca. 6.000 m² Fläche inkl. eines kleinen Sozialbereichs umfassen. Sie soll die wertstromoptimierte Verarbeitung von Kunststoffkomponenten für Filter- und Siebelemente ermöglichen. Darüber hinaus soll in der P4 die Endmontage von Bauteilen und -gruppen des HUBER Bandtrockners, die Montage von großvolumigen Baugruppen und die logistische Abwicklung von Großprojekten vorgenommen werden. Zudem soll sie als Lager- und Logistikhalle genutzt werden.

Die Planungen für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der P4, die nachhaltige Energie liefern soll, laufen aktuell. Begonnen werden soll mit dem Bau schon Mitte 2023, der Abschluss des Bauvorhabens ist für das zweite oder dritte Quartal 2024 geplant. Für den Bau ist ein Investitionsvolumen von rund 11,5 Mio. Euro kalkuliert.

Huber SE ist Gründungsmitglied im Umweltcluster Bayern, der von den bayerischen IHKs in 2006 initiiert wurde und seitdem erfolgreich agiert. 

Quelle: PM - HUBER SE

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Umweltwirtschaft regional: Der französische Konzern Veolia Environnement übernimmt das Familienunternehmen Friedrich Hofmann

Teil der Transaktion ist auch der Erwerb verschiedener Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland. Die Übernahmevereinbarung stehe noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.

Die Übernahme umfasse mit mehr als 1.000 Mitarbeitern aber sowohl die Geschäftsaktivitäten als auch die Standorte und gewährleiste eine gesicherte Fortführung aller Unternehmensteile des Familienunternehmens. Die mittelständische Unternehmensgruppe erbringt Entsorgungsdienstleistungen in ihrer Kernregion Franken, der Region Nürnberg, Büchenbach, Fürth, Schwabach und in Oberbayern.

Die Hofmann-Unternehmensgruppe wurde vor mehr als 80 Jahren gegründet und sei in allen Segmenten der Abfallwirtschaft tätig, heißt es weiter. Dazu gehören die Bereiche Rücknahmesysteme, kommunale Dienstleistungen, die Sammlung von Sonderabfällen sowie Gewerbe- und Industrieabfällen an rund 30 Standorten einschließlich aller Abfallbehandlungsanlagen für verschiedene Fraktionen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liege in der Sammlung, Sortierung und Verwertung bzw. dem Handel von Sekundärrohstoffen. Auftraggeber sind Gemeinden, Städte, die dualen Systeme in Deutschland sowie Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe sowie private Haushalte.

Besonderes Augenmerk legt Veolia bei der Übernahme auf die umfassenden Dienstleistungen im Bereich Altpapier. Im Rahmen dieser Aktivitäten, die unter anderem von der Hofmann-Tochter Rowe erbracht werden, hätten die Vertriebsgesellschaften Zugriff auf jährlich rund 1,4 Mio Tonnen Altpapier und verfügten zudem über Lieferverträge mit verschiedenen Papierherstellern.

„Mit der Übernahme der Recycling- und Entsorgungsaktivitäten der Friedrich Hofmann GmbH erweitern wir unsere geografische Präsenz in Franken und Bayern. Das nationale und internationale Altpapiergeschäft der Hofmann-Gruppe ermöglicht es Veolia, unser Papiergeschäft zu einem Komplettanbieter für die Papierindustrie weiterzuentwickeln und das nachhaltige Wachstum und den ökologischen Umbau der Branche zu unterstützen“, erklärt der Deutschlandchef von Veolia, Matthias Harms.

„Die Familie ist sehr zufrieden mit der jetzt erzielten Einigung, bei der insbesondere die langfristige Perspektive für unsere Mitarbeiter und die nachhaltige Weiterentwicklung der Unternehmen der Hofmann-Gruppe eine große Rolle gespielt haben“, ergänzte Geschäftsführer Jürgen Hofmann.

Veolia beschäftigt bisher nach eigenen Angaben in Deutschland rund 10.500 Beschäftigte an etwa 250 Standorten. In den drei Geschäftsbereichen Entsorgung, Wasser und Energie erwirtschaftete der Konzern auf dem deutschen Markt im letzten Jahr einen Umsatz von 2,8 Mrd €.

Laut letzten verfügbaren Zahlen hat die Friedrich Hofmann GmbH im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 175 Mio € umgesetzt und dabei einen Konzernjahresüberschuss von 4,6 Mio € erwirtschaftet. Mit über 166 Mio € wurden 95 Prozent der Erlöse in Deutschland erzielt. Auf die übrige EU entfielen knapp acht Mio € und auf „Drittländer“ rund eine Mio €. Im Konzernbericht listet die Hofmann-Gruppe insgesamt rund 20 Tochter- und Beteiligungsunternehmen auf.

 Quelle: www.euwid-recycling.de

 

Projekt "transform_EMN": Kfz-Elektrifizierung - Zulieferer unter Strom

Die Automobilzulieferer beim Wandel zur Elektromobilität unterstützen: Dieses Ziel verfolgt das Verbundprojekt „transform_EMN“. Mit einer Vielzahl von Angeboten richtet es sich vor allem an die 500 kleinen und mittleren Unternehmen der Branche in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN). Die EMN-Geschäftsstelle steuert das Projekt und koordiniert die Partner, zu denen u. a. die IHKs Nürnberg, Bayreuth und Coburg, das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB, die Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und die IMU Institut GmbH gehört.

Geplante Angebote für Kfz-Zulieferer
Ein zentrales Projekt innerhalb von „transform_EMN“ wird vom Fraunhofer-Institut IISB mit Sitz in Erlangen koordiniert: Die Wissenschaftler bauen eine „Innovationsplattform Fahrzeug-Elektrifizierung“ auf und starten weitere Angebote rund um Themen wie elektrische Antriebe, autonomes Fahren, Batteriespeicherung und Wasserstofftechnologie. Die Plattform soll dazu beitragen, den Austausch und den Technologietransfer zwischen den Automobilzuliefer-Betrieben und der Wissenschaft voranzubringen. Vorgesehen sind u. a. auch Weiterbildungsformate für Mitarbeiter der Zulieferbetriebe, Arbeitskreise zu fachspezifischen Themen sowie gemeinsame Forschungsprojekte. Der Stellvertretende Institutsleiter Prof. Dr. Martin März, der auch Inhaber des Lehrstuhls für Leistungselektronik an der FAU ist, will dabei auch intensiv mit der Universität zusammenarbeiten – etwa in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Praktika und Rekrutierung von Fachkräften.


Forschungsfelder des Fraunhofer IISB
Das Fraunhofer IISB bringt großes Know-how mit für den Umstieg auf die Elektromobilität, wie Professor März beim Auftakt-Workshop in Erlangen unterstrich. Das IISB sieht sich als eine der führenden Forschungseinrichtungen im Bereich Leistungselektronik und arbeitet mit zahlreichen Partnern aus der Industrie zusammen. Entwickelt werden innovative leistungselektronische Systeme, die u. a. in Elektromobilität, Luftfahrt, Industrieautomatisierung, Stromnetzen und neuen Energietechnologien zum Einsatz kommen. Der zweite Geschäftsbereich ist die Halbleitertechnologie, mit dem das IISB ebenfalls Forschungsfelder wie Materialentwicklung, elektronische Bauelemente, Aufbau- und Verbindungstechnik, Zuverlässigkeit, Energieelektronik, Simulation oder spezifische Messtechnik abdeckt.

Neue Geschäftsfelder entwickeln
Die Wissenschaftler wollen sich im Zuge des „transform_EMN“-Projekts auch der Frage widmen, wie die Automobilwirtschaft angesichts des tiefgreifenden Wandels neue Geschäftsfelder entwickeln kann. Es gibt laut März beträchtliche Unterschiede zwischen Verbrennungsmotor (Tausende Komponenten, zahlreiche wartungsintensive Teile wie etwa Filter oder Zahnriemen, höherer Verschleiß usw.) und Elektromotor (vergleichsweise wenig Teile, wartungsarm, meist hohe Lebensdauer der Teile, hoher Anteil der Wertschöpfung bei Batterie, Software und Elektronik). Dies werde spürbare Konsequenzen für die Kfz-Zulieferer, aber auch für die Service- und Reparaturbetriebe haben. Deshalb müssten neue Geschäftsfelder entwickelt werden, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Metropolregion zu halten. Gute Geschäftschancen werden sich laut März beispielsweise auf diesen Feldern ergeben: elektrische Antriebstechnik, Speichertechnologien, Netz- und Ladeinfrastruktur, Mobilitätskonzepte, Recycling und autonomes Fahren.

Gebunden ist auch der Bayerische "Cluster Leistungselektronik"
Eingebunden in das „transform“-Projekt ist auch der „Cluster Leistungselektronik“ mit Sitz in Nürnberg. Dieses Innovations- und Kooperationsnetzwerk ist in den Bereichen Automobiltechnik, industrielle Antriebstechnik, erneuerbare Energien, Stromnetze und Gebäudetechnik aktiv. Aktivitäten des Clusters sind nach Aussage von Cluster-Mitarbeiter Thomas Harder beispielsweise Innovationsprojekte, Weiterbildung, Markterschließung und Nachwuchsförderung. Der Cluster, der Teil der European Center for Power Electronics (ECPE) ist, organisiert Workshops, Tutorials und andere Fachveranstaltungen.

Elektromotoren und Wasserstoff
Beim Auftakt-Workshop von „transform_EMN“ am Fraunhofer-IISB stellten sich zwei innovative Unternehmen vor, die mit ihren Entwicklungen einen Beitrag zum Übergang auf alternative Antriebsformen leisten wollen. Die Mach Motors GmbH in Neunkirchen am Sand hat sich auf die Fertigung von Elektromotoren spezialisiert, wie die Geschäftsführer Dr. Ted Hopper und Jonas Röder berichteten. Mach Motors baut Prototypen sowie Einzel- und Sondermotoren für unterschiedliche kundenspezifische Anwendungen. In Auftrags- und Lohnfertigung werden Motoren gebaut, die aufgrund geringer Stückzahl, besonderer Geometrien und anderer Faktoren nicht für die automatisierte Fertigung geeignet sind. Gemeinsam mit Auftraggebern aus verschiedenen Branchen ist das kleine Team von elf Mitarbeitern in Forschung und Entwicklung aktiv: Beispiele für solche Forschungsprojekte sind Antriebe für Leichtbau-Flugzeuge oder leistungsstarke Traktionsmotoren für die Elektromobilität und weitere Einsatzfelder (www.machmotors.de).

Die PS-Hytech GmbH in Burghaslach und deren Tochterunternehmen Hesphera GmbH in Kelheim arbeiten an neuen Speichertechnologien für Wasserstoff. Geschäftsführer Peter Stadthalter setzt dabei auf kugelförmige Tanks, die mehrere Vorteile gegenüber herkömmlichen Behältern hätten, insbesondere die höhere Druckfestigkeit und das deutlich geringere Gewicht. Gearbeitet wird auch an Container-Systemen für die Kugeltanks, an Wasserstoff-Antrieben für Leichtflugzeuge (Projekt „HyFly“) sowie an Zusatztanks („Range Extender“) für Nutzfahrzeuge, Wohnmobile oder Schiffe, um deren Reichweite zu erhöhen. Ein weiteres Vorhaben sind „Fuel Cells“ für Versorgungsinseln, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind: Mit den Wasserstoffspeichern könnte deren Energieversorgung sichergestellt werden (www.ps-hytech.de).            

 Quelle: WIM 4-5 | 2023

 

Pilotprojekt in Nürnberg - Wasserstoff-Lkw beliefern Drogeriemärkte

Die Spedition Amm, die Drogeriemarkt-Kette dm und das dänische Logistikunternehmen DSV haben ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet: Die dm-Märkte im Stadtgebiet Nürnberg werden nun mit vier Brennstoffzellen-Lkw beliefert, die ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden.

Die drei Partner wollen durch das Projekt Erkenntnisse gewinnen, wie sich Logistikprozesse und Lieferketten nachhaltiger gestalten und klimaschädliche Emissionen vermeiden lassen.

Die Erfahrungen sollen eine wichtige Grundlage bilden für weitere Klimaschutzmaßnahmen der Drogerie-Kette, die europaweit fast 72 000 Mitarbeiter beschäftigt und deren Logistiknetzwerk 3 900 Märkte in 14 Ländern beliefert. „Es ist unser Ziel, den Antrieb der Lkw schnellstmöglich mit ausschließlich grünem Wasserstoff zu gewährleisten“, sagte Christian Bodi, der in der dm-Geschäftsführung für Logistik zuständig ist, beim Projektstart auf dem Gelände der Amm Spedition in Nürnberg. Bei dem Modellversuch solle geklärt werden, welchen Mehrwert der Einsatz der Wasserstoff-Lkw bietet und wie ein Mix verschiedener Antriebsformen aussehen kann.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte bei der Auftaktveranstaltung, die geplante Halbierung der CO2-Emissionen der Lkw-Flotte werde nur mit Wasserstoff gelingen. Deshalb müsse nun alles Erforderliche schnell in die Wege geleitet werden – von der Wasserstofferzeugung über die Tankstellen und Fahrzeuge bis zur schrittweisen Umstellung der Erdgasnetze auf Wasserstoff. Auch nach Meinung von Peter Fog-Petersen, der bei DSV für die deutschsprachigen Länder zuständig ist, hat Wasserstoff das Potenzial, „eine erhebliche Rolle“ bei der Energiewende zu spielen. Die Technik habe mittlerweile einen Entwicklungsstand erreicht, der ein solches Pilotprojekt und den Test im betrieblichen Einsatz ermögliche. Ralf Amm, Geschäftsführender Gesellschafter der Amm GmbH & Co KG Spedition, erhofft sich deshalb auch eine Signalwirkung durch das Projekt, das zunächst auf vier Jahre angelegt ist. Die Spedition setzt bei der Belieferung der dm-Märkte Brennstoffzellen-Lkw des Typs Hyundai Xcient Fuel Cell ein.

Quelle: WIM 4-5 | 2023

 

Aktuelles aus Bayern

Energie-Härtefallhilfe - Anträge jetzt stellen

Betriebe, die besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sind, können 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Für die Gewährung der Energie-Härtefallhilfen gelten diese Voraussetzungen: Die gezahlten Preise müssen mehr als doppelt so hoch sein wie der im Jahr 2021 gezahlte Durchschnittspreis und sie müssen außerdem existenzbedrohend für den Betrieb sein. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (Basis: durchschnittlicher Jahresgewinn der letzten fünf Jahre) durch die Steigerung der Energiekosten aufgezehrt wird. Inhabergeführte Unternehmen können einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags (mindestens jedoch 2 000 Euro pro Monat) geltend machen, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde.

Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden – also sowohl für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas oder Fernwärme) als auch für nicht-leitungsgebundene (z. B. Holz, Pellets, Hackschnitzel, Flüssiggas). Die Anträge können vom Unternehmen selbst oder durch einen sogenannten qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwälte) über eine elektronische Plattform gestellt werden. Über die Gewährung der Härtefallhilfe entscheidet eine Kommission, die aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Wirtschaftsministeriums besteht.     

www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/

www.ihk-nuernberg.de/energiekrise

Quelle: WIM 4-5 | 2023

 

„Wissenschaft meets Wirtschaft“ - Netzwerkerweiterung bei einem Unternehmerfrühstück

Im Rahmen eines Unternehmerfrühstücks bietet Ihnen das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) die Möglichkeit, Ihr Netzwerk zu erweitern und sich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft auszutauschen.

Bei der Veranstaltung erhalten Sie Impulse zur Ressourceneffizienz und lernen den Projektverbund ForCYCLE Technikum kennen. Herr Muschik von der IHK Schwaben wird zudem über das Thema Patente informieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Wann? Freitag, den 16. Juni 2023 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo? Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

Wer? Insbesondere interessierte Unternehmen aus der Region und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich hier bis spätestens 07.06. an.

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

  • Lasertechnik für Hightech-Anwendungen in der Automobilzulieferindustrie
    23.05.2023, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Evosys Laser GmbH, Felix-Klein-Straße 75, 91058 Erlangen
  • gemeinsame Sitzung der IHK-Ausschüsse "Energie | Umwelt" und "Industrie | Forschung | Technologie"
    zum Thema "Wege zur Klimaneutralität" (geschlossener Kreis)
    27.06.2023 im Unternehmen Stadion Nürnberg Betriebs GmbH
  • IHK-online Fachforum: “Green Power Purchase Agreements (PPAs)– Grünstrom direkt und preissicher”
    (im Rahmen der IHK-Reihe "Green Deal mit der regionalen Wirtschaft")
    online, 03.07.2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 126. Treffen IHK-Anwenderclub "Umwelt | Nachhaltigkeit"
    Thema: Umwelt- und Klimapakt Bayern | PFAS Chemikalien
    04.07.2023 in der IHK Akademie Mittelfranken, Nürnberg
  • 96. Treffen IHK-Anwenderclub "Energie | Klima"
    Themen: Erneuerbare Energien | Eigenstromversorgung | Klimaneutralität | Carbon Foodprint...
    04.07.2023 in der IHK Akademie Mittelfranken, Nürnberg
  • IHK-online Fachforum: „Biodiversität auf dem Firmengelände – Ein Beitrag zum betrieblichen Umweltmanagement“ (ihk-nuernberg.de)
    (im Rahmen der IHK-Reihe "Green Deal mit der regionalen Wirtschaft")
    online, 10.07.2023, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • ⁣2. Treffen IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2“ bei der Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt 
    11.07.2023, ab 13:00 Uhr, Campus Schweinfurt
  • Transfomation Automotive: 2. Treffen IHK-Strategiekreis „transform_EMN“
    am 12.07., 12-17 Uhr, im IHK-Bildungszentrum Bamberg (geschlossener Kreis)
  • 25. Kooperationsforum des "Automation Valley Nordbayern"
    Thema: Robotik für KMUs
    20.07.2023, 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, Robotic Center JUGARD+KÜNSTNER GmbH, Weidentalstr. 45, 90518 Altdorf
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie"
    zum Thema: „Energiewende | Energieinfrastrukturen für Mittelfranken“ (geschlossener Kreis)
    31.07.2023 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie"
    zum Thema: „Transformation in der regionalen Automobilzulieferindustrie“ (geschlossener Kreis)
    25.09.2023 Vitesco Technologies Germany GmbH, Nürnberg
  • Planspiel Materialflusskostenrechnung (MFKR) des Ressourceneffizienzzentrum (REZ) Bayern 
    09.10.2023 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Nürnberg
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie"
    zum Thema: „Innovationen aus mittelfränkischen Unternehmen: Steuerliche FuE-Förderung | Weg zur Innovation | Preisträger in der Region | Hochschulen als Partner im Wissens-Technologie-Transfer WTT“ (geschlossener Kreis)
    30.11.2023  in der IHK Nürnberg für Mittelfranken
 

Aktuelles aus Deutschland

Australien und Deutschland: Vier Projekte zur Lieferkette für Grünen Wasserstoff

Ziel ist der Aufbau einer Lieferkette für grünen Wasserstoff von Australien nach Deutschland und erste Lieferungen bis 2030.

Die im Frühjahr 2022 gestartete, gemeinsame Förderinitiative HyGATE, die Grundlage der Wasserstoffpartnerschaft zwischen Australien und Deutschland bildet, hat Ende Januar 2023 die Förderung von vier Projekten verkündet. Die Projekte erhalten insgesamt über 70 Millionen Euro Fördergelder aus beiden Ländern und sollen noch im ersten Halbjahr dieses Jahres starten.

Teil der Auswahl sind laut Bundesregierung das Projekt "EGH2" welches eine 17,6-MW-Demonstrationsanlage zur Herstellung von Grünem Wasserstoff in Townsville/Queensland mit der Technologie von Siemens Energy aufbauen wird. "ScaleH2" beschäftigt sich mit dem technischen Aufbau einer Wasserstoff-Export-Wertschöpfungskette aus New South Wales nach Deutschland. Das Projekt "CFE-Pilot" entwickelt einen effizienteren, kapillargespeisten Wasserelektrolyseur und "24x7 Solar Powered Methanol Production (SolarMethanol)" soll einen Anlagenverbund zur Herstellung von ca. 7500 Tonnen Methanol pro Jahr in Südaustralien errichten.

Ziel der Partnerschaft ist es eine nachhaltige Lieferkette für grünen Wasserstoff zwischen Deutschland und Australien aufzubauen. Da Deutschland dauerhaft auf den Import von grünem Wasserstoff angewiesen sein wird, ist laut Bundesforschungsministerin "Australien der ideale Partner".

Bis spätestens 2030 sollen durch die gemeinsamen Projekte erste Lieferungen grünen Wasserstoffs aus Australien in Deutsche Häfen anlanden.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie unter www.bmbf.de.

Quelle: DIHK

 

Klimaschutz-Management mit dem Projekt KliMaWirtschaft

Klimaschutz gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung: Sei es durch erhöhte Nachfrage von Auftraggeber:innen, Kund:innen und Mitarbeitenden oder durch neue Richtlinien wie zum Beispiel der CSRD-Berichtspflicht. Spätestens seit der Energiekrise setzen viele Unternehmen bereits Maßnahmen zur Energieeffizienz um und tun damit gleichzeitig etwas für den Klimaschutz. Nutzen Sie die Potenziale für Ihr Unternehmen und bereiten Sie sich schon heute auf morgen vor.

Das Projekt KliMaWirtschaft bietet kostenlose Unterstützung bei der Reduzierung Ihrer CO₂-Emissionen durch die Umsetzung von individuell geeigneten Klimaschutzmaßnahmen. Dabei geht es darum, auf Basis einer CO₂-Bilanz sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren, die im eigenen Unternehmen schnell zu effektiven Einsparungen führen. Es zielt darauf ab, Klimaschutz langfristig und zielführend strategisch einzubetten und ein Klimamanagement aufzubauen.

In einer knapp 1,5-jährigen Zusammenarbeit begleitet Sie das Projektteam mit drei aufeinander aufbauenden Workshops, einer Telefonsprechstunde für individuelle Fragen, einer Wissensplattform und einem Katalog zu verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen.

Die Workshops finden sowohl online als auch in Präsenz statt. Sie können sich - sofern bereits die Klimaschutzziele individuell formuliert wurden - für den zweiten Workshop mit dem Thema Klimaschutzmaßnahmen anmelden:

  • 21. und 22. Juni, jeweils von 9:30 bis 12:30 Uhr (online)
  • 29. Juni, 10 bis 17 Uhr in Leipzig

Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter www.klimaschutz-wirtschaft.de. Unternehmen, die bereits eine CO₂-Bilanz erstellt haben, können sich nach vorheriger Rücksprache direkt zu Workshop Teil 2 mit dem Thema Klimaschutzmaßnahmen anmelden. Zwischen den Workshops erhalten Sie fachliche Begleitung und Beratung zu Ihren individuellen Herausforderungen vom Projektteam. Sie profitieren von den Erfahrungen eines bundesweiten Netzwerks an Unternehmen und Expert:innen.

Darüber hinaus bietet die KliMaWirtschaft einstündige Onlineveranstaltungen zu spezifischen Themen des betrieblichen Klimaschutzes an. 

Werden Sie Teil der KliMaWirtschaft und bauen Sie gemeinsam mit über 160 Unternehmen deutschlandweit Ihr Klimamanagement auf. Das Projekt richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen und ist kostenlos. Es wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Quelle: DIHK

 

Siegelkompass im Bereich Klimaschutz

Woran erkennen wir umweltfreundliche Produkte? Welche Siegel und Standards betrachten den Klimaschutz im gesamten Unternehmen?
Auf der neuen Seite des Unternehmensnetzwerks-Klimaschutz "Siegel und Standards - der Überblick für Unternehmen" erfahren Sie mehr über verfügbare Zertifikate, Label und Siegel im Bereich Klimaschutz.

Siegelkompass - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (klima-plattform.de)

 

DIHK sieht gute Weiterentwicklung bei Klimaschutzverträgen

Energieintensive Betriebe wie etwa aus der Aluminium-Industrie sollen bald Klimaschutzverträge schließen können.

Dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Förderrichtlinie zu den sogenannten Klimaschutzverträgen verbessert hat und nun zügig beschließen möchte, bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) positiv.

Das Prinzip: Klimaschutzverträge sichern energieintensiven Unternehmen bis zu 15 Jahre lang eine staatliche Erstattung der Mehrkosten, die ihnen bei der Transformation hin zu einer umweltfreundlichen Produktion entstehen – beispielsweise für die Umstellung auf Wasserstoff.

Nachdem zu erwarten ist, dass sich der Kostennachteil sukzessive verringern dürfte, soll auch die Förderung im Zeitverlauf sinken. Sobald die "grüne" Fertigung günstiger ist als der Einsatz fossiler Energie, zahlt das Unternehmen entsprechende Gelder an den Staat zurück. Allerdings sieht die überarbeitete Richtlinie vor, dass Betriebe aus dem Klimaschutzvertrag aussteigen könnten, wenn bereits 80 Prozent ihrer europäischen Mitbewerber auf grüne Produktion setzen.

Geplant ist nun, die Verträge bürokratiearm auf dem Weg der Versteigerung zu vergeben. Ab April können die Betriebe ihr Interesse beim Bundeswirtschaftsministerium anmelden können. Ein wichtiges Vergabekriterium wird die Kosteneffizienz sein; in bestimmten Sektoren soll der Bund jedoch auf Auktionen verzichten können.

Zugang für Mittelstand erleichtert

Neu ist auch: Die Förderrichtlinie sieht jetzt vor, dass sich ein Unternehmen schon ab einem jährlichen CO2-Ausstoß von 10 Kilotonnen um einen Klimaschutzvertrag bemühen darf. In den ursprünglichen Plänen hatte die Grenze noch bei 30 Kilotonnen gelegen.

Mit der niedrigeren Schwelle könne "die Förderung mehr in die Breite der Wirtschaft wirken und dort klimafreundliche Prozesse unterstützen", lobt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks diesen Aspekt.

"Das gilt auch für die geplanten Erleichterungen bei der Bildung von Konsortien. Auch dass bei den geplanten Dokumentationspflichten abgespeckt werden soll, sehen wir erst einmal positiv." Insgesamt sei die neue Ausgestaltung der Klimaschutzverträge "eine gute Weiterentwicklung für größere Mittelständler", so Dercks.

Die DIHK hatte sich bereits Anfang 2023 für eine Öffnung und Flexibilisierung der Förderrichtlinie ausgesprochen und 2022 neben einer Stellungnahme ein Positionspapier zum Thema veröffentlicht.

Quelle: DIHK - BE

 

Unternehmen gehen Herausforderung Klimaneutralität an

Zehn Klimaschutz-Unternehmen entwickelten beim Projekt „Wege zum klimaneutralen Unternehmen“ der Klimaschutz-Unternehmen mit dem Fachgebiet umweltgerechte Produkte und Prozesse (upp) der Universität Kassel Maßnahmen und Fahrpläne. Anfang Februar präsentierten sie in Berlin Ergebnisse.

45 % weniger Treibhausgasemissionen als 2019/2020 bis zum Zwischenziel 2030, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Das ist das gemeinsame Ziel der Gruppe. Fast alle richten sich nach den Science Based Targets, die auf dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens basieren. Im ersten Schritt sparen sie damit schon so viel ein wie ein Auto, das mit Benzin fährt und die Erde mit einem Umfang von 40.075 Kilometern mehr als 11.000-mal umfährt.*

Ausgangspunkt des Projekts waren die verschiedenen Ansätze für Klimaneutralität. Es gibt Gesetze und Vorgaben der Politik, aber weiter keine Norm. Deshalb wurden von Anfang 2021 bis Ende 2022 zwei Jahre mit zehn Pilotbetrieben individuelle Ziele, Strategien, Pläne und Maßnahmen für die praktische Umsetzung im Betrieb entwickelt. Damit erfüllen sie das 1,5°C-Ziel oder eigene Ziele, aber auch die geplante Klimaneutralitätsnorm.

Bis eine Norm den Begriff Klimaneutralität regelt, hat die Gruppe eine eigene Definition entwickelt: Die Projektunternehmen minimieren ihre klimaschädlichen Emissionen und die Umweltauswirkungen ihrer Produkte. Damit leisten sie ihren Beitrag zur Klimaneutralität Deutschlands, um die größten Risiken des Klimawandels abzuwenden.

Um sich auf ihren Weg Richtung Klimaneutralität vorzubereiten, raten die Pilotunternehmen anderen Betrieben, allein für die Analyse ihrer Ist-Situation und das Entwickeln von Zielszenarien sowie einer Klimastrategie circa zwei Jahre einzuplanen. Wichtig ist, dass sie den Transformationsprozess als Chance sehen, denn ein geringerer CO2-Fußabdruck senkt die Geschäftsrisiken. Gefragt nach möglichen Hemmnissen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität sagten acht der zehn Unternehmen, dass Regulatorik für sie immer mehr zum Problem wird, für die Hälfte sind auch Finanzierung und Fördermittel ein Hemmschuh.

Bei Projektrunde 1 waren diese zehn Klimaschutz-Unternehmen dabei:

  • Energiedienst Holding AG
  • Förster Kunststofftechnik GmbH
  • Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG (aus der Metropolregion Nürnberg)
  • PHOENIX CONTACT GmbH & Co. KG
  • Provinzial Holding AG
  • Schöck Bauteile GmbH
  • Stadtwerke Karlsruhe GmbH
  • Weidmüller Interface GmbH & Co. KG
  • Worlée-Chemie GmbH
  • ZINQ GmbH & Co.KG

Porträts der Pilotunternehmen, ihre Definition für Klimaneutralität und Empfehlungen für andere Unternehmen, Ergebnisse der Umfragen zu Hemmnissen während Projektrunde 1 und mehr Informationen zu beiden Projektrunden finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de. Eine Aufzeichnung der Abschlussveranstaltung zu Definition, Hemmnissen und Empfehlungen für andere Unternehmen mit den zwei Energieversorgern Energiedienst und Stadtwerke Karlsruhe, dem Elektrotechnikhersteller Phoenix Contact, dem auf Feuerverzinkung spezialisierten Unternehmen ZINQ, dem Versicherer Provinzial, upp und den Klimaschutz-Unternehmen können Sie sich auf YouTube ansehen.

Parallel zur ersten Projektrunde ist im Sommer 2022 eine zweite Runde mit zehn Betrieben gestartet. Wieder dabei ist das Klimaschutz-Unternehmen ZINQ. Auf dessen Anregung gibt es in der zweiten Projektrunde Kreislaufwirtschaft als neuen Schwerpunkt.

* Für die Berechnungen zugrunde gelegt wurden: a) Der Weltumfang von 40.075 Kilometern sowie ein Pkw, der auf 100 km 7,75 Liter Benzin verbraucht und pro Kilometer 185 g CO2e ausstößt.

Quelle: DIHK

 

Umwelttechnologieexport: Chambers for GreenTech startet mit 5 neuen AHK-Projekten

In den Bereichen Wasser- und Abwassermanagement, Kreislaufwirtschaft und grüner Wasserstoff wird durch Wissens- und Technologietransfer eine nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise gefördert und der Schritt in ausländische Märkte für deutsche GreenTech-Unternehmen erleichtert.

Fünf neue Projekte zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien

Wasserstoff- und Brennstoffzellen zählen zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts und können durch klimaneutral erzeugten Strom wesentlich zur Dekarbonisierung beitragen. Diese Entwicklungsmöglichkeit haben auch die AHKs Neuseeland und Philippinen erkannt. In ihren Projekten wollen sie mit Hilfe von Machbarkeits- und Umfeldanalysen das Potenzial von grünem Wasserstoff für dezentrale bzw. netzferne Anwendungen darstellen und so zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung in ihren Ländern beitragen.

Auch mit grünem Wasserstoff - allerdings in Verbindung mit Abwassermanagement - beschäftigt sich die AHK Brasilien (Rio). In ihrem neuen Querschnittstechnologieprojekt untersucht sie das technische und wirtschaftliche Potenzial der Erzeugung von grünem Wasserstoff in Kläranlagen mit dem Ziel, die sanitäre Grundversorgung im Land zu modernisieren und den Wasserstoffmarkt zu auszuweiten.

Ein weiteres Projekt im Bereich der Querschnittstechnologien startet nun in der AHK Kuba. Das Land verfügt über viele gut ausgebildete Ingenieure und Fachkräfte im Umwelttechnologiebereich. Diese sollen im Rahmen des Projektes, in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, durch einen Schulungspartner weitergebildet und zertifiziert werden, um so auch in anderen Ländern der Zentralamerika- und Karibik-Region ihre Servicedienstleistungen anbieten zu können.

Auch die AHK Aserbaidschan trifft mit ihrem Projekt den Nerv der Zeit. Durch andauernde politische Konflikte und der damit einhergehenden Schädigung der Umwelt, ist die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) stark bedroht. Aserbaidschan leidet unter gravierendem Wassermangel und verfügt über die geringsten Wasserreserven, im ohnehin wasserarmen Südkaukasus. Im Rahmen des Projekts sollen daher Maßnahmen zur Modernisierung der Wasserinfrastruktur im Südkaukasus analysiert werden, um so die Bekämpfung der Wasserknappheit zu unterstützen.

Mit Hilfe der AHK-Projekte können nicht nur in den Zielländern eine nachhaltige Entwicklung und bessere Umwelt- und Lebensbedingungen befördert werden - auch der deutschen Wirtschaft bieten die Projekte Exportchancen für GreenTech „Made in Germany“: Unternehmen haben die Möglichkeit,

  • sich mit ihrer Expertise an den Projekten der AHKs zu beteiligen
  • die lokalen PartnerInnen aus den Kommunen oder der Industrie bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen und
  • in Bezug auf mögliche Kooperationsprojekte ins Gespräch zu kommen.

Quelle: DIHK

 

Zusammenschluss von Energieversorgern und Gasnetzbetreibern fordert kurzfristige Sonderausschreibungen für Wasserstoffprojekte, um Ziele bis 2030 zu erreichen

Bis 2025 sollen dadurch zusätzlich 1.000 MW Wasserstoffleistung in Betrieb genommen werden können, um die Ziele von 10 GW bis 2030 zu erreichen.

In einem Schreiben fordert ein Zusammenschluss von Energieversorgern und Gasnetzbetreibern von der Bundesregierung Sonderausschreibungen für Wasserstoffprojekte. Zu den Unterzeichnern gehören die Energieversorger Trianel, Thüga und Uniper, der Gashändler VNG, die Gasnetzbetreiber Ontras, Bayernets, Open Grid Europe und Terranets sowie BP Europe und Siemens Energy.

Da bestehende Programme, wie das europäische IPCEI-Programm und die geplanten Klimaschutzverträge, langwierig sind, fordern die unterzeichnenden Unternehmen noch in dieser Legislaturperiode mindestens 1.000 MW zusätzliche Wasserstoffleistung in Betrieb zu nehmen. Ermöglichen soll das ein Starterprogramm, welches, zusätzlich zu den bisher geplanten Förderprogrammen, Abhilfe gegen die derzeit unklaren Rahmenbedingungen schaffen soll. Nur so können zeitnahe Investitionsanreize geschaffen werden, welche laut den Verfassern zwingend notwendig sind, um die gesetzten Ziele von 10 GW bis 2030 erreichen zu können.

Die Autoren des Schreibens schlagen vor, sich für die kurzfristigen zusätzlichen Ausschreibungen an dem Instrument der Doppelauktionen der staatlichen H2-Global Stiftung zu orientieren. Über die Hintco (Hydrogen Intermediary Company) kauft diese über Ausschreibungen grünen Wasserstoff ein, um ihn anschließend Unternehmen in Deutschland anzubieten. Dabei werden die höheren Kosten für den grünen Wasserstoff durch einen Milliardenschweren Fördertopf der Stiftung ausgeglichen. Im Schreiben werden zwei Ausschreibungstermine vorgeschlagen: August 2023 für 300 MW und Februar 2024 für weitere 700 MW. Im Gegensatz zur derzeitigen Position des Bundeswirtschaftsministeriums fordern die Autoren keine Begrenzung der Nutzergruppen auf bestimmte Sektoren.

Als weiteres Argument liefert das Bündnis von Energieunternehmen, dass ein solches Programm auch ein Gegengewicht zum Inflation Reduction Act der USA darstellen kann.

Quelle: DIHK

 

Energieinfrastruktur: Debatte über einheitliche Wasserstoff-Netzgesellschaft mit staatlicher Beteiligung

Bereits in der 2020 veröffentlichten Nationalen Wasserstoffstrategie schlägt das BMWK eine staatliche, einheitliche Netzgesellschaft vor, um den zeitkritischen Hochlauf einer Wasserstoff-Infrastruktur zu ermöglichen. Der Interessensverband der überregionalen Gastransportunternehmen, FNB-Gas, lehnt diesen Vorschlag, mit Verweis auf die mit dem Mehraufwand der Schaffung einer solchen einheitlichen Gesellschaft einhergehenden Verzögerungen, ab (siehe hier).

In einem kürzlich veröffentlichten Impulspapier haben sich verschiedene Institute (unter anderem TU Berlin, Fraunhofer für Energieinfrastrukturen und Geothermie, Ikem, Consentec, Max Planck Institut für Chemische Energiekonversion) nach einer Pro-Contra-Analyse für eine einheitliche Wasserstoff-Netzgesellschaft ausgesprochen. Trotz des zugegebenermaßen hohen Anfangsaufwandes sei dies laut den Autoren dennoch die langfristig effizienteste Variante.

Da eine staatliche Förderung der Einspeisung und Abnahme von Wasserstoff sowie für die Absicherung von Risiken ohnehin unumgänglich ist, kann eine Beteiligung des Staates durch die dadurch einfachere Koordination laut Impulspapier die Umsetzung einer einheitlichen Gesellschaft beschleunigen. Als Beispiele werden Europäische Länder wie Belgien, Schweden und Norwegen genannt, die bereits staatliche Netzgesellschaften haben.

Der Interessensverband FNB fordert von der Bundesregierung stattdessen lediglich eine Absicherung der Refinanzierung, falls der Markthochlauf nicht wie geplant funktioniere. Als Reaktion auf die zunehmenden Forderungen nach einer einheitlichen Netzgesellschaft hat die FNB in ihrem Wasserstoffbericht ein eigenes Konzept für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur erarbeitet. Sie spricht sich außerdem für eine Absicherung nach Dena-Vorbild (ein Amortisationskonto, welches Anfangsverluste abfedern könnte, siehe hier) aus (hier).

Auch der Ausgang der aktuellen EU-Trilog-Verhandlungen bezüglich der Ausgestaltung der Erdgas- und Wasserstoffmärkte in den EU-Mitgliedstaaten wird die Entscheidungen über das weitere Vorgehen maßgeblich beeinflussen.

Quelle: DIHK 

 

Nützliche Tools unterstützen beim Ladeinfrastrukturaufbau die Nationale Leitstelle

Für alle Unternehmen, die beim Ladeinfrastrukturaufbau aktiv werden wollen, sind die Tools der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur nützliche Werkzeuge. Eine der größten Herausforderungen: attraktive Flächen finden. Die Leitstelle hat hierfür die Matching-Plattform FlächenTOOL entwickelt.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollen im Jahr 2030 rund 15 Millionen Elektroautos auf unseren Straßen unterwegs sein, so das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel der Bundesregierung. Dafür braucht es eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur, die vorauslaufend aufgebaut wird. Mit inzwischen zwei Millionen zugelassenen E-Autos, davon eine Million, die rein elektrisch betrieben werden, ist in den letzten Jahren ein starker Aufwärtstrend der Elektromobilität zu erkennen. Gleiches gilt für die Ladeinfrastruktur: Etwa 80.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte haben wir derzeit in Deutschland und es kommen jeden Tag neue hinzu. Damit der Hochlauf von Fahrzeugen und Lademöglichkeiten künftig noch schneller und einfacher vorangeht, braucht es viele engagierte Akteure in Wirtschaft und Politik.

Unternehmen können dabei nicht nur private Lademöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden bereitstellen, sondern auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aufbauen und damit attraktiver für ihre Kunden werden. Das ist vor allem dann eine spannende Option, wenn sie entsprechende Parkflächen für ihre Kundschaft betreiben und somit Ladeinfrastruktur auch als Instrument der Kundengewinnung und -bindung dient. Unternehmen können also selbst aktiv werden und gleichzeitig den Umstieg auf alternative Antriebe im Straßenverkehr vor Ort mitgestalten. Einen einfachen Zugang zum Thema bietet zum Beispiel das FlächenTOOL.

Unternehmen, Kommunen oder Privatleute, die über Liegenschaften verfügen, können diese über das FlächenTOOL für den Aufbau von Ladeinfrastruktur anbieten. Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur investieren wollen, können diese Flächenanbieter wiederrum über das Tool kontaktieren und bei einem erfolgreichen „Matching“ Ladeinfrastruktur auf diesen Flächen errichten. Derzeit sind über 1.300 Flächen eingetragen und über 60 Profile von Investierenden hinterlegt. Das FlächenTOOL wird durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH und im Auftrag des Bundesministeriums Digitales und Verkehr (BMDV) bereitgestellt.

Das StandortTOOL ist ein Planungsinstrument der Leitstelle für den deutschlandweiten Ausbau von Ladeinfrastruktur. Es gibt einen Überblick über Bestand, Aufbau und Ausbaubedarfe der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Die durch das StandortTOOL prognostizierten Ladebedarfe in Deutschland können für die Zeit bis 2030 abgerufen und detailliert bis auf die Ebene einzelner Straßenzüge angezeigt werden. Schauen Sie doch einmal, wie die Prognosen in Ihrer Region oder Ihrer Stadt aussehen. Das Tool ist damit für alle Unternehmen interessant, die Parkmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden anbieten, die mit dem Auto unterwegs sind, z.B. für den Einzelhandel, das Hotel- und Gastronomiegewerbe oder viele weitere Branchen. Mit dem StandortTOOL können Sie erfahren, wie sich die Nachfrage an Ihrem Standort bis zum Ende des Jahrzehnts entwickeln wird.

Das LadeLernTOOL ist das neueste Werkzeug aus der Toolbox der Leitstelle. Es richtet sich hauptsächlich an Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Bundesländern, Kommunen und kommunalen Unternehmen. Das vermittelte Wissen soll sie dabei unterstützen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu planen und den Aufbau vor Ort voranzutreiben. Das LadeLernTOOL steht jedoch auch allen anderen Interessierten zur Verfügung, die sich beim Thema Ladeinfrastrukturaufbau weiterbilden wollen. Nach einem kurzen Registrierungsprozess ist das Tool kostenfrei nutzbar. Aktuell sind die zwei Kurse Grundwissen zu Elektromobilität und Ladeinfrastruktur freigeschaltet. Das Tool wird kontinuierlich weiterentwickelt. So sind weitere Kurse bereits in der Planung und werden 2023 veröffentlicht.

Auch Mitarbeitenden in Unternehmen kann das LadeLernTOOL einen strukturierten Einstieg in das Thema Ladeinfrastrukturaufbau bieten. Besonders mit Blick auf Ladeinfrastrukturprojekte im öffentlichen Raum, für die eine enge Zusammenarbeit mit der Kommune erforderlich ist, kann das LadeLernTOOL eine wertvolle Hilfe für die aufbauenden Unternehmen sein. Umgekehrt ist es auch für Unternehmen leichter, Ladeinfrastrukturprojekte voranzubringen, wenn ihre Ansprechpersonen in der Kommune zu diesem Thema gut informiert und geschult sind.

Als verbindende Klammer der Gesamtstrategie, zu der auch die vorgestellten Tools der Leitstelle gehören, dient der Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung. Die Maßnahmen darin sollen es unter anderem für Unternehmen leichter machen, Ladeinfrastruktur zu errichten. So wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunen Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen beseitigen und rechtliche Grundlagen etwa im Bau- und Immissionsrecht anpassen. Das Ziel: den Ausbau von Ladeinfrastruktur beschleunigen, den Ladeprozess vereinfachen und so den Umstieg für die Menschen erleichtern, im Sinne einer ökologisch und ökonomisch besseren Zukunft.

Den Masterplan Ladeinfrastruktur finden Sie unter www.nationale-leitstelle.de.

Quelle: DIHK

 

Wohlstandsverluste durch das geplante Energieeffizienzgesetz?

Doch statt der bisher verfolgten kooperativen Effizienzpolitik geht es bei dem Vorhaben vor allem um Umsetzungspflichten für Unternehmen und die Einhaltung absoluter Einsparziele für den deutschen Energieverbrauch. Damit ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts nahezu vorprogrammiert, zeigen DIHK-Berechnungen. 

Energieeffizienzgesetz heißt das ambitionierte Gesetzeswerk, das Bundeskanzler Olaf Scholz im vergangenen Jahr angekündigt hatte. Die geplante Effizienzsteigerung ist grundsätzlich sinnvoll, allerdings kann die vorgesehene Limitierung des Endenergieverbrauchs zu deutlichen Belastungen für die Wirtschaftsentwicklung führen.

Energiesparen ist nicht gleich Effizienzsteigerung

Diese Einsparziele können zwar relativ einfach erreicht werden, indem man einfach auf den Energieverbrauch verzichtet, weil man zum Beispiel die Produktion stilllegt. Effizienz steigert man damit aber nicht. Um Effizienz zu erzielen, muss man nämlich nicht nur den Energieeinsatz betrachten, sondern auch die Leistung, also den Output, der erzielt wird.

Vor allem aber hat die Festlegung maximaler Endenergieverbräuche negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung. Die DIHK hat vier Szenarien durchgerechnet, in denen sie aufzeigt, wie sich ein verringerter Energieeinsatz auf das Bruttoinlandsprodukt auswirkt.

Dabei definiert sich die Endenergieproduktivität als Quotient aus BIP und Endenergieverbrauch.

Der Status quo bei der Energieeffizienz

     Grafik beschreibt Status quo: Endenergieverbrauch im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt© DIHK

Zwar ist es der deutschen Wirtschaft in den letzten 20 Jahren gelungen, Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch zu entkoppeln. Das mit dem Energiekonzept 2010 selbst gesteckten Ziel, die Energieproduktivität um 2,1 Prozent pro Jahr zu steigern, hat Deutschland allerdings noch nicht erreicht. Die Steigerung zwischen 2008 und 2021 lag im Jahresdurchschnitt bei 1,4 Prozent.

Würde man den Endenergieeinsatz gesetzlich festlegen, wie das Energieeffizienzgesetz es vorsieht, würde bei gleichbleibender Energieeffizienz das Bruttoinlandsprodukt schrumpfen. Das BIP würde nur steigen, wenn die Endenergieproduktivität extrem zunimmt.

Hierfür haben wir die folgenden vier Szenarien berechnet. Den Szenarien gemein ist, dass das im Entwurf des Energieeffizienzgesetzes normierte Endenergieeinsparziel von minus 26,5 Prozent im Jahr 2030 (gegenüber 2008) erreicht wird.

Vier Szenarien zur Entwicklung des Wirtschaftswachstums

     Grafik zeigt Fortschreibung der erreichten Effizienzsteigerung© DIHK

     Grafik beschreibt Fortschreibung der erreichten Effizienzsteigerung von 1990 - 2021© DIHK

     Grafik beschreibt Einschwenken auf politischen Zielpfad der Effizienzsteigerung (2,1 % pro Jahr ab 2022)© DIHK

     Grafik beschreibt Erreichen des politischen Zielpfades der Effizienzsteigerung (3,2 % pro Jahr ab 2022) © DIHK

Einsparziele führen zu Wohlstandsverlusten

In allen vier Szenarien führt das absolute Endenergieeinsparziel (für das Jahr 2030) zu einem Wohlstandsverlust: In den Szenarien I bis III führt das zu einer faktischen Verringerung des Bruttoinlandsprodukts, im Szenario IV zu einem geringen Wachstum des BIP unterhalb der Trendfortschreibung der Jahre 1990 bis 2021.

Rein rechnerisch ließe sich die Wirtschaftsleistung zwar steigern, wenn man die Energieeffizienz drastisch steigert. Aber wie sollte dies realistisch erreicht werden? Einerseits verzeichnen wir immer mehr energieverbrauchende Prozesse und Technologien: Dazu gehört etwa die voranschreitende Digitalisierung, aber auch gesetzlich intendierte Vorhaben wie etwa mechanische Zwangsbelüftungen von Gebäuden.

Andererseits zeigt die empirische Umweltforschung, dass der Effizienzfortschritt häufig durch sogenannte Reboundeffekte gemindert wird – also einen gesteigerten Verbrauch aufgrund der vermeintlich weniger schädlichen Effekte.

Offene Fragen bei der Effizienzsteigerung

Steigende Effizienzinvestitionen und damit verbundene Energieverbrauchsreduktionen könnten möglicherweise auch zu positiven Wirtschaftseffekten führen. Hier gilt es allerdings, einige Unsicherheitsfaktoren zu bedenken: Positive Effektive für die deutsche Wirtschaft ließen sich vor allem erzielen, wenn deutsche Unternehmen zum Zuge kommen. Diese verzeichnen aktuell vor allem in den relevanten Wirtschaftszweigen allerdings materielle und personelle Engpässe.

Im Weiteren stellen sich Folgefragen, für die es aktuell häufig keine politischen Antworten gibt: Wie sollen beispielsweise gebäudespezifische Effizienzsteigerungen, also energetische Sanierungen, vor dem Hintergrund der Mietendeckelung refinanziert werden? Wie sollen Eigentümer die Kosten einer Sanierung stemmen?

Insgesamt erscheinen aus derzeitiger Sicht die absoluten Endenergieeinsparziele des geplanten Energieeffizienzgesetzes als eine ernste Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.

Quelle: DIHK - EP

 

Arbeitsschutz: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Die Hilfestellung ist Teil einer Initiative, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insbesondere den Mittelstand über wichtige Themen des Arbeitsschutzes informieren möchte.

Im Fokus des ersten Beitrages steht das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)", das sich vor allem an für den Arbeitsschutz verantwortliche Frauen und Männer in kleineren Unternehmen richtet.

Das EMKG hilft den Betrieben nicht nur dabei, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beurteilen. Es schlägt auch passende Maßnahmen vor, die den Umgang mit entsprechenden Stoffen sicherer machen. Mit guten Beispielen – aus der Praxis für die Praxis – möchten die Initiatoren sensibilisieren und ein höheres Bewusstsein für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz schaffen.

Sie finden das EMKG auf der Website der BAuA.

Quelle: DIHK - CP

 

Chemikalien: Beschränkung von PFAS droht

Die EU will deshalb den Einsatz der gesamten Stoffgruppe, die rund 10 000 unterschiedliche Verbindungen umfasst, stark einschränken. Dies würde unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Betroffene Unternehmen haben nun im Rahmen einer EU-Konsultation die Möglichkeit, die praktischen Auswirkungen zu beschreiben. Darauf weist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hin, die eine Handreichung für interessierte Unternehmen zur Verfügung stellt. 

 Download der DIHK-Handlungsempfehlungen:
Handlungsempfehlungen für Unternehmen | Konsultation zur PFAS-Beschränkung (dihk.de)

Noch bis zum 25. September 2023 bietet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der Wirtschaft die Möglichkeit, sich in den Regulierungsprozess einzubringen. Die bei dieser Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden. Die DIHK empfiehlt deshalb den betroffenen Unternehmen, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen einzureichen. Besonders wichtig sei das betriebliche Know-how mit Blick auf im Vorschlag fehlende Verwendungen sowie auf potenzielle oder zusätzliche, noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen.

Hintergrund der Konsultation: Am 13. Januar hatten verschiedene Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden bei der ECHA einen Vorschlag eingereicht, um PFAS zu beschränken. Verboten werden sollen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen und Verwendung dieser Substanzen an sich und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe sowie in Gemischen und in Erzeugnissen. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgesehen.

PFAS sind sehr stabile Verbindungen und wirken wasser-, fett- sowie schmutzabweisend. Entsprechend beliebt ist ihr Einsatz in unzähligen Verbraucherprodukten wie etwa Verpackungen, Kochgeschirr oder Medizinprodukten. Zudem kommen sie als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz – beispielsweise bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder in der Wasserelektrolyse. Wenn PFAS aber in die Umwelt gelangen, erweisen sich ihre vorteilhaften Eigenschaften als Problem: Die stabile Bindung zerfällt unter natürlichen Umweltbedingungen nicht, reichert sich in Böden, Gewässern und Organismen an und kann gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.

Quelle: DIHK

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Einigung des EU-Parlaments und des Rates über neue Ausbauziele für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen

Vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der Elektroautos seit 2016 um das Siebzehnfache erhöht hat, die Zahl der Ladestationen jedoch nur um das Sechsfache, legt die AFIR legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Elektro- und Wasserstoffinfrastruktur für den Straßen-, See und Luftverkehr in Europa fest.

Dem Kompromiss zufolge:

  • muss in den einzelnen Mitgliedstaaten für jedes zugelassene batteriebetriebene Fahrzeug eine Ladeleistung von 1,3 kW über eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden;
  • müssen ab 2025 Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW alle 60 km auf den Hauptstrecken des transeuropäischen Netzes und alle 100 km auf dem weiter gefassten Netz installiert werden. Eine vollständige Netzabdeckung soll bis 2030 erreicht werden;
  • muss ab 2030 an allen städtischen Knotenpunkten und alle 200 km auf den Strecken des transeuropäischen Netzes eine Wasserstoffbetankungsinfrastruktur eingerichtet werden, die sowohl für Pkw als auch für Lkw geeignet ist;
  • müssen Seehäfen mit mindestens 50 Hafenaufenthalten von großen Fahrgastschiffen oder 100 Hafenaufenthalten von Containerschiffen bis 2030 landseitige Stromversorgung für diese Schiffe bereitstellen;
  • müssen Flughäfen  stationäre Flugzeuge bis 2025 an allen Flugsteigen (Gates) und bis 2030 an allen Parkpositionen auf dem Flughafenvorfeld mit Strom versorgen;
  • müssen die Betreiber von elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen für vollständige Preistransparenz sorgen und eine einheitliche Ad-hoc-Zahlungsmethode wie Debit- oder Kreditkarte anbieten.

Parlament und EU-Staaten müssten den Kompromiss noch (förmlich) bestätigen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat diesen Prozess abgeschlossen haben, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten nach einer Übergangszeit von 6 Monaten in Kraft.

 Quelle: DIHK - LM

 

Aurora Energy Research: Import von grünem Wasserstoff in die EU ab 2030 voraussichtlich konkurrenzfähig zu eigener Produktion

Marokko ist durch vergleichsweise geringere Transportkosten und die mögliche Verbindung durch eine Pipeline laut Analyse besonders ökonomisch vielversprechend aus deutscher Perspektive.

In der Europäischen Energiewende weg von fossilen Energieträgern und hin zu erneuerbaren Energiequellen wird grüner (also nachhaltig produzierter) Wasserstoff eine kritische Rolle spielen. Um den stark steigenden Wasserstoffbedarf decken zu können, plant die EU daher, bis 2030 10 MtH2 grünen Wasserstoff pro Jahr aus Ländern außerhalb der EU zu importieren. Dies stellt etwa die Hälfte der erwarteten Nachfrage dar.

Aurora Energy hat kürzlich eine Analyse veröffentlicht, in der die erwarteten Gesamtkosten für den Import von grünem Wasserstoff aus verschiedenen Ländern exemplarisch für Deutschland als Importland durchgerechnet wurden. Die ermittelten Herstellungs- und Transportkosten sind für die Länder Australien, Marokko und Chile durchaus konkurrenzfähig. Marokko werden dabei die niedrigsten Gesamtkosten inklusive Herstellung und Transport zugerechnet. Bei Transport als flüssiger Wasserstoff per Schiff von Marokko nach Deutschland werden Gesamtkosten von circa 4,58 EUR/kgH2 im Jahr 2030 geschätzt. Die Kosten für die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland werden laut Studie im Jahr 2030 bei circa 3,90 and 5,00 EUR/kgH2 liegen. Obwohl die Kosten für die Herstellung in allen betrachteten Ländern signifikant unter den Kosten in Deutschland liegen (3,1 EUR/kgH2 in Australien und Chile, 3,2 EUR/kgH2 in Marokko, 3,6 EUR/kgH2 in den VAE), sind durch die Transportkosten nicht alle potenziellen Szenarien wirtschaftlich mit der eigenen Produktion konkurrenzfähig. Während der Import aus Marokko per Schiff sowohl als flüssiger Wasserstoff durch flüssige organische Wasserstoffträger oder auch als Ammoniak noch ökonomisch ist, so ist laut Analyse der Import aus Australien oder Chile aufgrund der hohen Transportkosten nur in Form von Ammoniak und aus den VAE in keinem der Szenarien wirtschaftlich.

Die Studie betont außerdem die Standortvorteile bei der Produktion von erneuerbarer Energie einiger Länder innerhalb der EU. So kann zum Beispiel Spanien wesentlich günstiger grünen Wasserstoff produzieren (3,1 EUR/kgH2 in 2030). Allerdings würden die Gesamtkosten inklusive Transport nach Deutschland auch hier bei 4,35 EUR/kgH2 bis 4,56 EUR/kgH2 liegen. In der Analyse betont Aurora daher die Bedeutung von Pipelines. So könne eine Pipeline zwischen Marokko und Deutschland die Transportkosten um ca. 20 % senken und auch eine Pipeline zwischen Spanien und Deutschland wie z. B. das angekündigte H2Med Projekt würde die Kosten grünen Wasserstoff aus Spanien nach Deutschland zu importieren signifikant reduzieren.

Die Analyse finden Sie unter auroraer.com.

Quelle: DIHK

 

Bis 2028: Aufbau Wasserstoff-Pipeline zwischen Deutschland und Dänemark

In der unterzeichneten Vereinbarung heißt es, dass sich die Teilnehmer verpflichten, eine Umsetzung einer Wasserstoff-Verbindungsleitung zwischen Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Wirtschaftsminister Robert Habeck und sein dänischer Kollege Lars Aagaard haben kürzlich eine Erklärung unterzeichnet. Demnach ist es das Ziel, bis 2028 eine Pipeline von West-Dänemark nach Schleswig-Holstein zu bauen, die grünen Wasserstoff nach Deutschland bringen soll. Damit soll vor allem die energieintensive Industrie in Deutschland, etwa die Sektoren Stahl und Chemie, dekarbonisiert werden.

Dänemark will wohl ab 2030 so viel grünen Wasserstoff herstellen, dass es auch für den Export reicht. Der dänische Flächenentwickler Greengo Energy plant beispielsweise einen Energiepark an der dänischen Westküste Ringkøbing-Skjern mit 4.000 MW Solar- und Windenergie sowie einem daran angeschlossenen Elektrolyseur mit einer Leistung von 2.000 MW. Pro Jahr will das Unternehmen dort künftig eine Million Tonnen Wasserstoff beziehungsweise seine Derivate produzieren. Um den Wasserstoff nach Deutschland zu transportieren, soll aber auch die bestehende Infrastruktur zum Einsatz kommen. So hat der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Anfang des Jahres bereits mit einem entsprechenden Umstellungsprojekt für die Pipeline "Hyperlink" begonnen.

Um die künftigen Wasserstoffbedarfe zu decken, will Deutschland aber auch mit anderen Ländern in Europa zusammenarbeiten. So hatte Wirtschaftsminister Habeck im Januar erst eine ähnliche Kooperation mit Norwegen geschlossen, inklusive der notwendigen Leitungsinfrastruktur. Wie eine entsprechende Wertschöpfungskette aussehen könnte, daran arbeiten aktuell die beiden Energieunternehmen RWE und Equinor.

Quelle: DIHK

 

EU-Kommission legt Regeln für erneuerbaren Wasserstoff vor

Mithilfe von Wasserstoff will sich die EU von fossilen Energien lösen

Am 7. Februar hat die EU-Kommission den lang erwarteten delegierten Rechtsakt vorgelegt, in dem die Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff zukünftig definiert werden sollen.

Der Rechtsakt ist Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die sich aktuell in den Trilogverhandlungen befindet, die zuletzt aufgrund der fehlenden vorliegenden Kriterien ausgesetzt wurden. Mit dem Beschluss können nun lang verzögerte Wasserstoffprojekte weiter vorangetrieben werden.

Für erneuerbaren Wasserstoff beziehungsweise erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs) hat die EU-Kommission unterschiedliche Produktionskriterien aufgestellt. Diese gelten weiterhin als erreicht, wenn der durchschnittliche Anteil erneuerbarer Energien (EE) im Stromsektor in der jeweiligen Gebotszonen bei über 90 Prozent liegt. Nach Einschätzung der DIHK liegt dieses Ziel für die meisten EU-Staaten auch perspektivisch in weiter Ferne.

Neu hinzugekommen ist, dass die Kriterien ebenfalls erfüllt werden, wenn die Emissionsintensität in einer Gebotszone unter 18gCO2eq/MJ liegt (Deutschland hatte 2020 99,3g CO2eq/MJ). Dies würde insbesondere Staaten mit einem hohen Anteil an Wasserkraft zugutekommen. Die alten Wasserkraftanlagen könnten nämlich weiterhin genutzt werden, ohne dass neue EE-Anlagen gebaut werden müssten. Durch die geringere Wetterabhängigkeit im Vergleich zu Wind- und Solar-Anlagen, könnten stabilere Produktionsbedingungen für Wasserstoff gelten.

Sind die Kriterien in der Stromgebotszone nicht erfüllt, wird der produzierte Wasserstoff auch als erneuerbar betrachtet, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind nun wie folgt ausgestaltet:

Die Frist für das Additionalitätskriterium wurde verlängert: Eine EE-Anlage darf ab dem 1. Januar 2028 nicht älter als 36 Monate sein, bevor sie für die Wasserstoffproduktion im Rahmen eines PPA genutzt werden kann. Außerdem darf die Anlage keine operative Hilfe, noch eine Investmenthilfe erhalten. Hervorzuheben ist die Übergangsregelung, bei der EE-Anlagen, die vor Ende 2027 gebaut wurden, weitere 10 Jahre von dieser Regelung ausgenommen sind. Im Vergleich zum vorherigen Entwurf können so nun die Vorlaufzeiten für große Elektrolyseur-Projekte und die dazu gehörige Infrastruktur besser abgedeckt werden.

Gleiches trifft auf die Verlängerung der Frist für das Zeitkriterium zu: Der Wasserstoff und der Strom aus der EE-Anlage, mit der es ein PPA gibt, können nun bis Ende 2029 im selben Monat produziert werden. Erst ab 2030 greift die Stundenregelung. Fraglich ist die Auswirkung der neu geschaffenen Option, dass Mitgliedstaaten diese Regel schon ab 2027 einführen können. Dies könnte zu einem europäischen Flickenteppich führen. Gleichzeitig könnten Streitigkeiten bei innereuropäischen Im- und Exporten auftreten.

Das geografische Kriterium bleibt in der delegierten Verordnung unverändert: Die Wasserstoff-Produktionsanlage muss weiterhin in derselben Gebotszone sein wie die EE-Anlage. Ausgenommen sind verbundene Gebotszonen, in denen der Strompreis höher oder gleich hoch ist wie in der Gebotszone, in der die Produktion für Wasserstoff stattfindet. Ausnahmen gibt es für Offshore-Anlagen. Die Mitgliedstaaten können zudem weitere Kriterien für den Standort der EE-Anlagen und der Wasserstoff-Produktion festlegen. Dies darf jedoch keinen negativen Einfluss auf den Strommarkt haben. Auch hier stellen sich die gleichen Fragen und Bedenken wie bei dem Zeitkriterium.

Im gleichen Zuge hat die EU-Kommission ebenfalls eine delegierte Verordnung über einen Mindestschwellenwert für Treibhausgas-Einsparungen durch wiederverwendete kohlenstoffhaltige Brennstoffe beschlossen. Dieser enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen für RFNBOs. Die Methode berücksichtigt die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Kraftstoffe, einschließlich der vorgelagerten Emissionen, der Emissionen im Zusammenhang mit der Entnahme von Strom aus dem Netz, der Verarbeitung und der Emissionen im Zusammenhang mit dem Transport dieser Kraftstoffe zum Endverbraucher.

Nach der Verabschiedung der EU-Kommission werden die Rechtsakte nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet, die zwei Monate Zeit haben sie zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf ihren Antrag hin kann der Prüfungszeitraum um weitere zwei Monate verlängert werden. Das Parlament und der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

Quelle: DIHK - JM

 

Net-Zero Industry Act: Vorschlag der EU-Kommission für eine Wasserstoffbank

Noch in diesem Jahr will die EU mit der Förderung der Wasserstoffproduktion beginnen.

Die Europäische Kommission hat am 16. März ihren Vorschlag für eine Europäische Wasserstoffbank vorgestellt. Die H2-Bank wurde in der Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September letzten Jahres angekündigt.

Die H2-Bank ist Teil des Vorschlages der Kommission für einen "Net-Zero Industry Act" und soll den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in der EU sowie Importe von internationalen Partnern unterstützen. Das langfristige Ziel besteht darin, die Kostenlücke zwischen erneuerbarem Wasserstoff und den fossilen Brennstoffen, die er ersetzen kann, zu schließen.

Das Ziel der REPowerEU-Strategie sieht eine Gesamtproduktion von 20 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff bis 2030 vor: 10 Millionen Tonnen aus heimischer Produktion und 10 Millionen Tonnen aus Importen. 10 Millionen Tonnen entsprechen etwa 330 TWh. Um diese Produktion auszubauen, wird die Kommission im Herbst 2023 eine erste Auktion im Wert von 800 Millionen Euro (über den Innovationsfonds) starten.

Um darüberhinausgehende Angebote abzudecken, sollen die Mitgliedstaaten Mittel dazugeben. Auf Bundesebene ist H2Global zunächst mit 900 Millionen Euro dotiert. Diese Auktion wird den Wasserstoffproduzenten einen Zuschuss in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gewähren. Spezielle Kriterien sollen auch kleineren Unternehmen den Zugang zum Ausschreibungsverfahren ermöglichen.

Die EU-Kommission schätzt, dass per Schiff importierter Wasserstoff und seine Derivate (der Transport per Pipelines wird vermutlich erst in späteren Jahren möglich) eine Marktprämie in Höhe von drei bis fünf Euro pro Kilogramm erfordern wird, um auch die Kosten für Transport und Lagerung abzudecken. Mit einer Milliarde Euro ließen sich jährlich 0,04 bis 0,06 Millionen Tonnen Wasserstoff fördern, schätzt die Kommission.

Ein ähnlicher Auktionsprozess soll später auch für importierten erneuerbaren Wasserstoff entwickelt werden.

Der Rat und das Europäische Parlament sollten jetzt ein schnelles Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte erleichtern, die die Definition von erneuerbarem Wasserstoff klarstellen, aber auch die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien und die künftigen Regeln für effiziente Wasserstoffmärkte, einschließlich der Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff, rasch verabschieden.

RePowerEU erkennt tatsächlich auch an, dass andere Formen von Wasserstoff, insbesondere aus Kernkraft, eine Rolle bei der Substitution von Erdgas spielen. Auch dieser Vorschlag soll jetzt vom Parlament und vom Rat gebilligt werden.

Quelle: DIHK - LM

 

EU-Kommission legt "Net-Zero Industry Act" vor

Ziel des Vorschlags der EU- ist es, dass 40 Prozent des jährlichen EU-Bedarfs an diesen Technologien in Europa produziert werden. Somit sollen Abhängigkeiten von anderen Ländern bei diesen Technologien vermieden werden. Um dies zu erreichen, werden in dem Rechtsakt acht "Netto-Null-Technologien" festgelegt, für die der Aufbau von Produktionskapazitäten erleichtert werden soll:

  • Photovoltaik und Solarthermie Technologien
  • Onshore- und Offshore-Technologien für erneuerbare Energien
  • Batterie-/Speichertechnologien
  • Wärmepumpen und geothermische Energietechnologien
  • Elektrolyseure und Brennstoffzellen
  • Nachhaltige Biogas-/Biomethantechnologien
  • Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff (CCS)
  • Netztechnologien

Insbesondere sollen durch das Gesetz die Bedingungen für Investitionen in "Netto-Null-Technologien" verbessert werden, indem Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Projekte, die diese Netto-Null-Technologien betreffen, werden von kürzeren Genehmigungsfristen und gestrafften Verfahren profitieren (9 bis 12 Monate, abhängig von der Produktionskapazität). Die Projektträger sollen nach den Plänen der Europäischen Kommission auch von den Mitgliedstaaten und der Kommission bei den administrativen Verpflichtungen und der Beratung zur Finanzierung unterstützt werden. Des Weiteren soll ein Projekt nur noch von einer zentralen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) zukünftig koordiniert werden.

Der Rechtsakt legt darüber hinaus das Ziel der EU fest, bis 2030 eine jährliche Injektionskapazität von 50 Millionen Tonnen in strategischen CO2-Speicherstätten in der EU zu erreichen, wobei die Öl- und Gaserzeuger in der EU einen entsprechenden Beitrag leisten sollen. Damit soll ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung der CO2-Abscheidung und -Speicherung als wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Sektoren, beseitigt werden.

Um die Diversifizierung des Angebots für Netto-Null-Technologien zu fördern, verpflichtet das Gesetz außerdem die Behörden bei der öffentlichen Beschaffung oder bei Auktionen Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit für Netto-Null-Technologien zu berücksichtigen.

Zusätzlich soll die Verordnung es den Mitgliedstaaten ermöglichen Reallabore ("Regulatory Sandboxes") einzurichten, um innovative Netto-Null-Technologien zu testen und Innovationen unter flexiblen regulatorischen Bedingungen zu fördern. Zu diesen sollen insbesondere KMU einen bevorzugten Zugang erhalten.

Eine Net-Zero Europe Plattform soll die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Maßnahmen zu koordinieren und Informationen auszutauschen, auch im Hinblick auf industrielle Net-Zero-Partnerschaften mit anderen Ländern. Die Net-Zero Europe Plattform soll Investitionen unterstützen, indem sie den Finanzbedarf, Engpässe und bewährte Verfahren für Projekte in der gesamten EU ermittelt. Sie soll auch die Kontakte zwischen den europäischen Netto-Null-Sektoren fördern und dabei insbesondere die bestehenden Industrieallianzen nutzen.

Quelle: DIHK - CG

 

 

Net Zero Industry Act – eine EU-Antwort auf den US-Inflation Reduction Act?

Genehmigungsverfahren für alle Wirtschaftsbereiche beschleunigen

Ein richtiger Ansatz: Der NZIA sieht klare Fristen für Genehmigungsverfahren zum Aufbau von Produktionsstätten der "Netto-Null-Technologien" vor und gibt Unternehmen somit Planungssicherheit. Doch für eine wirkliche Beschleunigung ist es notwendig, die bürokratischen Anforderungen noch mehr abzubauen. Um Europa insgesamt zu stärken, sollte es für Unternehmen aller Branchen möglich sein, neue Vorhaben schneller realisieren sowie bestehende Anlagen einfacher modernisieren zu können.

Öffentliche Beschaffung nicht mit Nachhaltigkeits- und Diversifizierungsanforderungen überfrachten

Der NZIA gewährt manchen Unternehmen leichteren Zugang zum bedeutenden Markt der öffentlichen Beschaffung: Denn Behörden sollen bei ihren Entscheidungen die Nachhaltigkeit und Diversifizierung der Bezugsquellen für die "grünen" Technologien berücksichtigen. Staatliche Vorgaben zur Diversifizierung schießen jedoch über das Ziel hinaus. Unternehmen passen ihre Lieferketten auf Basis ihrer Risikoabwägungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen selbstständig an.

Handelsabkommen und Partnerschaften voranbringen

Ein weiterer Schwerpunkt des NZIA sind internationale Partnerschaften. Ziel ist es, den Handel mit anderen Ländern zu erleichtern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Aus Unternehmenssicht könnte die Idee einer solchen Partnerschaft bei den Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum Inflation Reduction Act hilfreich sein: Sie könnte den Zugang zum amerikanischen Markt für die europäischen "Netto-Null-Technologien" sichern. Darüber hinaus sollte die EU mit neuen bilateralen Handelsabkommen den Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen zur Diversifizierung schaffen – ganz ohne staatliche Quoten.

Steuervorteile aus Nicht-EU-Staaten ausgleichen

Als weitere Maßnahme hat die EU-Kommission den Beihilferahmen in den Blick genommen: Die Mitgliedstaaten können Unternehmen mit klimaneutralen Technologien unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile für CO2-neutralen Technologien einräumen, die sich an entsprechenden Vorteilen in anderen Ländern orientieren. Ziel ist es, so die Abwanderung von Unternehmen zu verhindern. Diese Maßnahme kann ebenfalls Unternehmen bei der Produktion in Europa während der Transformation zur Klimaneutralität unterstützen.

Noch einige Luft nach oben

Der "Net Zero Industry Act" bietet in einigen Bereichen richtige Ansätze. Er ist jedoch für deutsche Unternehmen, die Produktionskapazitäten aufbauen wollen, kein großer Durchbruch. Staatlich festgelegte europäische Mindestproduktionsquoten gehen am Ziel vorbei. Der Ausbau kann nur gelingen, wenn Europa durch schnellere Planungsverfahren, mehr Innovationen und insgesamt gute Rahmenbedingungen für Investitionen die gesamte Wirtschaft fördert. Um den Wirtschaftsstandort Europa attraktiver zu machen, sollte die EU gleichzeitig die Integration im Binnenmarkt weiter vertiefen.

Quelle: DIHK - CG

 

Europäischer Energierat einigt sich zu Gas und Wasserstoff

In dem Legislativpaket geht es um die Voraussetzungen für einen Übergang von Erdgas zu CO2-armen Gasen, wie Biomethan und Wasserstoff. Zusätzlich wurde die Ratsverordnung, die 15 Prozent weniger europäische Gasnachfrage bis März 2024 vorsieht, verlängert.

Der Rat sieht bei den Regeln für den europäischen Gas- und Wasserstoffmarkt unter anderem Tarife für den Zugang von erneuerbaren Gasen zu 100 Prozent und kohlenstoffarmen Gasen zu 75 Prozent vor. Außerdem wurde ein allgemeines Konzept für eine 2-prozentige Wasserstoffbeimischung nach Volumen zugelassen, um eine harmonisierte Gasqualität zu gewährleisten.

Die Mitgliedstaaten möchten die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung als Standardmodell für künftige Wasserstoffnetze beibehalten. Unter bestimmten Bedingungen akzeptieren sie aber auch das Modell eines unabhängigen Fernleitungsnetzbetreibers. Dabei dürfen Energieversorgungsunternehmen weiterhin Eigentümer und Betreiber der Netze sein, müssen jedoch eine Tochtergesellschaft einsetzen. Diese Ausnahme ist für eine rasche Entwicklung des Wasserstoffmarkts eine wichtige Bedingung, um die entsprechende Infrastruktur schnell bereitstellen zu können.

Grüner Wasserstoff wird in großen Mengen in der Wirtschaft benötigt, damit diese ihre betrieblichen Klimaschutzziele erreichen kann. Zudem hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine Wasserstoffwirtschaft mit einer Kapazität von 20 Millionen Tonnen pro Jahr aufzubauen, die sich zu gleichen Teilen aus erneuerbarem Wasserstoff in der EU und Importen von erneuerbarem Wasserstoff zusammensetzt.

Mit der Einigung der Energieminister im Rat können nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Parlament, das schon zuvor eine Position gebildet hat, beginnen.

Ebenfalls haben die Energieminister Maßnahmen zur Verringerung der Gasnachfrage um 15 Prozent bis März 2024 beschlossen. Der Gasverbrauch muss im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch von April 2017 bis März 2022 weiter sinken. Weiterhin soll mindestens alle zwei Monate eine Berichterstattung über die Einsparungen erfolgen. Bei einem "Unions-Alarm" muss dann monatlich berichtet werden. Dieser wird von der Kommission ausgerufen, wenn die Sicherheit der Versorgung gefährdet ist.

Quelle: DIHK - JM

 
 

Artenvielfalt: Beitritt der EU zum internationalen Biodiversitätsabkommen

Ähnlich dem europäischen Green Deal ist das Ziel des Abkommens, zusammen mit dem Pariser Klimaübereinkommen die Welt bis zum Jahr 2050 klimaneutral und umweltfreundlich zu gestalten. Für die Wirtschaft ist dies bedeutend, da mehr als die Hälfte des globalen BIPs von Ökosystemdienstleistungen abhängen. Durch das Kunming-Montreal-Übereinkommen und seine ehrgeizigen Zielvorgaben soll eine ökologisch nachhaltige Nutzung festgelegt werden, die sichergestellt, dass die Natur der Gesellschaft und Volkswirtschaft auch in den kommenden Jahrzehnten noch eine Lebens- und Wirtschaftsgrundlage bieten kann.

Konkret sollen stufenweise bis 2030 und 2050 30 Prozent der weltweit geschädigten Land- und Meeresökosysteme wiederhergestellt und unter Schutz gestellt werden. Darüber hinaus soll die Umweltverschmutzung so weit reduziert werden, dass keine Gefahr mehr für die Ökosystemfunktionen oder biologische Vielfalt besteht. Zudem soll die Bewirtschaftung von Agrarflächen nachhaltig und der globale Konsumfußabdruck durch eine Verringerung von Überkonsum, Abfallaufkommen und der Lebensmittelverschwendung minimiert werden.

Große und multinationale Unternehmen werden direkt eingebunden, indem sie Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die biologische Vielfalt regelmäßig überwachen, bewerten und offenlegen müssen. Ebenso müssen verbraucherrelevante Informationen veröffentlicht werden, um den nachhaltigen Konsum zu fördern.

Weiterhin sollen Finanzmittel aus öffentlichen sowie privaten Quellen mobilisiert werden und Anreize für Investoren und Unternehmen geschaffen werden, nachhaltig zu wirtschaften. Gleichzeitig sollen staatliche Subventionen, die der biologischen Vielfalt schaden, ermittelt und bis 2030 abgeschafft werden.

Im nächsten Schritt müssen alle Vertragspartner den beschlossenen Rahmen in ihre nationalen Strategien und Aktionspläne für biologische Vielfalt entsprechend einarbeiten und umsetzen. Bei der nächsten Konferenz im Jahr 2024 wird geprüft, ob die Wirkung der getroffenen Maßnahmen ausreicht, um die globalen Ziele und Vorgaben für 2030 und 2050 zu verwirklichen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der EU-Kommission.

Quelle: DIHK

 

EU-Kommission legt Green Deal Industrieplan vor

Über drei Jahre nach dem Verkünden des Green Deal hat die EU-Kommission am 1. Februar 2023 den Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten "Net-Zero Industries" in der EU fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen. 

Die EU-Kommission stützt sich in dem "Green Deal Industrial Plan" überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten "Net-Zero Industry Act" ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:  

  1. ein planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld,  
  2. ein Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel,  
  3. die Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt sowie  
  4. offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten. 

Die erste Säule des Green Deal Industrial Plans umfasst eine Vielzahl an Initiativen, um die regulatorischen Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Konkret plant die EU-Kommission mit ihrem "Net Zero Industry Act", Ziele für Produktionskapazitäten für sogenannte "Clean Tech Industries" festzulegen. Damit sich diese Industrien (wie beispielsweise die Produktion von Solarzellen, Windkraftanlagen und Wärmepumpen) innerhalb der EU schnell entwickeln, sollen unter anderem vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren durch feste Zeitlimits und "One-Stop-Shops" für die Beantragung etabliert werden. Zusätzlich sollen Kriterien zur Identifizierung strategisch wichtiger "Net Zero"-Wertschöpfungsketten formuliert werden, die dann von beschleunigten Genehmigungsverfahren und EU-Finanzierung profitieren könnten.

Während "One-Stop-Shops" und eine feste Dauer für Genehmigungen positiv sind, könnten bei den Zielen für Produktionskapazitäten Ineffizienzen drohen. Insgesamt sollte der Fokus auch auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa allgemein gerichtet werden: Die Themen Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung müssen branchenübergreifend angegangen werden, nicht nur bei von der EU-Kommission als "strategisch wichtig" definierten Produkten.

 Zudem plant die Kommission mit Reallaboren und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung weitere Anreize zu setzen und mit dem Critical Raw Materials Act den Zugang zu seltenen Erden, die relevant für die Produktion der Net Zero Technologien sind, sicherzustellen. Ebenfalls unter der ersten Säule erhofft sich die Kommission mit einer Reformierung des Strommarktdesigns günstige und erneuerbare Energie bereitstellen zu können. Die langfristige Absicherung durch Direktlieferverträge (PPA) ist dabei ein sinnvolles Instrument. Allerdings ist Vorsicht bei fundamentalen Markteingriffen geboten – sie könnten einen gegenteiligen Effekt hervorrufen und sowohl die Versorgungssicherheit als auch Kosten gefährden. Alle drei legislativen Vorschläge sollen im März veröffentlicht werden.  

 In der zweiten Säule wird der schnellere Zugang zu Finanzierungsmitteln adressiert. Der bereits bestehende befristete Krisen-Beihilferahmen (TCF) soll in einen befristeten Krisen- und Transformations-Beihilferahmen (TCTF) umgewandelt werden, um den Mitgliedstaaten noch mehr Flexibilität bei der Vergabe von Beihilfen an Net Zero Industries zu geben. Hierbei sollte in jedem Fall die Technologieoffenheit berücksichtigt werden. Eine Konsultation der Mitgliedstaaten zum TCTF wurde am selben Tag gestartet. Zusätzlich sollen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Schwellen angehoben werden, ab wann Beihilfen bei der EU notifiziert werden müssen.  

Ergänzend sollen sich die EU-Kommission und die 27 Mitgliedstaaten gemeinsam auf "gute Praktiken" einigen, wie Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zum Aufbau von strategisch wichtigen Wertschöpfungsketten in der EU auszugestalten sind, sodass deren Prüfung und die Genehmigung der damit verbundenen Fördergelder zukünftig schneller erfolgen kann. Für KMU soll es besondere Erleichterungen geben. Sowohl die Beschleunigung von IPCEI als auch Erleichterungen für die Teilnahme von KMU wären wichtig für Unternehmen, die die Verfahren in den letzten Jahren als zu langwierig und bürokratisch kritisierten.  

Zur Frage der Finanzierung der im Green Deal Industrialplan vorgesehenen Maßnahmen aus Mitteln der EU – oder über neue Schulden — wird zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage getroffen. Welche Summen sich über die Umwidmung von bestehenden EU-Fonds mobilisieren lassen, wurde nicht genauer erläutert. Auch beim vorgeschlagenen Souveränitätsfonds, der unter anderem wichtige Industrieprojekte für die Autonomie der EU fördern soll, wird die Ausgestaltung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Näheres zu schnelleren Abschreibungen (AfA) für "grüne" Investments ist von neuen Leitlinien (guidance) zur bestehenden Recovery and Resilience Facility (RRF) zu erwarten. 

Als dritte Säule will die EU-Kommission die in den Betrieben für den grünen Übergang notwendigen beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen fördern und den Mitliedstaaten bei der Entwicklung helfen. Dazu will sie den Aufbau von sogenannten "Net-Zero-Industrie-Akademien" vorschlagen, die Programme zur Qualifizierung und Umschulung in strategischen Branchen einführen sollen. Sie will auch eine Kombination aus einem "Skills-first"-Ansatz prüfen, der die tatsächlichen Fähigkeiten anerkennt, und bestehenden Ansätzen, die auf Qualifikationen basieren. Weiter soll der Zugang von Drittstaatsangehörigen zu den EU-Arbeitsmärkten in vorrangigen Sektoren erleichtert werden. Hinzu sollen Maßnahmen zur Förderung und Angleichung der öffentlichen und privaten Finanzierung für die Entwicklung von Kompetenzen kommen. 

Als vierte Säule sieht die EU-Kommission eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit mit wichtigen Handelspartnern durch neue Handelsabkommen, über einen Club für kritische Rohstoffe sowie innerhalb der Welthandelsorganisation vor. Für die deutsche Wirtschaft ist dies von großer Bedeutung. Neben der Reform der Welthandelsorganisation stehen insbesondere die Ratifizierung der Abkommen mit Mercosur, Mexiko, Chile und Neuseeland an, der Verhandlungsabschluss der Abkommen mit Indien, Indonesien und Australien sowie der Neustart der EU-Thailand Verhandlungen.  

Insgesamt listet der Green Deal Industrial Plan viele bereits vorher in Aussicht gestellte Vorhaben auf, welche durch den angekündigten "Net Zero Industry Act" ergänzt werden sollen.

 Quelle: DIHK - CG

 

Kreislaufwirtschaft: Einigung zur EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien

Am 09.12.2022 erzielte das Europäischen Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung zur EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien, welche die Kommission im Jahr 2020 vorgestellt hatte. Im Rahmen des Green Deals und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft soll die neue Verordnung die bestehende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und einen neuen Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien festlegen mit dem Ziel, Batterien nachhaltiger, kreislauforientierter und sicherer zu gestalten.

Das neue Gesetz betrifft alle in der EU verkauften Batterietypen und umfasst ihren gesamten Lebenszyklus, vom Design, der Materialbeschaffung bis hin zu ihrer Sammlung und dem Recycling. Dabei sollen die Vorschriften einen grundlegenden Rahmen für die Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batterieindustrie schaffen. Vor allem soll der Aspekt der Kreislaufwirtschaft der Batterie-Wertschöpfungsketten weiter ausgebaut werden. Dafür werden neue Zielvorgaben bei der Sammlung und dem Recycling von Altbatterien eingeführt. Für Gerätebatterien liegt das Ziel beispielsweise bei 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030. Bei Batterien aus leichten Verkehrsmitteln beträgt das Ziel 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Um den Bedarf an den, aus dem Recyclingprozess gewonnenen, Sekundärrohstoffen konstant zu halten und die essenziellen Stoffe so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten, werden auch Zielvorgaben für einen Mindestanteil an Rezyklaten bei der Herstellung neuer Batterien vorgesehen. Diese werden ab 2030 auf 12 % für Kobalt, 85 % für Blei, 4 % für Lithium und 4 % für Nickel festgelegt. Ab 2035 werden die Zielvorgaben für Kobalt, Lithium und Nickel auf 20, 10 und 12 Prozent angehoben. Um die effektive Sammlung von Altbatterien zu ermöglichen, wird die entsprechende Kennzeichnung ausgeweitet. Mit Etiketten und QR-Codes versehen, müssen Hersteller über Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung sowie die korrekte getrennte Sammlung informieren. Ergänzt durch den digitalen „Batteriepass“ für bestimmte Batterietypen soll die individuelle Kennung, Merkmale des Modells oder der Reparaturstatus ersichtlich werden. Die Informationen sollen ebenfalls dazu beitragen, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Batterien selbst zu entfernen und austauschen zu können.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, mit Ausnahme von KMUs, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, neue Sorgfaltspflichten beachten. Dabei sollte sicherstellt und nachwiesen werden, dass die für ihre Herstellung verwendeten Materialien verantwortungsvoll beschafft wurden. Vorhandene soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Primär- und Sekundärrohstoffen sollten ermittelt und vermieden werden.

Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung nun auch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Zu beachten ist, dass der neue Rechtsrahmen im Hinblick auf seine vollständige Funktionsfähigkeit, eine erhebliche Anzahl genauerer Vorschriften durch Sekundärrecht erfordert, welche zwischen 2024 und 2028 zu erwarten sind.

Den Vorschlag der Verordnung sowie weitere Information finden Sie auf den Webseiten der EU-Kommission und EU-Parlaments.

DIHK

 

Strommarktreform: EU-Kommission leitet Konsultation zum Strommarktdesign ein

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2023 eine öffentliche Konsultation zur Reform der Strommarktgestaltung in der Europäischen Union gestartet, an der sich alle interessierten Stakeholder beteiligen können. Die Reformierung ist eine Reaktion auf vorangegangene Extrempreise für Strom im letzten Jahr und folgt nach Aufforderung des Europäischen Rates.

Ziel der Kommission ist es, mit der Reform alle Verbraucher – von industriellen Großverbrauchern bis hin zu KMU und Haushalten – besser vor übermäßigen Preisschwankungen zu schützen, Energieversorgungssicherheit aus sauberen Quellen zu gewährleisten und die Marktresilienz zu stärken.

In einem umfangreichen Fragebogen werden dabei vier Hauptbereiche adressiert: Zum einen wird nach Möglichkeiten einer Verringerung der Abhängigkeit des Strompreises von kurzfristigen Preisen für fossile Brennstoffe gesucht. Gleichzeitig soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Dafür werden unter anderem spezifische Fragen zu langfristigen Direktlieferverträgen (PPAs) und Hedging durch Terminkontrakte gestellt. Ein weiterer Bereich stellt Fragen zur Änderung der Funktionsweise des Marktes, um für Versorgungssicherheit zu sorgen. Weiterhin wird nach Möglichkeiten gesucht, Alternativen zu Gaslieferungen, wie Speicherung und Laststeuerung, in vollem Umfang zu nutzen. Der dritte Schwerpunkt ist die Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher. Letztlich gibt es auch Bestrebungen der Kommission die Markttransparenz, -überwachung und -integrität zu verbessern.

Obwohl das übergeordnete Ziel der Kommission zu begrüßen ist, sorgt die sehr kurzfristig angelegte Konsultation für starke Verunsicherung bei den Marktakteuren und Investoren. Bereits am 13. Februar wird die Konsultation wieder geschlossen, Ende März ist mit einem Legislativvorschlag zu rechnen. Für eine grundlegende Änderung des Strommarktsystems ist diese kurze Zeitspanne sehr bedenklich. Ohne eine fundierte Folgenabschätzung könnte eine Reform zu genau den gegenteiligen Effekten führen: einem stagnierenden Ausbau erneuerbarer Energien, Liquiditätsverlust an den Terminmärkten, Einbußen in der Versorgungssicherheit und letztendlich höheren Strompreisen für Unternehmen. Modifizierungen sollten daher sehr bedacht vorgenommen werden, um den Energiebinnenmarkt nicht zu gefährden.

Quelle: DIHK - JM

 

EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Strommarktreform

Zudem soll die Reform die Rechnungen der Verbraucher unabhängiger von den schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe machen, Verbraucher besser vor künftigen Preisspitzen und möglichen Marktmanipulationen schützen und die EU-Industrie sauberer und wettbewerbsfähiger machen.

Es handelt sich dabei um punktuelle Änderungen in den jeweiligen Richtlinien und Verordnungen. Das Merit-Order-Prinzip wird jedoch in den neuen Regelungen als Bestandteil des Strommarktdesigns erhalten. Damit bleibt das System zur effizienten Preisbildung am Spotmarkt bestehen – eine wichtige Voraussetzung für marktwirtschaftliche und günstige Strompreise.

Zudem sieht die Kommission eine Stärkung des Marktes für Power Purchase Agreements (PPAs) vor. Somit sollen europäische Unternehmen vermehrt von langfristigen, stabilen Strompreisen aus erneuerbaren Energien profitieren. Insbesondere KMU sollen beim Abschluss der langfristigen Grünstromverträge durch staatliche Garantien unterstützt werden.

Allerdings sollen auch zweiseitige Differenzkontrakte (CfD) für die Förderung erneuerbarer Energien verpflichtend eingeführt werden. Staatliche Förderungen in den Neubau und das Repowering sollen demnach nur noch in Form von CfDs erfolgen dürfen. Neben den erneuerbaren Energien ist auch der Neubau von Atomkraftwerken mit eingeschlossen. Dies bedeutet ebenfalls eine dauerhafte Abschöpfmöglichkeit für "Zufallsgewinne" der Anlagenbetreiber.

Im Rahmen des Vorschlags werden des Weiteren die Regeln für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien überarbeitet. KMU sollen künftig in Wind- oder Solarparks investieren und überschüssigen Strom nicht nur an ihren Versorger, sondern auch an Nachbarn verkaufen können.

Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ein nationales Ziel für die Nachfragesteuerung und die Speicherung definieren, das in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen enthalten sein muss. Die Fortschritte in der Umsetzung dieses Ziels müssen regelmäßig berichtet werden. Den Mitgliedstaaten soll aber auch die Möglichkeit gewährt werden, zusätzliche Flexibilitätsunterstützungssysteme einzuführen. Neben diesem Vorschlag hat die Kommission heute Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Förderung von Speicherinnovationen, -technologien und -kapazitäten veröffentlicht. Die vorgeschlagene Reform wird nun im Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden.

Quelle: DIHK - JM

 

Klimaschutz | Treibhausgas Methan: Studie der Deutschen Umwelthilfe zeigt große Unterschiede in Methanemissionen bei Gas-Lieferungen zwischen verschiedenen Herkunftsländern auf

Nigeria und Algerien hingegen emittieren sehr hohe Mengen Methan bei Förderung und Transport. Während eine Berücksichtigung eines solchen Rankings für die Auswahl von Ländern für den Gasimport ausdrücklich empfohlen wird, ist die Datengrundlage für die verlässliche Ermittlung von Methanemissionen für viele Länder leider noch sehr schlecht.

Da die Auswirkungen pro emittierter Tonne Methan ein Vielfaches schädlicher für das Klima sind als CO2, sollte auf die Vermeidung von Methanemissionen ein besonderes Augenmerk gesetzt werden. Um mehr Transparenz über Methanemissionen entlang der Lieferketten für Erdgas zu schaffen, hat die Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Energy Comment eine Studie in Auftrag gegeben, die die Emissionen zwischen verschiedenen Herkunftsländern vergleicht (Link zur Studie).

Die Studie betont noch einmal, dass die geschätzte Größenordnung der Methanverluste entlang der Erdgas-Lieferketten Klimaschäden verursacht, welche genauso hoch oder sogar höher sind, als die Klimaschäden, die bei der Verbrennung von Erdgas beim Endverbraucher entstehen. Allerdings gibt es laut Studie erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Herkunftsländern. Aus den für Deutschland infrage kommenden Exportländern Norwegen, USA, Qatar, Nigeria und Algerien schneidet Norwegisches Erdgas sowie zertifiziertes Erdgas aus den USA am besten ab.

Norwegen wird in die Kategorie "sehr niedrige Methanemissionen" und das zertifizierte Gas aus den USA als "niedrig" eingeordnet. Qatar lieg im Mittelfeld ("mittel bis hoch") während der Durchschnitt für die USA sowie Erdgas aus Nigeria und Algerien als "sehr hoch" bezüglich der jeweiligen Methanemissionen eingestuft werden. Außer für die zwei Spitzenplätze wird die verfügbare Datenlage zur Bestimmung der Emissionen allerdings als sehr schlecht und damit eher unzuverlässig bewertet.

Die Studie empfiehlt deshalb die folgenden Schritte für eine Reduktion der Methanemissionen in den Erdgaslieferketten: Teilnahme deutscher Gasimporteure an der OGMP 2.0 (Oil & Gas Methane Partnership), eine transparente Dokumentation der Lieferkette, die Nutzung zertifizierter Lieferketten sowie eine Einbettung des erstellten Rankings in die Energie- und Klimapolitik, sobald die aktuelle Notlage überwunden ist. Demnach sollte Erdgas hauptsächlich aus Norwegen und den USA (zertifiziert) importiert werden, um die Methanemissionen so gering wie möglich zu erhalten.

Quelle: DIHK

 

Flüssigerdgas | LNG: Institute for Energy Economics and Financial Analysis - LNG-Nachfrage wird durch hohe Preise, erhöhte Preissensibilität in Asien und rückläufigen Gasverbrauch in Europa beeinträchtigt

Die russische Invasion in der Ukraine im Februar 2022 hat die weltweiten Märkte für Flüssigerdgas (LNG) verändert. Nachdem die Pipeline-Gaslieferungen in die Europäische Union durch Russland eingeschränkt wurden, kauften EU-Akteure große Mengen an LNG, um die Lieferausfälle Russlands zu ersetzen. Insbesondere die hohe Nachfrage Europas ließ die globalen LNG-Spotpreise in die Höhe treiben. Die hohen Preise werden einen anhaltenden Abwärtstrend in der Nachfrage in Asien ausüben, insbesondere in den Schwellenländern, von denen allgemein erwartet wurde, dass sie die Haupttriebkräfte der weltweiten LNG-Nachfrage sind.

Das IEFFA hat kürzlich den  Global LNG-Outlook 2023 veröffentlicht, in der auf internationaler Ebene Nachfrage und Angebotswachstum für Flüssigerdgas analysiert werden.

LNG-Nachfrage
Die ostasiatischen Märkte Japan, Südkorea und Taiwan gehören zu den größten LNG-Importeuren weltweit und machen zusammen über 40 % des von 2015 bis 2021 global gehandelten LNG aus. Alle drei Länder planen, ihre LNG-Käufe zu reduzieren und gleichzeitig die Erzeugung von Atom-, Wind- und Solarenergie zu steigern. Japan will den Anteil von LNG am nationalen Strommix bis 2030 um 17 % reduzieren und stattdessen auf einen höheren Anteil an Kernkraft und erneuerbaren Energien setzen. In ähnlicher Weise hat Südkorea Pläne angekündigt, den Anteil von LNG am Strommix bis 2036 auf nur 9,3 % zu senken gegenüber fast 30 % im Jahr 2021. Faktoren für die sinkende LNG-Nachfrage sind: hohes Preisniveau, Energiesicherheit, Wirtschaftswachstum und die Umsetzung der Dekarbonisierungsziele.

Ebenso hat China seine LNG-Käufe im vergangenen Jahr um 20 % reduziert, was auf eine Kombination aus hohen Preisen, COVID-19 bedingte Schließungen und ein langsameres Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. Die anhaltend hohen LNG-Preise haben das Land dazu veranlasst, sich stärker auf die kostengünstigeren russischen Pipeline-Importe und die inländische Gasproduktion zu verlassen, was zu einer Verringerung der LNG-Nachfrage geführt hat.

Südasien, einschließlich Indien, Pakistan und Bangladesch, hat seine LNG-Käufe 2022 um 16,2 % gesenkt. Viele Käufer in der Region zogen sich ganz von den Spotmärkten zurück und Lieferanten mit langfristigen Verträgen kamen häufig mit ihren Lieferungen in Verzug, um auf anderen Märkten höhere Gewinne zu erzielen. Hohe Preise und die Unzuverlässigkeit von LNG als Brennstoffquelle haben die Aussichten für das Wachstum der LNG-Nachfrage in der Region verschlechtert. Stattdessen planen die Regierungen eine langfristige Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien.

In Südostasien wird das Nachfragwachstum ebenfalls von Herausforderungen im Zusammenhang mit hohen Preisen, der begrenzten Verfügbarkeit von LNG-Verträgen und Infrastrukturbeschränkungen ausgebremst. Langfristige LNG-Lieferverträge mit einem Lieferbeginn vor 2026 sind Berichten zufolge weltweit ausverkauft, so dass ein zusätzliches Nachfragewachstum in Südostasien wahrscheinlich in erster Linie von den Spot-Märkten kommen wird, die wiederum von einem hohen Preisniveau und unzuverlässigen Lieferungen geprägt sind.

LNG-Angebot
Die IEEFA geht nach zwei Jahren schwachen Angebotswachstums davon aus, dass 2025 den Beginn einer dreijährigen Welle von neuen LNG-Exportprojekten markiert. Die Projekte erstrecken sich über den gesamten Globus, mit den drei größten LNG-Import Ländern USA, Katar und Australien sowie Kanada, Nigeria, Mexiko, Mosambik und Russland.

Damit würden bis zum Jahr 2025 weltweit etwa 17 Mio. Tonnen pro Jahr an Verflüssigungsprojekten in Betrieb gehen. Mehr als in den Jahren 2023 und 2024 zusammen. Der Höhepunkt der Kapazitätserweiterungen wird im Jahr 2026 mit einer geschätzten Inbetriebnahme von 64 Mio. Tonnen pro Jahr erreicht und sich bis 2027 fortsetzen, wenn voraussichtlich 37 Mio. Tonnen pro Jahr an neuen Kapazitäten in Betrieb genommen werden. Diese Flut an neuen LNG-Angeboten könnte dazu führen, dass LNG-Projekte, die nach 2026 in Betrieb genommen werden, auf eine viel kleinere Nachfrage treffen, als die Marktprognosen erwarten lassen. Sehr wahrscheinlich werden dann die derzeitigen Märkte einer Angebotsschwemme weichen, mit niedrigeren Preisen, geringeren Nettoerlösen, geringeren Gewinnspannen und niedrigeren Gewinnen für LNG-Exporteure.

Konsequenzen für Europa/Deutschland
Europa erhöhte seine LNG-Importe bis 2022 um 60 %, um die rückläufigen russischen Gaslieferungen auszugleichen. Von 2019 bis 2021 deckte Europa etwa 20 % seines Gasbedarfs durch den Import von LNG ab, ab 2022 stieg der Anteil von LNG auf mehr als 35 %. Die IEEFA geht davon aus, dass auch in Europa die Nachfrage nach LNG zurückgehen wird. Von August bis November 2022 sank die Gesamtgasnachfrage in der EU und im Vereinigten Königreich um etwa 20 % im Vergleich zum durchschnittlich gleichen Zeitraum zwischen 2017 und 2021. Das ist auf eine Kombination aus hohen Preisen, Nachfragerückgang, veränderten Wettermustern, Energieeffizienz, Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Nachfragereduzierung zurückzuführen. Unter der Berücksichtigung der RePower EU-Ziele würde die europäische Gesamtnachfrage nach LNG im Jahr 2030 nur noch etwa 150 Mrd. m³ betragen gegenüber etwa 175 Mrd. m³ im Jahr 2022. Die Auslastungsrate der europäischen LNG-Terminals fällt damit unter 40 %.

Die europäischen Länder werden ihre LNG-Importkapazitäten bis Ende 2024 um etwa ein Drittel erhöhen, wobei ein Großteil der neuen Kapazitäten von neu gecharterten Tanklagerschiffen mit Regasifizierungsanlagen (FSRU) stammt. Allerdings sind Importkapazitäten kein genauer Indikator für die eigentliche LNG-Nachfrage. Gasfernleitungsnetzbetreiber (FNB) hätten einen Anreiz, überdimensionierte Infrastruktur aufzubauen und die Renditen für die Aktionäre zu erhöhen, auch wenn die Anlagen nicht genutzt oder benötigt werden. Die bestehenden Gesetze bieten den FNB garantierte Investitionsrenditen, die über die Tarife von den Verbrauchern erhoben werden.

Quelle: DIHK

 

Erneuerbare Energierichtlinie | RED: Einigung bei der Renewable Energy Directive

Wenn möglich, sollen sogar 45 Prozent angestrebt werden. Die Vereinbarung sieht dafür auch ehrgeizigere sektorspezifische Ziele vor, die sich in der Breite auf Unternehmen auswirken. Zudem soll der Ausbau von Wind- und PV-Anlagen vorangetrieben werden.

In der Industrie soll der Anteil an Energie aus Wind und Sonne jährlich um 1,6 Prozentpunkte erhöht werden. Außerdem sollen 42 Prozent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) stammen und bis 2035 insgesamt 60 Prozent des Anteils ausmachen. Unter bestimmten Bedingungen können Mitgliedstaaten den Beitrag der in der Industrie eingesetzten RFNBOs um 20 Prozent reduzieren. Diese Regelung trifft aber für einen Großteil der EU-Länder nicht zu.

Im Verkehrssektor können Mitgliedstaaten zwischen zwei verbindlichen Zielen wählen, die beide bis 2030 erfüllt werden müssen. Die erste Option sieht eine Reduktion der Treibhausgasintensität um 14,5 Prozent vor. Bei der zweiten Option müssen mindestens 29 Prozent erneuerbare Energien den Endverbrauch im Verkehrssektor ausmachen. Ergänzt wird dies durch ein verbindliches Ziel für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs) und fortschrittliche Biokraftstoffe von 5,5 Prozent. Davon wiederum müssen die RFNBOs mindestens 1 Prozent ausmachen.

Im Gebäudesektor wurde ein Richtziel von mindestens 49 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 festgelegt. Die Ziele für den Wärmebereich sollen schrittweise erhöht werden mit einer verbindlichen jährlichen Steigerung von 0,8 Prozentpunkten bis 2026 und 1,1 Prozentpunkten von 2026 bis 2030.

Auch bei der Biomasse konnte ein Kompromiss erzielt werden. Die Verbrennung zur Strom- und Wärmegewinnung kann nach der RED immer noch genutzt werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erfüllen.

Ein zentrales Element der RED sind außerdem beschleunigte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. Mitgliedstaaten sollen Ausbaugebiete ausweisen, in denen Projekte einem vereinfachten Genehmigungsprozess unterzogen werden können. In diesen sogenannten "Acceleration-Areas" (Beschleunigungsgebiete) darf das Genehmigungsverfahren für Solar- und Windanlagen nicht länger als 18 Monate dauern. In diesen Gebieten entfallen die Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene und gelten stattdessen für das Gesamtgebiet. Außerdem hat der Populationsschutz Priorität über dem Schutz individueller Tiere. Ausgenommen davon sind Natura 2000-Gebiete, die keine "Acceleration-Areas" werden können.

Darüber hinaus sollen Anträge als automatisch genehmigt werden, wenn sich die Genehmigungsbehörden nicht rechtzeitig entscheiden können. Je nach Technologie werden Projekte dann nach einem Monat, zum Beispiel für Wärmepumpen, bis hin zu 24 Monaten Frist, zum Beispiel für Offshore-Windanlagen, ohne weitere Zustimmung durch die Behörde bewilligt.  

Nachdem es nun eine informelle Einigung gibt, muss der finale Gesetzestext noch formal vom Parlament und vom Rat bestätigt werden, bevor er dann mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gültig wird.

Quelle: DIHK - JM

 

Ökodesign und Kreislaufwirtschaft: Kommissionsvorschlag zum Anspruch auf Reparatur - "Right to Repair "

Was die Richtlinie konkret vorsieht, ist:

  • Ein Anspruch auf Reparatur für Kunden gegenüber Herstellern für Produkte, die nach EU-Recht technische reparierbar sind. Die Hersteller könnten selbst entscheiden, ob sie eine Reparatur kostenlos oder gegen Gebühr anbieten.
  • Eine Informationspflicht für Hersteller, bei welchen Produkten Anspruch auf Reparatur besteht
  • Eine online Matchmaking-Reparaturplattform, für Reparaturbetriebe und Verbraucher. Diese soll auf nationaler Ebene angesiedelt sein und Hersteller sollen selbst entscheiden können, ob sie teilnehmen wollen. 
  • Die Einführung eines standardisierten Formulars für Reparaturinformationen, das Kunden beim Hersteller anfordern können.
  • Einen freiwilligen europäischen Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen, der Unternehmen entgegenkommen soll, die auf eine längere Lebensdauer ihrer Produkte setzen.

Entscheidend ist, dass innerhalb der Garantielaufzeit Verkäufer eine kostenlose Reparatur anbieten müssen und über die Garantielaufzeit hinaus, Hersteller verpflichtet sind, ein Produkt fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf zu reparieren.

Der Fokus liegt auf Elektrogeräten. Hersteller müssen laut der Richtlinie Geräte reparieren, die unter die Reparaturstandards der Ökodesign Verordnung fallen. Dies umfasst bisher nur eine begrenzte Anzahl an Geräten, wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauer, Server, Vorrichtungen zur Datenspeicherung sowie Mobilfunkgeräte und Tablets. Die Kommission plant allerdings, in Zukunft über delegierte Rechtsakte weitere Produktkategorien hinzuzufügen.

     Pressestatement von Peter Adrian

DIHK-Präsident, Peter Adrian hat am Vortag bereits in einem Pressestatement bereits darauf hingewiesen, dass „große Teile der deutschen Wirtschaft ein ‚Recht auf Reparatur‘ kritisch sehen, während die Unternehmen einen effizienten Umgang mit Ressourcen und damit auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft unterstützen.“ Er machte auch auf die logistischen und finanziellen Herausforderungen aufmerksam, die auf die Firmen zukommen, wenn Maßnahmen, wie die Ausweitung des Gewährleistungsrechts, das Vorhalten von Ersatzteilen oder das Bereitstellen von Informationen zur Reparierbarkeit und Ersatzgeräten Gesetz werden. 

Peter Adrian betonte außerdem, dass „gerade für mittlere und kleinere Unternehmen sichergestellt werden muss, dass genug Zeit für die Anpassung zur Verfügung steht und dass sie nicht mit bürokratischen Anforderungen überfordert werden. Denn wenn neue Vorgaben in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar sind, trägt dies nicht zum Ziel einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft bei.“

      Bewertung und nächste Schritte

Insgesamt geht der Vorschlag der Kommission nicht so weit, wie von manchen Herstellern befürchtet worden war. Hier hatte sich die DIHK auch mit einer Stellungnahme beteiligt. Die DIHK plant, sich zum Entwurf der Kommission in das weitere Gesetzgebungsverfahren in Brüssel einzubringen. In Kürze wird der Bereich EUI eine zweite Stellungnahme entwerfen. Bis zum 20. Mai bietet die Kommission erneut die Möglichkeit an sich an einer Konsultation zu beteiligen (die Frist beträgt acht Wochen und setzt ein, sobald die Übersetzung in alle Sprachen vorliegt). Die gesammelten Stellungnahmen werden dann Parlament und Rat vorgelegt.

Im nächsten Schritt muss der Kommissionsvorschlag nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU angenommen werden.

Mehr Informationen finden Sie im Pressestatement der Europäischen Kommission. Folgen Sie dazu bitte dem Link.

Quelle: DIHK

     
 

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