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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 04 | 2020 Erscheinungsdatum: 2. September 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Elektromobilität: Zahl der Ladepunkte steigt national auf 27.700, in Bayern auf über 600

Bayern hat inzwischen die meisten Ladepunkte. Die Ausbaudynamik von 10.000 Ladepunkten muss deutlich zulegen, wenn sich der Markthochlauf bei Elektroautos wie zuletzt deutlich beschleunigt.

Der Anteil der Schnellladepunkte liegt laut BDEW bei 14 Prozent. Unter den deutschen Großstädten hat inzwischen München im Mai mit 1185 Ladepunkten die Nase vorn. Insgesamt hat Bayern mit 6.350 unter den Bundesländern die meisten Ladepunkte.

Die Dynamik beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ist deutlich angestiegen. Gleichzeitig hinkt Deutschland aber sowohl seinen Zielen für 2020 (100.000 LP) wie auch für 2030 (1 Million LP) hinterher. Auch wenn für die angestrebten 7 bis 10 Mio. Elektroautos weniger Ladesäulen ausreichen werden, muss sich die jährliche Ausbauzahl auf ein Vielfaches erhöhen.

Einen Überblick über die öffentlichen Ladepunkte bietet u. a. die Plattform www.ladesaeulenregister.de von BDEW, Energie Codes und Services GmbH. Ein Ladesäulenregister hält auch die Bundesnetzagentur bereit.

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Dipl.-Pol. Univ. Christian Seitz (Tel: +49 911 1335 1213, christian.seitz@nuernberg.ihk.de)

BIHK-Leitfaden Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Verpackungen sind in den meisten Fällen unerlässlicher Bestandteil des Produkts. Neben dem Schutz des Produkts bei Herstellung, Lagerung, Transport und Verkauf werden durch Verpackungen oft Hygienebestimmungen erfüllt, und die Haltbarkeit verlängert sich. Auch die Informationen zum Produkt oder zu dessen Handhabung und die Liste der Inhaltsstoffe sind Teil der Verpackung.

Gebrauchte Verpackungen machen den größten Teil der Abfälle aus Haushalten aus. Die Menge steigt seit Jahren, und im Jahr 2017 fielen in Deutschland 18,72 Mio. Tonnen Verpackungsmüll an. Im Vergleich zum Jahr 1995 hat sich der Verbrauch von Kunststoffverpackungen sogar verdoppelt. Gründe sind die Zunahme von Einwegflaschen, Kleinverpackungen und Onlinehandel sowie der Trend zu Fertigprodukten und dem Verzehr von Lebensmitteln für unterwegs („to-go“).

Stoffkreisläufe schließen, Verpackungen einsparen und nachhaltiger bzw. recyclingfähiger konzipieren – das sind Herausforderungen, denen sich aktuell nicht nur die Gesetzgeber stellen, sondern die auch auf Designer, Produzenten, Industrie und Händler zukommen. So enthalten beispielsweise das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und das Verpackungsgesetz ambitionierte Ziele und Vorgaben. Bis 2022 müssen erheblich mehr Verpackungen recycelt werden, so die deutsche Gesetzgebung.

Vor allem die Kunststoffe stehen im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Davon zeugen die in den Jahren 2018/2019 auf EU-, Bundes- und Länderebene verabschiedeten Strategien, wie die Plastikstrategie, die Verbote von Einwegplastikartikeln durch die Europäische Kommission, der 5-Punkte-Plan für weniger Plastik des Bundesministeriums und der Beschluss zur Vermeidung von Kunststoffabfällen. Auch der bayerische Koalitionsvertrag enthält hierzu Punkte, u. a. einen Pakt mit der Wirtschaft zur Verringerung von Mikroplastik, ein Maßnahmenpaket zur Reduktion von Kunststoffabfällen sowie die Unterstützung der Bundesinitiative zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika.

Die Systembetreiber, also die Unternehmen, die den Verpackungsabfall sammeln, sortieren und recyceln, müssen die vorgegebenen Recyclingquoten einhalten. Sie sind außerdem angehalten, ihre Gebührensysteme anzupassen. Das heißt: Für recyclingfähige Verpackungen sollten geringere Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus wünschen sich auch die Verbraucher weniger Verpackungen und wenn nötig, dann nachhaltigere Alternativen. Große Produzenten und Handelsketten haben daher bereits begonnen, ihre Verpackungskonzepte, z. B. von Eigenmarken, zu überdenken und recyclingfähiger zu gestalten.

Die Vorgaben betreffen beispielsweise den Einsatz:

  • von Materialien mit hoher Recyclingfähigkeit,
  • von weniger Plastik samt Reduzierung der Komplexität von Materialien,
  • von Rezyklaten oder abbaubaren Materialien,
  • von Mehrwegverpackungen.

Der Leitfaden der bayerischen IHKs entstand in Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-Zentrum (REZ) Bayern, das organisatorisch beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) angebunden und auch vor Ort im Gebäude der IHK Nürnberg mit Expertinnen präsent ist. Die Publikation behandelt die Themen:

Aus Mittelfranken wurde von der Nürnberger IHK das Beispiel eines „Unverpackt“-Ladens in den Leitfaden eingespeist.

  Links Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Zahlen und Fakten zur Ressourceneffizienz in Bayern - REZ veröffentlicht Studie

Die Studie des Ressourceneffizienz-Zentrums (REZ) gibt einen Überblick über die Rohstoffverwendung und Effizienzpotenziale in Bayern. Nach einer einordnenden Betrachtung des Gesamtverbrauchs und der Rohstoffproduktivität konzentriert sich die weitere Analyse auf den Aspekt der Material- und Rohstoffeffizienz von abiotischen Rohstoffen zur stofflichen, das heißt nicht-energetischen, Nutzung sowie auf den Einsatz von Sekundärrohstoffen. Hierbei werden unter anderem die Im- und Exporte von Rohstoffen in Bayern betrachtet und die Rohstoffnutzung von prägenden Leitbranchen Bayerns beleuchtet. Anschließend werden die wichtigsten Rohstoffe im Überblick dargestellt und entscheidende Schlüsselrohstoffe im Einzelnen präsentiert.

Praxisbeispiele verdeutlichen verschiedene Ansätze eines umweltschonenden und effizienten Umgangs mit Rohstoffen im Verarbeitenden Gewerbe. Sie zeigen, wie Unternehmen dazu beitragen, Kreisläufe zu schließen und einen effizienten Rohstoffeinsatz zu fördern.

Die Publikation erhalten Sie als pdf und als gedruckte Version im Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung.

Ihre Ansprechpartner in Nürnberg:
Barbara Dennerlein | barbara.dennerlein@lfu.bayern.de
Lisa Kellermann | lisa.kellermann@lfu.bayern.de
Tel: 0821 9071 5276

 

Substitution von Materialien steigert Ressourceneffizienz und Unabhängigkeit von Unternehmen

Die Material- oder Stoffsubstitution hat zum Ziel, Materialien und Stoffe durch alternative Materialien zu ersetzen. Hier kommen beispielsweise Sekundärrohstoffe zum Einsatz sowie Rohmaterial mit umweltverträglicheren und effizienteren Herstellungsprozessen oder aus nachwachsenden Rohstoffen. Ziel ist es, den Eigenschaften des zu substituierenden Materials oder Stoffs möglichst nahe zu kommen, bei geringeren Umweltauswirkungen und geringeren ökonomischen Risiken.

Neben einer Steigerung der Ressourceneffizienz und Einsparung von Kosten im Unternehmen durch den Einsatz von Substituten, können der Einsatz toxischer und umweltschädlicher Substanzen reduziert, effizientere Werkstoffe eingesetzt und geänderte Kundenanforderungen berücksichtigt werden. Das REZ präsentiert auf seiner Homepage dazu Hintergrundinformationen und Beispiele aus der Praxis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner in Nürnberg:
Barbara Dennerlein | barbara.dennerlein@lfu.bayern.de
Lisa Kellermann | lisa.kellermann@lfu.bayern.de
Tel: 0821 9071 5276

 

Veranstaltungsübersicht

IHK-Zertifikatslehrgang: Energieeffizienz bei Druckluft

Am Freitag, 25. September 2020 startet wieder das Praxistraining zum „Druckluft-Spezialisten (IHK)“. Der Lehrgang findet im Blockunterricht statt und beinhaltet eine Projektarbeit, bei der die Teilnehmer Einsparpotenziale im eigenen Betrieb analysieren. Druckluftanlagen sind energieintensiv, erfahrungsgemäß lassen sich aber häufig ohne großen Aufwand deutliche Einsparungen erreichen. Der Lehrgang vermittelt u. a. Kenntnisse in diesen Bereichen: technische Optimierung von Druckluftanlagen, Vermeiden von unnötigem Verbrauch, Beheben von Leckagen, Wartung und Instandhaltung, intelligente Steuerung und Regelung, Wärmerückgewinnung und IT-basiertes Druckluftmanagement.

  Ansprechpartner/in

Andreas Horneber (Tel: +49 911 1335 1204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de)

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Umweltfirmen-Datenbank: Aus IHK-UMFIS wird „IHK ecoFinder“

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie –und Handelskammern (IHKs) für Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche eine neue Internetplattform zur Darstellung ihres Leistungsprofils an. Das erneuerte Portal ist eine Weiterentwicklung der vor rund 30 Jahren entwickelten Datenbank IHK-UMFIS, die ihre Idee und ihren Ursprung bei der Nürnberger IHK hatte. Der IHK ecoFinder führt diesen erfolgreichen Service fort und bietet ihn unter der Adresse www.ihk-ecofinder.de in einer modernen und nutzerfreundlichen Form an. Die Datenbank bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im IHK ecoFinder können sich Unternehmen präsentieren, die Anlagen, Komponenten oder Dienstleistungen u. a. in den Bereichen

  • Kreislaufwirtschaft, Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Klimaschutz, Energieeinsparung und –Effizienz bzw. Erneuerbare Energien
  • Material- und Ressourceneffizienz,
  • Umwelt- und Energiemanagement(systeme),
  • Wasser- und Luftreinhaltung, Lärmminderung, Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien
  • Umweltschutz- und Energiedienstleistungen samt Forschung und Entwicklung

anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt- und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was bietet der IHK ecoFinder für Vorteile?

Der IHK ecoFinder ist eine moderne, benutzerfreundliche, barrierefreie und sichere Web-Anwendung. Er ist sowohl mit mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets als auch vom PC aus nutzbar. Eingetragene Unternehmen profitieren von einer komfortablen Datenpflege und von den Werbemaßnahmen, mit denen die IHKs das Onlineportal bekannt machen. Der IHK ecoFinder dient der direkten Kontaktanbahnung mit potenziellen Kunden und Partner im In- und Ausland. Die Eintragung ist kostenfrei.

Wie kann ein Unternehmen sein Leistungsprofil im IHK ecoFinder veröffentlichen?

Unternehmen können ihre Daten selbst online unter www.ihk-ecofinder.de erfassen. Hierbei wird der Nutzer intuitiv durch den Anmeldeprozess geleitet - von der Eingabe der allgemeinen Unternehmensdaten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten bis hin zur detaillierten Erfassung des eigenen Leistungsprofils. Außerdem kann der Unternehmenseintrag mit dem eigenen Firmenlogo versehen werden. Zusätzlich werden die Eintragungen durch die regionale IHK qualitätsgesichert. Mithilfe eines eigenen Benutzerzugangs haben die eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit, jederzeit selbst ihre Daten zu pflegen und somit aktuell zu halten.


Ist Ihr Unternehmen in der Umwelt- und Energiebranche tätig? Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, auch Ihr Leistungsprofil kostenlos unter www.ihk-ecofinder.de zu präsentieren! Profitieren Sie von erhöhter Sichtbarkeit im Internet und generieren Sie so Neugeschäft und Kooperationen!

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Bundesregierung beschließt Wasserstoffstrategie

Dabei haben sich BMU und BMBF mit der Einschränkung auf grünen Wasserstoff durchsetzen können. Im Gegenzug schreibt die Politik die Wasserstoffanwendungen nicht mehr vor.

Die deutsche Bundesregierung hat ihre gemeinsame Wasserstoffstrategie beschlossen. Im Ergebnis steht eine Wegbeschreibung, wie Wasserstoff als Energieträger und Rohstoff die Klimaschutzanstrengungen in Deutschland unterstützen und den Industriestandort voranbringen soll. Inzwischen ist es politischer Konsens, dass speicherbare, gasförmige und flüssige Energieträger, darunter maßgeblich Wasserstoff, nötig sind, um das Klimaziel von 95 Prozent CO2-Reduktion im Jahr 2050 zu erreichen.

Zum Einstieg in den Wasserstoffmarkt „sieht“ die Strategie einen Bedarf von 90 bis 110 TWh Wasserstoff in Deutschland (2020: rund 55 TWh) für das Jahr 2030. Hinzukommen soll der Verbrauch insbesondere bei der Stahlproduktion und der Elektromobilität mit Brennstoffzellen.

Um den Zusatzbedarf von rund 50 TWh zu decken, setzt die Strategie in den Maßnahmen schwerpunktmäßig auf die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland. 14 TWh jährlich sollen mit einer Elektrolyseurleistung von dann 5 GW hergestellt werden. Die 20 TWh Ökostrom, die dafür nötig sind, sollen zusätzlich in Deutschland errichtet werden. Weitere Mengen zur Bedarfsdeckung sollen im europäischen Verbund erschlossen werden.  

Für die Herstellung grünen Wasserstoffs in Deutschland soll die Befreiung des für die Elektrolyse verwendeten Stroms von der EEG-Umlage und eine Investitionskostenförderung für Elektrolyseure in der Industrie einen Anreiz bieten. Sogar Betriebskostenzuschüsse über ein Pilotprogramm für Carbon Contracts for Difference (CfD) für Stahl und Chemie wird es geben. Diese finanziellen Anreize und Subventionen werden damit begründet, dass die CO2-Bepreisung für die Wirtschaftlichkeit von „grünem“ Wasserstoff nicht ausreichen wird. Dennoch soll sie künftig das „zentrale Leitinstrument“ darstellen.

In der Farbenlehre hat sich damit politisch keine technologieneutrale Sichtweise durchsetzen können. Allein grüner Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien wird auf Dauer langfristig als nachhaltig gewertet. Allerdings wird auch „blauer“ und „türkiser“ Wasserstoff in Deutschland gehandelt werden können. Dabei wird diesen Herstellungsverfahren die Aufgabe zukommen, die Lücken beim Ziel für CO2-neutralen Wasserstoff zu füllen.

Auf der Anwendungsseite will die Politik es weitgehend den Kunden überlassen für welche Anwendungen sie Wasserstoff nutzen dürfen. Gleichwohl soll ein Schwerpunkt in der stofflichen Nutzung auf schwer dekarbonisierbaren Industrieprozessen liegen, etwa in der Stahlerzeugung aber auch bei der Treibstoffherstellung. Die direkte energetische Nutzung soll zunächst im Verkehrssektor eine tragende Rolle spielen. Neben Lkw und Zügen sollen auch Pkw stärker Wasserstoff nutzen dürfen. Langfristig räumt die Strategie auch dem Wärmemarkt eine Rolle ein.

Der Markt für Wasserstoff soll europäisch ausgerichtet sein, was ein europäisches Definitions- und Zertifizierungssystem nötig machen wird. Transportiert werden soll der Wasserstoff in einem Netz, das neue Leitungen sowie umgewidmete Erdgaspipelines umfasst. Für die Anwendung im Verkehr soll das Tankstellennetz deutlich ausgebaut werden. Aktuell ist mit 1000 Tankstellen bis 2025 ein flächendeckendes Netz im Gespräch (Konjunkturpaket).

Deutschland ist großer Energieimporteur und wird es auch bleiben. Da der gehandelte Wasserstoff nicht allein aus Europa kommen kann, wird die Bundesregierung Partnerschaften mit bestehenden und potenziellen Energielieferanten suchen. Konkret sollen mit Partnerländern in der Entwicklungszusammenarbeit Pilotvorhaben zur Produktion von grünem Wasserstoff entwickelt werden.

Die Strategie hat nicht zuletzt eine industriepolitische Komponente. Neben der strategischen Anwendung zur Dekarbonisierung der Industrie soll der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Zulieferindustrie rund um die Brennstoffzelle forciert werden. Hier können auch neue Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden, die aufgrund des Strukturwandels in der deutschen Automobilindustrie verloren gehen. Forschung und Innovation werden als wird als strategisches Element verstanden. Im ersten Halbjahr wird daher zusätzlich eine Roadmap für eine deutsche Wasserstoffwirtschaft mit internationaler Leitwirkung aufgesetzt, die Forschungsbedarfe aufzeigen soll. Ergänzt wird diese um eine Forschungsoffensive „Wasserstofftechnologien 2030“. (DIHK-TB)

 

Wasserstoff: Deutschland unterzeichnet Erklärung mit Nachbarstaaten

Die Energieminister aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz unterstreichen in ihrer Erklärung, dass Wasserstoff, "insbesondere aus erneuerbaren Quellen", prioritär für die Dekarbonisierung von Sektoren eingesetzt werden müsse, in denen sonst wenig andere Möglichkeiten zur Reduktion der CO2-Emissionen bestehen. Hierzu zählen die Minister die Industrie und den Verkehr.  Die Wasserstoff-Herstellung müsse in Europa schnell hochgefahren werden. Auch die internationale Zusammenarbeit müsse vorangebracht werden, um einen globalen Markt für erneuerbaren Wasserstoff und globale Standards zu schaffen. Die Europäische Kommission fordern die Minister auf, einen Fahrplan mit Zielen für die Wasserstoff-Herstellung bis zum Jahr 2030 und danach vorzulegen.

Die Europäische Kommission plant, spätestens Anfang Juli eine eigene Wasserstoff-Strategie vorzulegen. Die deutsche Wasserstoff-Strategie wurde am 10. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet. 

 

Treibhausgas-Emissionen in Bayern sanken weiter

Bayern hat seine CO2-Emissionen bei stationären Anlagen im Jahr 2019 um 2,6 Prozent reduziert. Das geht aus dem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht) hervor, den die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) jährlich herausbringt. Die 265 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Bayern haben 2019 etwa 20 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Seit dem Start der aktuellen Handelsperiode des EU-ETS im Jahr 2013 konnten die Gesamtemissionen somit um 15 Prozent gesenkt werden. 2013 stießen Anlagen in Bayern noch 23 Millionen Tonnen CO2 aus.

Rückgang deutschlandweit um 14 Prozent, Reform des Emissionshandels zeigt Wirkung

Die rund 1.900 im Europäischen Emissionshandelssystem erfassten stationären Anlagen in Deutschland haben laut Angaben der DEHSt 2019 etwa 363 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Das sind 14 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Anteil Bayerns an den deutschen Gesamtemissionen im Jahr 2019 betrug 5,5 Prozent.

Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland. Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen sie um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO2.

Der starke Rückgang der Emissionen in Deutschland und Europa ist auch auf die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zurückzuführen. Diese zeigt jetzt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO2-Zertifikate hat insbesondere in der Energiewirtschaft zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt.

Der Europäische Emissionshandel (EU ETS) ist das zentrale Klimaschutzinstrument zur Reduktion der CO2-Emissionen (genau genommen der CO2-Äquivalente) in der Europäischen Union. Der EU ETS wurde 2005 eingeführt und umfasst Energieanlagen, Anlagen in der energieintensiven Industrie sowie seit 2012 auch den innereuropäischen Luftverkehr.

Über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Über co2online

Die gemeinnützige co2online GmbH (https://www.co2online.de) setzt sich dafür ein, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Seit 2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Unterstützt wird co2online dabei von der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie einem Netzwerk mit Partnern aus Medien, Wissenschaft und Wirtschaft. co2online unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutzinstrument Europäischer Emissionshandel.

Die Kurzfassung des VET-Berichtes steht zum Download bereit unter www.dehst.de.

 

Bundesrat billigt energiepolitische Gesetzesvorhaben

Kohleausstiegsgesetz
Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 sollen die Werte auf acht GW-Leistung bei der Steinkohle und neun GW-Leistung bei der Braunkohle gesenkt werden. Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt, Braunkohlekraftwerke über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern.

Außerdem: Das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 wird bereits jetzt ins EEG aufgenommen und nicht erst durch die anstehende Novelle. Darüber hinaus wird der Förderdeckel des KWKG von 1,5 auf 1,8 Mrd. Euro angehoben.

Strukturstärkungsgesetz
Neben dem Kohleausstiegsgesetz wurde auch das Strukturstärkungsgesetz final verhandelt. Braunkohlereviere erhalten Hilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Die Mittel entfallen zu 43 Prozent auf die Lausitz (60 Prozent Brandenburg, 40 Prozent Sachsen), zu 37 Prozent auf das Rheinische Revier und zu 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (Sachsen-Anhalt 60 Prozent, Sachsen 40 Prozent).

Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Ziel sind einheitliche Regelungen zur Minimierung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden. Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.

Zusammen mit dem GEG hat der Bundesrat auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch gebilligt. Die Länder haben fortan die Möglichkeit, per Landesgesetz Mindestabstände von höchstens tausend Metern zu Wohnbebauung festzulegen.

Außerdem wurde die Streichung des Förderdeckels für Solaranlagen beschlossen. Die Einspeisung von Solarstrom ins Netz über die EEG-Umlage wird auch vergütet, wenn die ursprünglich gesetzte Grenze von 52.000 Megawatt überschritten wird.

 

Landesinitiativen
Der Bundesrat fordert außerdem…

  • …eine schnelle Reform der EEG-Umlage. Diese soll mit Haushaltszuschüssen gedeckelt, Bürgerenergieprojekte sollen wirksamer unterstützt und Windenergie weiter aufgebaut werden.
  • …alternative wirtschaftliche Konzepte für Post-EEG Anlagen. Hier sieht der Bundesrat Potenzial in Power Purchase Agreements (PPA) und in der regionalen Grünstromvermarktung
  • …den Nutzungsausbau von Smart Metern.

Eine Zusammenfassung über die Entscheidungen des Bundesrats finden Sie unter www.bundesrat.de. (DIHK-Bolay)

 

Bundeskabinett verabschiedet nationalen Energie- und Klimaplan (NECP)

In ihren NECPs sollen die EU-Mitgliedsstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik geben. Ein Entwurf war bis Ende 2018 einzureichen, die finale Fassung Ende 2019. Mit Verspätung hat die Bundesregierung nun den Plan für Deutschland verabschiedet und bei der Kommission eingereicht.

Der NECP für Deutschland gibt einen umfassenden Überblick über die deutsche Energie- und Klimapolitik und wie diese in den europäischen Rahmen eingebunden ist - vom energiepolitischen Zieldreieck über die einzelnen Ziele (Treibhausgasemissionen, Erneuerbare, Energieeffizienz, Versorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit) bis hin zu den Maßnahmen und Instrumenten. Im NECP ist gegenüber der Entwurfsfassung insbesondere das Klimapaket der Bunderegierung berücksichtigt.

Der NECP für Deutschland (Anhang) ist auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht (Link). Eine Übersicht über die NECPs der EU-Mitgliedsstaaten findet sich auf Internetseite der Europäischen Kommission (Link). (DIHK-JF)

 

Kanzlerin und Länderchefs einigen sich auf Beschluss zur Energiewende

  • Die Debatte um eine deutsche Stromautarkie wird vorerst beendet, da sich Deutschland bis 2050 soweit wie möglich mit Strom aus erneuerbaren Energien selbst versorgen soll. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der europäische Strombinnenmarkt nicht erwähnt wird. 
  • Die Bundesregierung rückt vorsichtig davon ab, dass der Stromverbrauch bis 2030 ungefähr konstant bleiben soll. Insbesondere nach 2030 soll der Strombedarf deutlich steigen. Daher wird die Bundesregierung die Entwicklung des Strombedarfs monitoren. Dies soll in Verbindung mit Prognosen in Entscheidungen zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Strom- und Gasnetze einfließen. Auf Grundlage der Strombedarfsprognosen soll rechtzeitig ein Ziel- und Mengengerüst für 2035/2040 für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgelegt werden.
  • Im Bereich der Energieeffizienz wird die Bundesregierung prüfen, ob es zur Sicherstellung der Zielerreichung weiterer Maßnahmen über die Effizienzstrategie 2050 hinaus bedarf.
  • Bei den erneuerbaren Energien soll eine bessere Regionalisierung des Zubaus erfolgen und das Repowering erleichtert werden. 
  • Bund und Länder werden zeitnah den von den Koalitionsfraktionen angestrebten Koordinierungsmechanismus konkretisieren, um den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des bundesweiten 65%-Ziels im Jahr 2030 zu monitoren.
  • Überraschung bei der Eigenversorgung: Hier will die Bundesregierung zumindest prüfen, ob und wie auch Eigenstromproduktion so ermöglicht werden kann, dass diese einerseits wirtschaftlich und andererseits ohne Auswirkungen auf den Strompreis betrieben werden kann. 
  • Beim weiteren Ausbau von EE-Anlagen und Stromnetzen sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, z. B. durch eine Instanzenverkürzung. 
  • Bund und Länder sehen eine Fortentwicklung des Monitorings der Versorgungssicherheit vor. Danach umfasst das Monitoring der Versorgungssicherheit künftig unter objektiven und belastbaren Kennziffern auch eine vertiefte Analyse mit Bezug auf die Netze und berücksichtigt kritische historische Wetter- und Lastjahre, ungeplante Kraftwerksausfälle sowie zeitliche und technische Restriktionen beim Kraftwerkszubau. Die Bundesregierung wird das Monitoring der Versorgungssicherheit im Sinne eines Frühwarnsystems und einer zentralen Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Dialogprozesses mit den Betroffenen, der Wissenschaft und den Nachbarländern weiter verbessern. Der Bund wird die Länder in das neue Monitoring einbinden und dabei auch prüfen, ob das bestehende Marktdesign ausreichend ist, auch zukünftig die Versorgungssicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten. Die Bundesregierung prüft zudem neue und innovative Ausschreibungsinstrumente, um die Systemverantwortung der erneuerbaren Energien zu erhöhen – z. B. durch die Kombination von Gaskraftwerken mit erneuerbaren Energien – und so zusätzliche gesicherte Leistung in das bestehende Marktsystem zu integrieren und die Versorgungssicherheit hinter dem Netzengpass zu erhöhen.
  • Außerdem werden die zum Carbon-Leakage-Schutz vorgesehenen Maßnahmen bei der nationalen CO2-Bepreisung  in Abstimmung mit den Ländern zügig umgesetzt und industrie- und mittelstandfreundlich ausgestaltet, um den betroffenen Unternehmen schnell Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewähren.
  • Bei der Verabschiedung weiterer energie- und klimapolitischer Maßnahmen wollen Bund und Länder die Auswirkungen auf Strompreisbestandteile berücksichtigen und sicherstellen, dass das Ziel der Strompreissenkung nicht gefährdet wird. Der Bund wird auch die Angemessenheit der staatlich induzierten Preisbestandteile mit Blick auf die Anforderungen der Energiewende prüfen, über die Ergebnisse der Prüfung informieren und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen. Gegenüber der EU-Kommission wird sich der Bund zudem für eine Verstetigung und Fortentwicklung der ETS-Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen einsetzen.
  • Beim Thema Wasserstoff soll im Rahmen der Förderung darauf geachtet werden, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Zudem sollen die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zügig umgesetzt werden. (DIHK-Bo)
 

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.

Neuerungen gegenüber der letzten Fassung sind unter anderem:

  • Die Nutzung von Biomethan bleibt nicht mehr auf KWK-Anlagen beschränkt, sondern wird auch in Brennwertkesseln mit einem Primärenergiefaktor von 0,7 angerechnet. Der DIHK hatte sich für die Anerkennung eingesetzt.
  • Das BMWi und das BMI prüfen bis zum Jahr 2023, auf welche Weise und in welchem Umfang synthetisch erzeugte Energieträger in flüssiger oder gasförmiger Form berücksichtigt werden können.

Zusammen mit dem GEG hat der Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch beschlossen. Die Länder haben fortan die Möglichkeit, per Landesgesetz Mindestabstände von höchstens tausend Metern zu Wohnbebauung festzulegen.

Außerdem hat der Bundestag die Streichung des Förderdeckels für Solaranlagen beschlossen. Die Einspeisung von Solarstrom ins Netz über die EEG-Umlage wird auch vergütet, wenn die ursprünglich gesetzte Grenze von 52.000 Megawatt überschritten wird. (DIHK-CG)

 

Energiewende in Gebäuden: Renovierungsstrategie erwartet 2030 noch 2.000 PJ Energieverbrauch in Gebäuden

Die Sanierungsstrategie beinhaltet neben der Beschreibung des Status quo und des bestehenden Sets an Maßnahmen einen Fahrplan, wie für den nationalen Gebäudebereich die Energie- und Klimaziele erreicht werden können. Dazu benennt sie Maßnahmen, um Anreize zur energetischen Sanierung des nationalen Gebäudebestands zu setzen und zwar für den Bestand an privaten und öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Der indikative Meilenstein von 2.000 PJ (556 TWh) für 2030 entspricht einer Reduzierung des PEV n. E. um rund 55 % gegenüber dem Basisjahr 2008 (4.400 PJ). Im Jahr 2018, in dem der PEV n. E. bei rund 3.300 PJ lag, wurde gegenüber dem Jahr 2008 bereits eine Reduzierung des PEV n. E. um rund 25 % erreicht. Dieses  Ziel ist kompatibel mit den 70 Mio. t CO2, die der Gebäudesektor laut Klimaschutzgesetz dann noch emittieren soll. (DIHK-TB)

 

Bund: Aktuelles zum Netzausbau Strom

Die Bundesnetzagentur hat den Stand des Übertragungsnetzausbaus zum Ende des Jahres 2019 veröffentlicht. Danach sind von dem insgesamt bislang gesetzlich festgeschriebenen Ausbauvorhaben im Umfang von mehr als 7.600 km bislang knapp 1.300 km fertiggestellt. Weitere 800 km sind genehmigt bzw. im Bau. Für den SuedOstLink hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt.

Der Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gesetzlich festgeschrieben. Insgesamt hinkt der Netzausbau nach wie vor deutlich den ursprünglichen Zeitplänen hinterher.

Hinzu kommt: Noch nicht berücksichtigt sind im Bundesbedarfsplangesetz diejenigen Vorhaben, die nach dem letzten durch die Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplan 2019 - 2030 zusätzlich erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um weitere 3.600 Trassenkilometer. Hintergrund für den zusätzlichen Ausbaubedarf ist, dass im aktuellen Netzentwicklungsplan das Ziel der Bundesregierung zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 neu berücksichtigt ist.

Einen Schritt vorangekommen ist das Plan- und Genehmigungsverfahren für den SuedOstLink, einen der großen Nord-Süd-Trassen mit Gleichstromübertragung (HGÜ). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt. Es folgt nun das Planfeststellungsverfahren zur Festlegung des genauen Trassenverlaufs. Weitere Informationen unter www.netzausbau.de/vorhaben5-a. (DIHK-Fl)

 

Ökodesign: Neue Anforderungen für externe Netzteile

Die Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile mit Leistung von höchstens 250 W zur Verwendung mit elektrischen Haushalts- und Bürogeräten. Auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen sind betroffen, manche sind wiederum ausgenommen.

Ausnahmen:

  • Spannungswandler
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • Bestimmte Batterieladegeräte
  • Konverter für Lampen
  • Externe Stromversorgungsgeräte für Medizinprodukte
  • Aktive Power-over-Ethernet-Injektoren (Stromversorgung über Ethernet Kabel)
  • Dockingstationen für autonome Geräte.

Die Vorschriften gelten sowohl für Effizienz im Betrieb (angeschlossen an Steckdose und Endgerät) als auch für die Leistungsaufnahme bei Nullast (nur an Steckdose angeschlossen).

Die Verordnung finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Kabinett stimmt für Einwegkunststoffverbotsverordnung

Die Bundesregierung hat das Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 3. Juli 2021 dürfen zahlreiche dieser Artikel dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.  Mit der Verordnung sollen Bestimmungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden.

Die Einwegkunststoffverbots-Verordnung setzt konkret Artikel 5 der Richtlinie eins zu eins in nationales Recht um. Unter die Bestimmung fallen etwa Plastikbesteck, Plastik-Wattestäbchen, Strohalme oder Einwegbecher aus Styropor. Der Abverkauf dieser Produkte nächsten Sommer soll dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Ziel der Regelung soll ein nachhaltigerer Umgang mit Ressourcen sowie die Reduzierung der Vermüllung der Umwelt und der Schutz der Meere sein. 2018 wurde vor diesem Hintergrund die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie beschlossen. (DIHK-EW)

 

BMBF fördert ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und Kunststoffrecyclingtechnologien

Mit der Förderung „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT)“ unterstützt das BMBF Projekte, die innovative Technologien zum Recycling von Kunststoffen entwickeln. Ziel ist es, die Einsatzquote und Qualität von Kunststoffrezyklaten zu steigern und die Kreislaufführung von Kunststoffen durch eine verbesserte Logistik effizienter zu gestalten.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden interdisziplinäre Projekte zur Forschung und Entwicklung von nachhaltigen Technologien, Produkten und Prozessen, die zu einem verbesserten Recycling von Kunststoffen und dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Förderung richtet sich an Verbundprojekte, in denen Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zusammenarbeiten. Es wird insbesondere auf eine starke Beteiligung aus der Wirtschaft und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Wert gelegt. 

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Kommunen, Länder, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (z. B. Stiftungen, Vereine).

Ablauf

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  1. Konzeptphase

Bis spätestens 30. Oktober 2020 können Projektvorschläge im Umfang von maximal zwölf Seiten beim Projektträger Jülich (PtJ) über das Internetportal eingereicht werden. Die ausgewählten Projekte werden in der Konzeptphase jeweils mit bis zu 150.000 Euro für eine Laufzeit von maximal neun Monaten gefördert.

2. Umsetzungsphase

Für die Umsetzungsphase muss ein erneuter Antrag gestellt werden. Bei positivem Bescheid werden die Projekte drei bis maximal fünf Jahre unterstützt. Die Förderquote für die Umsetzung kann je nach Art der Einrichtung bis zu 50 % (Wirtschaft) oder 100 % (Wissenschaft) betragen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ptj.de. Die Richtlinie finden Sie hier. (DIHK-EW)

 

Ausweitung der Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEG)

Mit der Elektrostoffverordnung soll der Gehalt an bestimmten gefährlichen Substanzen in EEGs begrenzt werden, um deren Eintrag die Umwelt über Abfallströme und die Belastung der Beschäftigten in Abfallentsorgungs- oder Recyclingbetrieben zu minimieren. Betroffen ist jedes Gerät, das in mindestens einer seiner Funktionen von elektrischem Strom oder elektrischen Feldern abhängig ist.

Geregelte Stoffe

In der Elektrostoffverordnung sind Grenzwerte für den Gehalt an Blei, Quecksilber, Chrom (VI),  polybromierten Biphenylen und Diphenylethern (Flammschutzmitteln) (je 1.000 mg/ kg)  sowie an Cadmium festgelegt. Seit Mitte 2019 gilt ie 1.000-mg/ kg-Grenze zu dem für vier Phthalat-Weichmacher. Die Grenzwerte beziehen  sich dabei auf  jeden einzelnen homogenen Werkstoff eines Gerätes, also alle darin vorhandenen Materialien von durchgehend gleichförmiger Zusammensetzung, die nicht mehr mechanisch weiter zerlegt werden können. Das bedeutet, dass z. B. eine einzelne Lötstelle mit überhöhtem Bleigehalt reicht, damit ein Gerät nicht mehr verkehrsfähig ist. Gleiches gilt, wenn ein Grenzwert in einem nichtelektrischen Teil überschritten wird.

Aktuelle Entwicklungen

Seit Ablauf der wesentlichsten Übergangsvorschriften der Elektrostoffverordnung hat sich der Umfang der betroffenen Geräte immens ausgeweitet, bei nur noch wenigen Ausnahmen. Betroffen sind neuerdings auch Geräte, deren Hauptenergiequelle nicht der elektrische Strom ist, wie etwa Benzinrasenmäher, oder solche, die nur eine elektrische Nebenfunktion aufweisen, wie Gasherde mit elektrischer Uhr, Leselupen mit Beleuchtung etc. Ebenso gilt die Regelung jetzt für EEGs der bisher nicht betroffenen Kategorie 11, zu der beispielsweise Verlängerungskabel, E-Zigaretten, Reiseadapter, Chipkarten, Glückwunschkarten mit Geräuschfunktion oder Möbel mit fest integrierter Beleuchtung gehören.

Quelle: IHK Würzburg

 

Infokampagne der Dualen Systeme

Im März 2020 war der Startschuss für die bundesweite Kampagne „Mülltrennung wirkt“ der acht dualen Systeme. Ziel ist es, die Wertstoffsammlung dadurch mehr in den allgemeinen Fokus zu rücken. Dadurch soll zum einen die bessere Trennung der Verpackungsabfälle durch die Verbraucher und zum anderen die Aufklärung über das Verpackungsrecycling bewirkt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website. (DIHK-EW)

 

Bundesrat für Verringerung des Exports von Plastikmüll

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Die Initiative zur Verschärfung der Exportregelungen soll der Umweltverschmutzung durch Plastikmüll entgegenwirken. Mit der nationalen Abfallwirtschaft sollen Recyclinglösungen gesucht werden, die den Export in Drittstaaten weiter reduzieren. Um illegale Kunststoffausfuhren weiter zu verringern, werden verschärfte Kontrollen vorgeschlagen.

Weiterhin hält der Bundesrat es für erforderlich, Drittländer, deren Abfallsysteme europäischen Standards nicht entsprechen, über die Entwicklungszusammenarbeit beim Aufbau sinnvoller Entsorgungsstrukturen zu unterstützen.

Eine zügige Anpassung der Regelungen durch eine Änderung des Baseler Übereinkommens zur Verschärfung der Exportregelungen sowie durch Änderungen der entsprechenden EU-Bestimmungen stellt einen weitere Anregung des Bundesrats dar.

Den Beschluss finden Sie unter www.bundesrat.de. (DIHK-EW)

 

Kreislaufwirtschaft: Stellungnahme des Bundesrats zum Batteriegesetz

Mit dem Regelungsvorhaben soll zum einen die geänderte Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt werden sowie national veranlasste Änderungen vorgenommen werden.

Folgende Änderungen und Anmerkungen wurden von der Länderkammer vorgeschlagen:

§ 7a, § 20: Ökologische Gestaltung der Beiträge

Anstelle der Rücknahmesysteme soll eine „zentrale, bundesweit einheitliche Stelle" die Bewertung der ökologischen Gestaltung von Gerätebatterien vornehmen. Hierdurch sollen zum einen eine einheitliche Bewertungsbasis von gleichgestalteten/-gearteten Batterien und zum anderen faire Wettbewerbsbedingungen der Hersteller gewährleistet werden.

§ 13 Abs. 3, § 8 Abs. 1 : Mitwirkung freiwilliger Sammelstellen

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sollen freiwillig auch Industriebatterien zurücknehmen und wahlweise dem Hersteller überlassen oder selbst verwerten können. Mit dieser Regelung soll eine zusätzliche Rückgabemöglichkeit für die Verbraucher geschaffen werden. Derzeit werden Industrie-Altbatterien nur über den Vertreiber, über Behandlungseinrichtungen nach § 12 Abs. 2 und gewerbliche Altbatterieentsorger zurückgenommen. Die Definition von Industriebatterien umfasst jedoch auch Batterien für Elektrofahrzeuge jeder Art, wie beispielsweise E-Fahrräder. Da es demnach auch Industriebatterien gibt, die typischerweise beim privaten Haushalt anfallen, erleichtert die zusätzliche Rückgabemöglichkeit über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Erfassung dieser Batteriearten. Soweit die öffentlich-rechtlichen Entsorger diese Option nutzen, haben sie die Industrie-Altbatterien nach § 14 selbst zu verwerten oder diese nach § 8 Abs. 1 Nr.  3 den Herstellern zu überlassen.

§ 26 Abs. 2: Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen zwingend einen hier niedergelassenen Bevollmächtigten benennen, dies soll nicht mehr optional sein.  Dies ist im Hinblick auf eine konsequentere und einfachere Handhabung des Vollzugs notwendig. 

Die vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Erhöhungen der Sammel- bzw. Recyclingquoten wurden dagegen abgelehnt. 

Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf allgemein noch diverse Empfehlungen ausgesprochen, welche insbesondere die Beratungen zur Änderung der Batterievorschriften auf EU-Ebene betreffen. Diese sind unter anderem: 

  • Die Begrifflichkeiten von Batteriegesetz, Elektrogesetz und Verpackungsgesetz in Hinblick auf "Hersteller", "Vertreiber", "Inverkehrbringer" sollten auf EU- und nationaler Ebene angeglichen werden.
  • Es werden klarere Abgrenzungskriterien zwischen den drei Batteriearten Gerätebatterie, Industriebatterie und Fahrzeugbatterie gefordert. 
  • Für lithiumhaltige Batterien sollte ein einheitliches, EU-weites Pfandsystem geprüft werden.
  • Es sollte das Ziel verfolgt werden, die Sammelquote auf 50 % und anschließend zeitlich gestaffelt auf 65 % bis längerfristig sogar 80 % zu erhöhen. 

Die Stellungnahme des Bundesrats finden Sie unter www.bundesrat.de.

(DIHK-EW)

 

Luftqualität: Stickstoffdioxid-Belastung sank im Jahr 2019 um 4 µg/m³ NO2

Der Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 wurde damit noch in 25 Städten (Vorjahr 57) überschritten. Nur fünf Städte überschritten den Jahresmittelwert von 50 µg/m³ NO2. Bis dahin sind Fahrverbote in der Regel nicht verhältnismäßig.

Die gemeinsame Pressemitteilung von UBA und Bundesumweltministerium (BMU) finden Sie hier. Bei den Zahlen handelt es sich um die finalen Ergebnisse der Auswertung aller offiziellen Messstationen in Deutschland. Bereits im Februar veröffentlichte das UBA vorläufige Werte. Viele passive Messungen (sog. Passivsammler) lagen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vor.

Durch den rückläufigen Trend der Schadstoffbelastung wird das Thema Fahrverbote weiter an Bedeutung verlieren. Im März 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht zum Fall Reutlingen festgestellt, dass Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn die Grenzwerte in Kürze eingehalten werden. Auch die gesetzliche Festlegung des Bundesgesetzgebers im § 40 Abs. 1a des Bundesimmissionsschutzgesetzes, dass Fahrverbote bis zu einem Jahresmittelwert von 50 µg/m³ NO2 in der Regel unverhältnismäßig seien, hatten die Richter bestätigt. Weitere Fahrverbote sind damit sehr unwahrscheinlich geworden (unser Rundschreiben: BVerwG-Urteil: Fahrverbote unverhältnismäßig, wenn Grenzwerte in Kürze eingehalten werden).

Das UBA geht auch auf die im Zuge der Corona-Pandemie deutlich gesunkene Schadstoffbelastung ein. 15 bis 40 Prozent weniger Schadstoffkonzentrationen wurden während der Beschränkungen ermittelt. Dabei weist das UBA allerdings darauf hin, dass der für Deutschland kritische Grenzwert für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelwert ist. Die verminderte Belastung im März, April und Mai kann deshalb nur einen anteiligen Minderungseffekt für die Jahresmittelwerte des Jahres 2020 bewirken. Zu diesem Thema hat das UBA auch einen FAQ veröffentlicht (Link)
(DIHK-AD)

 

Chemikalienpolitik: Aktuelle Hinweise

Harmonisierte Giftinformationen: Deutschland, Dänemark und Estland können mittlerweile Meldungen von Unternehmen über das ECHA-Meldeportal entgegennehmen. Zu den genauen Informationsanforderungen der Meldung sowie zum Meldevorgang bietet die ECHA nun Merkblätter für Unternehmen in verschiedenen Sprachen an.

Weitere Informationen der ECHA dazu finden Sie hier.

Nächste Erweiterung der REACH-Kandidatenliste: Die ECHA teilt mit, dass vier weitere Substanzen auf die Kandidatenliste gesetzt wurden, welche nun insgesamt 209 Stoffe umfasst. Es handelt sich um:

-          1-vinylimidazole (Herstellung von Polymeren)

-          2-methylimidazole (Herstellung von Lackprodukten)

-          Dibutylbis(pentane-2,4-dionato-O,O')tin (Herstellung von Plastik)

-          Butyl 4-hydroxybenzoate (Butylparaben) (u.a. Kosmetikprodukte und Pharmazeutika)

Weitere Informationen der ECHA dazu finden Sie unter www.echa.europa.eur. (DIHK-MH)

 

Chemikaliensicherheit: PIC-Verordnung: 22 Chemikalien ergänzt

EU-Exporteure, die einen der Stoffe nach dem 1. September 2020 als solchen oder in Gemischen exportieren möchten, müssen ihre benannte nationale Behörde mindestens 35 Tage vor dem Datum ihrer ersten Ausfuhr über ihre Absicht informieren. 20 der 22 Stoffe bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Behörden des Einfuhrlandes, bevor sie ausgeführt werden können.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie unter echa.europa.eu. (DIHK-MH)

 

ProgRess III: Kabinett beschließt drittes Deutsches Ressourceneffizienzprogramm

ProgRess III schreibt das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm unter Berücksichtigung aktueller umweltpolitischer Herausforderungen fort. Leitidee der neuesten Auflage  ist es, die Wirtschafts- und Produktionsweisen in Deutschland schrittweise von Primärrohstoffen unabhängiger zu machen.

Das Themenspektrum der 119 Maßnahmen reicht von ökologischen Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten über die Reparierbarkeit von Produkten, Beratungsangeboten für Unternehmen und Standardisierungs- und Zertifizierungssystemen für Rezyklate bis zu Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr.

Den Kabinettsentwurf finden Sie unter www.bmu.de. (DIHK-EW)

 

Bereitstellung geologischer Daten: Geologiedatengesetz in Kraft getreten

Mit dem GeolDG wird das Lagerstättengesetz abgelöst und es werden die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten geschaffen. Ziel soll die Verankerung umfassender Pflichten zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder sein.  Zudem ist die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten (Open Data) ein wesentliches Element des Gesetzes.

Das Gesetz finden Sie www.bgbl.de. (DIHK-HD)

 

Bundesregierung veröffentlicht „Handlungskonzept Stahl“

Schätzungen der Branche halten Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro für eine CO2-freie Stahlproduktion in Deutschland bis 2050 für erforderlich.

Das „Handlungskonzept Stahl“ ist ein Nachfolgeprodukt der „Industriestrategie 2030“ und knüpft ebenfalls an den Klimaschutzplan 2050, das Klimaschutzprogramm 2030 und den Green Deal an. Wie die Strategie selbst ausführt, ist die Stahlproduktion in Deutschland seit 2010 um rund 10 Prozent auf 39,7 Millionen Tonnen gesunken. Um die Stahlbranche zukunftssicher zu gestalten, setzt die Bundesregierung folgende Themenschwerpunkte:

Chancengleichheit auf dem globalen Stahlmarkt schaffen

Die Bundesregierung möchte sich innerhalb der EU und mit den ebenfalls betroffenen Drittstaaten für ein entschlosseneres Vorgehen gegen marktverzerrende Maßnahmen wie WTO-widrige Subventionen und WTO-widrige Dumpingpreise einsetzen. Ziel ist es auch, globale Überkapazitäten abzubauen.

Carbon Leakage vermeiden

Die Bundesregierung möchte sich bei einem möglichen Reviewprozess der EU ETS-Richtlinie 2021 für die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten einsetzen. Dabei sollen Anreize für technologische Innovationen gesetzt werden. Auch die Möglichkeit einer Kompensation der CO2-bedingten Strompreissteigerungen für Industrieanlagen erachtet die Bundesregierung für wichtig. Außerdem möchte die Bundesregierung prüfen, ob Grenzausgleichssysteme (CBA) rechtlich belastbar ausgestaltet werden können.

Carbon Contracts for Difference

Carbon Contracts for Difference sollen den finanziellen Anreiz zu CO2-Einsparungen erhöhen. Dabei garantiert der Staat dem Unternehmen einen definierten CO2-Preis, wobei sich dieses im Gegenzug zu vertraglich festgesetzten Emissionsminderungen durch Investitionen in innovative Technologien verpflichtet. Die Vergabe könnte auf der Basis von Einzelprojekten und auf Nachfragebasis oder im Zuge einer Ausschreibung erfolgen.

Eine Quote auf CO2-armen Stahl in Endprodukten wird in der Strategie ebenfalls in Betracht gezogen.

Wasserstoff

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren ein globaler Wasserstoffmarkt entstehen wird. Ziel ist es, den Einsatz von Kokskohle zur Stahlerzeugung schrittweise auf Wasserstoff umzustellen. Um den Wasserstoffbedarf in der Stahlindustrie decken zu können, soll blauer und türkiser Wasserstoff für eine Übergangszeit genutzt werden dürfen. Langfristig wird der Einsatz von grünem Wasserstoff forciert. (DIHK-Gol)

 

Wasserreinhaltung: Änderung der Abwasserverordnung tritt in Kraft

Die 10. Novelle zur Änderung der Abwasserverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ändert im allgemeinen Teil Vorgaben zur Mittelwertbildung von Abwassermessungen sowie die Anhänge 13 Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten, 22 Chemische Industrie und 39 Nichteisenmetallerzeugung. In Anhang 19 F (Zellstofferzeugung) wird eine Altanlagenregelung für CSB wiedereingeführt.

Für alle unter die Verordnung fallenden Anlagenbetreiber werden im § 6 Absatz 6 Regelungen zur Mittelwertbildung von Messungen nach Teil H der Anhänge getroffen. Danach müssen Anlagenbetreiber, die mehr als die im Teil H ihres Anhangs vorgeschriebene Mindestanzahl an Messungen durchführen, einen Mittelwert bilden und dabei alle Messwerte heranziehen. Die Berechnung für Jahres- oder Monatsmittelwerte wird detailliert vorgegeben.  

Die am 16. Juni in Kraft getretenen Änderungen finden Sie im Bundesgesetzblatt hier. Die aktualisierte Lesefassung der gesamten Verordnung hier. (DIHK-HAD)

 

Redispatch 2.0: BNetzA schlägt erste Pflöcke ein

Ab dem 1. Oktober sollen sie gelten, die neuen Regelungen zum Redispatch. Dieser schließt dann auch alle EE- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kW ein. Bisher werden davon nur konventionelle Anlagen ab 10 MW erfasst. Die noch geltenden Regelungen zum Einspeisemanagement werden ersetzt. Die Bundesnetzagentur hat nun ihre Vorstellungen zur Konsultation gestellt.

Konkret geht es darum, wie wertvoll Strom aus EE- und KWK-Anlagen im Vergleich zu übrigen Erzeugungsanlagen ist. Das EnWG räumt in § 13j der Bundesnetzagentur in dieser Frage eine Festlegungskompetenz für einen Mindestfaktor zwischen 5 und 15 ein. Dieser Mindestfaktor beschreibt, um wie viel geeigneter eine EE- oder KWK-Anlage sein muss, um statt einer anderen Erzeugungsanlage abgeregelt zu werden. Die Bonner Behörde hat sich nun dafür entschieden, bei KWK-Anlagen mit einem Faktor von 5 und bei erneuerbaren Energien mit einem Faktor von 10 in die Konsultation zu gehen. In ihrem Konsultationspapier argumentiert sie: "Bei einer Differenz der beiden Mindestfaktoren von weniger als circa 5 besteht die Gefahr, dass regelmäßig Reduzierungen von Erneuerbaren-Strom vorgenommen werden, obwohl alternativ KWK-Strom reduziert werden könnte, und dass damit die europarechtlichen Voraussetzungen für ein Abweichen vom Grundsatz des EE-Einspeisevorrangs nach Art. 13 Abs. 6 Elektrizitätsbinnenmarktverordnung nicht gewahrt wären".

Damit die Mindestfaktoren umgesetzt werden können, sind sog. kalkulatorische Preise für die Abregelung zu bestimmen. Dies sollen nach dem Vorschlag der BNetzA die Übertragungsnetzbetreiber übernehmen und diese einmal im Jahr festlegen. 

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur muss auch noch mit dem Umweltbundesamt abgestimmt werden. (DIHK-Bo, Fl)

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

EU Green Deal: Kurze aktuelle Hinweise

  • Im Bereich der Textilien plant die EU-Kommission in den kommenden Monaten als Teil des Green Deal die Vorlage einer Nachhaltigkeitsstrategie. Hierin sollen nach Angaben von Umweltkommissar Sinkevicius vor allem die Umweltauswirkungen des Sektors - wie u.a. der Abrieb bzw. Freisetzung von Mikroplastik - adressiert werden. Ebenfalls plant die EU-Kommission hierzu offenbar die Einführung einer verbindlichen Sorgfaltspflichtprüfung für Unternehmen sowie die Einführung einer Allianz zwischen Politik und Wirtschaft. 
  • Die EU-Kommission evaluiert derzeit die bestehenden Regelungen im Verpackungsbereich.  Joanna Drake, stellvertretende Generaldirektorin in der DG Environment, betonte im Rahmen einer digitalen Veranstaltung von POLITICO, die EU müsse starker dafür sorgen, dass Verpackungen besser wiederverwertbar oder wiederverwendbar gestaltet werden, um die Ziele des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Die EU-Kommission will dazu laut Drake im Herbst dieses Jahres neue Kriterien und Vorschläge zur Überarbeitung der so genannten essentiel requirements der Verpackungsrichtlinie vorlegen. Der DIHK wird sich an einer bezüglichen Konsultation der EU-Kommission beteiligen. 

Unterstützung für die Pläne der EU-Kommission kommt grundsätzlich auch aus dem Bundesumweltministerium, wie Dr. Christoph Epping im Rahmen der Veranstaltung betonte. (DIHK-MH)

 

Europäische Kommission verabschiedet Wasserstoffstrategie

In der Strategie unterstreicht die Kommission einleitend, dass die Ziele des Green Deals der EU und der Energiewende ohne Wasserstoff nicht zu erreichen sind. Nach Berechnungen der Brüsseler Behörde könnte der Wasserstoffanteil am Energiemix der EU von aktuell weniger als 2 Prozent auf 13 bis 14 Prozent im Jahr 2050 ansteigen.

Die europäische Strategie geht davon aus, dass Wasserstoff zunächst in der Industrie und im Verkehrssektor eingesetzt wird. In einer ersten Phase sollen bis zum Jahr 2024 vor allem existierende Wasserstoffanwendungen in der Industrie dekarbonisiert werden. Hierfür sollen Elektrolyseure mit einer Leistung von 6 GW errichtet und bis zu einer Million Tonnen „erneuerbarer“ Wasserstoff hergestellt werden.

BLAUER WASSERSTOFF

Die Europäische Kommission setzt jedoch auch darauf, dass in einer Übergangsphase bestehende Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas nachgerüstet werden, um das anfallende CO2 abzuscheiden und zu speichern oder weiterzuverwerten (CCS/CCU). Neben „erneuerbarem“, grünem Wasserstoff sieht Brüssel somit auch eine gewichtigere Rolle für CO2-armen Wasserstoff als die Bundesregierung in ihrer Anfang Juni verabschiedeten Strategie. Zugleich macht die Kommission deutlich, dass langfristig auf grünen Wasserstoff gesetzt werde.

Bis nächstes Jahr will die Kommission einen CO2-Standard für „CO2-armen“ Wasserstoff vorschlagen, der den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Zudem sollen eine umfassende Terminologie und EU-weite Kriterien für die Zertifizierung von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff eingeführt werden.

Bis 2030 sollen anschließend 40 GW Elektrolyseurleistung in der EU erreicht werden und bis zu 10 Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff hergestellt werden. Zudem sollen auch in dieser zweiten Phase weiter Erdgas-basierte Anlagen mit Carbon Capture-Technologien nachgerüstet werden.

Ab 2030 soll Wasserstoff dann die Marktreife erlangen und im großen Maßstab in allen Sektoren zum Einsatz kommen, für die keine anderen oder nur kostspieligere CO2-Minderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen bzw. zu kostspielig sind. Brüssel rechnet damit, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 um ein Drittel steigen muss, um allein den Bedarf für die Wasserstoffherstellung zu decken.

MILLIARDENINVESTITIONEN BIS 2030

Bis 2030 rechnet die Europäische Kommission mit Investitionen in Höhe von 24 bis 42 Milliarden Euro in Elektrolyseure. Zudem müssten 220 bis 340 Milliarden Euro in Photovoltaik und Windenergie investiert werden, um 80 bis 120 GW Leistung zuzubauen. In die Nachrüstung Erdgas-basierter Wasserstoffherstellungsanlagen könnten ca. 11 Milliarden Euro investiert werden. Für den Transport, die Verteilung, Speicherung und Tankstellen rechnet die Kommission mit Investitionen in Höhe von 65 Milliarden Euro.

Um Projekte möglichst schnell zu realisieren, will sich Brüssel der neu gegründeten „European Clean Hydrogen Alliance“ bedienen. Das Forum aus Vertretern der Industrie, der Regierungen, regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft soll Investitionsvorhaben koordinieren und eine Liste konkreter Projekte erarbeiten.

EU-MITTEL FÜR H2

Konkret plant die Kommission, im Bereich Wasserstoff „Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEI) zu ermöglichen. Das Instrument bietet von der Kommission designierten Projekten einen besonders förderlichen beihilferechtlichen Rahmen.

Darüber hinaus sollen EU-Mittel des Wiederaufbau-Instruments (Recovery Instrument Next Generation EU) über das Investitionsprogramm InvestEU für private Investitionen in Wasserstofftechnologie verwendet werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds sowie der Mechanismus für einen gerechten Übergang und die „Connecting Europe Facility“ sollen ebenfalls genutzt werden.

FÖRDERSYSTEME UND QUOTEN

Um die Nachfrage nach Wasserstoff anzukurbeln, hält die Kommission regulatorische Eingriffe für notwendig. Verschiedene Optionen sollen geprüft werden, darunter Mindestanteile und Quoten für erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte in spezifischen Anwendungsbereichen.

Um die Produktion zu skalieren, setzt Brüssel neben einem reformierten Emissionshandel auf Fördersysteme. Als „mögliches“ Instrument werden CO2-Differenzkontrakte sowohl für grünen als auch CO2-armen Wasserstoff erwähnt. Für Pilotprojekte eignen sich laut EU-Kommission die CO2-arme und zirkuläre Stahlherstellung und die Grundstoffchemie sowie die Schiff- und Luftfahrt. Für die Herstellung von grünem Wasserstoff könnten laut Strategie auch klassische Fördersysteme zum Einsatz kommen.

Die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur für den Wasserstoffeinsatz soll möglichst früh geplant und daher in die bestehenden europäischen Prozesse, wie den Zehnjährigen Netzentwicklungsplan (TYNDP), integriert werden. Mit einem signifikanten Ausbaubedarf für den Transport und die Verteilung rechnet die Kommission erst ab den 2030er Jahren, während zuvor vor allem von einer punktuellen Versorgung (bis 2024) und von lokalen Netzen (bis 2030) ausgegangen wird.  Die Beimischung von Wasserstoff in Erdgasnetze wird grundsätzlich kritisch bewertet.

F&E

Die Forschung- und Entwicklungsanstrengungen sollen auf folgende Bereiche fokussiert werden:

  • Größere, effizientere und kostengünstigere Elektrolyseure
  • Netz- und Speicherinfrastruktur und die Konvertierung bestehender Erdgasinfrastruktur
  • Industrieanwendungen im großen Maßstab (Stahl, Chemie, petrochemische Produkte) sowie Anwendungen im Verkehrsbereich (schwere Nutzfahrzeuge, Schien- und Seeverkehr, Flugverkehr)
  • Standards, u. a. für die Sicherheit und zur Erfassung der Umweltauswirkungen
  • Versorgung mit kritischen Rohstoffen und deren effizienterer Einsatz

Im Rahmen des nächsten EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa wurde bereits die Schaffung einer Partnerschaft für erneuerbaren Wasserstoff vorgeschlagen. Zudem sollen Mittel aus dem Innovationsfonds, der sich aus Versteigerungserlösen des Europäischen Emissionshandelssystems speist, in Forschung und Entwicklung investiert werden.

ENERGIEPARTNERSCHAFTEN

International will die Europäische Kommission Energiepartnerschaften mit Nachbarstaaten und anderen Drittländern ausbauen. Insbesondere die östliche Nachbarschaft mit der Ukraine und die südliche Nachbarschaft (Nordafrika) stehen im Fokus. Zudem soll die EU die Entwicklung internationaler Standards und gemeinsamer Definitionen, u. a. für die Feststellung der anfallenden CO2-Emissionen, vorantreiben. Eine Initiative soll den Euro als Währung für den globalen Handel mit Wasserstoff etablieren. (DIHK-JSch)

 

Der Europäische "Green Deal"

Die Europäische Union verpflichtet sich, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Darüber hinaus soll die Schadstoffemission auf nahezu Null gesenkt und eine umfassende Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Von dieser Mammutaufgabe werden alle Bereiche der Wirtschaft betroffen sein.

Erste Einblicke in diese strategische Stoßrichtung hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 in Form einer Mitteilung über den sog. „Europäischen Green Deal“ vorgelegt. Im Anhang zu dieser Mitteilung befindet sich ein vorläufiger Fahrplan für rund 50 Strategien und Maßnahmen, die im Laufe des Jahres 2020 sowie in den folgenden Jahren konkretisiert werden. Betroffen sind nicht nur Klima- und Umweltschutz im engeren Sinn, sondern alle Politikbereiche. Im Zuge der COVID-19-Krise hat die EU-Kommission am 27. Mai 2020 ein revidiertes Arbeitsprogramm vorgelegt, das zu einzelnen Vorhabenverzögerungen, beispielsweise im Umweltbereich, führt.

Die entscheidenden Maßnahmen aus dem Green Deal werden aber planmäßig weiterverfolgt. Hierzu zählt das Europäische Klimagesetz, das die EU-Kommission bereits am 4. März 2020 vorgeschlagen hat. Mit diesem Gesetz soll die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich verankert werden. Darüber hinaus umfasst das Klimagesetz Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und das Handeln entsprechend anzupassen. In Ergänzung zum Klimagesetz will die EU-Kommission im dritten Quartal 2020 einen Plan vorlegen, um die Treibhausgasreduktion bis 2030 auf mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 anzuheben. Allerdings stellt bereits das aktuelle Klimaziel für das Jahr 2030, das eine Reduktion der Treibhausgase von 40 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, die Wirtschaft vor großen Herausforderungen und wird aus heutiger Sicht verfehlt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt beispielsweise die IHK Nürnberg für Mittelfranken in ihrer Klimaposition vom März 2019 auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 zu verzichten und sich zunächst auf die Umsetzung der aktuellen Zielfestlegung zu konzentrieren.

Der Investitionsbedarf zur Erreichung der Klimaziele ist gewaltig. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission bereits am 14. Januar 2020 einen Investitionsplan für den Green Deal vorgeschlagen, nach dem in den nächsten zehn Jahren mindestens eine Billion Euro aus öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert werden sollen. Laut der EU-Kommission müssen allerdings allein zur Erreichung der bestehenden Klimaziele bis 2030 jährlich 230 Milliarden Euro zusätzlich investiert werden. Langfristig dürfte der Finanzbedarf noch weit höher sein. So zeigt die Studie „Klimapfade für Deutschland“ des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), dass eine Senkung der Treibhausgase um 95 Prozent allein in Deutschland Investitionen von bis zu 2,3 Billionen Euro erfordert – und das auch nur bei optimaler politischer Koordinierung.

Voraussichtlich wird die EU-Kommission daher nochmals nachlegen. Mit dem ebenfalls am 27. Mai 2020 vorgelegten Aufbauplan für die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der COVID-19-Pandemie wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 um 750 Mrd. Euro auf nun 1,85 Billionen Euro aufgestockt. Da nach wie vor 25 Prozent der Haushaltsmittel für den Klimaschutz eingeplant sind, stehen nun deutlich mehr EU-Mittel zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung als ursprünglich geplant.

Der Investitionsplan der EU zeigt aber auch, dass die Mobilisierung von privatem Kapital durch Unternehmen entscheidend sein wird. Aus diesem Grund will die EU-Kommission im ersten Quartal 2021 ihre Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance Strategie) erneuern und die Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung überprüfen. Im Kern sollen die Kapitalströme stärker in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft gelenkt und die Transparenz von finanz- und realwirtschaftlichen Aktivitäten erhöht werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die sog. EU-Taxonomie, mit der nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten einheitlich klassifiziert werden sollen. Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dass die EU-Taxonomie lediglich deskriptiven, nicht normativen Charakter hat und weiterhin nur auf nachhaltige Finanzprodukte und nicht auf alle Bank- und Versicherungsprodukte angewendet wird. Anderenfalls drohten massive Engpässe in der Unternehmensfinanzierung und Nachteile europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.

Ein weiteres Kernelement des Green Deals ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, den die EU-Kommission am 11. März 2020 beschlossen hat. Ziel ist es, den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in der EU in den kommenden zehn Jahren zu verdoppeln und zugleich das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Zahlreiche Gesetzesinitiativen sollen folgen, insbesondere für elektronische Geräte, Batterien, die Bekleidungsbranche, den Einsatz von Plastik und Verpackungen und die Bau- sowie die Abfallwirtschaft. Diese Initiativen sollen den gesamten Lebenszyklus von Produkten umfassen - vom Design und der Herstellung bis zum Verbrauch, zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling. So soll beispielsweise bis 2021 in der Verbraucher- und Produktpolitik der EU ein Recht auf Reparatur verankert werden, wobei die Priorität bei Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie liegt. Aus Sicht des DIHK können die geplanten Vorgaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit als „ultima ration“ zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen, sofern genügend Gestaltungsspielraum für Produktinnovationen bleiben. Ein Beispiel hierfür könnten neue Technologien zum 3D-Druck von Ersatzteilen sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Kreislaufwirtschaft noch an Bedeutung gewinnt, da sie nicht nur ökologischen Zielen dient, sondern auch die Abhängigkeit von Vorprodukten und somit von globalen Lieferketten senkt.

Gemäß der neuen Industriestrategie, die von der EU-Kommission am 10. März 2020 vorgelegt wurde, soll die Industrie eine Führungsrolle übernehmen, um klimaneutral zu werden sowie die Digitalisierung voranzutreiben. Die EU-Kommission verweist auf die erfolgreichen Transformationen, die in Form der sog. industriellen Revolutionen stattgefunden haben bzw. unter dem Schlagwort Industrie 4.0 gerade ablaufen. Allerdings wurden diese Umwälzungen bisher durch die Eigendynamik der technologischen Entwicklungen getrieben und waren politisch ungeplant. Im Gegensatz hierzu folgt der Green Deal überwiegend politischen Zielen und wird damit auch wesentlich stärker politisch gesteuert. Aus Sicht der IHK bietet gerade die parallele Umsetzung sowohl der nachhaltigen als auch der digitalen Transformation die Chance, Lerneffekte gegenseitig zu nutzen.

Inhaltlich ist die Industriestrategie sehr allgemein gehalten und eher eine Darstellung von verschiedenen anderen Initiativen und Strategien der EU-Kommission. Um den Weg für ein klimaneutrales Europa zu ebnen, werden beispielsweise Maßnahmen zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien sowie eine Allianz für sauberen Wasserstoff angekündigt. Insgesamt wirft die neue EU-Industriestrategie aus Sicht der IHK viele Fragen auf. So bleibt weitgehend unklar, wo die großen Mengen an erneuerbaren Strom bzw. an grünem Wasserstoff herkommen sollen. Beispielsweise hat die deutsche Chemieindustrie errechnet, dass sie jährlich mehr als 600 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien benötigt, um klimaneutral zu werden. Das entspricht mehr als der gesamten deutschen Stromproduktion im Jahr 2018 und ist elf Mal so viel wie der derzeitige Strombedarf der Branche, der 2018 bei 54 TWh lag.

Unter dem Strich bietet der europäische "Green Deal" deutschen Unternehmen nach Einschätzung der IHK große Chancen, stellt sie zugleich aber vor große Herausforderungen. Aus Sicht der IHK müssen die Rahmenbedingungen des Green Deals europäische Unternehmen dabei unterstützen, mit innovativen und am Markt erfolgreichen Produkten zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Internationale Energieagentur (IEA): Weltweit 6 Prozent weniger Energieverbrauch durch COVID-Pandemie

Die IEA zeichnet ein pessimistisches Bild der Corona-Pandemie für das Energiesystem. Der Rückgang von 6 Prozent des Energieverbrauchs wurde nur in den beiden Weltkriegen und der Weltwirtschaftskrise 1929 übertroffen. Die Rückgänge bei den CO2-Emissionen sind vom Umfang her sechsmal so groß wie nach der Finanzkrise. Darauf zahlt ein, dass insbesondere die Kohleverstromung (und der Stromverbrauch) rückläufig sind und aufgrund der geringeren Mobilität die Rohölnachfrage voraussichtlich um 9 Prozent zurückgeht, während die erneuerbaren Energien aufgrund der geringen variablen Kosten sogar Zuwächse halten können.

Auch wenn sich die Situation in Europa zu entspannen scheint, warnt die IEA weiter vor Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Energieversorgung. Insbesondere durch die gleichzeitigen Angebots- und Nachfrageschocks auf den Öl- und teilweise den Gasmärkten hat sich die finanzielle Lage der Energiebranche verschlechtert und kann sich auch zu einem Risiko für die Energieversorgungssicherheit entwickeln. Weitere Details finden Sie auf den Seiten der IEA.

Die aktuelle Umfrage des World Energy Council  (WEC) zu den Folgen der COVID-Krise, sieht das Thema langfristige Lagerung von Enerigeträgern und die Cybersicherheit in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig sind die Umfrageteilnehmer überwiegend der Ansicht, dass sich Kohle- und Ölnachfrage wie auch der industrielle Energieverbrauch längerfristig nicht erholen werden. 

Der WEC blickt auch auf drei Szenarien der IEA zum globalen Energieverbrauch bis 2040 bzw. 2060: Erneuerbare Energien werden den allergrößten Teil des Wachstums im Energieverbrauch abbilden. Erdgas wächst ebenfalls, während Öl und Kohle sehr langsam wachsen bzw. stagnieren und dadurch stark Anteile am Energiemix verlieren. Eine Botschaft ist allerdings sehr deutlich, die in Deutschland gern ausgeblendet wird: Auch in 2060 ist im ambitioniertesten Szenario die Hälfte des Weltenergieverbrauchs auf Basis fossiler Energieträger. Die weltweite Stromerzeugung ist dagegen in 2060 in allen drei Szenarien überwiegend erneuerbar bzw. CO2-frei aus Kernkraft. Dass trotz dieser gewaltigen Transformation in 2040 bzw. 2060 der Energieverbrauch im weltweiten Maßstab nicht allein auf erneuerbaren Energien beruhen wird, stellt noch einmal die Bedeutung von CO2-Abscheidung (CCS/CCU) heraus. Im ambitioniertesten Szenario können mit den entsprechenden Emissionen die Erderwärmung auf 2 - 2,3 °C begrenzt werden. (DIHK-TB)

 

Corona-Krise: Begrenzung der EEG-Umlage für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich

Am 2. Juli hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften so angepasst, dass Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiter von Entlastungsregeln im Energiebereich, wie der deutschen EEG-Umlagebegrenzung, profitieren können.

Bislang schlossen die einschlägigen Leitlinien Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich von diesen Entlastungen aus.

Der DIHK hatte die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission bereits Ende März auf die existenzbedrohliche Abwärtsspirale hingewiesen, die sich aus dieser Regelung für die betroffenen Betriebe ergeben hätte. Anfang Mai hatte sich DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben an die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gewandt.

Denn Unternehmen, die viel Strom für ihre Produktion benötigen, sind in Deutschland auf die über die Besondere Ausgleichsregelung reduzierte Umlage angewiesen, um international wettbewerbsfähig zu sein. In der Praxis hätten sich Corona-bedingte Schwierigkeiten und der Wegfall dieser wichtigen Entlastung - für manche Betriebe in Millionenhöhe - aufsummiert. Insgesamt erreichen die Entlastungen rund fünf Milliarden Euro jährlich.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen entsprechend anpasst, finden Sie hier.

Konkret wurde Randnummer 16 der Leitlinien um einen Satz ergänzt, der klarstellt, dass Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind, weiter Empfänger von Umweltschutz- und Energiebeihilfen sein dürfen.

Dies wird es in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle ermöglichen, Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, nicht wie bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung auszuschließen.

Gleichlautende Regelungen wurden auch in die Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 - 2020, den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation und die IPCEI-Mitteilung aufgenommen. Auch hier ist das Ziel, Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten, nicht von den entsprechenden Beihilfen auszuschließen.

Formell beschlossen hat die Europäische Kommission zudem die Verlängerung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen bis Ende 2021. Anfang 2019 war eine Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2022 angekündigt worden. (DIHK-JSch)

 

Corona-Krise: Weltklimakonferenz COP26 auf 2021 verschoben

Die Entscheidung wurde am 1. April 2020 von den Vereinten Nationen bekannt gegeben. Die COP26 unter britischer Präsidentschaft war vom 9. bis zum 19. November 2020 geplant.

U. a. wäre dort der Versuch unternommen worden, die noch offenen Umsetzungsregeln für Artikel 6 des Pariser Übereinkommens zu vereinbaren. Artikel 6 sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Erreichung ihrer Klimaziele auf internationale Marktmechanismen zurückgreifen können. Bei der COP25 in Madrid im Dezember 2019 konnte diese Streitfrage nicht geklärt werden. 

Die COP (Conference of the Parties) ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Seit der Verabschiedung des Pariser Übereinkommens im Dezember 2015 dient sie der Verhandlung über die konkrete Umsetzung des internationalen Klimaschutzvertrags. (DIHK-JSch)

 

REACH und BREXIT: Vereinigtes Königreich plant eigenen Rechtsrahmen im Chemikalienbereich

Eine fortgesetzte Anwendung der EU-Chemikalienverordnung REACH in Großbritannien würde damit ausgeschlossen.

Gleiches gilt hinsichtlich einer möglichen erweiterten Mitgliedschaft des VK (Vereinigten Königsreich) in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Gleichwohl äußerte Frau Pow den Wunsch nach weiterer Kooperation mit der EU im Bereich der Chemikalienregulierung. Dies betrifft etwa das Teilen von Daten zu bestimmten Stoffen oder Verfahren im Rahmen der europäischen CLP-Verordnung (betrifft die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen). Dazu versprach Pow ein zur europäischen REACH-Verordnung vergleichbares Maß an Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in den neuen VK-Regularien. (DIHK-MH)

 

Harmonisierte Giftinformationen: ECHA richtet Testmöglichkeit ein

Die Testeinrichtung der ECHA ermöglicht Unternehmen, die Informationsübermittlung in diversen Konstellationen zu testen. Die erste verbindliche Anwendungsfrist des Meldeportals für Unternehmen beginnt nach einjähriger Verschiebung im Januar 2021.

Die Information der ECHA zur Testmöglichkeit für Unternehmen finden Sie hier:

https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/-/new-submission-test-environment-to-stop-misleading-data-reaching-member-states?utm_source=echa-weekly&utm_medium=email&utm_campaign=weekly&utm_content=20200520&_cldee=bGVpc3RAdmNpLmRl&recipientid=lead-09eb4d883417ea118115005056b9310e-2d33d8fb586e46fb9991e6d76bddb77f&esid=6217e195-799a-ea11-811f-005056b9310e

Weitere Informationen der ECHA zur System-to-System-Übertragung für Unternehmen finden Sie hier:
https://poisoncentres.echa.europa.eu/documents/22284544/22295820/PCN_S2S_integration.pdf/23ca3bbe-d8cb-f6d2-b4c0-a9a0310d6007

 

Harmonisierte Giftinformationen: Aktualisiertes Meldeportal

Mit der aktualisierten Version sind vor allem Verbesserungen an den IT-Tools für Unternehmen verbunden.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Klimaschutz im Zentrum des Corona-„Aufbauplans“ der Europäischen Kommission

Mit dem am 27. Mai 2020 vorgelegten Aufbauplan für die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Coronavirus-Pandemie will die Europäischen Kommission neben der Digitalisierung den Klimaschutz als zentrales politisches Ziel des Green Deals voranbringen.

Indem der mehrjährige Finanzrahmen der EU vornehmlich durch die Aufnahme von Schulden um 750 Milliarden aufgebläht wird, stehen für Investitionen in Klima- und Umweltschutz über die bestehenden Instrumente mehr Mittel zur Verfügung. Die Kommission bleibt bei ihrem bereits 2018 unterbreiteten Vorschlag, 25 Prozent der Haushaltsmittel für den Klimaschutz auszugeben.

Zudem will die Europäische Kommission sicherstellen, dass durch die zusätzlichen Mittel finanzierte Projekte in den Mitgliedsstaaten der Erreichung der Klimaziele nicht entgegenstehen. Wie dies in der Praxis erreicht werden soll, bleibt vage. Bislang ist angedacht, dass die Mitgliedsstaaten in einem Plan darlegen, wie die Investitionen zu den Prioritäten des Europäischen Semesters, den Nationalen Energie- und Klimaplänen und den Plänen für einen gerechten Übergang beitragen. Diese Instrumente zur Koordinierung nationaler Politiken lassen den Mitgliedsstaaten jedoch einen weiten Handlungsspielraum. Erwähnt wird in der Mitteilung zum Aufbauplan darüber hinaus die EU-Taxonomie, die bei der Lenkung von Investitionsströmen helfen könne. Die Kommission plant, Ende des Jahres eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorzulegen.

Auch bei der Bereitstellung von Liquiditätshilfen über das neue „Solvenzhilfeinstrument“ soll darauf geachtet werden, dass die unterstützten Unternehmen zum Klimaschutz beitragen. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, bleibt unklar.

Entscheidend zur wirtschaftlichen Belebung nach der Coronavirus-Pandemie soll eine Initiative für die Gebäudesanierung beitragen (sog. "Renovierungswelle"), für die über das Investitionsprogramm InvestEU Finanzmittel bereitgestellt werden sollen. Die Kommission will durch die finanzielle Unterstützung und noch ausstehende regulatorische Anpassungen die Sanierungsrate in der EU mindestens verdoppeln. Im Bereich der Mobilität soll über die Connecting Europe Facility und InvestEU u. a. die Errichtung von einer Million Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in der EU unterstützt werden.

In erneuerbare Energien, Speicher, Wasserstoff, Batterien und die Abscheidung und Speicherung (CCS) bzw. Nutzung (CCU) von CO2 soll durch die neu zu schaffende „Fazilität für strategische Investitionen“ investiert werden. Die Fazilität soll über eine Garantie des EU-Haushalts in Höhe von 31,5 Milliarden Euro verfügen und über InvestEU Investitionen in Höhe von 150 Milliarden Euro in Gang setzen.

Die Aufstockung des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa käme dem Klimaschutz ebenfalls zugute.

Schließlich schlägt die Kommission vor, das Finanzvolumen des „Just Transition Fund“ für kohlenstoffintensive Regionen Europas signifikant zu erhöhen. Statt der bisher vorgesehenen 7,5 Milliarden Euro sollen im Zeitraum 2021 - 2027 40 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Deutschland bekäme dadurch ca. 5,1 Milliarden Euro zugesprochen, statt der bislang in Aussicht gestellten 877 Millionen Euro. Der Just Transition Fund würde vor allem Kohleregionen helfen, die sozioökonomischen Auswirkungen des Auslaufens der Kohleverstromung abzufedern.

Zur Rückzahlung der aufgenommenen EU-Schulden schlägt die Kommission u. a. vor, die Versteigerungserlöse des auf den Flug- und Seeverkehr erweiterten EU-Emissionshandels (nach Schätzungen der EU-Kommission ca. 10 Milliarden jährlich) oder die durch einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus generierten Einnahmen (jährlich 5 - 14 Milliarden Euro) als neue Eigenmittel zu nutzen.

Die Europäische Kommission drängt auf eine Zustimmung der Staats- und Regierungschefs beim Gipfel im Sommer 2020. Bis zum Frühherbst soll dann eine Einigung der beiden Ko-Gesetzgeber Rat und Parlament erzielt werden. (DIHK-JSch)

 

Kohleausstieg: EU Just Transition Fund für Kohleregionen: Regierungen einigen sich auf Verhandlungsposition

Die Einigung im Rat am 24. Juni 2020 ebnet den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die voraussichtlich nach der Sommerpause beginnen. Der Just Transition Fund ist ein neues Finanzierungsinstrument, das Kohleregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Im Rahmen des Recovery Plans hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, das Budget für die Periode 2021 - 2027 von 7,5 auf 40 Milliarden Euro anzuheben.

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für den Just Transition Fund am 14. Januar 2020 als Teil des Plans zur Finanzierung des Green Deals der EU vorgelegt. Der neue Fördertopf soll allen 27 Mitgliedsstaaten offenstehen.

Hauptempfänger wäre entsprechend des Vorschlags der Kommission Polen, gefolgt von Deutschland. Sollten sich die Mitgliedsstaaten auf, die von der EU-Kommission am 27. Mai 2020 vorgeschlagene Erhöhung des Budgets einigen, könnten Deutschland zwischen 2021 und 2017 5,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, anstelle der initial geplanten knapp 900 Millionen Euro. 

Welche Regionen finanziell unterstützt werden, vereinbart die Europäische Kommission im Rahmen der Kohäsionspolitik mit dem jeweiligen Mitgliedsstaat. Im Fokus stehen Kohleregionen, gleichzeitig aber auch energie- und emissionsintensive Regionen, die durch das Ziel der Treibhausgasneutralität vor einem wirtschaftlichen Strukturwandel stehen. Voraussetzung für die Förderung durch den Just Transition Fund ist die Erarbeitung eines regionalen Plans für den Strukturwandel („Just Transition Plan“), der von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.

In ihrer Verhandlungsposition unterstützen die Mitgliedsstaaten den Vorschlag der Kommission, die Förderung von Investitionen in Gas-Projekte und Kernenergie auszuschließen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist im Juli 2020 vorgesehen. Der Berichterstatter des federführenden Ausschusses für regionale Entwicklung hat in seinem Berichtsentwurf vorgeschlagen, Investitionen in fossile Energien nicht grundsätzlich vom Just Transition Fund auszuschließen. (DIHK-JSch)

 

Schadstoffemissionen: NEC-Richtlinie - EU-Kommission legt kritischen ersten Umsetzungsbericht vor

Die EU-Kommission bewertet die bisherigen Maßnahmen der meisten der EU-Mitgliedsstaaten zur Begrenzung der Schadstoffemissionen in die Luft (NEC-Richtlinie (2016/2284/EU)) kritisch und regt - auch im Rahmen des EU Green Deals - weitere Anstrengungen an. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Verfolgung der “Null-Schadstoff-Ambition“ aus dem Green Deal. Ziel der NEC-Richtlinie ist es, Gesundheitsauswirkungen der Luftverschmutzung durch nationale Verpflichtungen zur Schadstoffemissionsreduzierung (u. a. NOx und Feinstaub) bis zum Jahr 2030 nahezu zu halbieren.

Im Rahmen des Green Deals will die EU-Kommission im Frühjahr des Jahres 2021 einen Aktionsplan Saubere Luft (u. a.) vorlegen.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

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