Telefon: +49 911 1335-1335

Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 05 | 2023 Erscheinungsdatum: 21. Dezember 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wir danken allen Lesern für Ihr Feedback und das konstruktive Miteinander und wünschen ein erholsames Weihnachtsfest sowie ein gelingendes Neues Jahr 2024.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Gruppenfoto Werthaltiges Kunststoffrecycling © Gruppenfoto Werthaltiges Kunststoffrecycling_Presse

Kunststoffcampus Bayern in Weißenburg: Treffpunkt für IHK-Fachforum zum Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten bei Automotive-Zulieferern

Darüber diskutierten am Montag, 13.11.23, beim IHK-Fachforum im Rahmen des Projektes „transform_EMN“ etwa 75 Vertreter aus regional ansässigen Unternehmen und Experten aus der Wissenschaft am kunststoffcampus bayern in Weißenburg.

Zum IHK-Fachforum geladen hatte die IHK Nürnberg für Mittelfranken im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projektes „transform_EMN“. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch den kunststoffcampus bayern sowie dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit der Zukunftsinitiative altmühlfranken. Es begrüßten Karin Bucher, Leiterin der IHK-Geschäftsstelle in Ansbach sowie Landrat Manuel Westphal. Beide unterstrichen die hohe Relevanz des Themas für die ansässigen Betriebe, die einen regionalen Schwerpunkt in der Kunststoffverarbeitung haben. Diese Bedeutung spiegelt sich auch in der Beschäftigungsperspektive wider: der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Wertschöpfungskette Kunststoff liegt bei 11 Prozent gemessen an der Gesamtbeschäftigung. Somit ist im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wirtschaftszweig Kunststoff fast viermal so stark vertreten wie im Bundesdurchschnitt (Auswertung aus Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2022). Bei der produktionsnahen Automobilwirtschaft weist der Landkreis einen Beschäftigtenanteil in Höhe von 8,6 Prozent aus (IW Consult / Fraunhofer IAO, Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland, 2021, S. 49) und zählt damit zu 40 Kreisen in Deutschland mit der höchsten regionalen Bedeutung dieses Wirtschaftssektors.

Das IHK-Fachforum „Werthaltiges Kunststoffrecycling – Lösungen und Potenziale in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Automobil-Zuliefererindustrie“ adressierte regional ansässige Kunststoffverarbeiter, um gemeinsam mit einem Automobilhersteller über die Herausforderungen und Lösungsansätze in der Branche zu diskutieren. Zu den Referenten des IHK-Fachforums zählten: Dr. Robert Schmidt (IHK Nürnberg für Mittelfranken), Prof. Dr. Dietmar Drummer (FAU Erlangen-Nürnberg), Frank Fischer (Audi AG), Dr. Sven Wolf (NGE Next Generation Elements GmbH), Dr. Thomas Köppl (Hexpol TPE GmbH), Michael Weigelt (Verband technische Kunststoffe), Christopher Schmal (HP-T Höglmeier Polymer-Tech GmbH & Co. KG) und Prof. Dmitry Rychkov (TH Deggendorf).

Für Bauteile aus Rezyklatwerkstoffen im Serieneinsatz ist die Verfügbarkeit von Rohstoffen in passender Qualität entscheidend. Die Anforderungen hinsichtlich Mechanik, Crash-Verhalten und Umwelteinflüssen sind sehr hoch. Zudem stehen die Rohstoffe erst nach vielen Jahren Nutzungsdauer für eine erneute Nutzung nach ihrer Aufbereitung zur Verfügung. Um die Herausforderungen zu meistern und die Nachhaltigkeits-Ziele zu erreichen sind alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette gefragt neue Lösungsansätze zu finden. Beispielsweise auch durch Entwicklung und Nutzung neuer Materialien.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie unter: transform_EMN: Transformations-Netzwerk in der Metropolregion (transform-emn.de) oder Transformationsnetzwerk „transform_EMN“ (ihk-nuernberg.de).

Pressemitteilung der IHK Nürnberg für Mittelfranken A8| 22.11.2023

 

 

IHK-Webinar „Kreisläufe schließen durch Ersatzbaustoffe“ am 28.11.2023

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle machen den größten Abfallstrom in Deutschland aus. Der Hochbau hat einen erheblichen Anteil an den rund 585 Millionen Tonnen eingesetzter Baurohstoffe in 2020 (UBA). Im Gebäudebestand sind enorme Mengen an Rohstoffen gebunden, die auf längere Sicht wieder nutzbar gemacht werden könntenAktuell werden nur selten Rohstoffe für den erneuten Einsatz im Hochbau aufbereitet. 

Das Webinar im Rahmen der IHK-Fachforen-Reihe zum Green Deal der EU befasste sich praxisnah mit dieser Herausforderung und wurde von IHK Nürnberg für Mittelfranken und IHK Würzburg-Schweinfurt in Zusammenarbeit mit dem Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) gemeinsam veranstaltet. 

Die Machbarkeitsstudie Rohstoffkartierung Bayernanalysierte die Verfügbarkeit von Baumaterialien im Bestand von Wohngebäuden in urbanen Räumen. Frau Takser von der TU München verdeutlichen das erhebliche Rohstoff-Potenzial, das in den nächsten Jahrzehnten in urbanen Räumen zur Verfügung stehen wird. 

Herr Högner, Geschäftsführer der Högner Baugesellschaft mbH aus Neuendettelsau und Vorsitzender des Nürnberger IHK-Arbeitskreises Immobilienwirtschaft erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wiedereinsatz von Abbruchmaterial im Neubau. Durch die Mantelverordnung ist nun der Rahmen geschaffen, um recycelte Materialien wiedereinzusetzen. Die öffentlichen Auftraggeber haben nun die Chance eine Vorreiterrolle beim Einsatz von qualitätsgeprüften Ersatzbaustoffen einzunehmen und dies in Ausschreibungen zu berücksichtigen. 

Herr Niemeyer, Geschäftsführer von Bermüller + Niemeyer Architekturwerkstatt GmbH aus Nürnberg zeigte anhand konkreter Beispiele die Möglichkeiten Gebäudesubstanz zu erhalten und nachhaltig umzugestalten. Letztlich versucht er durch den Cradle-to-Cradle Ansatz die „Bauwendemitzugestalten. Sein Ziel ist esKreisläufe zu schließen- Wiederverwendung vor Abbruch und Aufbereitung. Vorgaben durch die EU-Taxonomie, ESG oder verschiedene Nachhaltigkeitsstandards in der Bauwirtschaft (z.B. DGNB, QNG) geben bereits heute hohe Anforderungen vor. 

Herr Reifenscheid, Geschäftsführer der LZR Lenz-Ziegler-Reifenscheid GmbH aus Kitzingen verdeutlichte aus Sicht eines Betonherstellers und Primärrohstoff-Produzenten die dringende Erfordernis für den Einsatz von mehr qualitativ hochwertigem qualitätsgeprüften RC-Beton. Dies trägt zum Umweltschutz vor Ort bei und unterstützt beim Erreichen der Klimaziele. Er verwies jedoch auch technische Hürden, die oft fehlende Akzeptanz für RC-Materialien und die mangelnde Berücksichtigung von Regionalität und RC-Materialien bei Ausschreibungen.  

Quelle: IHKN - KB

  Ansprechpartner/in

Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

5. Treffen des IHK-AnwenderClubs „Wasserstoff | H2“ im Rahmen des Hydrogen Dialogue

Der persönliche Austausch, die Vorstellung neuster Technologien und die Marktübersicht standen bei diesem Treffen im Fokus.  

Das 5. Treffen wurde vom Geschäftsbereich Innovation | Umwelt, der Industrie- und Handelskammer Nürnbergim Rahmen des Hydrogen Dialogues der NürnbergMesse organisiert.  

Im neuen IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2möchten die IHKs in der MetropolregioN all diejenigen - vor allem aus den produzierenden - Unternehmen zusammenführen, die an einem Erfahrungsaustausch mit Betreibern und Praktikern über H2-Anwendungen für die betriebliche Praxis interessiert sind. Ziel ist es, die Chancen von Wasserstoff bei der Defossilisierung zu nutzen und gleichzeitig ökologisch wie ökonomisch nachhaltig zu wirtschaften 

Nach einer Begrüßung durch IHK und NürnbergMesse am Messestand der bayerischen IHKs erläuterte Professor Uhrig aktuelle Projekte aus seiner Forschungsgruppe „Systeme zur Wasserstoffnutzung in stationären Anwendungen in der Energietechnik“ an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm. 

Der anschließende Messerundgang brachte die regionalen Anwender mit den Experten an den Messeständen zusammen.  

  • Dr. Wilfried Köhlscheid aus dem Bereich Engineering  und Manufacturing der Robert Bosch GmbH stellte die Spezifikationen und Anwendungsgebiete der Stationären Festoxid Brennstoffzelle (SOFC) vor, deren Produktion am Standort Bamberg aufgebaut werden soll.  

  • Dirk Weberskirch, Ingenieur für Wasserstoffantriebe bei MAN Truck & Bus SE, Nürnberg, stellte zwei LKW-Prototypen erläuterte die Unterschiede von Wasserstoffverbrennungsmotor und Brennstoffzellenantrieb in Kombination mit Batteriespeichern. 

  • Gleich mehrere Ingenieure der Schaeffler AG aus Herzogenaurach präsentierten die dort entwickelten Technologien zur Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff: Brennstoffzelle und Elektrolyseur. 

Das nächste Treffen des IHK-AnwenderClubs „Wasserstoff | H2“ findet im März 2024 statt. 

Quelle: IHKN - KB

  Ansprechpartner/in

Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Nürnberger IHK zum vierten Mal aktiv an Hydrogen Dialogue beteiligt

Verschiedenste Akteure, der Wasserstoffwirtschaft trafen sich auch dieses Jahr zum Hydrogen Dialogue in NürnbergAuf dem Programm standen Pitches von Start-ups, Fachvorträge im Ausstellerbereich (Expo) und das Update des Handelsblatt Wasserstoff-Gipfels (Summit). Das umfangreiche Programm brachte Expertinnen und Experten aus Forschung, Unternehmen, Politik und Verwaltung auch auf internationaler Ebene zusammen 

Der Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der IHK Nürnberg für Mittelfranken stand als Ansprechpartner am Messestand als Repräsentanz der bayerischen IHKs zur Verfügung. Zahlreiche Akteure nutzten die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zur Kontaktaufnahme für weiterführende gemeinsame Aktivitäten. Unter anderem fand das 5. Treffen des IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2“ auf der Messe statt.  

Wasserstoff als klimaneutraler Energieträger kann zukünftig für die Unternehmen sowohl aus Anwenderperspektive, als auch für Anbieter von Technologieregional und international eine große Rolle spielen. Mittelfranken ist ein Innovationszentrum für die Wasserstofftechnologie. Deshalb unterstützt die IHK Nürnberg für Mittelfranken dabei, Akteure zu vernetzen und zu informieren, um den Markthochlauf zu unterstützen.  

Die Internationalisierung der Wasserstofftechnologie ist Mittelfranken ist ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs der ansässigen Unternehmen. Daher organisierten Vertreter von IHK Nürnberg und der Deutsch Ungarischen Industrie- und Handelskammer die Chance zur Vernetzung von Unternehmen. 25 ungarische Unternehmewurden von IHK und NürnbergMesse begrüßt und durch einen zweisprachigen Messerundgang mit regionalen Unternehmen in Kontakt gebracht werden. Auch Delegationen aus anderen Nationen fanden sich in den Hallen der NürnbergMesse ein.

Als Gründungsmitglied nahm die Nürnberger IHK, federführend für die bayerischen IHKs (BIHK e.V.), auch wieder an der Vollversammlung des "Wasserstoffbündnis.Bayern" teil, die im Rahmen des Hydrogen Dialogues stattfand. Das Bündnis ist eine gemeinsame Vernetzungs-, Wissens- und Interessensplattform von mittlerweile rund 350 Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und wird durch das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) koordiniert.  

Quelle: IHKN - KB

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

IHK EnergieManager Training 2024 in Nürnberg

Am 22. Februar 2024 startet das 26. EnergieManager Training (IHK) | European EnergyManager Training (EUREM) in Nürnberg, zu dem wir Sie herzlich einladen.

Der Terminplan ist mit den Trainerinnen und Trainern abgestimmt und die Online-Anmeldung ist freigeschaltet.

Auf unserer Internationalen Website finden Sie Hintergrundinformationen zum EnergieManager Training (IHK) | European EnergyManager Training (EUREM)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Aktuelles aus Bayern

Das Programm zu den Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztagen (KReTa) 2024 nimmt Gestalt an!

Die KReTa – Bayerische Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage 2024 – rücken immer näher! Es erwarten Sie zwei spannende Tage rund um die Themen Klimaschutz, KI & Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Kunststoffe, Recyclingbaustoffe und Forschung!

Das ausführliche Programm finden Sie hier.

Ein kleiner Auszug, auf was Sie sich bei KReTa freuen können:

  • Ein Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, MdL
  • Expertendialog: Kreislaufwirtschaft unter der Lupe - Aktuelle Entwicklungen für eine nachhaltige Zukunft
  • Spannende Keynotes, Praxisbeispiele und parallele Sessions zu den Themen: Klimaschutz, KI & Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Kunststoffe, Recyclingbaustoffe und Forschung
  • Dialoggespräche zwischen Unternehmen und der Forschung
  • Zeit zum Netzwerken, beispielsweise bei einem gemeinsamen Abendessen am ersten Tag
  • zahlreiche Ausstellerstände warten zudem auf Ihren Besuch!

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e. V. statt.

Melden Sie sich jetzt hier für die Veranstaltung bei der IHK in München oder per Livestream an.

Seien Sie dabei! Tauschen Sie sich aus! Gemeinsam für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz!

Sie wollen keine Neuigkeit zu den KReTa 2024 verpassen? Dann schauen Sie doch bei dem REZ-LinkedIn-Kanal vorbei und werden Abonnent/in!

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Kreislaufwirtschaft: BMBF fördert innovative Forschungsprojekte zu zirkulären nachhaltigen Textilien

Mit der Fördermaßnahme „Zirkuläre nachhaltige Textilien“ stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine ressourceneffiziente, kreislauffähige Textilindustrie. Im Zentrum: nachhaltige Textilien und neue zirkuläre Geschäftsmodelle. Im Zentrum: nachhaltige Textilien und neue zirkuläre Geschäftsmodelle.

Die aktuelle Förderrichtlinie "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft - Zirkuläre nachhaltige Textilien" unterstützt eine zirkuläre Textilwirtschaft und stärkt die Innovationskraft der Branche am Standort Deutschland.

Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur verbesserten Kreislaufführung von Textilien. Diese umfasst die Betrachtung aller Phasen des Lebenszyklus: vom Design über die Produktion über die Nutzungsphase bis zum Re-Use und Recycling. Sie bindet alle relevanten Beteiligten des Wertschöpfungskreislaufs ein und berücksichtigt die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Entwicklungen sollen Vorbildcharakter für die gesamte Branche haben und möglichst rasch in die wirtschaftliche Praxis und marktfähige Produkte überführt werden.

Gefördert werden bis zu dreijährige Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte von Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis unter erwünschter Federführung aus Industrie oder Praxis. Ziel sind innovative, wirtschaftlich tragfähige Lösungsansätze, welche die Wertschöpfung und Kreislaufschließung in Deutschland in den Vordergrund stellen. Damit stehen vorrangig technische Textilien im Fokus, aber auch Bekleidungstextilien, Heim- und Haustextilien sowie andere Textilien, sofern ein relevanter Anteil der Wertschöpfung in Deutschland stattfindet oder beeinflussbar ist.

Bis zum 8. Januar 2024 können Projektskizzen zu diesem Thema eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme finden Sie unter www.fona.de.

Quelle: DIHK

 

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen entschlossen verbessern

Damit Deutschland seine Wachstumsschwäche überwinden kann, sind nach Auffassung der Wirtschaftsweisen mehr Zukunftsinvestitionen erforderlich. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) teilt die Forderung nach Maßnahmen, die der Wirtschaft auf einen langfristigen Wachstumspfad helfen.

In seinem Jahresgutachten 2023/2024 formulierte der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 8. November die Erwartung, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2023 um 0,4 Prozent sinken und 2024 um 0,7 Prozent zulegen wird.  "Deutliche Wachstumshemmnisse" für die kommenden Jahre sehen die Wirtschaftsweisen in der demografischen Alterung, dem geringen Produktivitätswachstum, einem veralteten Kapitalstock sowie der geringen Anzahl junger und innovativer Unternehmen. 

"Anzeichen für einen selbstragenden Aufschwung sind derzeit nicht zu sehen", kommentiert Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung, den Bericht. "Zu groß sind neben den konjunkturellen insbesondere die strukturellen Herausforderungen: weiterhin hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, hohe Zinsen. Zu groß ist die Verunsicherung bei den Unternehmen."

Das zeige auch die jüngste Herbst-Konjunkturumfrage der DIHK, der zufolge mehr als die Hälfte der Betriebe in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen aktuell ein Geschäftsrisiko sehen. "Das sollte ein Weckruf für die Regierung sein, schnell und konsequent zu handeln", so Nothnagel.

Energiekosten müssen sinken

"Damit die deutsche Wirtschaft wieder auf einen langfristigen Wachstumspfad kommt, braucht sie dringend Maßnahmen, die bei den Unternehmen direkt ankommen", stellt er klar. "Für Investitionen hierzulande müssen die Energiekosten sinken. Auch der Sachverständigenrat sieht hier zu Recht Ansatzpunkte insbesondere bei der Stromsteuer, die auf das europäische Mindestniveau reduziert werden sollte."

Aus Sicht vieler Betriebe sollten auch Abgaben, Umlagen und Netzentgelte sinken, fordert Nothnagel. "Gleichzeitig brauchen Unternehmen jetzt Anreize, um direkt und langfristig selbst oder mit Partnern in erneuerbare Energien investieren zu können und so das Stromangebot zu erhöhen. Nur dann kann die Wirtschaft in der Breite von sinkenden Strompreisen profitieren."

Bankenkredite entbürokratisieren

Es sei wichtig, dass der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten die aktuelle Wachstumsschwäche Deutschlands untersuche und Themen für Zukunftsinvestitionen analysiere, bekräftigt das DIHK-Hauptgeschäftsführungsmitglied. "Eine Verbesserung des Zugangs zu einem möglichst einheitlichen europäischen Kapitalmarkt ist zwar richtig. Bei der Wagniskapitalfinanzierung müssen in der Tat dringend Fortschritte erzielt werden. Notwendig bleibt aber, insbesondere für die Breite des Mittelstands den Fokus auch auf die bankbasierte Finanzierung zu legen. Hier belasten Bürokratie und neue umfangreiche Berichtspflichten den Finanzierungszugang für viele deutsche Unternehmen."

Und: "Zusätzlich zu den SVR-Ausführungen zur Forschungszulage und zu einzelnen Abschreibungsmaßnahmen sollten im Wachstumschancengesetz die vorgesehenen Entlastungen in Höhe von rund 7 Milliarden Euro uneingeschränkt umgesetzt werden", präzisiert Nothnagel. "Das wäre ein kleiner, aber wichtiger erster Schritt heraus aus der aktuellen Krise."

Quelle: DIHK

 

Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz für den Verkehr

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes verabschiedet. Die DIHK hatte sich in der Stellungnahme und Anhörung zu dem Gesetzesentwurf für weitere Beschleunigungsmaßnahmen eingesetzt.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zugestimmt. Der Regierungsentwurf sah bisher folgende Regelungen vor: 

  • Bestimmte Infrastrukturvorhaben (eine per Verordnung festzulegende Liste an Autobahnprojekten, Schienenwege und einzelne Flughäfen) stehen gesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse.
  • Die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung durch eine Anfechtungsklage gegen eine Planfeststellung oder Plangenehmigung zu erwirken, kann nur innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses erfolgen.
  • Ersatzneubauten von Brücken bleiben auch dann genehmigungsfrei, wenn ihre Kapazität erweitert wird. Diese Vorhaben werden zudem von der UVP-Pflicht befreit.
  • Der Bau von Anlagen, insbesondere Windenergie- und Solaranlagen, entlang von Bundesfernstraßen wird erleichtert (Frist für Zustimmung der Behörde).
  • Für bestimmte Verkehrswege im sog. Kernnetzkorridor wird eine Frist für die jeweiligen Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren von vier Jahren festgelegt.

Das Parlament beschloss zudem zahlreiche Anpassungen. Darunter

  1. Es liegt eine abschließende Liste von 138 Vorhaben zum Bau oder zur Änderung von Bundesfernstraßen vor, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Gemäß der Begründung handelt es sich um Vorhaben, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf mit dem Zusatz 'Engpassbeseitigung' festgestellt wurden und für die die Länder ihr politisches Einvernehmen erklärt haben. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war eine Verordnungsermächtigung für das Verkehrsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium vorgesehen. Die Verfahren sollen stärker digital durchgeführt und besonders Unterlagen im Internet veröffentlicht werden. Diese Anpassungen hatten die Länder im Bundesrat zuvor gefordert.
  2. Der Regierungsentwurf sah vor, dass für Streitigkeiten zu vielen Bundesautobahnen und Bundesstraßen erstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verhandeln seien. Die dazu im Gesetz aufgeführte Liste (Anlage 1) wurde erweitert. Der Bundestag hat nun festgehalten, dass dies auch für Verfahren gilt, in denen von einem Planfeststellung- oder Genehmigungsverfahren abgesehen wurde. Die ist künftig noch sehr viel häufiger bei Ersatzneubauten der Fall. Dies entspricht der Empfehlung der DIHK.
  3. Das Errichten von Schnellladepunkten und Schnellladestandorten soll künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Die DIHK hatte in der Stellungnahme und Anhörung zu dem Gesetzesentwurf weitere Beschleunigungsmaßnahmen empfohlen. Dazu gehörte, das öffentliche Interesse und verbindliche Fristenregelungen für alle Verfahren an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Schienenwegen festzulegen, den vorzeitigen Baubeginn zu erleichtern oder einen Stichtag für die Sach- und Rechtslage zu bestimmen. Diesen Empfehlungen ist die Regierungskoalition nicht gefolgt.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Weitere Informationen finden Sie unter dip.bundestag.de.

Quelle: DIHK

 

Berichtspflichten für Unternehmen: DIHK-Einsatz für einen freiwilligen KMU-Standard

Aktuell kämpfen KMU, ausgelöst durch neue europäische und nationale Gesetze, mit dem sogenannten Trickledown- oder Kaskadeneffekt. Das bedeutet, dass über die Lieferkette auch Berichtspflichten bei den KMU ankommen, von denen sie eigentlich ausgenommen sind.

Diese entstehen unter anderem aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Taxonomie, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und den Lieferkettensorgfaltspflichten (sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene). Um dem entgegenzutreten, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), welche die Europäische Kommission bei der Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstandards unterstützt, nun einen Entwurf für einen freiwilligen KMU-Standard (voluntary SME Standard) vorgelegt.

Zielstellung
Das Ziel des freiwilligen Standards ist es, ein standardisiertes Datenset für KMU zu schaffen, mit dem sie Anfragen nach ESG-Informationen[1] von größeren berichtspflichtigen Unternehmen oder von Finanzinstitutionen einheitlich beantworten können. Die Idee ist, dass dieses standardisierte Datenset von den größeren berichtspflichtigen Unternehmen an Stelle von ausführlicheren und individuelleren Fragebögen akzeptiert wird. Demnach hängt der Erfolg des freiwilligen Standards von der Selbstverpflichtung der größeren Marktteilnehmer ab. Die Aufgabe einen möglichst einfachen Standard zu entwerfen, der gleichzeitig die gefragten Informationen abdeckt, stellt einen schwierigen Balanceakt dar.

Ausblick
Im Januar wird die EFRAG die Möglichkeit geben, sich an einer Konsultation zum Voluntary SME Standard zu beteiligen. In Vorbereitung dazu ist zusammen mit den DIHK-Bereichen Recht, Nachhaltigkeit und Wirtschaftspolitik ein weiteres Spotlight Sustainable Finance speziell zum Freiwilligen KMU-Standard in Planung. In enger Zusammenarbeit verschiedener DIHK-Bereiche setzt sich das Umweltteam dafür ein, dass der Voluntary SME Standard zügig Realität wird und eine echte Entlastung für die Unternehmen bedeutet. Zeitlich ist mit den finalisierten Standards jedoch vermutlich erst zum Ende des Jahres 2024 zu rechnen, da die Entwürfe noch die Konsultation und die danach vermutlich notwendige Anpassung durchlaufen müssen. Zudem werden die Standards von der Kommission lediglich als Empfehlung veröffentlicht werden, müssen sich also von selbst im Markt durchsetzen.

[1] ESG steht für Environment, Social und Governance. Das heißt, es werden Informationen zu Umwelt- und sozialen Aspekten, sowie zur Unternehmensführung nachgefragt.

Quelle: DIHK

 

Webinar zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD/ESRS

In einem Online-Seminar geht der Kooperationspartner des Verbands Klimaschutz-Unternehmen, eolos GmbH, auf die obligatorische Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD/ESRS näher ein, um die ESG-Themen zu identifizieren. Anhand von Praxisbeispielen wird das Vorgehen exemplarisch erklärt. Termin: 24. Januar, 10-11 Uhr. 

Weitere Informationen zum Programm und Anmeldung.

Quelle: DIHK

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Klimaschutz: Einigung zur EU-Methan-Verordnung erzielt

Zukünftig müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen Methanemissionen aufspüren, dokumentieren und schnellstmöglich schließen. Perspektivisch soll dies auch für Importe fossiler Brennstoffe außerhalb der EU gelten, ohne dabei die Energieversorgungssicherheit zu gefährden.

Methan ist eines der Treibhausgase in der Atmosphäre und hat im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid über einen Zeitraum von 20 Jahren das 84-fache Treibhausgaspotenzial, da Methan Wärme stärker absorbiert. In der EU verursacht der Energiesektor ein Fünftel der Methanemissionen, hauptsächlich durch die Gewinnung, Beförderung, Verteilung und Nutzung von fossilen Brennstoffen.

Gemäß der neuen Verordnung müssen alle Produktionsstätten von Öl, Erdgas und Kohle sowie ihre nachgelagerte Infrastruktur ihre Methanemissionen erfassen und an eine unabhängige Verifizierungsstelle und die nationalen Behörden melden. Nach 18 Monaten muss eine erste Schätzung erfolgen, eine direkte Messung der Methanemissionen nach zwei Jahren. Messungen an der Quelle bekommen mehr Zeit. Wird ein Methanleck gefunden, welches bestimmte Mindestschwellenwerte überschreitet, muss dieses innerhalb von fünf Tagen, bei größeren Reparaturen innerhalb von 30 Tagen, verschlossen werden. Oft ist es jedoch nicht einfach, insbesondere kleine Methanlecks aufzuspüren. Die Kommission legt daher innerhalb eines Jahres einen Durchführungsrechtsakt für Mindestgrenzwerte für die Lecksuche bei Standardtemperatur und ‑druck fest.

Die Verordnung soll aber auch für importierte fossile Brennstoffe gelten, denn rund 80 Prozent der energiebedingten Methanemissionen stammen aus Einfuhren von Produzenten außerhalb der EU. Ab dem Jahr 2025 gelten für Importeure Berichtspflichten bezüglich der Herkunft und ihrer Messtechnologien für Methanemissionen. Im Jahr 2026 soll die Kommission eine Transparenz-Datenbank für Produzenten veröffentlichen und stellt Profile für Herkunftsstaaten aus. Basierend auf diesen Daten erarbeitet die Kommission bis 2027 eine Methodologie zur Klassifizierung von Methan-Intensitätsklassen. Importeure müssen ab 2028 nach dieser Methodologie über die Methan-Intensität berichten. Strafzahlungen folgen ab dem Jahr 2030, wenn Importe über den Schwellenwerten liegen. Allerdings gilt dies nur für neue oder verlängerte Verträge, bestehende Geschäftsverhältnisse sollen laut Verordnung ihr Bestmögliches tun, um die Schwellenwerte einzuhalten.

Auf der internationalen Ebene stellt die Einigung ein bedeutendes Signal da, denn Reduktion der Methanemissionen steht auch bei der baldig beginnenden Weltklimakonferenz COP28 auf der Tagesordnung. Mit dem in Brüssel geschlossenen Kompromiss kann die EU an Glaubwürdigkeit gewinnen und die Erfüllung der Ziele des Global Methan Pledge vorlegen. Dies ist ein Beschluss von Ländern, auf die 45 Prozent der weltweiten Methanemissionen entfallen und die ihre Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent senken wollen.

Die Methan-Verordnung muss formal vom Europäischen Parlament und Rat noch bestätigt werden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.

Quelle: DIHK - JM

 

Luftqualität im Verkehr - Euro 7: Position im Parlament festgelegt

Mit dieser Verordnung sollen Verbrennungsmotoren nicht nur bei CO2-Emissionen, sondern auch bei anderen Luftschadstoffen noch sauberer und effizienter werden.

Die Vorschriften über Schadstoffemissionen ergänzen somit die Vorschriften über CO2-Emissionen. Die Normen gelten für Benzin- und Dieselfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge, ebenfalls auch für Lastkraftwagen und Busse.

Die Schadstoffregulierung soll vorsehen, dass Fahrzeuge bei Tests im realen Fahrbetrieb bereits ab dem ersten Kilometer und unter Volllast, wie beispielsweise am Berg oder mit Anhänger, die neuen Grenzwerte erfüllen sollen. Für Fahrzeughersteller und -zulieferer sind die neuen Werte und Vorschriften entscheidend für ihre Investitionen in die Abgasreinigung. In Anbetracht des bereits beschlossenen Verbrennungsmotorverbots dürfte dies die letzte Schadstoffregulierung sein, die die EU auf den Weg bringt.

Die Position des Parlaments beinhaltet eine Verschiebung des vorgeschlagenen Zeitplans der EU-Kommission für neue Schadstoffvorschriften für Pkw um mindestens zwei Jahre. Nach dem Vorschlag der Kommission sollte die neue Verordnung am 1. Juli 2025 für neue leichte Nutzfahrzeuge (Pkw und Transporter) und am 1. Juli 2027 für neue schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) in Kraft treten. Das Parlament möchte die Regeln drei beziehungsweise fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verbindlich festlegen.

Zudem werden weniger restriktive Prüfanforderungen für Pkw, Lieferwagen und Lkw sowie niedrigere Abgasgrenzwerte für Lkw und Lieferwagen eingeführt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte für Pkw blieben jedoch unverändert.

Das Parlament hat allerdings ebenfalls die Regelungen für Bremsen, Reifen und die Lebensdauer von Batterien verschärft, die für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie für Elektrofahrzeuge gleichermaßen gelten sollen.

Quelle: DIHK - JM

 

Mikroplastikverbot in Europa

Betroffen davon können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte sein. Gleichzeitig gelten zahlreiche Ausnahmen und Übergangsbestimmungen. Viele Unternehmen haben deshalb Fragen zu den unübersichtlichen Regelungen zu Mikroplastik in oder an ihren Produkten wie Lippenstiften, Christbaumkugeln oder Schultüten.

Merkblatt und FAQ

Der REACH-CLP-Helpdesk hat aktuelle Informationen zum Mikroplastikverbot in einem ausführlichen Merkblatt mit ersten FAQ veröffentlicht. Zudem hat die Kommission einen eigenen FAQ angekündigt. Erste Einschätzungen der Kommission zu Ausnahmen und Übergangsfristen für Plastikglitter, Abgrenzung Erzeugnis und Abverkauf finden Sie hier.

Quelle: DIHK

 

EU-Parlament bestätigt neue Kommissare

Am 5. Oktober hat das Europäische Parlament Wopke Hoekstra als Klima- und Umweltkommissar sowie Maros Sefcovic als Kommissar für die Umsetzung des Green Deal bestätigt.

Beide Amtsträger sind die Nachfolge des aus der EU-Kommission ausgeschiedenen Frans Timmermans. Die neuen Kommissare können die entscheidende Richtung für die europäischen Klimaziele 2040 als auch die im Dezember stattfindende Weltklimakonferenz COP28 vorgeben. 

Nach anfänglicher Skepsis im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wurde der Niederländer Wopke Hoekstra vom Parlament als neuer EU-Klimakommissar bestätigt. Der 48-Jährige erhielt eine Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Die Zustimmung der EU-Staaten steht noch aus, wird jedoch als Formalität betrachtet.

In einer schriftlichen Erklärung versicherte Hoekstra, sich für das Ziel einzusetzen, dass die EU bis 2040 mindestens 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 reduzieren oder ausgleichen muss. Darüber hinaus beabsichtigt er eine Kerosinsteuer einzuführen und Subventionen für fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas abzuschaffen. 

Die EU-Parlamentarier sprachen sich ebenfalls dafür aus, dass der Geschäftsführende Vizepräsident der Europäischen Kommission Maros Sefcovic die Verantwortung für die Umsetzung des Green Deal innerhalb der Kommission übernimmt. Der Green Deal verfolgt unter anderem das ehrgeizige Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Auch er unterstützt die von Hoekstra verschriftlichten Klimaziele von 90 Prozent CO2-Einsparung.

Dabei beziehen sich die Kommissare auf Artikel 4 des Klimagesetzes, bei dem die EU-Kommission einen Vorschlag zur Festlegung eines unionsweiten Zwischenziels für das Jahr 2040 vorlegen muss, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Damit soll der Eckpfeiler für die Vorbereitung des politischen Rahmens für die Zeit nach 2030 gesetzt werden.

Aus Sicht der deutschen Wirtschaft sollte dieses Ziel jedoch stärker im Kontext globaler Klimaentwicklungen gewählt und internationale Klimaschutzmaßnahmen stärker in den Blick genommen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dihk.de.

Quelle: DIHK-JM

 

Update Umweltgesetzgebung und Vorhaben der EU

Nach einem Monat voller Sitzungen in Brüssel, wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, was sich die letzten Tage im Umweltbereich getan hat.

Umweltthemen im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024 

  • Letzte Woche hat die Kommission ihr Arbeitsprogramm für die Zeit bis zur nächsten Europawahl im Juni 2024 veröffentlicht. Im Umweltbereich sind als positives Signal Entlastungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen. Als weiteres Umweltthema wird explizit Wasser Resilienz genannt. Dazu liegen aktuell noch relativ wenige Informationen vor. Allerdings wird es sich mit Hinblick auf die bald anstehenden Wahlen um eine nicht legislative Initiative handeln, die sich wohl mit steigender Wasserknappheit und Verteilung von begrenzten Ressourcen beschäftigen dürfte. 
  • Bemerkenswerterweise wird eine Revision von REACH im Programm nicht erwähnt. Das deckt sich mit Signalen, die aus der Leitungsebene von Kommission und ECHA zu vernehmen sind, dass eine Revision in dieser Legislaturperiode vom Tisch ist.  

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Nachhaltiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 

  • In den Ausschüssen des Parlaments standen diese Woche viele Umweltthemen zur Abstimmung. Im Umweltausschuss stand u.a. der Kommissionvorschlag zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden auf dem Programm. Die Abgeordneten stimmten nun sogar für eine Verschärfung des ursprünglichen Entwurfs, wonach nun der Verbrauch von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% und der Verbrauch von besonders schädlichen Substanzen sogar um 65% reduziert werden soll.  

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Glyphosat Verlängerung weiter fraglich 

  • Der Trend zu einer kritischeren Betrachtung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmitteln setzt sich auch bei der Diskussion um eine Verlängerung der Glyphosat-Autorisierung fort. Die aktuelle Genehmigung läuft am 15. Dezember aus. Der Umweltausschuss hat jedoch nicht die nötige qualifizierte Mehrheit erreicht, weswegen jetzt ein Berufungsausschuss die finale Entscheidung fällen wird. Dieser tritt im November zusammen.  

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Verpackungsverordnung  

  • Der Umweltausschuss sucht einen Mittelweg zwischen Ambition und Pragmatismus. Der Umweltausschuss hat den Compromise Amendments zugestimmt. Im nächsten Schritt wird der nun vorliegende Entwurf im zweiten Sitzungstermin im November im EU-Parlament verhandelt. 
  • Ziel: Unter anderem Reduktion von Wegwerf Take-away Verpackungsabfällen (Stichwort: Fast Food). 

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

CO2-Standards für Lastwägen und Busse 

  • Die Abgeordneten im Umweltausschuss haben sich diese Woche auch für strengere CO₂-Flottengrenzwerte bei Nutzfahrzeugen bis 2035 ausgesprochen. Mit der angestrebten Reduktion ist außerdem ein Ausbau der nötigen Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Die Reduktion von Emissionen im Verkehrsbereich ist eine der Maßnahmen zum Erreichen der angestrebten Klimaneutralität.  

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Förderung für Biotechnologien  

  • Diese Woche hat das Europäische Parlament außerdem für Milliardenhilfen für Digital-, Umwelt- und Biotechnologien gestimmt. Die Abgeordneten votierten für eine neue Förderplattform über die Mittel in Höhe von 13 Milliarden Euro verteilt werden sollen. Die Investitionen in strategische Technologien sollen dazu beitragen die EU unabhängiger von Drittstaaten zu machen. Konkret soll die Entwicklung und Produktion grüner und digitaler Zukunftstechnologien in Europa, sowie der Fachkräftemangel in diesen Branchen bekämpft werden. 

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Anspruch auf Reparatur (Right to Repair) 

  • Auch das „Right to Repair“ macht seinen Weg durch die Verhandlungen zwischen den Institutionen. Aktuell befindet sich der Kommissionsvorschlag im Parlament. Einer der strittigen Punkte ist der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes. Diese Woche hat der Ausschuss zum Binnenmarkt nun für eine Anwendung auf möglichst viele Produkte gestimmt. 

    Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: DIHK

 

Ökodesign: `Right to Repair` auf dem Weg durch den Trilog

Gesetz im Überblick

Im Rahmen des Right to Repair oder des Anspruchs auf Reparatur ist geplant, dass Verkäufer während der gesetzlichen Garantie Reparatur den Vorrang vor Ersatz einräumen müssten, solang diese günstiger oder genauso teuer ist wie ein Ersatzprodukt. Das Parlament setzt sich auch dafür, wieder aufbereitete Geräte als Alternative zur Verfügung zu stellen, sollte ein Produkt nicht repariert werden können. Das Parlament will zudem unabhängigen Reparaturbetrieben den Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen erleichtern. Außerdem sind auf der nationalen Ebene Reparaturplattformen geplant, die es Kunden erleichtern sollen, einen Reparaturbetrieb in ihrer Nähe zu identifizieren.

Hintergrund

Das Right to Repair ist eng mit der ebenfalls im Trilog steckenden Ökodesignverordnung verbunden, welche zum Ziel hat, Nachhaltigkeitskriterien bereits im Design von speziell Elektrogeräten anzulegen. Die DIHK hat sich bereits mit zwei Stellungnahmen in den Prozess eingebracht und daneben zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt (Link).

Kritische Punkte

Kritische Punkte, welche die DIHK in ihren Stellungnahmen identifiziert hat, sind vor allem der erwartete hohe bürokratische und logistische Aufwand, den das Vorhalten von Ersatzteilen für mehrere Jahre und das Bereitstellen des Reparaturformulars für Einzelhändler und Hersteller mit sich bringen können. Zudem ist eine der entscheidenden Fragen, wie mit Produkten umgegangen werden soll, die aus Drittstaaten importiert werden. Außerdem sollte aus dem Gesetz klar hervorgehen, wie lang Kunden eine Reparatur verlangen können und ob die Fristen für jede Produktkategorie unterschiedlich definiert werden. Sorge bereitet ebenfalls, dass eine mögliche deutliche Ausweitung über delegierte Rechtsakte, die Vorhersehbarkeit und die Transparenz deutlich beeinträchtigt. Auch wurde die DIHK immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fachkräfte zur Reparatur von Produkten nur begrenzt vorhanden sind. Insgesamt hat sich die DIHK für mehr Freiwilligkeit und eher für Anreize statt Gesetze ausgesprochen, sodass Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie Reparaturen anbieten möchten und in welcher Form.

Ausblick

Das Europäische Parlament strebt einen Abschluss vor der Europawahl im kommenden Juni an, um im Wahlkampf mit der erfolgreichen Verabschiedung werben zu können. Allerdings wird die Zeit bis zur Wahl zunehmend knapp, vor allem da schwierige Diskussionen zwischen Parlament und den Mitgliedsländern im Rat erwartet werden. Die Diskussion dürfe sich unter anderem darum drehen, welche Produkte genau in der Richtlinie inkludiert werden. Das Parlament möchte nämlich noch über die ursprünglichen Pläne hinausgehen, die vorsahen, dass lediglich diejenigen Produkte erfasst werden, die unter die Reparaturstandards der Ökodesignverordnung fallen. Ein weiterer strittiger Punkt dürfte das Vorhaben werden, die gesetzliche Garantie um ein Jahr zu verlängern, nachdem ein Produkt repariert wurde. Die DIHK wird die Verhandlungen genau verfolgen.

Quelle: DIHK

 

Klimaschutz: EU-Kommission plant "Carbon Management" Strategie

Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ stellen einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel dar. Die Europäische Kommission plant die Entwicklung einer Strategie für die Anwendung dieser Technologien in Europa.

Als Teil dieses Prozesses fand bis zum 31. August eine öffentliche Konsultation statt. Erste Ergebnisse der Konsultation wurden bei einem Stakeholder-Dialog am 6. Oktober vorgestellt.

Die EU möchte bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Doch die europäische Wirtschaft gerät durch hohe Energie- und steigende CO₂-Preise immer mehr unter Druck. Viele Betriebe haben nicht die Möglichkeit, durch Energieeffizienzsteigerungen und Elektrifizierung vollständig klimaneutral zu werden. Für diese Unternehmen ist der physische Zugang zu CO₂-armem Wasserstoff oder zu Technologien zur CO₂-Abscheidung und Speicherung sowie CO₂-Infrastrukturen zwingend notwendig. In diesem Kontext plant die Europäische Kommission, im ersten Quartal des kommenden Jahres eine umfassende Carbon Management Strategie vorzustellen und somit die Grundlage für einen europäischen CO₂-Markt zu schaffen. Dies basiert auf einer umfassenden öffentlichen Konsultation verschiedenster Stakeholder. Die Ergebnisse der Befragung zeichnen dabei ein klares Bild:

Die Befragung begann mit der Untersuchung der Gründe für die Nutzung von Technologien zur CO₂-Abscheidung und Speicherung. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist insbesondere die Anwendung in Industriezweigen mit schwer vermeidbaren oder unvermeidbaren Emissionen von besonderer Relevanz. Allerdings können Betriebe ohne schwer vermeidbare Emissionen ebenso von diesen Technologien profitieren und ihre Emissionen reduzieren. Ein Einsatz könnte beispielsweise sinnvoll sein, bis erneuerbare Energien und Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen sowie flächendeckend verfügbar sind.

Weitere Einsatzmöglichkeiten umfassen aber auch die Reduzierung von Emissionen in der Strom- und Wärmeproduktion, den Einsatz in der Wasserstoffproduktion und die Nutzung von abgeschiedenem CO₂ als Ausgangsstoff, zum Beispiel bei der Stahl-, Zement- oder Kalkproduktion. Wichtig dabei ist aus Unternehmenssicht, dass für Chancengleichheit gesorgt und die Technologien auch dem Mittelstand zugänglich gemacht werden.

In Bezug auf die Rolle der EU-Kommission in einer "Carbon Management"-Strategie wurde im Rahmen der Konsultation insbesondere der Bedarf an einer europaweiten Lösung betont. Die EU-Kommission sollte aus Sicht der Unternehmen, und insbesondere in Hinblick auf die derzeit angestrebte Carbon Management-Strategie auf Bundesebene, eine koordinierende Funktion übernehmen, um eine Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern. Zudem schafft ein kohärenter regulatorischer Rahmen auf europäischer und nationaler Ebene, einschließlich klarer Definitionen und Standards, auch Planungssicherheit für Investoren und Unternehmen.

Des Weiteren beinhaltete die öffentliche Konsultation den Aufbau einer europäischen CO₂-Transport- und Speicherinfrastruktur. Dieser ist für den CO₂-Markt von zentraler Bedeutung und setzt die Beteiligung aller betroffenen Wirtschaftsakteure voraus. Neben Pipelines sollten auch alternative Transportmöglichkeiten wie Lkw, Schiene und Binnenschifffahrt berücksichtigt werden. Diese Vielfalt ermöglicht eine flexiblere Anpassung an unterschiedliche Gegebenheiten und erleichtert die Anbindung von Standorten, für die sich der Aufbau einer leitungsgebundenen Infrastruktur nicht rechnet. Die Diversifizierung der Transportmöglichkeiten steigert zudem die Effizienz und Resilienz des Systems und senkt somit auch die Kosten für Betriebe.

Besonders hervorgehoben wurde in dem Workshop auch die Notwendigkeit einer Kommunikationsstrategie gegenüber der Öffentlichkeit. Eine erfolgreiche Umsetzung einer "Carbon Management"-Strategie erfordert die breite Unterstützung aus Wirtschaft und Gesellschaft. Hierbei besteht auch aus Sicht der Unternehmen die Notwendigkeit für aufklärende, faktenbasierte Maßnahmen, um die Akzeptanz sowie das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Technologien zu stärken.

Nicht zuletzt ist das CO₂-Management in der EU ein sich im Entstehen begreifender Markt, der noch vor zahlreichen Herausforderungen steht, wie beispielsweise noch begrenztes Angebot und Nachfrage sowie hoher Bedarf an Kapitalinvestitionen. Damit ein europäischer CO₂-Markt sowie Wertschöpfungsketten entstehen können, bedarf es neben dem regulatorischen Rahmen an einer Kombination aus finanziellen Anreizen, Förderprogrammen, technischer Unterstützung und Kapazitätsaufbau. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft sollten Innovationen im Bereich Klimaschutz vor allem durch technologieoffene Fördermaßnahmen angestoßen werden. Darüber hinaus können regionale Industrieinitiativen, wie die Service- und Beratungsstelle für regionale Industrieinitiativen, dazu beitragen, einen funktionierenden CO₂-Markt auf lokaler Ebene aufzubauen.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.dihk.de.

Quelle: DIHK-JM

 

Europäischer Aktionsplan für Windkraft veröffentlicht

Die EU-Kommission will sowohl den Windkraftausbau in der EU als auch die europäische Windenergie-Lieferkette stärken. Dazu hat sie am 24. Oktober einen Aktionsplan für Windkraft, das sogenannte Wind Power Action Package veröffentlicht.

Um die europäisch festgesetzten Erneuerbaren Ziele zu erreichen, muss die bis 2030 bis jetzt installierte Kapazität von 204 GW auf 500 GW mehr als verdoppelt werden. Dafür sind im Aktionsplan Sofortmaßnahmen in sechs Bereichen vorgesehen:

  1. Beschleunigter Ausbau durch bessere Berechenbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren
  2.  Ein verbessertes Auktionsdesign
  3. Zugang zu Finanzmitteln
  4. Ein faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld
  5. Kompetenzen (Fachkräfte)
  6. Beteiligung der Industrie und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten. Der Fokus liegt dabei auf der zügigen Umsetzung sowie der Digitalisierung schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Mitgliedstaatenebene. Dabei soll beispielsweise auch die im letzten Jahr initiierte Notfallverordnung für einen beschleunigten Erneuerbaren Energie-Ausbau weiter verlängert werden, um Lücken in der nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu vermeiden. Dies ist entscheidend, um die Windkraft zügig auszubauen und um gesetzten Ausbauziele zu erreichen.

Auch sollen zukünftige Auktionen für Windenergieanlagen vereinheitlicht werden, wobei nicht nur Preis-, sondern auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen. Aus Sicht der Wirtschaft muss jedoch bei der Anpassung des Wind-Auktionsdesigns darauf geachtet werden, dass der Windausbau nicht zusätzlich verteuert wird. Sollten Nachhaltigkeitsanforderungen eingeführt werden, müssen diese einfach kontrollierbar sowie auch für KMU erfüllbar sein können.

Zudem wird auf den raschen Abschluss bereits laufender Gesetzgebungsverfahren wie der Strommarktreform und den Net Zero Industry Act gedrängt. Ein Abschluss beider Gesetze wird Ende des Jahres beziehungsweise Anfang nächsten Jahres, noch vor den EU-Wahlen, erwartet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK-JM

 

Trilog zur Strommarktrefom gestartet

Die Revision des europäischen Strommarktdesigns soll zu einem resilienten Markt beitragen. Damit sollen auch Preisrisiken für Unternehmen begrenzt und der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Mit der Einigung des Rates über ihre Position am 17. Oktober haben kurz darauf bereits die ersten Trilogverhandlungen mit dem Parlament begonnen. Ein zügiger Abschluss wird erwartet.

Der europäische Strommarkt entscheidet über Angebot und Nachfrage von Strom. Er ist beispielsweise Ausgangspunkt dafür, wie erneuerbare Energien ausgebaut werden und sorgt dafür, dass genügend Strom zur Verfügung steht. Entsprechend wichtig ist die Ausgestaltung dieses Markts für Unternehmen. In der derzeit diskutierten Reform werden verschiedene Bereiche adressiert. Streitpunkte im Rat und Parlament sind vor allem die staatliche Förderung von erneuerbaren Energien.

Der Rat hat sich nun für eine verpflichtende Nutzung von zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) ab drei Jahren nach Inkrafttreten der Reform positioniert. Dies gilt, sollte die Erneuerbaren Anlage, zu denen auch die Atomkraft zählt, staatliche Subventionen erhalten. Vor allem trifft das auf neue Investitionen zu, aber auch repowerte Anlagen sind nicht ausgeschlossen. Gewinne, die durch Einnahmen über einer vereinbarten Grenze vom Staat abgeschöpft werden, sollen breit verteilt und somit Stromkosten gemindert werden. Allerdings werden diese Strommengen dem Markt entzogen und haben somit keinen Anreiz, wirtschaftlich zu agieren. Je nach Höhe der Grenze würde dies dem Abnehmer im Schnitt teurer zu gestehen kommen, da mögliche Abschöpfungen vorher von den Anbietern eingepreist wurden.

Das Parlament lässt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, ob CfDs das für sie bestgeeignete Förderinstrument sind. Diese Sicht teilt die deutsche Wirtschaft. Schließlich gibt es für die Förderung keine "One size fits all"-Lösung. Stattdessen werden die richtigen Anreize für Investitionen in zum Beispiel Wind- und Sonnenenergie dann gesetzt, wenn Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben, nationale Gegebenheiten des Energiemixes zur Stromerzeugung zu berücksichtigen.

Langfristig sollte es vor allem jedoch Ziel sein, erneuerbare Energien vollständig in den Markt zu integrieren und vollkommen auf staatliche Förderung verzichten zu können. Durch die angestrebte Stärkung von Direktstromlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) in der Reform können nämlich privatwirtschaftliche Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen angeregt werden. Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen soll es zukünftig erleichtert werden, PPAs abzuschließen. Die Marktoffensive erneuerbare Energien unterstützt Betriebe auf Anbieter- und Abnehmerseite und könnte als Vorbild für europäische Initiativen dienen.

Ziel der europäischen Institutionen ist es, die Verhandlungen noch vor Ende des Jahres abzuschließen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK-JM

 

Europäische Gasmarktrichtlinie ebnet Weg für Wasserstoffhochlauf

Am 27. November wurde eine grundlegende Einigung zur Novellierung der EU-Gasmarkt-Richtlinie im Trilog erzielt. Die Verhandlungen zur EU-Gasmarkt-Verordnung sollen am 8. Dezember abgeschlossen werden.

Diese ist der zweite Teil des EU-Gasmarktpakets, welches den Rechtsrahmen für die Transformation der Gaswirtschaft und den Wasserstoffhochlauf ebenen soll. Entscheidend ist insbesondere die Einigung zur horizontalen Entflechtung zwischen dem Betrieb von Gasnetzen und von Wasserstoffnetzen. Die EU-Kommission wollte es Erdgasnetzbetreibern zuerst untersagen auch Wasserstoffnetze zu betreiben. Der jetzige Kompromiss sieht die Entflechtung nur noch für Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) vor. Allerdings können Mitgliedstaaten durch Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse und Bestätigung der nationalen Regulierungsbehörde von dieser Regelung abweichen. Verteilnetzbetreiber (VNBs) sind von dieser horizontalen Entflechtung nicht betroffen. Somit können Ineffizienzen, die durch die strikte Trennung der Netzbereiche erfolgt wären, vermieden werden. Dies dient dem Wasserstoffhochlauf.

Auch die Zertifizierung von kohlenstoffarmen Gasen erfolgt über die Richtline. Diese müssen eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 Prozent erreichen, um als kohlenstoffarm zertifiziert zu werden. Die Berechnungsmethode soll in einem delegierten Rechtsakt innerhalb der nächsten zwölf Monate von der Kommission vorgelegt werden. Wenn Herkunftsnachweise für die Erzeugung der Gase ausgestellt werden, so gelten bei der Herstellung aus erneuerbaren Energiequellen die Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Transaktionen müssen stets in der Unionsdatenbank oder damit verknüpften nationalen Datenbanken hinterlegt werden.

Des Weiteren soll eine integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff erfolgen. Alle zwei Jahre müssen Erdgas- und H2-Fernleitungsnetzbetreiber einen Zehnjahres-Netzentwicklungsplan der nationalen Regulierungsbehörde vorlegen. Dabei sollen die verschiedenen relevanten Infrastrukturbetreiber (Erdgas, Strom, Fernwärme) gemeinsam Szenarien für die Pläne ausarbeiten. Auch H2-Verteilungsnetzbetreiber sollen in enger Kooperation mit den weiteren Verteilungsnetzbetreibern (Erdgas, Strom, Fernwärme/-kälte) planen.

Nach der politischen Einigung muss noch eine formale Bestätigung durch den Rat und das EU-Parlament erfolgen. Zudem stehen die Verhandlungen zur Gasmarkt-Verordnung noch aus. Das Paket als solches soll bis Ende des Jahres komplett abgeschlossen sein.

Quelle: DIHK - JM

 

Neue Phase der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff

Am 5. Dezember 2023 unterzeichneten 36 Staaten auf Initiative von Deutschland, Japan und Namibia eine Absichtserklärung zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungssystemen für Wasserstoff und Derivate am Rande der Weltklimakonferenz COP28.

Die Absichtserklärung mit dem Titel „Mutual Recognition of Certification Schemes for Renewable and Low-Carbon Hydrogen and Derivates“ soll der Harmonisierung technischer Normen dienen, um eine gegenseitige Anerkennung von Methodologien und Zertifizierern zu ermöglichen.

Mit dem Ziel, einen verlässlichen und vertrauenswürdigen Handel mit Wasserstoff und seinen Derivaten zu etablieren, haben viele potenzielle Partner von Deutschland wie die USA, Kanada, Australien, Namibia, Südafrika, Indien und Brasilien sowie europäische Partner diese Absichtserklärung unterzeichnet.

Deutschland wird in Zukunft auf den Import von Wasserstoff angewiesen sein und setzt sich daher für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie die Schaffung von Wertschöpfungsketten über Ländergrenzen hinweg ein, um die notwendigen Voraussetzungen für einen interregionalen Handel von Wasserstoff und seinen Derivaten zu schaffen.

Quelle: DIHK

 

Infrastruktur Energie: Ausbau der Stromnetze – EU Action Plan for Grids

Die EU-Kommission hat am 28. November Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze in einem Aktionsplan veröffentlicht. Die Kommunikation enthält insgesamt 14 nicht-legislative Maßnahmen, die ergänzend zum Rechtsrahmen wirken sollen.

Die Kommission rechnet damit, dass der Stromverbrauch bis 2030 um circa 60 Prozent steigen wird. Dabei müssen die Stromnetze künftig mit einem stärker digitalisierten, dezentralisierten und flexibleren Energiesystem zurechtkommen. Insgesamt rechnet die Kommission mit 584 Milliarden Euro an Investitionen in das Stromnetz, um zum einen Verteilungsnetze zu modernisieren und zum anderen die grenzüberschreitende Übertragungskapazität in der EU bis 2030 zu verdoppeln.

Die Maßnahmen sollen unter anderem dazu führen, dass die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse beschleunigt und die Entwicklung neuer Projekte gestärkt wird. Zudem soll die langfristige Netzplanung verbessert und sollen Anreize für eine bessere Netznutzung erarbeitet werden. Angestrebt wird ebenfalls ein Dialog zur Verbessrung des Zugangs zu Finanzmitteln für Netzprojekte und schnelle Genehmigungen beim Netzausbau.

Quelle: DIHK

 

Naturschutz: Umstrittenes Renaturierungsgesetz nimmt entscheidende Hürde

Hintergrund

Vertreter der europäischen Institutionen haben sich nach schwierigen Verhandlungen auf einen Kompromiss beim Renaturierungsgesetz verständigt. Das Gesetz ist eines der Herzstücke des Green Deals. Der Vorschlag der Kommission war jedoch im Parlament auf starke Kritik der EVP gestoßen. Mit dem Gesetz verfolgt die Kommission das Ziel, den Prozentsatz der natürlichen Lebensräume zu minimieren, die sich aktuell in einem schlechten Zustand befinden. Laut Studien sind das aktuell etwa 80 Prozent.

Genauerer Blick auf den Inhalt

Der finale Kompromiss beinhaltet nun eine Verpflichtung zur Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen – bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen zu renaturierenden Ökosystemen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent der Habitate, die das neue Gesetz erfasst, in einen guten Zustand versetzen, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent.

Umstritten war das Gesetz v. a. wegen der geplanten Renaturierung von Agrarflächen. Dieses Vorhaben ist jetzt auch im finalen Kompromiss enthalten, allerdings ohne strikte Zielvorgaben. Das Gesetz sieht auch eine Wiedervernässung von trockengelegten und landwirtschaftlich genutzten Mooren vor. Allerdings soll dies für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig bleiben. Es ist außerdem vorgesehen, dass bereits geschützte Natura 2000 Gebiete priorisiert werden, aber sie sollen nicht alleiniges Ziel des Gesetzes sein.

Der finale Text enthält jetzt auch eine Notbremse im Falle von Lebensmittelknappheit, die von der Europäischen Kommission aktiviert werden kann. Sie würde es Mitgliedsländern erlauben, die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr auszusetzen.

Eine der immer noch ungeklärten Fragen ist die der Finanzierung. Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, Geld aus der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik umzuleiten. Im finalen Text wird die Kommission jetzt aufgefordert, andere Finanzierungsquellen zu identifizieren.

Ausblick

Eigentlich garantiert eine Einigung im Trilog normalerweise eine erfolgreiche Abstimmung im Parlament. Jedoch ist immer noch nicht sicher, wie sich die EVP in der finalen Abstimmung positionieren wird. Der Gesetzestext wird in den kommenden Wochen veröffentlicht. Dann müssen der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und das Parlament noch zustimmen. Der Umweltausschuss wird voraussichtlich am 29. November tagen. Ist das Gesetz dort erfolgreich, könnte es Anfang des Jahres zu einer Abstimmung im Plenum kommen.

Aktivitäten der DIHK

Die DIHK hat die Verhandlungen genau verfolgt und sich mit einer Stellungnahme in den Prozess eingebracht. EUI-Bereichsleiter Sebastian Bolay wurde auch zu einer Anhörung in den Bundestag zum Thema geladen.

Weiterführende Links

 Quelle: DIHK
 
 

Immissionsschutz: Luftqualitätsrichtlinie im Trilog

Die Mitgliedstaaten schlagen unter anderem erweiterte Ausnahmemöglichkeiten bis zum Jahr 2040 vor (Artikel 18). Für das Erstellen von Luftqualitätsplänen sollen sie 3 statt bisher 2 Jahre Zeit erhalten (Artikel 19). Zudem erweitern sie die Möglichkeiten, grenzüberschreitende Luftschadstoffe zu berücksichtigen (Artikel 21). Die Regelungen zu Klagemöglichkeiten, Schadensersatz und Strafen will der Rat deutlich stärker einschränken (Artikel 27 - 29).

An der Höhe der umstrittenen Grenzwerte nahmen die Mitgliedstaaten im Vergleich zum Kommissionsentwurf keine Änderungen vor. Die Bundesregierung hatte nach Diskussionen im Bundestag die Fraktionen informiert, dass sie sich für Ausnahmemöglichkeiten und Flexibilisierungen einsetzen würde.

Rat, Parlament und Kommission müssen nun im Trilog Kompromisse finden. Das EU-Parlament hatte sich bereits im Oktober u. a. für sehr viel strengere Grenzwerte ausgesprochen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Rats:

Luftqualität: Rat bereit für Gespräche mit dem Parlament über neue Vorschriften zur Stärkung der Normen in der EU - Consilium (europa.eu)

Unterlagen des EU-Parlaments:

Procedure File: 2022/0347(COD) | Legislative Observatory | European Parliament (europa.eu)

Seite des Deutschen Bundestages:

Deutscher Bundestag - Antrag zum Aufschub von EU-Vorschriften zur Luftqualität abgelehnt

Quelle: DIHK

 

Veranstaltung: Nachhaltige Wasserwirtschaft im Südkaukasus

Vom 21. bis 23. Februar 2024 führt die AHK Aserbaidschan im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz (BMUV) eine Studienreise nach Baku durch. Der Konferenztag am 21. Februar zielt darauf ab, Akteure aus Deutschland und Aserbaidschan zu vernetzen sowie Lösungen für eine effiziente Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in West-Aserbaidschan zu identifizieren.

Hauptthemen der Veranstaltung sind die Entwicklung von Ansätzen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie die Wasseraufbereitung für den landwirtschaftlichen und Haushaltsgebrauch im Westen des Landes. Wobei ein besonderer Fokus auf den Umweltproblematiken grenzüberschreitender Flüsse wie dem Kura, Araz und Okchuchay liegt. Neben Networking-Events und der Besichtigung verschiedener Referenzanlagen in Baku und Umgebung, bietet die Studienreise auch die Chance, sich an der Gründung eines deutsch-aserbaidschanischen Umweltclusters zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserwirtschaft im Südkaukasus zu beteiligen. Durch die Mitgestaltung und Umsetzung von Projektideen unter Einsatz deutscher Umwelttechnologien erhalten die Mitglieder des Umweltclusters Zutritt zu einem Markt mit starkem Potential.

Zielgruppe der Studienreise sind neben Unternehmen aus den Bereichen Wasser- und Abwassertechnologie auch Umweltgutachter-, und Forschungsinstitute, sowie Fachexperten aus angrenzenden Bereichen wie Landwirtschaft, Bau oder Bergbau.


Die Vorteile Ihrer Teilnahme auf einen Blick:

Kontaktaufnahme mit wichtigen Interessengruppen, einschließlich Ministerien, staatlichen Behörden und führenden lokalen Wasserunternehmen,

Teilnahme an Netzwerktreffen für potenzielle Kooperationen,

Besichtigung staatlicher Projektstandorte in der Umgebung von Baku und Treffen mit Vertretern der wichtigsten staatlichen Wasserunternehmen, sowie

Mitgestaltung und Bildung eines deutsch-aserbaidschanischen Wasser- und Abwasserclusters

Die Reisekosten werden von den Teilnehmenden selbst getragen, die Teilnahme an der Konferenz und dem weiteren Veranstaltungsprogramm sind jedoch kostenfrei. Die logistische Unterstützung vor Ort wird von der AHK Aserbaidschan sichergestellt.

Für Informationen zur Anmeldung sowie Programm wenden Sie sich bitte per E-Mail (leyla.mammadova(at)ahk-baku.de) oder telefonisch an Frau Leyla Mammadova unter +994 12 497 63 06/07.

Zur Rahmenanalyse: "Umwelt – und Gewässerschutz: Maßnahmen zur Modernisierung der Wasserinfrastruktur im Südkaukasus"

Quelle: DIHK

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick