Telefon: +49 911 1335-1335

Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 03 | 2023 Erscheinungsdatum: 10. November 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Hydrogen Dialogue 2023: Anbieter von Wasserstofftechnologie präsentieren sich in Nürnberg

Die IHKs sind als regionale Ansprechpartner am Stand der bayerischen IHKs (BIHK) auf der Messe präsent. Sie informieren dort über regionale Akteure und Projekte der Wasserstoffwirtschaft und unterstützen den Technologietransfer. Neben dem Messestand organisiert die Nürnberger IHK weitere Netzwerkmöglichkeiten im Rahmen der Messe. 

Im Ausstellerbereich präsentieren sich unter anderem in Mittelfranken ansässigen Unternehmen: Heitec Innovations GmbH, MAN Truck & Bus SE, Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Siemens AG sowie die QRC Personalberatung International GmbH als Vermittler für Fachkräfte. 

Auf der Messe treffen sich die außerdem die Mitglieder des Wasserstoffbündnis Bayern - eine gemeinsame Vernetzungs-, Wissens- und Interessensplattform von Wasserstoff-Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Zu den mittlerweile 340 Mitgliedern des zählen auch die Bayerischen IHKs. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken engagiert sich auch federführend für den BIHK. Das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) als zentrale Strategie- und Koordinationsstelle des Freistaats Bayern für Wasserstoff ist ideeller Träger des Hydrogen Dialogue.  

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

Unternehmen aus Ellingen bringt Kunststoff in Kreislauf

Dunkelgrau schimmern die Regranulat-Teilchen, die Harald Höglmeier aus einem kleinen transparenten Plastikbeutel in die geöffnete Hand leert. „Was für den Laien aussehen mag wie Abfall, daraus produzieren wir hochwertiges Regranulat“, erklärt der Geschäftsführer der HP-T Höglmeier Polymer-Tech GmbH & Co. KG. Aus dem Material werden später hochwertige Kunststoffteile in unterschiedlichen Formen entstehen. Rund 20 000 Tonnen davon schickt HP-T Höglmeier jedes Jahr an seine Kunden, die diese zu unterschiedlichsten Kunststoffprodukten verarbeiten. 

1990 von Otto Höglmeier als Kunststoff-Recyclingzentrum in Raitenbuch gegründet, hat sich HP-T über die Jahre auf die Vermahlung, Regranulierung und Compoundierung, also die Veredelung von Kunststoffen durch Beimischung von Zusatzstoffen, spezialisiert. 2012 erweiterte HP-T Höglmeier sein Unternehmen um einen neuen Standort in Ellingen. Heute sind an den beiden Betriebsstätten rund 30 Beschäftigte tätig.

Plastik beziehungsweise Kunststoff hat oftmals keinen guten Ruf – viele denken an Plastiktüten im Meer oder Plastikteilchen auf Äckern und Feldern, die in Form des gefürchteten Mikroplastiks immer öfter auch im Trinkwasser oder in Lebensmitteln landen können. Was in Form von Wegwerfprodukten und Verpackungen ein echtes Problem für die Umwelt darstellt, wird in der Industrie sehr geschätzt: die Langlebigkeit von Kunststoff.

„Technische Kunststoffe haben im Vergleich zu anderen Materialen durchaus positive Eigenschaften und sind darauf ausgelegt, möglichst lange eingesetzt zu werden“, sagt Harald Höglmeier. Außerdem könne Kunststoff sehr gut wiederverwertet werden. Möglich sei dies durch vorausschauende Produktentwicklung, die den gesamten Produktlebenszyklus betrachtet: „Kunststoffprodukte, die recycelt werden sollen, müssen von Anfang an so konzipiert sein, dass man die Werkstoffe später sortenrein trennen und wieder dem Kreislauf zuführen kann“, erklärt der Firmenchef. „Designed for recycling“ sei der Begriff der Stunde.

Hersteller in die Verantwortung nehmen

Harald Höglmeier ist überzeugt, dass sich ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei modernen Kunststoffprodukten gut vereinbaren lassen. Zumal es für viele technische Anforderungen in der Industrie kaum wirtschaftliche Alternativen zum Kunststoff gebe. Die Kunststoffaufbereitung spare im Vergleich zur Neuherstellung bis zu 85 Prozent an Energie ein. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zielt darauf ab, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bearbeitung von Abfällen sicherzustellen. Durch die geänderte Abfallrahmenrichtlinie sollen Abfälle vermieden und vermehrt recycelt werden.

„Das mag sich in der Theorie alles gut anhören. Dann muss es aber auch verpflichtende Recyclingquoten geben“, sagt Christopher Schmal, der seit 2019 den neuen Geschäftsbereich für Forschung und Entwicklung leitet. Er war nach einem berufsbegleitenden Studium der Kunststofftechnik am Kunststoffcampus in Weißenburg bei HP-T eingestiegen. „Wenn das Neugranulat aus Asien günstiger ist als ein Rezyklat aus Deutschland, kauft der Kunde im Zweifelsfall das günstige asiatische Produkt.“ Um regionale Rezyklate wettbewerbsfähig halten zu können, müssten Neukunststoffe aus Asien zum Beispiel mit Einfuhrzöllen belegt werden. Aber auch Hersteller müssten mehr in die Verantwortung genommen werden, um im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu handeln, also auch Abfallprodukte regional zu recyclen und wiederzuverwerten. Viele der Kunden von HP-T machten dies bereits, so Schmal.

Zusammen mit einem Technologieunternehmen aus der Region hat HP-T ein Verwertungskonzept für Folienreste entwickelt: „Die Folien, die bislang nach Asien verschifft wurden, können nun lokal bei uns in Raitenbuch upgecycelt und mittels Compoundierung zu hochwertigen Kunststoffgranulaten verarbeitet werden“, erklärt Christopher Schmal. Der neue, erst 2023 eingeweihte Extruder funktioniere ähnlich wie ein Fleischwolf: Die Folie kommt aufs Band, eine sich drehende beheizte Schnecke schmilzt den Kunststoff auf, homogenisiert und verdichtet ihn. Beim Extrudieren wird das geschmolzene Material durch Düsen gepresst und kommt in Strängen wieder heraus. Je nach Kundenwunsch können noch Additive oder Farbstoffe zugesetzt werden. Die abgekühlten Stränge werden schließlich in einem weiteren Verarbeitungsschritt zum kleinteiligen Rezyklat verarbeitet. Der geringe nicht zu verwertende Rest wird an einer Stelle als bunte breiige Masse vom Extruder ausgespuckt. „Wir können im Extruder 99 Prozent des Ausgangsproduktes regranulieren“, erklärt Schmal, während er die Maschine vorführt.

Bei einem Forschungsprojekt mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach arbeitete HP-T Höglmeier außerdem an einer umweltfreundlichen Methode zur Entlackung von lackierten Kunststoffbauteilen. Sie stellen in der Wiederverwertung eine große Herausforderung dar, weil die Lackpartikel die Qualität des Recyclingmaterials mindern.

Bei HP-T lege man großen Wert auf lokale Ressourcenquellen, die verarbeiteten Materialien kommen nach eigenen Angaben zum Großteil von Kunden aus der Region. Die energieintensiven Produktionsprozesse werden weitgehend durch autark erzeugte erneuerbare Energien gedeckt, wenn die firmeneigene Photovoltaikanlage auf dem Dach genügend Sonne liefert.

Vom Recycling zum Upcycling

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, das Sammeln von Wertstoffen und deren Wiederaufbereitung und -verwertung hat bei HP-T Höglmeier schon eine längere Geschichte: 1990 entstand in Raitenbuch das erste Kunststoff-Recyclingzentrum Süddeutschlands. Daraus ging schließlich 2001 die HP-T Höglmeier Polymer-Tech GmbH & Co. KG hervor. „Als der Firmengründer Otto Höglmeier 1972 mit Recyling anfing, war das weder in Weißenburg noch in der Gesellschaft überhaupt ein Thema“, erinnert sich Harald Höglmeier. Anstatt Altpapier und Kartonagen einfach nur zu deponieren, habe sein Vater sie damals gesammelt, um sie in den Rohstoffkreislauf zurückzuführen. 

Doch mit Altpapier und Gelbem Sack habe man heute nicht mehr viel zu tun. Das Verwertungskonzept ist ein anderes: „Mit Haushaltsmaterialien war es Downcycling, heute betreiben wir Upcyling. Das heißt, wir werten die Stoffe auf“, erklärt Johannes Höglmeier, Sohn des Geschäftsführers, der für Vertrieb und Strategie zuständig ist. Zusammen mit seinem Vater Harald und seinem Bruder Maximilian Höglmeier, der sich bei HPT-T um die Finanzen und das Controlling kümmert, möchte er das Familienunternehmen in dritter Generation weiterführen.

www.hp-t.de

Quelle: WIM 10-11|2023

 

Materialeffizient unterwegs: Weltweiter Impulsgeber aus der RegioN in der Lasertechnologie

Laserstrahl-Präzisionsbearbeitung – das ist ein für Laien etwas sperriger Begriff, bezeichnet aber ein Anwendungsgebiet, auf dem die Erlas Erlanger Lasertechnik GmbH zu den führenden Anbietern gehört. Vor Kurzem feierte das Unternehmen, bei dem heute 110 Beschäftigte arbeiten, sein 25-jähriges Bestehen. Seine Maschinen werden weltweit an Kunden aus den Branchen Automobilindustrie, Werkzeugbau, Medizin-, Kommunikations- und Energietechnik geliefert.

"Mit unseren Maschinen werden beispielsweise vollautomatisiert Automobilteile geschweißt, großformatige Schweißbaugruppen hergestellt und Werkzeuge veredelt", erklärt Geschäftsführer Prof. Dr. Peter Hoffmann.

Vielfach hat sich Erlas technologischen Herausforderungen gestellt, um die Produktionstechnik effizienter zu machen. Ein Beispiel sind lasergeschweißte Führungskästen für Lenksysteme. Erlas hat dafür Fertigungslinien gebaut, mit denen sich diese komplexen und aus acht Einzelteilen bestehenden Schweißbaugruppen vollautomatisiert herstellen lassen. Seit 2012 werden die Führungskästen in mehreren Produktionslinien im In- und Ausland millionenfach produziert und in Fahrzeuge führender Hersteller eingebaut. Das neueste Geschäftsfeld der Erlanger Laserspezialisten ist die ressourcenschonende, additive Fertigung. Damit werden Leichtbauteile ebenso hergestellt wie funktionale Schichten (z. B. zum Schutz vor Korrosion) für den Werkzeug- und Maschinenbau.

Die Vorgeschichte des 1998 gegründeten Unternehmens begann bereits Ende der 80er Jahre, als das Bayerische Wirtschaftsministerium ein Anwenderlabor für Lasertechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg einrichtete. Damit sollte das in der Forschung erarbeitete Wissen zu lasergestützten Fertigungstechnologien (z. B. Laserstrahlschneiden, -schweißen und -härten) in die industrielle Produktion übertragen werden. An der Universität hatten schon seit Mitte der 1980er-Jahre Wissenschaftler am Lehrstuhl für Fertigungstechnologie und an anderen Lehrstühlen auf den Gebieten der Materialbearbeitung und der Messtechnik mit Lasern geforscht. In den Hochschuleinrichtungen wurde auch der heutige Erlas-Geschäftsführer Peter Hoffmann ausgebildet. Mit seinem damaligen Doktorvater, Professor Manfred Geiger, baute er ab 1993 das Bayerische Laserzentrum (BLZ) als gemeinnützige Forschungsgesellschaft auf und führte dessen Geschäfte bis 1998. Als Ausgründung daraus rief Hoffmann 1998 die Erlas Erlanger Lasertechnik GmbH ins Leben.

2001 gewannen die Gründer Peter Hoffmann und sein Bruder Dr. Martin Hoffmann den IHK-Gründerpreis Mittelfranken. Im Lauf der Nullerjahre lieferte Erlas seine erste Laserschweißanlage aus, gründete die Niederlassung in Spanien und zog auf ein neues Betriebsgelände in Erlangen. Ab 2010 weitete die Firma das internationale Geschäft aus: Es folgten Lieferungen beispielsweise in die USA, nach Ungarn, Mexiko, China und Japan. In den vergangenen Jahren investierte der Laserspezialist mehrmals in den hauseigenen Maschinenpark. Neben dem Hauptsitz in Erlangen ist Erlas auch mit einem Standort in Amurrio in Spanien vertreten, zudem verfügt die Firma über Vertriebspartner in Brasilien, China und Portugal.

"Sie sind dem Standort Erlangen im vergangenen Vierteljahrhundert treu geblieben, haben hier stetig investiert und sich intensiv in unser regionales Innovations- und Forschungsnetzwerk eingebracht", sagte IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann anlässlich des Jubiläums. Erlas habe auch Maßstäbe gesetzt, was Forschung und Entwicklung im Mittelstand angeht. Zitzmann hob zudem Peter Hoffmanns Engagement für die IHK hervor, bei der er sich seit vielen Jahren als Mitglied der Vollversammlung und im Fachausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" einbringt.

www.erlas.de

Quelle: WIM 10-11 | 2023

 

Regionale Kompetenz beim Batteriemanagement

Gegründet wurde das Unternehmen 2013 von Werner Zenke, Mitte 2018 übernahm der heutige Geschäftsführer Matthias Bäuerle. In der Zwischenzeit wurde hierzulande die Speicherung von Solar- und Windstrom vorangetrieben, die Lücken in der Nacht bzw. bei Flauten ausgleichen soll. Autarctech produziert, vertreibt und installiert Energiespeicher für alle Arten von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung. Die Firma hat als Manufaktur mit aktuell neun Beschäftigten inzwischen die Millionenschwelle beim Umsatz überschritten.

Im Zentrum steht die Kompetenz beim Batteriemanagement. Dabei setzt man auf einen Chip des Herstellers Advanced Technologies, der auf einem eigenentwickelten „6-Layer-Board“ verbaut wird, also einer sechslagigen Leiterplatte. Diese enthält die Steuerelektronik für das „Active Balancing“, das den ständigen Spannungsabgleich auf elektronischer Basis zwischen den einzelnen Batteriezellen bewirkt. Damit ist das fränkische Unternehmen nach eigenen Angaben einer von wenigen Anbietern hierzulande. „Normal ist Balancing passiv, der Ausgleich der Zellen erfolgt über Widerstände“, erklärt Bäuerle. Dabei werde Energie in Wärme umgewandelt. „Das Besondere bei uns: Die Energie wird laufend hin- und hergeschaufelt“, so der Geschäftsführer. Sie werde nicht als Wärme freigesetzt.

Dieses „Active Balancing“ führt Bäuerle zufolge zu einer um 30 Prozent längeren Lebensdauer neuer Batterien. In stationären Anwendungen – beispielsweise zur Versorgung von Wohnhäusern oder Betriebsstätten – müssen also nicht unbedingt neue eingebaut werden, sondern es können auch „Second-Life-Batterien“ weiter genutzt werden, z. B. aus Elektroautos. Üblich ist aber die Nutzung fabrikneuer Zellen für die Stromspeicher.

Die Komponenten dafür stammen von Lieferanten aus der Region – mit Ausnahme der Batteriezellen, die als sortierte und geprüfte A-Ware aus China kommen. Es handle sich um den sogenannten LFP-Typ: Bei diesem bestehen die positiven Elektroden aus Lithium-Eisen-Phosphor-Material. LFP-Zellen ließen sich öfter vollständig be- und entladen, erklärt Bäuerle. Weil Autarctech die Kapazität nur zu 80 Prozent ausnütze, liege diese Zahl bei etwa 5 000 Ladungen. Zudem seien diese Batterien unbrennbar, was vor allem in Privathaushalten wichtig sei. Doch die Firma produziert auch jede Menge Speichersysteme für andere Anwendungen. Insgesamt sieben Megawattstunden an Speicherkapazität aus Burgoberbach seien weltweit im Einsatz, selbst in Indien.

www.autarctech.de

Quelle: WIM 10-11 | 2023

 

Treuchtlingen will bis 2035 klimaneutral werden

Als Energiekonzept soll der künftige Bedarf von Wärme, Strom und Kraftstoffen im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Treuchtlingen ermittelt werden. Gleichzeitig wird ein (Fahr)Plan erstellt, mit dem mittelfristig die Eigenversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der ortsansässigen Unternehmen möglichst vollständig durch lokal erzeugte regenerative Energie gewährleistet werden kann. Besonders wichtig ist Bürgermeisterin Kristina Becker, „dass die Wertschöpfung der Energieerzeugung in der Region gehalten und der Ausstoß von Treibhausgasen sukzessive reduziert wird“. Angestrebt wird die CO2-Neutralität in den Sektoren Strom und Wärme bis zum Jahr 2030 bzw. 2035. Umfang und Finanzierung wurden bereits im Vorfeld mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium geklärt.

„Endlich nimmt das lange geplante Projekt zur Sektorkopplung Fahrt auf“, sagte Bürgermeisterin Becker beim offiziellen Start des Projekts im Rahmen des Energienutzungsplans (ENP) „Wasserstoffzukunft Treuchtlingen“ Mitte September in den Räumen der Stadt.

Sektorkopplung als Ziel
Das grundsätzliche Ziel der Sektorenkopplung ist die Verknüpfung der Stromversorgung, der Wärmeversorgung und des Mobilitätsektors. Da alle Bereiche bislang noch weitestgehend unabhängig voneinander betrieben werden, sollen im Rahmen der Untersuchung konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, wie Strom im Wärmesektor, beispielsweise mit Wärmepumpen, Pufferspeicherung oder Power-to-X-Technologien, oder im Mobilitätssektor im Bereich E-Mobilität eingesetzt werden kann. „Dabei ist es wichtig, unser zukünftiges Energiesystem ganzheitlich, über alle Sektoren, zu denken“, so Thomas Haupt, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Campus Feuchtwangen. Da die Energieerzeugung aus den Erneuerbaren weniger gleichmäßig erfolgt als aus konventionellen Energieträgern, spielen Speichertechnologien künftig eine besonders große Rolle – sowohl kurzfristig in Batteriespeichern als auch längerfristig in Form von beispielsweise Wasserstoff. „Diese Option wird ein wesentlicher Bestandteil der Studie sein – auch in Anbetracht der besonderen Netzsituation der Stadtwerke Treuchtlingen“, bekräftigte Siemens-Projektleiter Matthias Hammerl. „Die Entscheidung für eine CO2-freie Energieversorgung sowie deren Einsatz in allen relevanten Sektoren ist nicht nur technisch machbar, sondern wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsweisend“, sagte Hammerl weiter. „Das hilft der Kommune resilienter zu werden und der Bürgerschaft sowie der Wirtschaft eine auf Dauer kostenstabile Versorgung sicherzustellen.“ Ein weiter Aspekt ist hierbei die Dimensionierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie von Batteriespeichern. „Die Auslegung der unterschiedlichen Systeme benötigt eine individuelle Betrachtung von Erzeugung und Verbrauch“, sagte Dr. Gerd Hofmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Campus Feuchtwangen.

Mit dem ENP sollen konkrete Umsetzungsprojekte identifiziert werden, um die Integration der erneuerbaren Energieanlagen sowohl in das städtische als auch in das übergeordnete Stromnetz sicherzustellen. Weiter soll auch die effektive Nutzung vorhandener Energiepotentiale, beispielsweise die Nutzung von Ab- oder Prozesswärme, untersucht werden.

Erfahrene Partner
Die Untersuchung wird von Experten der Siemens AG in Bereichen dezentrale Energieversorgung, Wasserstoff und Dekarbonisierung und Fachleuten der Hochschule Ansbach, Standort Feuchtwangen, in enger Zusammenarbeit durchgeführt. Die beiden Planungspartner haben aus vorherigen Projekten, wie zum Beispiel dem Energiekonzept der Stadtwerke Feuchtwangen, bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. Unterstützt wird das Planerteam durch die Stadtwerke Treuchtlingen sowie den Klimaschutzmanager der Stadt Treuchtlingen. „Wir freuen uns auf dieses Projekt mit unseren renommierten Partnern und versprechen uns konkrete Lösungsansätze auf unserem Weg in eine CO2-neutrale Zukunft, insbesondere wie wir hierbei unser künftiges Strom- und Wärmenetz an die anstehenden Herausforderungen anpassen“, meint Max Filser, Vorstand der Stadtwerke Treuchtlingen. Ebenfalls in den Prozess eingebunden sind die Stadtratsfraktionen. Um die Öffentlichkeit über den Fortgang der Planung zu unterrichten und Ideen aus der Bürgerschaft aufzugreifen, sind mindestens zwei Informationsabende geplant.
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist vor allem die Datengrundlage entscheidend. Diesbezüglich kann sowohl auf die Daten der Stadtwerke (Energiebilanz Strom, Wärme, Gas), als auch auf Datenerhebungen im Rahmen des städtischen Klimaschutzmanagements mit Unterstützung durch die Energieagentur Nordbayern zurückgegriffen werden. Aber auch die lokalen Akteure können und sollen sich aktiv einbringen.
„Im Unterschied zum landkreisweiten digitalen Energienutzungsplan (ENP) können wegen des deutlich kleineren Planungsgebietes die im Anschluss umzusetzenden Maßnahmen deutlich detaillierter erarbeitet werden“, sagte die Bürgermeisterin. Durch die Mitarbeit der verschiedensten lokalen Akteure, wie den Bürgerenergiegenossenschaften im Bereich Nahwärme, der Neue Energien Treuchtlingen (NET) GmbH, von Energieerzeugern und Betrieben werden bereits praxistaugliche Maßnahmen vorgeschlagen und in die Planung integriert. Weil nur das Stadtgebiet Treuchtlingens betrachtet wird, erfordert die Erstellung des ENP deutlich weniger Zeit. „Die Fertigstellung ist für April oder Mai 2024 geplant“, so Becker. Zwischen den Klimaschutzmanagern der Stadt Treuchtlingen und des Landkreises findet eine laufende Abstimmung statt.

Pressemitteilung: Siemens 

 

Aktuelles aus Bayern

Bayerischer Ressourceneffizienzpreis 2023 © STMUV / RALF RÖDEL

Bayerischer Ressourceneffizienzpreis 2023: Vier Unternehmen aus Bayern ausgezeichnet

Der Bayerische Ressourceneffizienzpreis 2023 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) ausgelobt. Die Verleihung wurde vom Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) koordiniert. Der Preis wurde durch den Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, MdL, an die Unternehmen INTERATIO-MediTec GmbH, die Leipfinger-Bader GmbH, die Linhardt GmbH & Co. KG und die Maincor Rohrsysteme GmbH & Co. KG überreicht. Mehr zu den Gewinnerunternehmen inkl. einer Videovorstellung finden Sie unter Bayerischer Ressourceneffizienz Preis 2023 (bayern.de).

Durch den Abend führte die Moderatorin Berenike Beschle. Für musikalische Begleitung sorgte das Jazz-Trio rund um Michael Reiß. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Prof. Dr. Kai Fischbach, einem Grußwort des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber, MdL begrüßte auch Dr. Simone Richler vom Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) die geladenen Gäste aus Wirtschaft, Forschung und Behörden sowie Instituten.

Danach folgte die Preisübergabe an die einzelnen Unternehmen durch den Bayerischen Umweltminister mit einer Laudatio. Zuvor erfuhren die Gäste in einer kurzen Videovorstellung noch mehr über die preiswürdigen Leistungen/Produkte der Unternehmen. Nach dem Gruppenfoto konnten die Gäste den Abend mit einem gemeinsamen Büffet beim Netzwerken ausklingen lassen.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken war - stellvertretend für die bayerischen IHK`s - Mitglied der Jury.

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

Verpackungsgesetz: Landratsamt kontrolliert Mehrweg-Angebotspflicht

Als zuständige Kontrollbehörde führt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dazu vereinzelt Stichproben bei den Betrieben durch.

Hierunter fallen unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte. Diese müssen bei „To-Go“ Produkten, die in Einwegverpackungen aus Kunststoff verpackt werden, eine Mehrwegalternative anbieten.

Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge, kommen allein in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll pro Tag durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke zusammen. Ein nicht geringer Teil davon landet in der Umwelt und auf der Straße. Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie ergab, dass allein Einwegkunststoffprodukte - wie To-Go-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen oder Zigarettenkippen - einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Millionen Euro im Jahr verursachen. Pizzakartons und Alu-Schalen sind dabei noch nicht mitgerechnet.

Die Mehrwegangebotspflicht muss von all jenen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-Away-Verpackungen verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Auch beim Vor-Ort-Verzehr von Pizza oder Burger sollen keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden. Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse oder Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmeter haben. Dort muss Kundinnen und Kunden allerdings die Möglichkeit gegeben werden, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

Bei beiden Optionen sind in der Verkaufsstelle deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln und -schilder anzubringen, die jeweils auf die verfügbare Alternative hinweisen.

Informationen zur Mehrwegangebotspflicht gibt es unter https://www.abfallratgeber.bayern.de/gewerbe/abfallvermeidung/mehrwegangebotspflicht/index.htm.

Pressemitteilung des Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

 

Die Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage im Februar 2024 in München!

Zu den größten Herausforderungen unserer Zeit zählen der Klimawandel und Engpässe in Lieferketten sowie die Verknappung von Rohstoffen! Ressourceneffizientes Wirtschaften leistet einen wichtigen Beitrag dazu, diese Herausforderungen zu meistern.

Wie das gelingen kann, wird bei den Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztagen am 07. Februar (13:30 - 18:00 Uhr) und 08. Februar 2024 (09:00 - 14:00 Uhr) in der IHK für München und Oberbayern vorgestellt, erarbeitet und diskutiert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung des Ressourceneffizienz-Zentrums Bayern (REZ) umfassen die Themen Kreislaufwirtschaft der Zukunft, Forschung, Klimaschutz, Digitalisierung, Recyclingbaustoffe und Kunststoffe im Kontext der Ressourceneffizienz.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und offen für alle am Thema Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz Interessierte. Nähere Informationen zum Programmablauf werden in Kürze bekannt gegeben.

Seien Sie dabei! Tauschen Sie sich aus! Gemeinsam für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz!

Melden Sie sich bereits jetzt hier für die Veranstaltung an.

 Weitere Informationen erhalten Sie vom REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de.

 

Umfrage: Unternehmensaktivität in der Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Circular Economy

Ein Forschungsteam der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Technischen Hochschule Rosenheim möchte mehr über die Aktivitäten von Unternehmen in den Bereichen der Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Circular Economy lernen.

Dazu können Sie hier an der Umfrage für rein wissenschaftliche Zwecke teilnehmen. Ihre Teilnahme ist freiwillig und bleibt selbstverständlich anonym.

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. rer. pol. Jan-Diederich Lüken (jan-diederich.lueken@th-rosenheim.de) oder Herrn Dipl.-Kfm. Jakob Schäuble (jakob.schaeuble@ku.de).

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

CBAM - CO2-Grenzausgleich der EU – was kommt auf die Unternehmen zu?

Das 2005 eingeführte EU-ETS funktioniert nach dem sogenannten "Cap & Trade"-Prinzip. Dabei wird durch eine Obergrenze (Cap) festgelegt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Dementsprechend vergeben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus, teils über Versteigerungen und teils kostenlos. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, der einen Anreiz zur Emissionsreduzierung setzen soll. Seit 2013 bezieht das ETS neben Kohlenstoffdioxid auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe ein.

Dies soll auch für die CBAM-Zertifikate angewendet werden. Um zu vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Klimastandards verlagern oder auch EU-Produkte durch emissionsintensivere Importe ersetzen (Carbon Leakage), wurden bisher für besonders emissionsintensive Unternehmen Zertifikate im Rahmen der freien Zuteilung kostenlos ausgegeben. Durch CBAM sollen nun Importe in Höhe der verursachten Emissionen besteuert werden, sodass die Zertifikate aus der freien Zuteilung im EU ETS sukzessive entfallen können.

CBAM-Eckpunkte

Der CBAM berücksichtig sowohl die Treibhausemissionen, die unmittelbar bei der Erzeugung von Produkten entstehen, als auch indirekte Emissionen, die durch die Herstellung von Vorprodukten oder den zur Produktion benötigten Strom entstehen. Zunächst soll er nur auf die folgenden Güter angewendet werden, die ein hohes Potenzial für Carbon Leakage bergen: Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement. Zusammen decken diese knapp die Hälfte, der vom EU ETS umfassten Sektoren ab. Perspektivisch ist mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen.

Von CBAM                            
erfasste Produkte

HS-Codes 

Aluminium

7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 7616

Eisen und Stahl

26011200, 7201, 7202 11-19, 7202 60, 7203, 7205-7229, 7301, 7302, 730300, 7304-7311, 7318, 7326

Düngemittel

28080000, 2814, 28342100, 3102, 3105

Strom

27160000

Zement

25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 25239000

Wasserstoff

280410000


Für den Import der oben genannten Güter müssen nach einer Übergangsphase Emissions-Zertifikate gekauft werden, die äquivalent zum Preis der ETS-Zertifikate sind, welche für die Produktion innerhalb der EU hätten erworben werden müssen. Wurde für ein Produkt aus einem Drittland nachweislich bereits einen CO₂-Preis entrichtet, können die Kosten teilweise bis vollständig auf das CBAM-Zertifikat angerechnet werden. Damit soll eine Doppelbelastung vermieden und Länder weltweit motiviert werden, eigene Steuern und Abgaben auf Emissionen einzuführen, die sie selbst vereinnahmen können.

Die Einfuhrkontrolle der von CBAM betroffenen Güter obliegt den jeweiligen nationalen Zollbehörden. Die Berechnung der Abgabe muss allerdings vom Importeur vorgenommen werden, der sicherstellen muss, fortlaufend die richtige Menge an CBAM-Zertifikaten einzukaufen und dabei jederzeit wenigstens 80 Prozent der eingeführten Waren abdecken zu können. Die Berechnung der spezifischen grauen Emissionen unterscheidet sich hierbei je nachdem, ob es sich um Waren mit oder ohne Vormaterialien mit grauen Emissionen handelt. Sollte es einem Importeur nicht möglich sein, die entsprechenden Daten vom Hersteller zu bekommen, kann er auf von der EU-Kommission festgelegte Benchmark-Werte für die jeweiligen Ursprungsländer beziehungsweise -ländergruppen zurückgreifen. Die Zertifikate sollen über eine zentrale Plattform erworben werden können, wobei sich der Preis aus dem jeweils aktuellen durchschnittlichen Wochenauktionswert der ETS-Zertifikate errechnen soll.

Im Gegensatz zu den ETS-Zertifikaten soll die Menge der zur Verfügung stehenden CBAM-Zertifikate nicht begrenzt werden. Importeure müssen dabei jährlich zum 31. Mai die Gesamtemissionen der im Vorjahreszeitraum importierten Güter, die unter den CBAM fallen, angeben, und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Danach haben sie bis zum 30. Juni Zeit, übriggebliebene Zertifikate zum ursprünglichen Einkaufspreis an die Plattform zurückzugeben. Sie bekommen dabei maximal ein Drittel der ursprünglich gekauften und nicht verwendeten Zertifikate erstattet. Alle darüber hinaus übriggebliebenen Zertifikate erlöschen nach diesem Stichtag ersatzlos. Für das folgende Jahr müssen dann neue Zertifikate erworben werden.

Ausnahmen

Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM-Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am ETS beteiligen oder ein ähnliches Emissionshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla.

Zeitplan

Bei der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs handelt es sich um den Kompromiss, der nach den Trilog-Verhandlungen im Dezember 2022 erzielt wurde. Im April soll der Entwurf vom EU-Parlament und im Mai beziehungsweise Juni 2023 vom Rat final beschlossen werden. Gemäß diesem Zeitplan soll CBAM zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten.

Die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. In der Übergangsphase bis Ende 2025 müssten die Emissionen der importierten Güter aus den betroffenen Sektoren lediglich erfasst werden. Ab dem Jahr 2026 müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann auch die freien Zuteilungen sukzessive reduziert und proportional durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis sie Ende des Jahres 2034 vollständig wegfallen:


Stand 3. April 2023 © DIHK


Einschätzung der DIHK

Insbesondere für energieintensive Branchen wie beispielsweise die Stahl-, Aluminium- und Betonindustrie haben faire Klimaschutz-Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene eine große Bedeutung. Der CBAM soll die Verlagerung von CO₂-Emissionen aus Ländern ohne oder mit einem niedrigeren Kohlenstoffpreis eindämmen und den betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.

Für die deutsche Wirtschaft ist es jedoch aktuell wichtiger denn je, dass europäische Klimaschutzambitionen nicht zum internationalen Wettbewerbsnachteil werden. Überlegungen zum CBAM haben überwiegend die Importseite im Blick. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft steht jedoch mit einer hohen CO₂-Besteuerung von importierten Vorprodukten in Frage. Exporte müssen sich auch mit einem CBAM der ausländischen Konkurrenz auf dem Weltmarkt stellen. Hier sollten multilaterale Klimavereinbarungen etwa in der Welthandelsorganisation oder in einem Klimaclub mit wichtigen Partnern für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Unilaterale Maßnahmen sind weniger effektiv und bergen die Gefahr von wirtschaftsschädlichen Handelskonflikten und mehr Protektionismus.

Abgesehen davon dürfen CBAM-Vorschriften die etablierten Zollverfahren des Unionszollkodex nicht zerstören, sondern müssen damit in Einklang gebracht werden. Dies gilt unter anderem für das Verfahren der aktiven Veredelung mit anschließender automatisierter Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr sowie für zollrechtliche Aufzeichnungspflichten. Beides muss so gestaltet werden, dass sie für Unternehmen handhabbar bleiben. Schließlich sollte die EU-Kommission ein unbürokratisches CBAM Self-Assessment Tool einführen und die Access2Markets-Webseite um CBAM-Vorgaben ergänzen.

Quelle: DIHK-KK

 

DIHK-Publikation „Umgang mit Verpackungen in Europa“ wurde aktualisiert

Um dabei zu unterstützen, haben wir die Verpackungsbroschüre aus dem Jahr 2020 mit Hilfe der Auslandshandelskammern (AHKs) aktualisiert. Sie soll Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen in den verschiedenen Staaten Europas geben. Neu sind in der aktualisierten Version die Regelungen in der Polen und Griechenland.

Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.

Die aktualisierte Version finden Sie unter www.dihk.de.

Quelle: DIHK

 

IHK-Energiewende-Barometer 2023: Energieprobleme belasten Produktion in Deutschland

"Nie waren die Sorgen um die eigene Wettbewerbsfähigkeit größer", sagte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse am 29. August in Berlin.

"Während früher die Unternehmen auch Chancen in der Energiewende gesehen haben, überwiegen nun in der Einschätzung der gesamten Wirtschaft die Risiken", so Dercks. "Weite Teile unserer Wirtschaft treiben die Sorge um eine auch mittel- und langfristig mangelhafte Energieversorgung stark um. Das ist eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung, die wir alle sehr ernst nehmen sollten."

Insgesamt erwarten die Betriebe in Deutschland deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. Im Saldo ergibt sich auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") ein Barometerwert von minus 27. In den letzten beiden Jahren lag der Wert nur bei minus 7, der bisherige Tiefstand von minus 13 im Jahr 2014 war die Folge von zusätzlichen Energie-Umlagen und Abgaben.

 © DIHK

In der energieintensiven Industrie sehen sich sogar drei Viertel der Betriebe negativ oder sehr negativ betroffen. "Angesichts der hohen Bedeutung der Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind diese Werte alarmierend", warnte Dercks. "Selbst in Branchen, die häufig unmittelbar von Aufträgen im Rahmen der Energiewende profitieren – etwa Bauwirtschaft und Dienstleistung – trübt sich die Stimmung dem Barometer zufolge deutlich ein."

Energiepolitik wird zum Transformationshemmnis

Ein zentraler Auslöser für die negativen Einschätzungen der Unternehmen sind die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. "Diese Entwicklung erschwert die Umsetzung der Energiewende deutlich", stellte Dercks klar. "Unsere Umfrage zeigt: Der Politik ist es bislang leider nicht nachhaltig gelungen, erfolgreich gegenzusteuern. Nach dem Energiepreisschock Ende letzten Jahres und dem relativ glimpflich verlaufenen Winter sind die Unternehmen zutiefst in Sorge, was die weitere Entwicklung angeht. Sie sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit infrage gestellt."

Die Energiepreise blieben auf einem hohen Niveau, und es mangle an Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland, so das Resümee des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers. "Die zentralen Fragen sind nicht beantwortet."

Fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Energiepolitik rücken aus Sicht der Betriebe an die erste Stelle der Transformationshemmnisse. Knapp 60 Prozent der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. "Die Unternehmen sehen sich zunehmend mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis kaum umsetzbar sind", kritisierte Dercks. "Hinzu kommen Einsparziele aus dem Energieeffizienzgesetz, von denen niemand sagen kann, wie sie ohne ein Herunterfahren der Produktion erreicht werden können."

© DIHK

Das schlägt sich im Barometer nieder: Drei Viertel der Unternehmen fahren ihre Investitionstätigkeiten zurück. In der energieintensiven Industrie schränkt fast die Hälfte der Firmen ihre Investitionen sogar in den Kernbereichen ein. "Das ist das Gegenteil von dem Investitionsaufschwung, den wir zur Bewältigung der aktuellen Krisen und zur Beschleunigung der Transformation in Richtung Klimaneutralität brauchen", so Dercks.

Energiewende verstärkt Abwanderung

In der Gesamtheit der Unternehmen überwiegen noch die Stimmen, die in Deutschland die Herausforderungen der Energiepolitik annehmen wollen. Die Standorttreue ist bei vielen Betrieben weiterhin stark ausgeprägt.

In der Industrie und hier besonders bei den großen Unternehmen nehmen jedoch die Pläne deutlich zu, dem Standort Deutschland den Rücken zu kehren. Fast ein Drittel der Industriebetriebe (32 Prozent) plant oder realisiert die Verlagerung von Kapazitäten ins Ausland beziehungsweise die Einschränkung ihrer Produktion im Inland – ein Zuwachs von 16 Prozentpunkten, also eine Verdopplung, gegenüber dem Vorjahr.

© DIHK

"Die Politik muss hier schnellstmöglich gegensteuern, um der Wirtschaft eine Perspektive in Deutschland zu erhalten", mahnte Achim Dercks. "Die DIHK hat fünf Punkte erarbeitet, die die Energieversorgung der Unternehmen sichern. Die schnelle Umsetzung ist wichtig für den Standort Deutschland."

Fünf Punkte für eine erfolgreiche Energiewende und einen stärkeren Standort

1. ENERGIEPREISE DURCH HÖHERES ANGEBOT SENKEN

2. WASSERSTOFF VERFÜGBAR MACHEN

3. PLANBARKEIT ERHÖHEN

4. BÜROKRATIE ABBAUEN

5. STROMNETZE BAUEN

Quelle: DIHK - BE 

Die kompletten Umfrageergebnisse des Energiewendebarometer 2023 der IHK-Organisation mit dem Fragebogen in der Anlage finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de.

Das Energiewendebarometer 2023 - Auswertung für Bayern können Sie ebenfalls gern unter
www.ihk-nuernberg.de downloaden.

 

Konzept der IHK-Organisation: So lässt sich das Energieangebot schneller und nachhaltiger steigern

Ein mittelständischer Industriebetrieb hierzulande zahlt aktuell drei bis vier Mal so viel für seinen Strom wie sein französischer Mitbewerber; gleichzeitig herrscht Konsens, dass Deutschland weg muss vom Einsatz fossiler Energieträger.

"Das bedeutet: Wir brauchen sehr viel mehr Strom – und zwar grünen Strom, der auch für die Industrie und die Breite der Wirtschaft verfügbar ist", fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Lage zusammen. Dafür gelte es, den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch von Wind an Land, massiv zu beschleunigen und auch weiterhin Energie zu importieren – wie künftig etwa Wasserstoff.

"Nur so kommen wir zu sinkenden Preisen", stellt Dercks klar. Und dies sei "eine zentrale Frage für unseren Standort". Denn die Unternehmen in Deutschland erlebten die Energiefrage nicht nur als eine vorübergehende Belastung, sondern als mittel- und langfristige Benachteiligung im internationalen Wettbewerb. "Das wiederum bremst Investitionen am Standort Deutschland und führt zu Verlagerungen weit über den Kern der hochenergieintensiven Industrien hinaus."

Industriestrompreis: "Wackelige Brücke" für wenige

Entsprechend sei die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis wegen des internationalen Wettbewerbs "mehr als verständlich". Der käme jedoch nur etwa 1.000 bis 2.000 energieintensiven Unternehmen zugute. Und: Auch diese Betriebe benötigten "mehr als nur eine wacklige Brücke, die allenfalls einige Jahre trägt und an beihilferechtlichen Genehmigungen der EU sowie an zahlreichen politisch verhandel- beziehungsweise widerrufbaren Auflagen hängt", gibt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken.

Der Ansatz der DIHK ziele deshalb nicht nur auf einzelne, besonders betroffene Unternehmen ab. "Vielmehr brauchen alle – Produzenten wie Dienstleister – eine Perspektive am Standort Deutschland." Das gelinge nur über eine Angebotsausweitung beim Strom als "einzig sicheren Weg zur Kostensenkung". Das schließe natürlich nicht aus, dass man in der zweiten oder dritten Runde besonders betroffenen hoch energieintensiven Unternehmen durch zusätzliche Maßnahmen zur Seite stehe.

In drei Stufen klimafreundliche Wertschöpfung steigern

"In jedem Fall gilt: Wir müssen mit unserer gesamten Wirtschaft eine lange Übergangsphase durchlaufen, in der wir den Strom mit intelligenten Ansätzen bezahlbar halten und Anreize für nachhaltige Kostensenkungen mit Klimakompenente setzen", beschreibt Dercks das dreistufige DIHK-Konzept.

1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer

Als ersten Schritt nennt er den "beherzten Abschied von der jahrzehntelang gepflegten Idee, dass Strom – wie jede Form von Energie – grundsätzlich teuer sein soll". Deshalb solle zunächst der Staat auf Steuern verzichten sowie Umlagen und Entgelte auf Strom möglichst komplett in den Bundeshaushalt übernehmen oder zumindest stark senken. "Dieses Transformationsangebot der Bundesregierung würde Unternehmen und private Haushalte um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten", rechnet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer vor. Den entsprechenden Einnahmeausfällen im Bundeshaushalt stünden stabilere Steuereinnahmen an anderer Stelle gegenüber.

2. Einführung einer StromPartnerschaft

Ein zweiter Baustein des DIHK-Konzeptes sei die gezielte Förderung von StromPartnerschaften in der Wirtschaft: Langfristige Stromlieferverträge zwischen Anlagenbetreibern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern aus der Wirtschaft – sogenannte "Power Purchase Agreements" (PPA) oder Direktstromlieferverträge – beschleunigen laut DIHK den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Wenn beispielsweise ein Windanlagenbetreiber einen einfachen Investitionszuschuss erhalte und ein PPA-Partnerunternehmen bei den Netzentgelten entlastet werde, lasse sich der Strombezugspreis für die Strommengen in der Partnerschaft bei Photovoltaik-Energie von derzeit 8,0 Cent auf 4,4 Cent und bei Wind-Energie von derzeit 9,3 Cent auf 5,6 Cent senken, erläutert Dercks. "Das bringt Betrieben aus Industrie und Gewerbe Preissicherheit zumindest für einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs; dem Anlagenbetreiber gibt es ebenfalls eine klare Perspektive und Investitionssicherheit."

Außerdem sei vor allem der Effekt auf die Gesamtwirtschaft und das Klima enorm: "Nach unseren mit externer Unterstützung angestellten Berechnungen könnten damit rund ein Drittel des Industriebedarfs an Strom deutlich früher durch deutsche Erneuerbare gedeckt werden." Auch steige aufgrund der StromPartnerschaft das Energieangebot für alle Verbraucher. "Damit sind in der Folge sinkende Strommarktpreise auch für alle anderen Stromkunden zu erwarten." Neben den hiermit voraussichtlich einhergehenden Zuwächsen bei betrieblichen Gewinnen und staatlichen Steuereinnahmen werde die StromPartnerschaft aber auf jeden Fall "ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro vorziehen und damit die klimafreundliche Wertschöpfung in Deutschland unmittelbar steigern".

Dercks: "Wir kalkulieren für den Investitionszuschuss und die Übernahme der Netzentgelte im Übergangszeitraum bis 2037 im Schnitt jährliche Kosten in Höhe von knapp 3 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Dem stehen Einsparungen bei der EEG-Umlage in mindesten dreistelliger Millionenhöhe sowie Wachstumsimpulse gegenüber, so dass sich das gesamtwirtschaftlich rechnet."

3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen

Im dritten Schritt sieht das DIHK-Konzept weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen vor, für die die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um im harten internationalen Wettbewerb zu bestehen. Hier könnte ergänzende Maßnahmen "zielgerichtet und beihilferechtskonform" helfen; gleichzeitig sollten Konditionalitäten und Berichtspflichten so gering wie möglich ausfallen.

@DIHK

Quelle: DIHK-BO

 

Wegen Energiepreisbremsen: EU muss Beihilferahmen verlängern

Eine baldige Verlängerung des europäisch befristeten Krisen- und Übergangsrahmens ist für die deutsche Wirtschaft enorm wichtig, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Der Krisen- und Übergangsrahmen hilft, Investitionen und Finanzierungen für die Produktion sauberer Technologien in Europa zu beschleunigen und gibt Unternehmen die dringend nötige Planungssicherheit." An der Genehmigung dieser Beihilfen durch die Europäische Kommission hängen die Gas- und Strompreisbremsen sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen im Zuge der Krisen.

Die Bundesregierung sollte die notwendige Verlängerung der Beihilfen energisch vorantreiben, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Winter und die damit verbundene Unsicherheit in der Energieversorgung. "Unternehmen benötigen die Gewissheit, dass die Gaspreisbremsen auch über das Jahr 2023 hinaus Bestand haben werden."

Quelle: DIHK-BO

 

Der globale Erdgasmarkt im Überblick

Der "Überblick Erdgasmarkt" skizziert die Situation aus globaler Perspektive mit einem Rückblick auf 2022 sowie Prognosen für 2023 und bis 2030. Die aktuellen Entwicklungen auf dem russischen Gasmarkt sind ebenso Thema wie der Gashandel in Asien, der amerikanische Fracking-Markt oder die Situation in Deutschland.

Weil die Einfuhr von Flüssigerdgas (LNG) für Deutschland kurz- bis mittelfristig die einzige Alternative zu den entfallenen Importen per Gas-Pipeline darstellt, wird in der Aufstellung vorwiegend der LNG-Sektor betrachtet und auch der Markt für LNG-Transportschiffe berücksichtigt.

Das Papier spiegelt die Lage von Mai 2023 wider, versteht sich aber als lebendes Dokument. Die Autorinnen und Autoren freuen sich über Anmerkungen und Hinweise.

Quelle: DIHK-BO

 

Immissionsschutz: Novelle der 44. BImSchV in Kraft getreten

Mit der 44. BImSchV wird die sogenannte MCP-Richtlinie 2015/2193 (eng. medium combustion plant, dt. mittelgroße Feuerungsanlagen) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.
Die 44. BImSchV enthält neue Anforderungen an mittelgroße Feuerungsanlagen sowie an Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Unter anderem legt sie Registrierungs-, Dokumentations- und Messpflichten sowie neue und zum Teil strengere Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickstoffoxide, Staub und Formaldehyd fest.

Anwendungsbereich der 44. BImSchV

Die 44. BImSchV gilt für Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt, unabhängig von der eingesetzten Brennstoffart. Für Feuerungsanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, gilt die 44. BImSchV auch bereits bei einer Feuerungswärmeleistung unter 1 Megawatt.
Es handelt sich hierbei um Anlagen, für die bislang die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen − 1. BImSchV oder der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft − TA Luft gelten.
Einige Anlagentypen sind vom Anwendungsbereich der 44. BImSchV ausgenommen.
Ob Ihre Anlage von der 44. BImSchV umfasst ist, können Sie anhand unseres Prüfschemas erkennen.

     Bestehende Anlage
Ob eine Anlage als „bestehende Anlage“ im Sinne der 44. BImSchV gilt, ist abhängig vom Datum der Inbetriebnahme. Anlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, gelten als „bestehende Anlagen“. Dieser Stichtag für die Inbetriebnahme gilt auch dann, wenn eine Genehmigung nach § 4 oder § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor dem 19. Dezember 2017 erteilt wurde.


Neuanlage
Folglich ist eine „Neuanlage“ eine Feuerungsanlage, die ab bzw. nach dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde.

Betreiberpflichten

Die 44. BImSchV enthält eine Vielzahl an neuen Betreiberpflichten. Hier die wichtigsten:

  • Anzeigepflicht gemäß § 6 der 44. BImSchV und Anlagenregister

Neue Anlage:
Vor der Inbetriebnahme ist der beabsichtigte Betrieb einer Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch mit den vorgegebenen Angaben gemäß Anlage 1 der 44. BImschV beim Umweltamt anzuzeigen.

Bestehende Anlage
Der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage hat den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen.

Zusätzlich anzuzeigen ist jede emissionsrelevante Änderung (z.B. Brennstoffumstellung, Kesselaustausch, Änderung der Feuerungswärmeleistung) sowie ein Betreiberwechsel und die Stilllegung einer Anlage.
Die Pflicht zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG bzw. eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG oder eines Anzeigeverfahrens nach § 15 BImSchG bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen bleiben davon unberührt.

Das Umweltamt führt auf Basis der Anzeigen ein Anlagenregister und veröffentlicht dieses online, siehe Download.
Für die Anzeige einer Neu- oder Bestandsanlage können Sie das folgende Formular verwenden.

 

Rückblick Industrieforum 2023 – Auf dem Weg zu Net Zero: Technologien für die Transformation

Netto-Null-Technologien im Mittelpunkt

Die Dekarbonisierung der Industrie spielt beim Erreichen der Klimaziele eine zentrale Rolle. Bis 2030 ist die Industrie gefordert, ihre Emissionen, um rund ein Drittel zu reduzieren. Das Klimaziel bis 2045 lautet: Treibhausgasneutralität. Dafür ist ein schneller Ausbau der Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien notwendig. Das Industrieforum 2023 widmete sich der Leitfrage: Welche Rahmenbedingungen brauchen produzierende Unternehmen von Netto-Null-Technologien, um ihre Produktionskapazitäten zu erhöhen?

DIHK: Verbesserte Rahmenbedingungen sind das A und O

„Die Breite der Wirtschaft braucht bezahlbare Energie – nicht zuletzt, um in klimafreundliche Technologien investieren zu können.“, sagte Dr. Achim Dercks, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „Das zeigt auch das aktuelle IHK-Energiewende-Barometer. In der energieintensiven Industrie schränkt fast die Hälfte der Firmen ihre Investitionen sogar in den Kernbereichen ein. Damit die Ausweitung der Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien am Standort Deutschland gelingen kann, sind verbesserte Rahmenbedingungen das A und O: Dazu gehören neben bezahlbarer Energie echte Verfahrensbeschleunigungen bei den Genehmigungen genauso wie praxisnahe und verlässliche Dokumentationsregeln. Für die Breite der Unternehmen sollten geförderte Energiepartnerschaften zwischen Energieproduzenten und Unternehmen den Ausbau erneuerbarer Energien anschieben.“

BMWK: Dekarbonisierung der Industrie findet in den Regionen statt

Udo Philipp, Beamteter Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Dekarbonisierung der Industrie findet in den Regionen statt. Die regionalen Industrieinitiativen spielen eine wichtige Rolle, diese Transformation in den Unternehmen voranzutreiben. Denn sie schaffen Vernetzungsmöglichkeiten, Wissenstransfer und Synergieeffekte für ihre Mitglieder. Eine klimaneutrale Industrie setzt voraus, dass die entsprechenden Technologien vorhanden sind – für Wirtschaft und Privathaushalte. Die Schlüsseltechnologien reichen von Wind- und Solarkraft bis hin zu Elektrolyseuren und Speichern. Ziel unserer politischen Weichenstellungen ist es, ihre Produktionskapazitäten in Deutschland und der EU schnell und signifikant auszuweiten. Denn Netto-Null-Technologien sind entscheidend, um die Industrie zu dekarbonisieren.“


Zentrale Erkenntnisse

Die Referenten und die Referentin waren sich einig, dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um die Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien schnell zu erhöhen. Sie schlagen vor…

  1. Industrie braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um in Transformationstechnologien zu investieren.
  2. Die EU hat die Hausaufgabe, Mittel zur Finanzierung freizumachen. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingen für Investitionen verbessert werden, denn der Großteil des benötigten Kapitals kommt aus dem Privatsektor.
  3. Die Grundstoffindustrie muss beim Net Zero Industry Act einbezogen werden.
  4. Die komplette Wertschöpfungskette muss mitgedacht werden, sowohl die großen Unternehmen als auch die kleinen und mittleren Unternehmen.
  5. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden.

Quelle: DIHK

 

Ergebnis einer Studie: "Sustainable Finance" bringt KMU bislang viel Bürokratie

Das ist das Fazit der Studie "Sustainable Finance im Mittelstand", für die die europäischen Kammerorganisationen Eurochambres und SMEunited sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) für die Platform on Sustainable Finance der EU-Kommission (DG FISMA) EU-weit 2.141 Unternehmen befragt haben.

Die Ergebnisse sind nach Worten von DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben "äußerst ernüchternd": "Sustainable Finance liefert keine zusätzlichen Finanzmittel, welche angesichts der Transformation dringend benötigt werden – sondern vor allem investitionshemmende Bürokratie." Die Umfrage zeige aber, wo der Kurs jetzt angepasst werden müsse: "Wir brauchen hier drastische und spürbare Vereinfachungen sowie eine mittelstandsfreundliche Ausrichtung der Finanzierungsstandards im Bereich der Nachhaltigkeitsfinanzierung. Andernfalls werden kleine und mittlere Betriebe bei der Transformation ausgebremst. Das Interesse der Wirtschaft, mehr in Nachhaltigkeit zu investieren, ist jedenfalls sehr groß."

So haben knapp 60 Prozent der KMU nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Jahren Investitionen getätigt, um zum Beispiel die Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen zu verbessern. "Vom Anspruch, diese Investitionen zu verdoppeln oder gar zu verdreifachen, sind wir aber noch meilenweit entfernt", bedauert Wansleben.

Einfache Kriterien für nachhaltige Bankkredite nötig

Das meiste Geld bringen diese Betriebe aus eigenen Mitteln auf. Danach kommt die für den Mittelstand typische Hausbankfinanzierung. Während große Unternehmen an den Kapitalmärkten "grüne" Finanzierungen erhalten können, haben kleine und mittlere Betriebe der Studie zufolge kaum Zugang zu entsprechenden Mitteln.

Der weitere Bedarf für Investitionen in die Nachhaltigkeit sei "ohne Zweifel enorm", stellt der DIHK-Hauptgeschäftsführer klar. "Aber kleine und mittlere Unternehmen sind bisher kaum berücksichtigt worden. Das liegt am grundlegenden Webfehler der EU-Taxonomie, der einseitigen Ausrichtung auf die Kapitalmärkte. Wir benötigen einfache und handhabbare Kriterien für nachhaltige Bankkredite – und das jenseits der Taxonomie."

KMU tragen die Berichtspflichten

Die für größere Unternehmen sowie für Banken eingeführten Nachhaltigkeitsberichtspflichten landeten indirekt auch bei mittleren und Kleinunternehmen, kritisiert Wansleben. "Diese müssen dann als Bankkunde oder Lieferant aus der Wertschöpfungskette immer mehr Offenlegungsverpflichtungen nachkommen, für die sie weder Vorteile bekommen noch Kapazitäten haben. Wenn sie aber selbst eine günstige Finanzierung etwa bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Energieversorgung brauchen, gibt es für sie allenfalls Förderprogramme, die mit hohem Antragsaufwand verbunden sind."

Freiwilligen Standard entwickeln

Aus DIHK-Sicht gehen Vorschläge in die richtige Richtung, einen einfachen und freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln und einzuführen. Das könnte zumindest die Belastungen durch indirekte Berichtspflichten abschwächen und Banken alle notwendigen Informationen für nachhaltige Kredite liefern, hofft Wansleben. "Die Finanzierung der Transformation sollte im Mittelpunkt der Regulierung stehen. Dafür brauchen wir dringend Anpassungen, die bei Finanzinstituten, die im täglichen Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen stehen, auch funktionieren. Deshalb muss deren Finanzierung bei der Ermittlung der Green Asset Ratio gesondert betrachtet werden."

Einen europäischen Überblick über den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen für KMU liefert die Studie von Eurochambres, SMEunited und DIHK, die Sie unter www.dihk.de downloaden können.

Quelle: DIHK-Jan Greitens

 

Seit zehn Jahren im Kreis der Klimaschutz-Unternehmen Unternehmen aus Mittelfranken dabei

Fünf Betriebe feiern ihr zehnjähriges Jubiläum im Verband Klimaschutz-Unternehmen. Sie gehen täglich beim betrieblichen Klimaschutz voran, ob bei der Erzeugung von grünem Stahl, der Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz, dem Ausbau von Erneuerbaren Energien oder innovativen Mitarbeiterprojekten. Die Klimaschutz-Unternehmen gratulieren zu zehn Jahren Verbandsmitgliedschaft:

  • Georgsmarienhütte Holding GmbH
  • IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
  • Mader GmbH & Co. KG
  • SALUS Haus Dr. med. Otto Greither Nachf. GmbH & Co. KG
  • Vereinigte Papierwarenfabriken GmbH (aus Feuchtwangen in Mittelfranken)

Jörg Schmidt, Vorsitzender der Klimaschutz-Unternehmen: „Der Klimaschutz hat bei unseren Mitgliedern seit vielen Jahren einen sehr hohen Stellenwert. Sie haben früh erkannt, dass sich nachhaltiges Wirtschaften sowohl für ihr Unternehmen als auch für uns Menschen und die Umwelt auszahlt. Es freut mich sehr, dass fünf unserer Mitglieder heute ihr zehnjähriges Jubiläum in unserem Verband Klimaschutz-Unternehmen feiern. Im Namen des gesamten Vorstands und des Teams der Geschäftsstelle danke ich Euch herzlich für Euer außerordentlich wichtiges Engagement im Bereich Klimaschutz und der Steigerung der Energieeffizienz. Vorbildhaft zeigt ihr, wie betrieblicher Klimaschutz gelebte Praxis ist. Vielen Dank für Eure Treue. Auf viele weitere Jahre in unserem Verband Klimaschutz-Unternehmen.“

Seit 2009 zeichnen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Firmen als Klimaschutz-Unternehmen für ihre ambitionierten Klimaschutzziele sowie Anstrengungen bei der Energieeffizienz und dem Einsatz Erneuerbarer Energien aus.

Der Verband Klimaschutz-Unternehmen versteht sich als ein branchenübergreifendes Unternehmensnetzwerk, das sich mit innovativen Lösungen für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands einsetzt. Teil der Exzellenzinitiative sind Unternehmen aller Größenklassen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen. Mit ihren Best Practices zeigen die Klimaschutz-Unternehmen modellhaft, wie Energie- und Ressourceneffizienz sich im Sinne des Klimaschutzes umsetzen lassen.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung

Quelle: Klimaschutz Unternehmen

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick