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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 03 | 2023 Erscheinungsdatum: 3. August 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Was ist möglich mit Wasserstoff? - Neuer IHK-AnwenderClub "Wasserstoff | H2" gestartet

Wasserstoff wird als Energieträger der Zukunft gehandelt, wenn es um die Klimaneutralität von Industrieproduktion und Mobilität geht. Auch in Nordbayern arbeiten Wissenschaft und Wirtschaft intensiv an dieser Zukunftstechnologie. Mit dem neuen Anwender-Club "Wasserstoff | H2" (AWC) wollen die IHKs in der Metropolregion Nürnberg produzierende Unternehmen, Anlagenbetreiber und Wissenschaft zusammenführen und den Erfahrungsaustausch fördern. Es gehe darum, die wirtschaftlichen und ökologischen Chancen von Wasserstoff auch in Nordbayern zu nutzen, sagte Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereich Innovation/Umwelt, bei der Auftaktveranstaltung, die im Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB in Erlangen stattfand.

Wasserstoff muss grün werden

Eine wesentliche Herausforderung beim Einsatz von Wasserstoff sei es, diesen "grün" zu machen, erklärte Schmidt. Er müsse also mit erneuerbaren Energien erzeugt werden, um die "Defossilisierung" der Wirtschaft voranzubringen. Derzeit werde der Markt noch von sogenanntem "grauen" Wasserstoff dominiert, der aus Erdgas erzeugt wird. Die nächsten Treffen des neuen IHK-Anwender-Clubs stünden unter dem Motto "Wasserstofftechnik zum Anfassen und zum Anwenden", um neue Lösungen aufzuzeigen. So würden in der Metropolregion treibhausgasneutrale Alternativen für Hochtemperaturprozesse in produzierenden Unternehmen dringend gesucht, also etwa in der Glas-, Keramik-, Baustoff-Industrie oder bei Oberflächenbehandlung, Härtereien, Galvaniken, Gießereien oder Feuerverzinkereien. Nicht überall sei ein Umstieg auf die Elektrifizierung aus Prozess- und Kostengründen machbar.

Das Fraunhofer-Institut IISB setzt bei der Wasserstoffforschung einen Schwerpunkt auf Anwendungen im Verkehr, beispielsweise für Pkw, Lkw, Busse sowie für Baustellen- und Transportfahrzeuge. Aber auch der Bahnbereich sowie mit Wasserstoff betriebene Flugzeuge sind im Fokus. Laut Dr.-Ing. Richard Öchsner, Leiter Energietechnik am IISB, eröffnen Wasserstofftechnologien auch im stationären Bereich große Möglichkeiten: Sie könnten beispielsweise in der Industrie für mehr Netzstabilität und für die Kappung von Stromlastspitzen sowie als Backup-Systeme für die unterbrechungsfreie Stromversorgung genutzt werden. In Windparks und großen Photovoltaik-Anlagen könnte Wasserstoff wichtige Beiträge bei der Energiespeicherung oder bei Pufferanwendungen leisten.

Die Forschungsaktivitäten des IISB spiegeln sich auch in dessen Gebäude wider: "Wasserstoff ist hier überall", so Öchsner. Er kommt als Produktionsgas zum Einsatz und hilft, überschüssige Energie zu speichern. Auch Blockheizkraftwerk (bereits heute "H2-ready") und Brennstoffzelle funktionieren mit Wasserstoff. Selbst für die Verwertung von wasserstoffhaltigem Abgas gibt es eine Lösung. Daher dient das Areal auch als Forschungs- und Demonstrationsplattform für innovative Energiesysteme. Es hat wie ein Industriebetrieb eine entsprechende Infrastruktur mit Wechselstrom und als Besonderheit auch mit Gleichstrom (AC und DC) sowie mit Heiz- und Kühlkreisläufen. Hinzu kommen Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe und Kältemaschinen.

Speicher als wichtige Komponenten

Im Institutsbetrieb sind alle Sektoren effizient miteinander gekoppelt. "Eine intelligente Steuerung sorgt für den optimalen Betrieb des Gesamtsystems", so Öchsner. Das IISB setzt nicht auf ein autarkes Energiesystem, sondern will den Eigenverbrauch sowie die Energieeffizienz auch mit erneuerbaren Energien optimieren. Ist in diesem System mehr lokal erzeugte elektrische Energie verfügbar, als verbraucht werden kann, kann diese in einem Batteriesystem oder nach der Umwandlung mittels eines Elektrolyseurs in Form von Wasserstoff gespeichert oder in das öffentliche Netz abgegeben werden. Umgekehrt wird der Speicher angezapft, wenn der Bedarf die eigene Erzeugung übersteigt.

Das IISB arbeitet mit einem mehrstufigen Kreislaufmodell, um die Energiesysteme datenbasiert zu optimieren und ein intelligentes Energiemanagement einzurichten: Es beginnt mit der Erfassung und Auswertung der Energiedaten, um etwa den Verbrauch im Jahresverlauf zu visualisieren und Spitzenverbräuche zu erkennen. Öchsner empfahl den Gästen der AWC-Auftaktveranstaltung dafür ein kostenloses und vom IISB entwickeltes Analyse-Tool, in das man die Daten via Excel einfließen lassen kann (www.proenergie-bayern.de/de/veroeffentlichungen). Danach folgen die Schritte Datenanalyse, Entwicklung von Algorithmen zur besseren Steuerung sowie Simulation (z. B. um Anlagen optimal zu dimensionieren). Dann steht die Umsetzung der Betriebsstrategien sowie die Optimierung von Anlagen an. Damit ist die erste Runde des Modells absolviert und der Prozess beginnt von vorne mit einer erneuten Analyse der Energiedaten.

Mit dem Kreislaufmodell beginnt allerdings erst die eigentliche Arbeit. Denn es geht immer darum, ein sicheres und optimiertes Gesamtsystem zu schaffen, in das Einzellösungen optimal integriert sind. So müssen auf dem Gelände des IISB u. a. die zahlreichen Energiespeichersysteme (unterschiedliche elektrische Speicher sowie Wärme- oder Kältespeicher, LOHC-Wasserstoffspeicher) gekoppelt und aufeinander abgestimmt werden. Dieses Know-how und diese Erfahrungen sind auch für die Wirtschaft wertvoll: "Wir integrieren Wasserstoffsysteme vom Konzept bis zum Prototyp und betreuen sie bis zur Zulassung", so Öchsner.

Wasserstoff statt Erdgas

Erdgas zuverlässig und klimaneutral durch Wasserstoff ersetzen: Daran arbeitet die Azure Energy GmbH aus Rednitzhembach, eine Ausgründung der Technischen Hochschule Nürnberg. Laut Geschäftsführer Fernando Reichert will man vor allem Kunden aus der Industrie ansprechen, die eine Wärmeleistung von ein bis zehn Megawatt haben und ihren Kohlendioxid-Ausstoß verringern wollen. "Bislang spielen erneuerbare Energien im Hochtemperaturbereich kaum eine Rolle, die Zukunft gehört dem Wasserstoff", sagte Reichert.

Azure Energy hat ein Problem herkömmlicher Wasserstoff-Verbrennungssysteme technisch gelöst: Um einen Flammenrückschlag bei der Wasserstoffverbrennung zu verhindern, wird ein patentierter Gebläsebrenner eingesetzt. Damit wird nicht nur die Betriebssicherheit erhöht, sondern auch die Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) sinken deutlich. Derzeit wird ein Gebläsebrenner mit einer Leistung von 100 Kilowatt entwickelt, danach soll die Leistung in den Megawatt-Bereich gehen.

Für Industrie, energieintensive Gewerbebetriebe oder Stadtquartiere bietet Azure Energy ein Betreibermodell, um bei ihnen vor Ort eine Wasserstoffproduktion zu installieren. Der Strom kann z. B. direkt von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen über Stromkaufvereinbarungen (PPA) oder am Spotmarkt bezogen werden. Bei PPA hat man als Vorteil eine sichere und langfristige Stromversorgung, die auch zu 100 Prozent grün ist und deren Preis berechenbar und fix ist. Beim Bezug über den Spotmarkt kann man von den niedrigen Stromkosten bei einem Überschuss von Wind- und Sonnenenergie profitieren. Laut Reichert erhalten Kunden bei diesem dezentralen Modell gleich drei Kostenvorteile: "Der H2-Transport entfällt, die Anlagengröße lässt sich optimal auslegen und die Stromversorgung ist flexibel." Ein Beispiel: Eine Anlage mit zwei Megawatt für eine Bäckerei würde laut einer Potenzialstudie eine Fläche von 100 bis 200 Quadratmetern benötigen. Auf diese Weise ließen sich bis zu 90 Prozent des bisherigen Erdgasverbrauchs einsparen. Reicherts Fazit: "Hochtemperatur-Prozesse werden zukünftig hauptsächlich mit H2 betrieben."

Quelle: WIM - 6-7 | 2023

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

IHK-Online-Fachforum: Biodiversität auf dem Firmengelände

Die Steigerung der Artenvielfalt ist eines der Ziele des Green Deal der EU. Biodiversität wird mehr und mehr zum zentralen Thema für jedes Unternehmen, nicht nur hinsichtlich der Lieferkette, sondern ganz konkret auf dem Firmengelände.

Jede verfügbare Fläche auf dem Betriebsgelände kann mit einfachen Maßnahmen in einen naturnahen Standort umgestaltet werden. Flächen, die passend zum regionalen Klima bepflanzt sind oder als Versickerungsflächen für Niederschlagswasser dienen können, sind wertvoll für die biologische Vielfalt und senken gleichzeitig die Kosten für die Pflege und Bewässerung von Außenflächen. Häufig bieten die umgestalteten Flächen auch wertvolle Bereiche für die Mitarbeitenden.

Das Biodiversitätsmanagement kann auch als Beitrag zum systematischen Umweltmanagement gesehen werden. Beim europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist Biodiversität bereits als Schlüsselbereich mit konkreten Anforderungen in der Umweltprüfung ausgewiesen, während die ISO 14.001 Empfehlungen formuliert. Durch die Verknüpfung mit dem Umweltmanagementsystem kann strukturiert und kontinuierlich auf die Reduzierung von negativen Wirkungen auf die biologische Vielfalt am Unternehmensstandort eingewirkt werden.

Mit dieser Umschreibung führt Katharina Boehlke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der IHK Nürnberg für Mittelfranken, in die Thematik ein beim IHK-Online-Fachforum "Biodiversität auf dem Firmengelände - Beitrag zum betrieblichen Umweltmanagement", das am 10. Juli 2023 stattfand. 

Um die Artenvielfalt steht es schlecht

Um die Vielfalt der Gene, Arten und Ökosysteme steht es schlecht laut einem Bericht der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) von 2019. "Eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, alle Ökosysteme von einer Degradierung betroffen", sagte Marion Hammerl, Expertin Unternehmen und Biologische Vielfalt von der Bodensee-Stiftung aus Radolfzell beim Webinar "Biodiversität auf dem Firmengelände - Beitrag zum betrieblichen Umweltmanagement", zu dem die IHK Nürnberg für Mittelfranken vor Kurzem eingeladen hatte. 44 Billionen US-Dollar der Wertschöpfung würden von Ökosystemleistungen abhängen. Unternehmen hätten zunehmend operative Risiken durch den Verlust von Rohstoffen.

Es würden wichtige Innovationsquellen wegfallen. "Es ist so, als würden wir die Bibliotheken der Welt verbrennen, ohne die Bücher gelesen zu haben", so Hammerl.

"Die Biodiversität ist eine Endpoint-Kategorie und zeigt uns unsere planetarischen Grenzen auf", bekräftigte Antje Arnold, Referentin Umweltschutz – Biodiversität von der Audi AG aus Ingolstadt. Das Unternehmen habe den großen Einfluss auf den Klimawandel erkannt. Umweltschutz hänge vor allem von der Produktion ab. Audi sei Mitglied in der Biodiversity-Initiative Bayern und werde vom UN-Sekretariat als Best- Practice-Beispiel genutzt.

Das Unternehmen habe einen Biodiversitätsindex entwickelt, der weltweit für alle Standorte sechs Strategiefelder enthalte und 60 Messpunkte beinhalte. Ein Beispiel sei das Biodiversitätskonzept von Münchsmünster (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm). Hier sei ein Magerrasen, gekoppelt mit Streuobstbäumen, Sträuchern, Falterrabatten und Totholzflächen entstanden. Damit sei ein Quantensprung bei den Arten um den Faktor 10 eingetreten. 97 von 100 Wildbienenarten seien genauso vertreten wie die Blauflügelige Ödlandschrecke. Das habe das regelmäßige Monitoring ergeben.

"Wichtig ist es, die Gegebenheiten zu nutzen", so Arnold. Dazu seien Erdhaufen und Fahrrinnen, die von Bauarbeiten übrig blieben, genutzt worden. Rasen sei in Blühwiese umgewandelt worden. Veranstaltungen wie die Landesgartenschau 2021 hätten zusätzlich Möglichkeiten geboten, um 10 000 Quadratmeter Blühflächen anzulegen.

Die Auszubildenden würden früh mit einbezogen, um eine Bewusstseinsbildung zu unterstützen. Dazu gehörte die Mitarbeit an einem Moor-Lehrpfad, die Pflege externer Streuobstwiesen, um die Gemeinde zu unterstützten, das Anlegen eines Biotops oder das Bauen von Nistkästen aus Altholz. Das Altholz falle im Unternehmen nach der Lieferung von großen Maschinen oder Paletten an. In den Innenhöfen würde das Unternehmen Hochbeete für Urban Gardening vorhalten. Eine Neuerung sei ein IT-Tool, bei dem sich alle Mitarbeitenden einbuchen könnten, um diese zu bestücken oder mitzuarbeiten. Eine "Nature-Tour" durch das Werk sei geplant. Die Kombination mit Outdoor-Arbeitsplätzen sei genehmigt worden. Auf dem "incampus" habe man erstmalig eine Dachbegrünung mit Photovoltaikanlage angelegt. 40 Hektar "Natur auf Zeit" – Flächen würden gerade vor der Vertragsunterzeichnung stehen.

"Das Unternehmen ist seit 25 Jahren im Umwelt- und Klimapakt Bayern dabei und hat Anfang Mai dieses Jahres eine Auszeichnung erhalten", erläuterte Bernd Müller, Umweltmanagement-beauftragter bei der Maschinenfabrik Niehoff GmbH & Co. KG aus Schwabach. Das Familien-unternehmen, dass Produktionsanlagen für die Draht- und Kabelindustrie herstelle, nehme an verschiedenen Nachhaltigkeitsprogrammen teil und wende ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem an. Seit 2020 beziehe das Unternehmen nur noch Grünstrom mit Herkunftsnachweisen. Um die Biodiversität zu steigern, werde auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet und torffreie Erden verwendet. Im Oktober 2022 sei das Unternehmen im Rahmen des Blühpakt Bayern ausgezeichnet worden. Es verfüge über 46 Prozent naturnahe Flächen im Stammwerk. Die Dachbegrünung erstrecke sich auf 41 100 Quadratmeter. Die Schwabacher Maschinenfabrik Niehoff habe die Büro- und Werksgebäude, die 2009, 2012 und 2015 bezogenen Neubauten, in einem Niedrigenergiestandard errichtet. Drei Erdwärme-Wärmepumpen würden dabei in Schwabach das gesamte Wärme- und Kältemanagement übernehmen, um die Liegenschaften entsprechend zu heizen und zu kühlen.

Die erste Bepflanzung am neuen Standort seien pflegeleichtes Buschwerk und Laubbäume gewesen. "Das war nicht zufriedenstellend", so Müller. Ein Kollege habe dann die Teilnahme am Blühpakt Bayern vorgeschlagen. Es folgte eine interne Ideensammlung. Ein Landschaftsgärtner sei kontaktiert worden. Die Rasenflächen hätten sich als artenreich erwiesen. Doch wurde die Mahd auf zweimal pro Jahr reduziert. Neben einer Streuobstwiese seien Pflanzinseln mit Lavendel und Strauchrosen entstanden, Totholz- und Steinhaufen-Ecken. Zwischen den 60 Streuobstbäumen würde im Mosaik gemäht, sodass die Tiere ausweichen könnten. Die Kantine beziehe regionale Lebensmittel von nachhaltig wirtschaftenden zertifizierten Biohöfen. "Das Ganze ist kein Selbstläufer. Es braucht einen Kümmerer und gesetzliche Vorgaben als Treiber", mahnte Müller.

"Die jährliche Regenwassermenge liegt in Nürnberg bei 640 Millimeter pro Quadratmeter, in München bei 930 Millimeter und in Deutschland im Durchschnitt bei 800 Millimeter", erklärte Daniela Bock, Inhaberin von Grosser-Seeger & Partner mbB, einem Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsunternehmen aus Nürnberg. Ein nachhaltiges Regenwassermanagement müsse demzufolge immer vor Ort ausgearbeitet werden. "Je mehr wir es schaffen, das Wasser in der Fläche zu verteilen, desto besser kommen die Flächen mit den immer mehr zunehmenden Starkregenereignissen zurecht", so Bock.

Die Strategie der letzten zehn Jahre sei das Ableiten des Wassers gewesen. Dafür sei ein hoher technischer Aufwand nötig, der aber nur für eine geringe Grundwasserneubildung sorge. Viel besser sei das Sammeln und Verbrauchen durch das Anlegen von flachen Mulden und die Schaffung von Retentionsdächern durch Begrünung. So könne das Wasser versickern und verdunsten. Zisternen würden viel Fläche beanspruchen und speziell in Nürnberg keinen Sinn machen.

Modellierte Grundstücksoberfläche

Die Lösung sei eine modellierte Grundstücksoberfläche. Dazu gehörten das Entsiegeln gebäudenaher Flächen, der Einsatz von Baumrigolen, Steinschüttungen und bei Erweiterungsbauten die Integration einer Dachbegrünung von 15 bis 20 Zentimeter mit wenig Plastikkomponenten, da diese viel Wasser aufnehmen könne. Gebäudeferne Flächen wie Parkplätze oder Feuerwehrzufahrten könnten durch Aufbrechen und Durchmulchung oberflächennaher Flächen für den Regenwasser-Rückhalt genutzt werden. Regenrohre sollten in Pflanzflächen enden. Größere Fugen bei Pflasterarbeiten oder eine leicht modellierte Fläche mit einem niedrigen gelegten Bereich würden ebenfalls den flächigen Abfluss von Wasser ermöglichen.

"Regenwasser muss nicht unter die Erde", führte Bock an. Doch für das Speisen von Teichen sei es ebenfalls nicht geeignet, unter anderem durch den Anteil an Blüten- und Saharastaub. Trotz DIN-Normen gebe es genügend Spielraum. Vorteile seien der Kühlungseffekt durch die Verschattung sowie die Bindung von Feinstaub. Bock hält Fassadenbegrünung nur bedingt für eine Lösung, da ein Baum durch die große Blattoberfläche viel mehr Feinstaub binden könne.

Quelle: Bayerische Staatszeitung_antje schweinfurth

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Katharina Boehlke (Tel: +49 911 1335 1302, katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de)

IHK-Studie „Industrie 4.0 in Nordbayern“ - Von Daten getrieben

Bei der digitalen und vernetzten Produktion (Industrie 4.0) sind die nordbayerischen Unternehmen überdurchschnittlich gut aufgestellt. Sie konnten ihre Position in den vergangenen Jahren sogar noch ausbauen. Allerdings haben kleinere produzierende Unternehmen bei der Umsetzung von Industrie 4.0 noch erheblichen Nachholbedarf – gerade bei den datengetriebenen Geschäftsmodellen, die als besonders chancenreich gelten. Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie „Industrie 4.0 in Nordbayern“ der sechs nordbayerischen IHKs unter Federführung der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Wegen des schnellen Wandels in der digitalen Produktion führt IW Consult (eine Tochter des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln) im Auftrag der IHKs seit 2016 alle drei Jahre diese Studie durch, um den Reifegrad der Unternehmen beim Thema Industrie 4.0 zu messen. An der jüngsten Umfrage Ende 2022 hatten sich 479 Unternehmen beteiligt.

Die aktuelle Umfrage bestätigt, dass der Reifegrad hinsichtlich Industrie 4.0 in Nordbayern seit neun Jahren kontinuierlich angestiegen ist (in den letzten drei Jahren nochmals um 30 Prozent). Aktuell gab erstmals mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass sie schon Aktivitäten auf diesem Zukunftsfeld gestartet hätten. Industrie 4.0 wird zudem immer stärker als positiv besetztes Thema wahrgenommen, bei dem es mehr Chancen als Risiken gebe. Der Wermutstropfen ist allerdings, dass der Reifegrad sehr stark von der Unternehmensgröße abhängt: Bei Kleinunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, auf die die meisten Teilnehmer an der Umfrage entfallen, hat die Hälfte noch keinerlei Maßnahmen umgesetzt. Von den Großunternehmen haben dagegen nur knapp drei Prozent nichts in Richtung Industrie 4.0 unternommen.

Datengetriebene Geschäftsmodelle

Die nordbayerischen Unternehmen haben sich in fast allen Themenfeldern verbessert, wie beispielsweise bei der „Smart Factory“ oder bei den Kompetenzen der Beschäftigten. Wichtigste Baustelle sind die datengetriebenen Geschäftsmodelle: Zum einen ist der Reifegrad hier am geringsten. Zum anderen droht der mittelständisch geprägten Industrie die Gefahr, dass sie gerade bei diesem Zukunftsthema von monopolistischen Plattformbetreibern abhängig wird, die sich zwischen Kunden und Lieferanten drängen. „Es besteht damit ein gewisses Risiko, zur austauschbaren verlängerten Werkbank zu werden“, warnt Dr. Ronald Künneth, Automatisierungsexperte bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und Koordinator der Umfrage. Aus diesem Grund hätten Politik und Wirtschaft gemeinsam die Initiative „Manufacturing X“ gestartet. Das ist ein Daten-Ökosystem, in dem der industrielle Mittelstand Daten direkt untereinander teilen kann, ohne zentrale Plattformen nutzen zu müssen.

Stark gestiegen ist der Umfrage zufolge der Beratungsbedarf zu diesem komplexen Thema. Die sechs nordbayerischen IHKs, die auch das Netzwerk „Automation Valley Nordbayern“ mit etwa 300 Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Automatisierungstechnik tragen, werden deshalb ihre Aktivitäten rund um Industrie 4.0 nochmals ausbauen. Ein Akzent soll auf die Frage gesetzt werden, wie mit Daten und mit Technologien aus den Bereichen Data Analytics und Künstliche Intelligenz zusätzliche Wertschöpfung geschaffen werden kann.

Die Studie können Sie abrufen unter www.ihk-nuernberg.de/industrie40.

Quelle: Pressemitteilung der IHK Nürnberg vom 12.07.2023

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

IHK-Report „Patente in Bayern 2023“ - Erfindungsreiche Mittelfranken

Erfindungsstark präsentieren sich die Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Mittelfranken: Der Wirtschaftsraum behauptet sich – gemessen an der Zahl der publizierten Patente – als eine der führenden Innovationsregionen in Deutschland. Dies ist ein Ergebnis der Studie „Patente in Bayern 2023“ des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK), die federführend von der IHK Nürnberg für Mittelfranken erstellt wurde.

Mittelfranken meldet im bayern- und deutschlandweiten Vergleich deutlich mehr Patente an, als gemäß Einwohnerzahl, Bruttoinlandsprodukt und Zahl der Unternehmen zu erwarten wäre: 20 Prozent aller bayerischen und sechs Prozent aller deutschen Patente kommen aus dem Regierungsbezirk Mittelfranken. Damit konnte die Region ihre Anteile gegenüber der letzten Ausgabe des IHK-Patent-Reports im Jahr 2019 sogar leicht erhöhen. Als Grund-lage für den aktuellen Report dienten die Daten des Europäischen Patentamts (EPA) und des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für das Jahr 2021.

Eine der Stärken der Region ist die Medizintechnik, die auch im Entwicklungsleitbild der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN) als regionales Kompetenzfeld definiert wurde. So ist Mittelfranken im Technologiefeld „Diagnostik, Chirurgie, Identifizierung“ beiden publizierten Patenten deutlich überproportional vertreten: 53 der bayerischen bzw. 18 Prozent der deutschen Patente in diesem Bereich kommen von dort.

Auch im Maschinenbau ist der IHK-Bezirk Mittelfranken weit überdurchschnittlich präsent: Dies betrifft beispielsweise die Unterklassen „Getriebe“, „Wellen, Einzelteile von Kurbeltrieben, Lager“ und „Ventile für Kraft- und Arbeitsmaschinen“ in der internationalen Patentklassifikation (IPC). Zu den zehn Technologiefeldern, in denen in Mittelfranken die meisten Patente angemeldet wurden, zählen außerdem diese Patentklassen: Messen elektrischer oder magnetischer Größen, dynamoelektrische Maschinen, Übertragung digitaler Information, Steuer- oder Regelsysteme allgemein, Wechsel- bzw. Gleichrichter sowie elektrische digitale Datenverarbeitung. Dagegen sind die Anmeldungen im Bereich „Halbleiterbauelemente“ im Vergleich zur letzten Erhebung zurückgegangen. Dieses Segment ist in den mittelfränkischen „Top 10“ der Patentanmeldungen nicht mehr vertreten.

Neu im jetzigen IHK-Report ist der Fokus auf die „Kraftfahrzeugtechnik“: Hier sind in Bayern die Anmeldungen im Bereich der Elektro- und Hybridantriebe sowie der Batterietechnologie seit 2017 um rund 60 bzw. 81 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum gingen die IPC-Anmeldungen, die dem Verbrennungsmotor zuzuordnen sind, um ein Drittel zurück.

Wichtigste Patentanmelder in Mittelfranken

Die mit Abstand meisten Patente aus Mittelfranken entfallen auf Siemens und Schaeffler Technologies (rund 56 Prozent der Anmeldungen im Regierungsbezirk). Auf den weiteren Plätzen der wichtigsten Patentanmelder folgen diese Unternehmen und Forschungseinrichtungen: Fraunhofer-Gesellschaft, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Diehl Stiftung & Co. KG (Nürnberg), Semikron Elektronik GmbH & Co. KG (Nürnberg), Robert Bosch GmbH (Nürnberg), Adidas AG (Herzogenaurach), Biotronik SE & Co. KG (Nürnberg), Vitesco Technologies GmbH (Nürnberg), Primetals Technologies Germany GmbH (Erlangen), Infineon Technologies AG (Erlangen), Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG (Fürth) und Alfmeier Präzision SE (Treuchtlingen).

Die Auswertung der publizierten Patente zeigt nach Aussage von IHK-Innovationsexpertin Dr. Elfriede Eberl aber auch, dass die Patentaktivitäten im Mittelstand noch ausbaufähig sind. Um Erfindungen kommerziell verwerten zu können, sei ein möglichst frühzeitiger Schutz von Erfindungen jedoch mit entscheidend. Durch das neue einheitliche Patentsystem der Europäischen Union, das am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sei es nun auch für mittelständische Unternehmen deutlich einfacher und kostengünstiger, Innovationen europaweit schützen zu lassen.

Weitere Informationen zum IHK-Report "Patente" finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/patentreport.

Quelle: Pressemitteilung der IHK Nürnberg vom 7. Juli 2023

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Digitalisiert ressourceneffizient und exakt - Die Burgbad AG hat die individuelle Fertigung von Badmöbeln perfektioniert

Mehr Vielfalt für das Badezimmer geht kaum: Etwa 30 Mio. Varianten von Badmöbeln kann die Burgbad AG in ihren vier Werken herstellen und damit die individuellen Wünsche ihrer Kunden erfüllen. Möglich wird dies durch eine vollständig digitalisierte und hoch flexible Produktion. "Unser Anspruch ist industrielle Fertigung mit Losgröße 1", sagte Peter Schmidt-Gebhardt, Geschäftsführer von Burgbad in Greding-Grafenberg, beim Besuch des IHK-Ausschusses Industrie/Forschung/Technologie. Aus einer Vielzahl von Design- und Systemlinien, Oberflächen, Farben, Beschlägen usw. können sich die Kunden Badmöbel und Waschtische in individuellen Maßen anfertigen lassen. Von den Bändern laufen deshalb nur sehr wenige Produkte, die sich gleichen.

Schon in den 1990er Jahren hat sich das Unternehmen von der Serienfertigung verabschiedet. Heute sieht sich Burgbad als Marktführer für individuelle Badmöbel-Lösungen im hochwertigen Segment. Die Produkte sind deshalb nicht in Bau- oder Möbelmärkten zu finden, sondern werden nur über Großhändler und Sanitärbetriebe verkauft. Diese planen zusammen mit ihren Kunden individuelle Badeinrichtungen und geben die Möbel entsprechend bei Burgbad in Auftrag. Fast alle Holzteile werden von Burgbad selbst produziert. Durch die individuelle Fertigung ist es auch möglich, die Einrichtungen exakt an Waschtische anderer Marken anzupassen. Intelligente IT-Konzepte ermöglichen es, die große Fertigungstiefe und die große Zahl an Varianten mit möglichst niedriger Lagerhaltung und kurzen Lieferzeiten für die Kunden zu vereinen. Und weil in den drei deutschen Werken (Greding-Grafenberg, Schmallenberg, Lauterbach) und im französischen Betrieb in Nogent-le-Roi dieselben Datenmodelle und IT-Strukturen verwendet werden, lassen sich auch Produktionsschwankungen zwischen den Standorten schnell ausgleichen.

Peter Schmidt-Gebhardt nannte vier Bausteine, mit denen es gelungen sei, die auftragsbezogene und individuelle Fertigung umzusetzen: Maschinen (moderner Maschinenpark mit zahlreichen Sonderanlagen), Information (konsequente Vernetzung, Digitalisierung und Prozessoptimierung), Mensch (hohe Verantwortung für die Qualität der einzelnen Produkte; je nach Auftragsvolumen flexibel geplante Arbeitszeiten der Teams) und Automatisierung. Beim letzten Punkt habe man noch Nachholbedarf, weshalb derzeit auf dem Areal in Greding-Grafenberg eine neue Produktionshalle errichtet wird. Ziel sei nicht der Abbau von Arbeitsplätzen, sondern weitere Verbesserungen bei der flexiblen Produktion. "Ein Denken in Mitarbeiterzahlen ist nicht zielführend, die entscheidende Ziffer ist die Produktivität pro Mitarbeiter", so der Geschäftsführer.

Derzeit beschäftigt Burgbad an den vier Standorten rund 800 Mitarbeiter. In den Jahren der Corona-Pandemie boomte das Geschäft bei Burgbad, weil viele Hausbesitzer die Zeit nutzten, um ihre Bäder zu modernisieren oder neu einzurichten. Nach diesem außerordentlichen Hoch ist das Geschäft etwas zurückgegangen; die Belegschaft nutzt nun die Flexibilität der Lebensarbeitszeitkonten und baut entsprechend Stunden ab, die sich vorher angesammelt haben.

Die Burgbad AG schaut auf eine lange Geschichte zurück, die bis in das Jahr 1946 zurückreicht: Damals hatte Firmengründer Dieter Ruddies im Sauerland mit der Herstellung von Gebrauchsgegenständen aus Holz begonnen, u. a. Holzbaukästen für Kinder, Kaffeemühlen, Nähkästchen und Tapeziertische. 1965 begann dann die Produktion von Badmöbeln. In den 1990er Jahren baute Burgbad ihre Aktivitäten aus, indem sie die Kama Bad GmbH in Greding-Grafenberg, das Werk in Nogent-le-Roi sowie die Firmen Schock (Spiegelschränke) und Miral (Mineralguss) übernahm. Seit rund 15 Jahren gehört Burgbad zum türkischen Konzern Eczacibasi Holding, die alle Marken unter der neuen Marke "burgbad" zusammenfasste. "Unsere Firmengeschichte zeigt, dass wir immer gut auf die Marktanforderungen reagiert haben und stolz auf die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens und unserer Mitarbeiter sein können", so Schmidt-Gebhardt. Dies zeige sich auch daran, dass die Burgbad AG mehrfach zertifiziert und ausgezeichnet worden sei, beispielsweise für hohe Qualität und Nachhaltigkeit. Außerdem ist sie nach eigenen Angaben der erste klimaneutrale Hersteller von Badmöbeln.

Quelle: WIM – 8-9 | 2023

 

Großverbraucherabfrage Stromnetze

Dann melden Sie jetzt perspektivisch steigende Stromverbräuche bis zum 31. August 2023. Hinterlegen Sie Ihre zukünftigen Projekte ab 10 Megawatt Anschlussleistung, z.B. zur Elektrifizierung von Industrieprozessen oder z.B. zu neu geplanten Rechenzentren.

Um die Infrastruktur im Bereich Strom richtig zu dimensionieren, haben die Übertragungsnetzbetreiber ihre Großverbraucherabfrage gestartet. Diese findet dann Einklang in die Infrastrukturplanung. Sie wird im Szenario-Rahmen des Netzentwicklungsplan 2025 berücksichtigt. Der Netzentwicklungsplan ist Grundlage für den Bundesbedarfsplan und die Dimensionierung des zukünftigen Netzausbaus.

Auch nach dem 31. August 2023 ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Befassung des Stromnetzbetreibers mit zukünftigen Plänen lohnenswert. Diese können gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Planungen einfließen und als Hintergrundinformation für die Netzplanung genutzt werden.

Weitere Informationen sowie ein Template für Ihre Rückmeldung finden Sie unter:https://www.stmwi.bayern.de/energie/versorgungssicherheit/stromversorgung

Zuständig ist der jeweilige Anschlussnetzbetreiber. Dieser ist auf www.vnbdigital.de über die Postleitzahl ermittelbar. Im Regelfall sind dies: Bayernwerk Netz GmbH (industriekunden-info@bayernwerk.de.) sowie die N-ERGIE Netz GmbH (https://www.n-ergienetz.de ). Im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie steht das Referat Energieinfrastruktur und Versorgungssicherheit Strom (referat82@stmwi.bayern.de) für Rückfragen zur Verfügung.

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

  • IHK-Webinar: "Digitale Werkzeuge für den Vertrieb der Zukunft" - Vertriebstools im Außendienst (Teil I)
    online, 21.09.2023, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" - geschlossener Kreis
    Thema: Transformation in der Automobil-Zuliefer-Industrie 
    25.09.2023 bei Vitesco Technologies Germany GmbH
  • IHK-Webinar:"Digitale Werkzeuge für den Vertrieb der Zukunft" - Marktplätze und Plattformen (Teil II) (ihk-nuernberg.de)
    online, 28.09.2023, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • REZ-/IHK Planspiel Materialflusskostenrechnung (MFKR) durch das Ressourceneffizienz Zentrum Bayern
    09.10.2023, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der IHK Nürnberg für Mittelfranken 
  • 3. Treffen IHK-Anwenderclub "Wasserstoff | H2" bei Hyson 
    09.10.2023, ab 14:00 Uhr, Hyson - Institut für Angewandte Wasserstoffforschung in Sonneberg
  • 4. Treffen: IHK-Anwenderclub "Wasserstoff | H2" in Erlangen
    Thema: Funktion einer LOHC-Wasserstoff-Tankstelle
    23.10.2023
  • Treffen IHK-Anwenderclub "Produkt- und Innovationsmanagement" auf der iENA - Internationale Fachmesse Ideen, Erfindungen, Neuheiten
    30.10.2023, Messe Nürnberg
  • IHK-Fachforum "Höherwertiges Kunststoffrecycling: Lösungen und Potenziale in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Automobil-Zuliefer-Industrie
    13.11.2023, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Kunststoff-Campus Bayern in Weißenburg
  • 5. Treffen IHK-Anwenderclub "Wasserstoff | H2
    Thema: "Mit Groß-Elektrolyseuren in die grüne Wasserstoff-Zukunft"
    4. Quartal 2023, Energiepark Wunsiedel
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" - geschlossener Kreis
    Thema: Innovationsmanagement | Technologietransfer in der RegioN"
    30.11.2023, IHK Nürnberg für Mittelfranken
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Energie | Umwelt" - geschlossener Kreis
    Thema: Aktuelles zur Energie- und Umweltpolitik
    04.12.2023, IHK Nürnberg für Mittelfranken
  • 95. Treffen des Technologie- und Innovationsnetzwerk Mittelfranken (tim) 
    04.12.2023, 14:00 Uhr bis 17:00 UhrIHK Nürnberg für Mittelfranken
  • 81. Treffen des IHK-Anwenderclub "Datenschutz | Informationssicherheit"
    13.12.2023, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der IHK Nürnberg für Mittelfranken
 

Aktuelles aus Deutschland

Eine starke Wirtschaft braucht Energie

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Energiepreise und der Entlastungspläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Vorschläge für spürbare Verbesserungen des Stromangebots erarbeitet.

Die Diskussion über den Industriestrompreis werde angesichts der hohen Kostenbelastung zu Recht geführt,  sagte DIHK-Präsident Peter Adrian auf Medienanfrage. "Die aktuellen Vorschläge greifen aber zu kurz. Wir können die Krise nur lösen, wenn wir beherzt das Angebot ausweiten und zugleich staatliche Belastungen reduzieren."

Ziel aller Anstrengungen müsse es sein, einen wettbewerbsfähigen Strompreis zu erreichen, der sich an Nachbarländern wie Frankreich, aber insbesondere auch den USA orientiere. "Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium würde nur einer sehr geringen Zahl von Unternehmen helfen", gab der DIHK-Präsident zu bedenken, "– und das auch nur, wenn der Stromrabatt nicht zugleich auch noch mit so vielen Auflagen und Einschränkungen verbunden wird."

Standortnachteil im internationalen Wettbewerb

Er erinnert daran, dass die im europäischen und internationalen Vergleich weit überdurchschnittlichen Strompreise die ganze Breite der deutschen Wirtschaft belasteten: "Sie sind für sehr viele Betriebe unterschiedlicher Größen und Branchen ein dauerhaftes Standortproblem. Wer heute Strom für 2030 kauft, bezahlt immer noch das Doppelte des Vorkrisenniveaus."

Vor der Energiekrise sei die Stromrechnung eines deutschen Mittelständlers doppelt so hoch gewesen wie die seines französischen Wettbewerbers, rechnete Adrian vor. "Inzwischen ist es viermal so viel. Das verschreckt viele. Wenn wir hier nicht gegensteuern, drohen uns neben dem Verlust hochenergieintensiver Industriebetriebe auch Verlagerungen von Zulieferern, Mittelständlern, Händlern und Dienstleistern."

Übergangsphase mit bezahlbarem Strom nötig

Als "absolut richtig" bewertete er es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. "Wir müssen als Wirtschaft aber durch eine lange Übergangsphase, in der Strom mit intelligenten Ansätzen bezahlbar sein muss."

Dafür habe die DIHK ein Konzept mit drei Kernelementen erarbeitet, berichtete Adrian. Das Papier ist noch nicht abschließend ausgearbeitet. Es verfolgt die Grundidee, dass am Anfang die Wirtschaft auf allen Stufen der Wertschöpfung entlastet werden muss – und erst am Ende überlegt wird, ob es für besonders Betroffene zusätzlicher Maßnahmen bedarf.

"Das Konzept sieht erstens eine Absenkung der Stromsteuer und der staatlichen Umlagen vor", skizzierte Adrian die Inhalte, "zweitens die Förderung von neuen Strom-Partnerschaften zwischen den Erzeugern erneuerbarer Energie und den Nutzern aus der Wirtschaft sowie drittens ergänzende Maßnahmen für extrem energieintensive Unternehmen."

Energie muss nicht teuer sein

Ein grundsätzlich wichtiger Punkt: "Wir müssen uns von der jahrzehntelang in der Politik gepflegten Überzeugung verabschieden, dass Energie grundsätzlich teuer sein muss und eingespart werden soll. Denn eine starke Wirtschaft braucht Energie – entscheidend ist hier ein verlässlicher und realistischer Pfad in Richtung erneuerbare Energien." Viele Unternehmen wollten ja weg von fossilen Brennstoffen hin zum erneuerbaren Strom und zum grünen Wasserstoff, stellt der DIHK-Präsident klar – auch, um die eigenen Klimaziele zu erreichen.

Quelle: DIHK - BO

 

StromPartnerschaften: So lässt sich das Energieangebot schneller und nachhaltiger steigern

Bei der Bewältigung der im internationalen Vergleich enorm hohen Energiepreise setzt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit ihrem Konzept auf eine Steigerung des Energieangebots. Denn nur das garantiert dauerhaft niedrige Kosten und eine sichere Versorgung für die Wirtschaft in der Breite.

Ein mittelständischer Industriebetrieb hierzulande zahlt aktuell drei bis vier Mal so viel für seinen Strom wie sein französischer Mitbewerber; gleichzeitig herrscht Konsens, dass Deutschland weg muss vom Einsatz fossiler Energieträger.

"Das bedeutet: Wir brauchen sehr viel mehr Strom – und zwar grünen Strom, der auch für die Industrie und die Breite der Wirtschaft verfügbar ist", fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Lage zusammen. Dafür gelte es, den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch von Wind an Land, massiv zu beschleunigen und auch weiterhin Energie zu importieren – wie künftig etwa Wasserstoff.

"Nur so kommen wir zu sinkenden Preisen", stellt Dercks klar. Und dies sei "eine zentrale Frage für unseren Standort". Denn die Unternehmen in Deutschland erlebten die Energiefrage nicht nur als eine vorübergehende Belastung, sondern als mittel- und langfristige Benachteiligung im internationalen Wettbewerb. "Das wiederum bremst Investitionen am Standort Deutschland und führt zu Verlagerungen weit über den Kern der hochenergieintensiven Industrien hinaus."

Industriestrompreis: "Wackelige Brücke" für wenige

Entsprechend sei die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis wegen des internationalen Wettbewerbs "mehr als verständlich". Der käme jedoch nur etwa 1.000 bis 2.000 energieintensiven Unternehmen zugute. Und: Auch diese Betriebe benötigten "mehr als nur eine wacklige Brücke, die allenfalls einige Jahre trägt und an beihilferechtlichen Genehmigungen der EU sowie an zahlreichen politisch verhandel- beziehungsweise widerrufbaren Auflagen hängt", gibt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken.

Der Ansatz der DIHK ziele deshalb nicht nur auf einzelne, besonders betroffene Unternehmen ab. "Vielmehr brauchen alle – Produzenten wie Dienstleister – eine Perspektive am Standort Deutschland." Das gelinge nur über eine Angebotsausweitung beim Strom als "einzig sicheren Weg zur Kostensenkung". Das schließe natürlich nicht aus, dass man in der zweiten oder dritten Runde besonders betroffenen hoch energieintensiven Unternehmen durch zusätzliche Maßnahmen zur Seite stehe.

In drei Stufen klimafreundliche Wertschöpfung steigern

"In jedem Fall gilt: Wir müssen mit unserer gesamten Wirtschaft eine lange Übergangsphase durchlaufen, in der wir den Strom mit intelligenten Ansätzen bezahlbar halten und Anreize für nachhaltige Kostensenkungen mit Klimakompenente setzen", beschreibt Dercks das dreistufige DIHK-Konzept.

1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer

Als ersten Schritt nennt er den "beherzten Abschied von der jahrzehntelang gepflegten Idee, dass Strom – wie jede Form von Energie – grundsätzlich teuer sein soll". Deshalb solle zunächst der Staat auf Steuern verzichten sowie Umlagen und Entgelte auf Strom möglichst komplett in den Bundeshaushalt übernehmen oder zumindest stark senken. "Dieses Transformationsangebot der Bundesregierung würde Unternehmen und private Haushalte um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten", rechnet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer vor. Den entsprechenden Einnahmeausfällen im Bundeshaushalt stünden stabilere Steuereinnahmen an anderer Stelle gegenüber.

2. Einführung einer StromPartnerschaft

Ein zweiter Baustein des DIHK-Konzeptes sei die gezielte Förderung von StromPartnerschaften in der Wirtschaft: Langfristige Stromlieferverträge zwischen Anlagenbetreibern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern aus der Wirtschaft – sogenannte "Power Purchase Agreements" (PPA) oder Direktstromlieferverträge – beschleunigen laut DIHK den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Wenn beispielsweise ein Windanlagenbetreiber einen einfachen Investitionszuschuss erhalte und ein PPA-Partnerunternehmen bei den Netzentgelten entlastet werde, lasse sich der Strombezugspreis für die Strommengen in der Partnerschaft bei Photovoltaik-Energie von derzeit 8,0 Cent auf 4,4 Cent und bei Wind-Energie von derzeit 9,3 Cent auf 5,6 Cent senken, erläutert Dercks. "Das bringt Betrieben aus Industrie und Gewerbe Preissicherheit zumindest für einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs; dem Anlagenbetreiber gibt es ebenfalls eine klare Perspektive und Investitionssicherheit."

Außerdem sei vor allem der Effekt auf die Gesamtwirtschaft und das Klima enorm: "Nach unseren mit externer Unterstützung angestellten Berechnungen könnten damit rund ein Drittel des Industriebedarfs an Strom deutlich früher durch deutsche Erneuerbare gedeckt werden." Auch steige aufgrund der StromPartnerschaft das Energieangebot für alle Verbraucher. "Damit sind in der Folge sinkende Strommarktpreise auch für alle anderen Stromkunden zu erwarten." Neben den hiermit voraussichtlich einhergehenden Zuwächsen bei betrieblichen Gewinnen und staatlichen Steuereinnahmen werde die StromPartnerschaft aber auf jeden Fall "ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro vorziehen und damit die klimafreundliche Wertschöpfung in Deutschland unmittelbar steigern".

Dercks: "Wir kalkulieren für den Investitionszuschuss und die Übernahme der Netzentgelte im Übergangszeitraum bis 2037 im Schnitt jährliche Kosten in Höhe von knapp 3 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Dem stehen Einsparungen bei der EEG-Umlage in mindesten dreistelliger Millionenhöhe sowie Wachstumsimpulse gegenüber, so dass sich das gesamtwirtschaftlich rechnet."

3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen

Im dritten Schritt sieht das DIHK-Konzept weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen vor, für die die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um im harten internationalen Wettbewerb zu bestehen. Hier könnte ergänzende Maßnahmen "zielgerichtet und beihilferechtskonform" helfen; gleichzeitig sollten Konditionalitäten und Berichtspflichten so gering wie möglich ausfallen.


Quelle: DIHK - BO

 

Aus Alt mach Neu: Wege in die zirkuläre Wertschöpfung in der Automobilindustrie – Ein Rückblick

Die Service- und Beratungsstelle für regionale Industrieinitiativen richtete sie gemeinsam mit drei Mitgliedsinitiativen aus.

Raus aus der Berliner Blase, rein ins mittelständische Unternehmen

Die Gastgeberin LRP-Autorecycling Leipzig GmbH öffnete am 27. Juni ihre Türen – für eine Führung über das Betriebsgelände und in einer extra für die Veranstaltung umfunktionierten Werkshalle. Wer ein überholtes Bild eines Autorecyclinghofes im Kopf hatte, wurde hier eines Besseren belehrt: strukturiert, innovativ und digital – so sieht Autorecyclinghof heute aus. Darüber hinaus ist die Etablierung einer zirkulären Wertschöpfung Kernanliegen und Geschäftsmodell des mittelständischen Unternehmens.

Zirkuläre Wertschöpfung: Rahmenbedingungen und unternehmerische Praxis

Am Anfang stand ein Vortrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu der engen Verzahnung zwischen der Rohstoffstrategie und der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Die NKWS wird bestehende Strategien, u. a. die Rohstoffstrategie bündeln und konkrete Maßnahmen enthalten. Die Referentin des Deutschen Instituts für Normung e. V. erläuterte in ihrem Kurzvortrag die Bedeutung von Normen und Standards als Voraussetzung für eine gelingende Kreislaufwirtschaft. Einen Grundstein dafür legt die Normungsroadmap Circular Economy anhand von sieben Schwerpunktthemen, von denen drei – Batterien, Kunststoffe und Textilien – konkret für die Automobilindustrie anwendbar sind.

Auf dem Panel diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Sitzherstellers Adient Zwickau GmbH, des DIN e. V., des Bundeswirtschaftsministeriums, des Fraunhofer-Instituts für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik und Circular Saxony, der MAR LRP Holdinggesellschaft mit dem Moderator vom regionalen Transformationsnetzwerk ITAS über die Frage, welche Schritte auf dem Weg zu einer zirkulären Wertschöpfung in der Automobilindustrie notwendig sind.

Dabei ging es um verschiedene Aspekte vom Design for Recycling am Anfang der Wertschöpfungskette bis zum Gesetzesvollzug der Altfahrzeugverordnung als Voraussetzung für das Geschäftsmodell des Recyclings am Ende des Produktlebenszyklus.

Wege in die zirkuläre Wertschöpfung in der Automobilindustrie

Die Referentinnen und Referentin waren sich einig, dass es noch ein weiter Weg bis zur Etablierung geschlossener Kreisläufe ist. Dennoch ließen sich konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte ableiten.

  1. Alle betroffenen Akteure müssen auf Augenhöhe zusammenkommen und an einem Strang ziehen, weil Circular Economy ein Querschnittsthema ist.
  2. Es braucht klare gesetzliche und regulatorische Vorgaben zur Schaffung einer zirkulären Wertschöpfung.
  3. Um Altfahrzeuge in den Recyclingkreislauf zu bringen, muss der Vollzug der Altfahrzeugverordnung verbessert werden.
  4. Verwerter brauchen einen kontinuierlichen Zufluss von Recyclinggut, um ihr Geschäftsmodell zu betreiben. (Beispiel „Abwrackprämie“: Der Verwertungsnachweis war Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder, daher stieg die Anzahl der Fahrzeuge, die zur Verwertung kamen, punktuell und rasant.)
  5. Es darf nicht in Einzelkategorien gedacht, sondern die gesamte Wertschöpfungskette muss in den Blick genommen werden.
  6. Zulieferer und OEMS haben die Chance, sich bei Normierung und Standardisierung einzubringen, dies kann ihnen auch im Wettbewerb Vorteile bringen.
  7. Innovation und Normierung sollten Hand in Hand gehen, um spätere Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Das Organisationsteam und weitere Informationen

Der Industrieverein Sachsen 1828 e. V., die regionalen Transformationsnetzwerke ITAS und MoLeWa sowie die Service- und Beratungsstelle für regionale Industrieinitiativen richteten die Veranstaltung gemeinsam aus. Den Veranstaltungsbericht sowie die Präsentationen der Impulsgeberinnen finden Sie hier auf der Webseite. Ein Login ist erforderlich.

Quelle: DIHK

 

H2Global wird Vorzeigeprojekt der EU Hydrogen Bank

Am 31. Mai haben der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck und EU-Energiekommissarin Kadri Simson den Zusammenschluss der neuen Europäischen Wasserstoffbank (EU Hydrogen Bank) mit dem deutschen H2Global Instrument beschlossen.

Das Vorzeigeprojekt soll dazu beitragen, die Wasserstoffbedarfe in Deutschland und Europa abzudecken sowie den globalen Markthochlauf für grünen Wasserstoff zu fördern.

Im Rahmen des internationalen "Team Europe"-Ansatzes der European Hydrogen Bank wird H2Global zukünftig für alle EU-Regierungen zugänglich sein, die an der Durchführung von Wasserstoffausschreibungen interessiert sind. Darüber hinaus plant H2Global in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wasserstoffbank auch an gemeinsamen europäischen Ausschreibungen zu arbeiten. Damit sollen internationale Wasserstoffimporte weiter gestärkt werden.

Das Ziel von H2Global ist es, die Nachfrage nach klimaneutralem Wasserstoff in Deutschland und in Zukunft auch in der EU zu decken und somit private Investitionen in die wirtschaftliche Nutzung von grünem Wasserstoff sowie eine Etablierung von Wasserstofflieferketten zu unterstützen. H2Global beabsichtigt dabei Bedarf- und Preisrisiken bei nachfragenden Unternehmen zu reduzieren, welche durch staatliche Förderung ausgeglichen werden. Zudem verringern internationale Produzenten über langfristige Lieferverträge ihr Abnahmerisiko.

Die europäische Wasserstoffbank setzt an der Produzentenseite an, indem Projekte gefördert werden sollen, welche vor allem grünen Wasserstoff in der EU produzieren. Dafür können sich die Produzenten mit geplanter Produktionsmenge und voraussichtlichen Kosten bei der Wasserstoffbank bewerben. Die Förderung wird an die kosteneffizienten Projekte ausgestellt. Die EU Hydrogen Bank plant, 800 Millionen Euro für eine erste Auktion für den innereuropäischen Bezug von Wasserstoff bereitzustellen. Zusätzlich sollen aber auch Wasserstoffimporte erleichtert werden, um europäische Wasserstoffabnehmer versorgen zu können.

Während durch das H2Global-Projekt bereits in mehreren Auktionsrunden staatliche Förderung ausgezahlt wurde, findet die erste Auktion der europäischen Wasserstoffbank erst im Herbst 2023 statt. Zusammen sollen laut Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums und der EU-Kommission beide Maßnahmen dafür sorgen, dass zum einen die grüne Wasserstoffproduktion in der EU gefördert wird und zum anderen ein wettbewerbsfähiger Preis für Wasserstoffnachfrager bereitgestellt werden kann.

Noch sind die finalen Bedingungen für die Teilnahme an der EU Hydrogen Bank nicht geklärt. Die zuständige Generaldirektion Klima plant diese im Sommer dieses Jahres zu veröffentlichen. Die Teilnahme ist aufgrund des angesetzten Budgets jedoch begrenzt. Für KMU ist die Hürde mit einer Mindestkapazität für Elektrolyseure mit 5 Megawatt bei den Projekten verhältnismäßig hoch. Ein Pooling wäre nach Ansicht der IHK-Organisation eine sinnvolle Lösung.

Quelle: DIHK - JM 

 

Ohne Biodiversität kein Business!

Die 'Biodiversity in Good Company'-Initiative ruft gemeinsam mit der DIHK Service GmbH Unternehmen aller Größen und Branchen zum Wettbewerb „Die Lieferkette lebt!“ auf.

Ob Kautschuk für Autoreifen, Eichenholz für das Wohnzimmerparkett oder Salbei für den Hustensaft – wir sind auf die Leistungen der Natur aus intakten Ökosystemen angewiesen. Sie stehen am Anfang zahlreicher Lieferketten. Ohne Biodiversität also kein Business.

Doch die Grundlage für eben jene Lieferketten ist in Gefahr! So ist laut World Economic Forum 50 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung durch den Verlust der biologischen Vielfalt bedroht.

Besonders entlang der Lieferketten liegt Potenzial, Biodiversität zu bewahren – beim Abbau von Rohstoffen und ebenso bei Transport und Verpackung. Hier setzt der Unternehmenspreis “Die Lieferkette lebt. Lieferketten transformieren, biologische Vielfalt integrieren” an. Mit dem Preis werden deutschlandweit Unternehmen ausgezeichnet, die sich entlang ihrer Lieferkette für den Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen.

Die Gewinnerunternehmen erwartet:

  • Öffentlichkeitswirksame Auszeichnung durch eine*n hochrangigen Vertreter*in des BMUV, den Vorstand der 'Biodiversity in Good Company'-Initiative und die DIHK Service GmbH am 14. November 2023 in Berlin. 
  • Erstellung eines Imagefilms über das Engagement der Gewinnerunternehmen
  • Ein Jahr beitragsfreie Mitgliedschaft in der 'Biodiversity in Good Company‘-Initiative (mit einem Wert von je nach Unternehmensgröße bis ca. 7.000 €)
  • Kommunikative Begleitung der Auszeichnung (Pressemitteilungen, Social Media, Webseiten)

Sofie Geisel, Geschäftsführerin der DIHK Service GmbH: „Der Wettbewerb 'Die Lieferkette lebt' zeigt Möglichkeiten, wie gerade kleine und mittelständische Unternehmen Biodiversität fördern können und soll möglichst viele Betriebe motivieren, aktiv zu werden. Wir möchten damit einen Impuls für dieses wichtige Thema geben und mit ganz konkreten guten Beispielen andere Unternehmen inspirieren.“

Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Sitz oder geschäftliche Aktivitäten in Deutschland haben. Bewerbungsfrist ist der 30. September 2023.

Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

Auf dem Weg zu Net Zero: Technologien für die Transformation

Bis 2030 ist die Industrie aufgefordert, ihre Emissionen um 27 Prozent zu reduzieren. Das Klimaziel bis 2045 lautet: Treibhausgasneutralität.

Viele Schlüsseltechnologien, wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen oder Stromnetze und -kabel, definiert im Net Zero Industry Act des EU Green Deal Industrial Plan, stehen bereits zur Verfügung. Die Potenziale und Nutzungsmöglichkeiten von anderen Technologien, wie Carbon Capture and Storage oder Biogas, werden zusätzlich diskutiert. Der Net Zero Industry Act zielt darauf ab, die industriellen Produktionskapazitäten der Netto-Null-Technologien für die ökologische Transformation hochzufahren. Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer neuen Industriestrategie. In dieser wird sich die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben spiegeln. Welchen Effekt haben diese politischen Weichenstellungen auf die Unternehmen, die diese Schlüsseltechnologien produzieren oder Materialien und Rohstoffe für die Produktion zuliefern? Diese Fragestellung steht im Zentrum des Industrieforums 2023 in Berlin.

Industrieforum 2023

Das Industrieforum 2023 „Auf dem Weg zu Net Zero: Technologien für die Transformation“ findet am Dienstag, den 5. September, von 10:00 bis 12:00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt.

Neben Impulsvorträgen zu Beginn der Veranstaltung diskutieren auf dem Panel

  • Dr. Achim Dercks, Deutsche Industrie- und Handelskammer
  • Hubert Gambs, EU-Kommission
  • Frank Peter, Agora Energiewende
  • Udo Philipp, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und
  • Kerstin Maria Rippel, Wirtschaftsvereinigung Stahl

mit Sofie Geisel, Moderatorin, über die Leitfrage: Wie wirken sich die politischen Weichenstellungen auf die Produktionskapazitäten der Netto-Null-Technologien in den Unternehmen aus? Ziel ist es, Lösungsansätze für die konkrete Umsetzung höherer Produktionskapazitäten vor Ort zu eruieren.

Anmeldung

Wir laden Sie ein, auf dem Industrieforum 2023 vor Ort in Berlin dabei zu sein. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Die Service- und Beratungsstelle für regionale Industrieinitiativen gestaltet das Industrieforum im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Zukunft der Industrie“.

Quelle: DIHK

 

BMWK und DIHK zeichnen Klimaschutzengagement der Energy und Energie-Scouts aus

Dieses Engagement ehrten Stefan Wenzel (PStS BMWK) und Achim Dercks (DIHK) am 14. Juni in Berlin. Sie zeichneten in einer gemeinsamen Veranstaltung des Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und Young Energy Europe die drei besten Energie-Scout-Teams und 18 europäische Teams für ihre Effizienzprojekte aus. In einem Kurzvideo erläutern die Scouts ihre Projekte.

Mehr erfahren: https://www.klima-plattform.de/service/newsmeldungen/artikel/klimaneutral-mit-gruenem-stahl-1

 

 

Mit gutem Beispiel vorangehen: Unternehmensnetzwerk Klimaschutz drehte Film im Hotel Victoria

Das Freiburger Hotel Victoria zeigt diverse Möglichkeiten vom nachhaltigen Mobilitätsangebot über erneuerbare Energien zu Energieeffizienz. Das Hotel wurde bereits im Jahr 2000 als umweltfreundlichstes Hotel der Welt ausgezeichnet und setzt Klimaschutz in vielen Bereichen um. Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz portraitiert klimabewusste Unternehmen, die mit gutem Beispiel vorrangehen. Den neuesten Kurzfilm sowie viele Weitere können Sie sich im KlimaGuide ansehen.
 
Mehr erfahren: Klimaschutz im Hotel - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (klima-plattform.de)


 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Abschöpfung von Übergewinnen im Rahmen der Strompreisbremse läuft aus

Aufgrund der außergewöhnlichen Energieversorgungssituation und die daraus hohen resultierenden Energiepreise im Jahr 2022 hatte der Europäische Rat eine Reihe von Notfallmaßnahmen beschlossen. In ihrem Bericht vom 5. Juli zieht die Kommission Bilanz. Sie empfiehlt unter anderem das Auslaufen der Abschöpfung von sogenannten "Überschusserlösen" bei der Stromerzeugung.

Die im letzten Jahr beschlossenen Notfallmaßnahmen umfassen eine Verringerung der Stromnachfrage und erlaubten es den Mitgliedstaaten zudem Endkundenpreise zu regulieren. Ein besonders tiefgreifender Markteingriff ist jedoch die Abschöpfung von Übergewinnen aus sogenannten inframarginalen Energien, vor allem Strom aus Wind, Sonne und Kohle.

In ihrem Bericht stellt die EU-Kommission eine große Heterogenität innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Implementierung der Notfallmaßnahmen fest. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Festsetzung der Obergrenze für die Einnahmen aus den inframarginalen Energieträgern, aber auch ihren zeitlichen Geltungsbereich wider.

In Deutschland wurden anlagenspezifische Erlösübergrenzen im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes festgelegt, die sich teilweise sogar innerhalb der gleichen Erzeugungstechnologie unterscheiden. Neben dem massiven Eingriff in das Vertragsrecht wurden demnach zugleich auch Technologien ungleich behandelt.

Die EU-Kommission stellt zudem die Folgen der Notfallmaßnahmen fest. So wurden Investitionshemmnisse für Grünstromanlagen (PPAs) festgestellt. Dies stellt ein massives Problem dar, da solche PPAs für die betrieblichen Klimaneutralitätsziele, aber auch für den Wasserstoffhochlauf ein zentraler Baustein sind.

Des Weiteren blieben erwartete hohe Abschöpfungen im Rahmen des Notfallinstrumentes aus, vor allem durch die Stabilisierung von Strom- und Gaspreisen. Aufgrund der aufgelisteten Punkte empfiehlt die EU-Kommission daher ein Auslaufen der Notfallinstrumente. Auch die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Abschöpfung von Übergewinnen zum 30. Juni 2023 auslaufen zu lassen.

Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Vertrauensverlust bei den Marktteilnehmern abzumildern und den PPA-Markt wieder zu beleben. Aus den Erfahrungen sollten nun auch die richtigen Schlussfolgerungen getroffen werden. In ihrem Vorschlag zur europäischen Strommarktreform möchte die Kommission langfristige Lieferverträge insbesondere durch PPAs stärken. Dies kann nur gelingen, wenn die Investitionssicherheit dafür langfristig gewährleistet wird.

Der Vorschlag des Berichterstatters aus dem Europäischen Parlament, erneut eine Obergrenze für die Stromerzeugung einzuführen, steht dem Ausbau Erneuerbarer Energien ganz grundsätzlich entgegen.

Quelle: DIHK - JM

 

Europäischer Rat macht den Weg für die Erneuerbaren Energien Richtlinie frei

Am 30. März hatten der Europäische Rat und das Europäische Parlament bereits eine politische Einigung zur "Renewable Energy Directive" (RED) erzielt. Allerdings verzögerte sich die finale Abstimmung durch Nachverhandlungen im Bereich der erneuerbaren Kraftstoffe. Der Rat hat nun die Zustimmung für das Trilog-Ergebnis erteilt.

Die wichtigsten Punkte der neuen Renewable Energy Directive

  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 muss mindestens 42,5 Prozent betragen. Es gibt ein indikatives Ziel von 45 Prozent.
  • Die Industrie soll den Anteil an Energie aus Wind und Sonne jährlich um 1,6 Prozentpunkte erhöhen.
  • Im Verkehrssektor müssen Mitgliedstaaten entweder die Treibhausgasintensität um 14,5 Prozent verringern oder mindestens 29 Prozent erneuerbarer Energien im Endverbrauch erreichen.
  • Im Gebäudesektor muss ein Richtziel von mindestens 49 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 erreicht werden.
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. In sogenannten "Beschleunigungsgebieten" dürfen Genehmigungsverfahren nicht länger als 18 Monate dauern und es entfallen individuelle Umwelt- und Artenschutzprüfungen.
  • 42 Prozent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs soll bis 2030 aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) stammen und bis 2035 insgesamt 60 Prozent des Anteils ausmachen.

Hauptpunkte der Nachverhandlungen waren die erneuerbaren Kraftstoffe. Länder mit einer starken Abhängigkeit von Kernkraftwerken, wie Frankreich, hatten sich für einen höheren Schwellenwert bei Nuklearenergie eingesetzt. Deswegen enthält der Kompromisstext eine Erklärung der Europäischen Kommission, dass nicht fossile Energiequellen, wie Nuklearenergie, dem Ziel der Klimaneutralität in einzelnen Mitgliedstaaten bis 2050 zuträglich sein können.

Außerdem wurde im Vorschlag ergänzt, dass erneuerbarer Wasserstoff aus Ammoniumproduktionsstätten unter bestimmten Bedingungen als nachhaltiger Wasserstoff gelten kann. Dies wirkt sich insbesondere auf die Düngemittelproduktion aus und war Mitgliedstaaten wie Slowenien, aber auch Frankreich wichtig.

Das Europäische Parlament muss dem Kompromiss im Wirtschafts-Ausschuss am 28. Juni und im September im Plenum des Europäischen Parlaments noch offiziell zustimmen.

Quelle: DIHK - JM

 

Europäische Regeln für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff stehen fest

Die Europäische Kommission hat durch einen delegierten Rechtsakt die Kriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff definiert. Diese treten nun bald in Kraft. Damit gelten erstmals Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff beziehungsweise erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs).

Die Kriterien gelten als erreicht, wenn der durchschnittliche Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor in der jeweiligen Gebotszonen bei über 90 Prozent liegt. Auch gilt der Wasserstoff als "grün", wenn die Emissionsintensität bei der Stromproduktion in einer Gebotszone unter 18g CO2-Äquivalent pro Megajoule liegt. Zum Vergleich, in Deutschland liegt der Wert bei dem Fünffachen. Von den Gebotszonenkriterien profitieren daher nur Staaten mit einem hohen Anteil an Wasserkraft und Atomenergie wie beispielsweise Schweden und Frankreich. In diesen Ländern können somit wetterunabhängige und stabile Produktionsbedingungen für grünen Wasserstoff geschaffen werden.

Die Wasserstoffproduktion in Deutschland ist damit jedoch nicht unmöglich. Der produzierte Wasserstoff wird auch als erneuerbar betrachtet, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Additionalitätskriterium: Ab dem 1. Januar 2028 müssen zusätzliche Wind- und Solaranlagen für die Wasserstoffproduktion errichtet werden, beziehungsweise dürfen nicht älter als 36 Monate sein, bevor sie im Rahmen eines Power Purchase Agreements (PPA) oder per Direktleitung genutzt werden dürfen. Außerdem darf die Anlage keine operative, noch eine Investitionshilfe erhalten. Hervorzuheben ist die Übergangsregelung bei den Erneuerbare Energien Anlagen, die vor Ende 2027 gebaut werden. Diese werden weitere 10 Jahre von dieser Regelung ausgenommen.
  2. Zeitkriterium: Ab 2030 darf Wasserstoff nur noch in der gleichen Stunde produziert werden, in der auch die zugehörige PPA Anlage Strom erzeugt. In der Übergangszeit darf Wasserstoff auch zu Zeiten produziert werden, in denen gerade kein Strom aus der Erneuerbaren Energien-Anlage zur Verfügung steht. Bedingung hierfür ist, dass Stromdefizite innerhalb des Monats bilanziell ausgeglichen werden.
  3. Geografisches Kriterium: Die Wasserstoff-Produktionsanlage muss weiterhin in derselben Gebotszone sein, wie die Stromerzeugungsanlage. Ausgenommen sind verbundene Gebotszonen, in denen der Strompreis höher oder gleich hoch ist, wie in der Gebotszone, in der die Produktion für Wasserstoff stattfindet. Ausnahmen gibt es für Offshore-Anlagen.

Unternehmen haben lange auf einheitliche Regeln für die grüne Wasserstoffproduktion gewartet. Der delegierte Rechtsakt sorgt bei Wasserstoffproduzenten nun für Planungssicherheit und bietet zudem längere Übergangsfristen als in vorherigen Entwürfen. Dies ist wichtig, da Vorlaufzeiten für große Elektrolyseur-Projekte und die dazugehörige Infrastruktur in der Regel lange Zeiträume in Anspruch nehmen.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die zu einem europäischen Flickenteppich bei den Wasserstoffkriterien führen könnten. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten die Stundenregelung schon vor dem Jahr 2027 einführen.

Auch ist es ihnen möglich, das geografische Kriterium um weitere Kriterien für den Standort der PPA-Anlage und der Wasserstoffproduktion zu ergänzen. Um den Wasserstoffhochlauf voranzubringen, sollte von zusätzlichen Anforderungen abgesehen werden. Zudem sollten die Nachweispflichten, wie die Stundenregel, möglichst unbürokratisch und einfach handhabbar ausgestaltet werden.

Der finale Text wird in einigen Tagen im Europäischen Amtsblatt erscheinen. Die neuen Regeln gelten daraufhin 20 Tage später.

Quelle: DIHK - JM

 

Chemikalienpolitik: Beschränkung von Blei in PVC-Produkten

Am 3. Mai 2023 hat die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Anhang XVII) die Beschränkung von Blei in PVC-Produkten angenommen. Dies betrifft die Verwendung und das Inverkehrbringen (einschließlich der Einfuhr) von Blei in Erzeugnissen aus Polyvinylchlorid (PVC) ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent. Dadurch werden gleiche Bedingungen für die in der EU hergestellten PVC-Erzeugnisse, die seit 2015 kein Blei mehr enthalten, und für importierte Erzeugnisse geschaffen, in denen noch Blei enthalten sein kann.

Bleiverbindungen werden in PVC-Erzeugnissen als Stabilisatoren vor allem in der Bauindustrie verwendet, zum Beispiel in Fensterprofilen, Rohren, Schläuchen sowie Drähten und Kabeln. Ziel der Beschränkung ist es, die errechnete Menge von bis zu 8,4 Tonnen Emissionen des Schwermetalls pro Jahr zu verhindern.

Produkte, die recyceltes Hart-PVC enthalten, können in einer Übergangszeit von 10 Jahren noch verkauft und verwendet werden, um das Recycling zu fördern und jährlich 1,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen. Um ein sicheres Recycling zu gewährleisten, müssen die Materialien jedoch vollständig mit einer bleifreien Schicht überzogen sein, damit Mensch und Umwelt vor einer versehentlichen Bleiexposition geschützt sind.

Der Vorschlag der Kommission wurde im Dezember 2022 von den Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss unterstützt und hat im März 2023 die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich bestanden.

Im Anhang XVII der REACH-Verordnung sind Stoffe oder Stoffgruppen gelistet, die wegen ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen. Das Bleiverbot ist in der Liste des Anhangs Eintrag Nummer 63. Mit dem Verbot folgt die EU der Empfehlung der beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (RAC und SEAC).

Die Pressemeldung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

Quelle: DIHK 

 

Chemikalienpolitik: Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang I der POP-Verordnung

Am 30. Mai 2023 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang I (Liste der verbotenen Stoffe) der POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) angenommen.

PFHxS gehört zu den persistenten organischen Schadstoffen und damit ebenfalls zur Obergruppe der der Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

PFHxS sind gekennzeichnet durch:

  • Persistenz (Verbleiben für lange Zeit in der Umwelt)
  • Bioakkumulation (Anreicherung in organischem Gewebe)
  • (Öko-)Toxizität (Schädigung der menschlichen Gesundheit und Umwelt)
  • Mobilität (Verteilung über weite Entfernungen in der Umwelt)

Mit der POP-Verordnung (2019/1021) werden die Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe umgesetzt. Dort wurde PFHxS bereits im Jahr 2022 als weiteres POP aufgenommen. Die EU-POP-Verordnung regelt das Verbot oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POP). Zudem wird die Beschränkung der Freisetzungen solcher Stoffe und die Festlegung von Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen, die aus solchen Stoffen hervorgehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind, definiert. Lagerbestände, die aus in Anhang I oder II aufgelisteten Stoffen bestehen oder solche Stoffe enthalten, werden ebenfalls durch die Verordnung reguliert.

Die Liste der POP, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls mit neuen POP erweitert.

Die Aufnahme von PFHxS in den Anhang der POP-Verordnung ist unabhängig von dem Beschränkungsverfahren von PFAS, da die POP-Verordnung lediglich bereits geltendes internationales Recht in EU-Recht umsetzt. Im Gegensatz dazu läuft das Beschränkungsverfahren zu PFAS im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH.

Die delegierte Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Weitere Informationen und die Rechtstexte der delegierten Verordnung finden Sie auf der entsprechenden Seite der EU-Kommission.

 Quelle: DIHK

 

Net Zero Industry Act: Erstentwurf zum Bericht im Europäischen Parlament vorgelegt

Der Berichterstatter im Europäischen Parlament zum Net-Zero-Industry-Act, Christian Ehler (CDU), hat am 25. Mai seine Änderungsvorschläge zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Der sogenannte Net-Zero-Industry-Act soll Teil der europäischen Antwort auf den US Inflation Reduction Act sein.

Im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission würden bisher acht Net-Zero-Technologien insbesondere von festen Zeitlimits für Genehmigungsverfahren profitieren, die für den Bau von Fabriken zur Produktion dieser Technologien gelten würden. Im Berichtsentwurf des Parlaments sollen nun auch deren vorgelagerte Lieferkette bis zur Grundstoffindustrie sowie auch andere Net-Zero-Unternehmungen aus dem Rahmen der Taxonomie mit in den Geltungsbereich eingeschlossen werden. Somit würde beispielsweise auch nachhaltiger Luftfahrttreibstoff (SAF) unter die Regelung fallen.

Zusätzlich schlägt Berichterstatter Ehler vor, sogenannte Net-Zero-Industry-Valleys einzurichten, bei denen die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein bestimmtes Gebiet bereits im Voraus durch die öffentliche Hand erfolgen würde. Somit wäre das für Unternehmen nicht mehr Teil des Genehmigungsverfahrens beim Bau von Fabriken für Net-Zero-Technologien. Dadurch würden die Verfahren deutlich verkürzt werden.

Zusätzlich führt Ehler in seinem Bericht neu die Möglichkeit ein, dass Mitgliedstaaten Projekte in den Net-Zero-Industry-Valleys neben Zuschüssen für Investitionen auch bei den operationellen Kosten der Produktion finanziell unterstützen können. Finanziert werden soll die Unterstützung für die Net-Zero-Technologien und ihre Wertschöpfungsketten, indem 25 Prozent der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystem dafür verwendet werden.

Außerdem sollen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen maximalen Genehmigungsfristen für Projekte mit einer jährlichen Produktionskapazität unter einem Gigawatt auf neun Monate und bei Projekten über einem Gigawatt Produktionskapazität auf zwölf Monate verkürzt werden. Dies soll die Rahmenbedingungen für Investitionen im Bereich der Net-Zero-Technologien in Europa verbessern.

Der Berichtsentwurf fügt dem Vorschlag der EU-Kommission außerdem Ziele zum Bürokratieabbau hinzu. So sollen die regulatorischen Lasten für die Industrie bis 2030 um 20 Prozent gesenkt werden und für kleine und mittelständische Unternehmen sogar um 40 Prozent.

Bis Ende Oktober soll eine gemeinsame Position des Europäischen Parlaments erreicht sein, um danach im Trilog das finale Gesetz mit der Europäischen Kommission und dem Rat auszuhandeln.

Quelle: DIHK - CG

 

Taxonomie-Regeln sollen auf weitere Umweltziele ausgeweitet werden

Die EU-Kommission möchte ihre "Taxonomie" vollenden. Das Regelwerk soll es ermöglichen, die ökologische und soziale Qualität wirtschaftlicher Tätigkeiten abzubilden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor einer möglichen Überforderung gerade kleinerer Betriebe.

Die Grundsatzidee hinter der EU-Taxonomie: Wenn für Investoren und Geschäftspartner leicht ersichtlich ist, wie "grün" ein Unternehmen wirtschaftet, können Finanzströme vermehrt in umweltfreundliche Tätigkeiten gelenkt werden. Dafür müssen allerdings die Akteure ihre Geschäfte anhand eng gefasster Kriterien sehr kleinteilig dokumentieren.

Vier weitere Umweltziele einbezogen

Bislang wurden entsprechende Verordnungen und Bewertungskriterien im Rahmen der EU-Taxonomie für die Umweltziele "CO2-Minderung" und "Anpassung an den Klimawandel" definiert. Nun sollen vier weitere folgen: "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung", "nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", sowie "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme". Damit werden etwa Tätigkeiten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Altlastensanierung, Kunststoffverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Gerätebatterien sowie Bau- und Abbruchwesen abgedeckt.

Die entsprechenden Regelwerke der erweiterten Taxonomie sowie Änderungen an den bereits ausgearbeiteten Klimazielen hat die Kommission Anfang Mai zur Konsultation gestellt. Obwohl sie für Antworten nur vier Wochen Zeit einräumte, sind mehr als 600 Stellungnahmen zu dem geplanten EU-Rechtsakt eingegangen.

DIHK: Gerade KMU oft nicht gerüstet

Auch die DIHK hat sich ausführlich geäußert. Das Meinungsspektrum unter den Unternehmen sei breit, berichtet sie. Zwar unterstützten die Betriebe eine beschleunigte Umsetzung der grünen Transformation, sie stimmten jedoch nicht automatisch allen hierfür vorgesehenen Maßnahmen zu.

Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) seien in hohem Maße indirekt betroffen, aber noch nicht ausreichend auf die Bedeutung der Taxonomie vorbereitet, gibt die DIHK zu bedenken. Ihnen könnten durch die Erweiterung entscheidende Wettbewerbsnachteile entstehen.

Die Ausgestaltung der Taxonomie orientiere sich "erkennbar an den Anforderungen und Chancen an den Kapitalmärkten, die für KMU keine große Rolle spielen", heißt es in der Stellungnahme. Gerade nicht kapitalmarktorientierte Betriebe verfügten oft nicht über Strukturen und Expertise, um die Offenlegung sicherzustellen, und könnten überfordert sein.

Chancen statt Verbote

Die DIHK empfiehlt deshalb Erleichterungen für und eine verstärkte Kommunikation gegenüber KMU. Sie regt eine Richtungsentscheidung an, ob die Taxonomie "möglichst viele Wirtschaftstätigkeiten erfassen soll oder nur die für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele relevantesten Branchen".

Und nicht zuletzt bediene sich die Taxonomie zu vieler Verbote. Schließlich werde die grüne Transformation "nur gelingen, wenn neue Technologien eine Chance haben, sich am Markt durchzusetzen", stellt die DIHK klar.

Details können Sie hier nachlesen:

DIHK-Diskussionspapier vom 12. Mai zur Erweiterung der EU-Taxonomie (PDF, 219 KB)

Paket muss noch durch Parlament und Rat

Die EU-Kommission wird das Feedback jetzt prüfen. Mitte 2023 sollen dann die delegierten Verordnungen final veröffentlicht werden; anschließend haben das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten noch eine Einspruchsfrist.

Quelle: DIHK

 

 

Strategische Rohstoff-Partnerschaft zwischen der EU und Kasachstan tritt in Kraft

Die EU und Kasachstan haben sich auf einen Fahrplan geeinigt, der konkrete Maßnahmen und Investitionsprojekte im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich Rohstoffe, Batterien und erneuerbarer Wasserstoff vorsieht. Die ersten Projekte sind bereits gestartet und bringen klare Vorteile mit sich.

Am 19. Mai 2023 kündigten Valdis Dombrovskis, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission, und Alichan Smailov, Ministerpräsident Kasachstans, an, eine Reihe von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und Kasachstan über eine strategische Partnerschaft im Bereich Rohstoffe, Batterien und erneuerbarer Wasserstoff umzusetzen.

Die EU und Kasachstan haben sich auf einen Fahrplan geeinigt, der die Zusammenarbeit in konkreten Handlungsfeldern vorsieht. Dazu gehört die Zusammenarbeit zwischen Industrieakteuren zur Ermittlung und Durchführung gemeinsamer Investitionsprojekte. Des Weiteren sieht der Fahrplan eine engere Zusammenarbeit bei der geologischen Erkundung, der Forschung und Innovation, der Ausbildung von Fachkräften oder beim Kapazitätsaufbau mithilfe des EU-Programms Horizont Europa und der Kooperationsfazilität sowie anderer Finanzierungsinstrumente vor.

Die Partnerschaft baut auf dem bestehenden Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit auf und zielt auf die gemeinsame Entwicklung und bessere Integration der strategischen Wertschöpfungsketten der EU und Kasachstans in Bezug auf Rohstoffe, Batterien und erneuerbaren Wasserstoff. Die ersten Projekte sind bereits angelaufen und haben sichtbare Vorteile mit sich gebracht.

Der Fahrplan wurde für den kommenden Zeitraum 2023 - 2024 vereinbart und gebilligt. Er spiegelt den aktuellen Bedarf, wie die Modernisierung und Dekarbonisierung der kasachischen Bergbauindustrie, wider. Er umfasst unter anderem den Technologietransfer und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in beiden Regionen, was für die Bewältigung der Klimakrise von wichtiger Bedeutung ist.

Am 1. - 2. Juni hat Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, den kasachischen Ministerpräsidenten und den Minister für Industrie und Infrastrukturentwicklung, Marat Karabayev, auf dem 13. Internationalen Forum für Bergbau und Metallurgie in Astana getroffen, um erste Schritte des Fahrplans umzusetzen und Vertreter der Wirtschaft kennenzulernen.

Quelle: DIHK - LM

 

Überholung der Ökodesign-Richtlinie

Die Europäische Kommission plant, die bisherige Ökodesign-Richtlinie von 2009 durch eine Verordnung zu ersetzen und hat dazu bereits letztes Jahr am 30. März 2022 einen Vorschlag vorgelegt. Die DIHK hat sich hier bereits im Juni 2022 an einer allgemeinen Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt und auf kritische Punkte hingewiesen.


Aktuelle Entwicklungen

In der aktuellen Diskussion um das deutsche Gebäudeenergiegesetz ist etwas untergegangen, dass die EU parallel an neuen Regelungen im Ökodesign-Bereich arbeitet und mit einer Verordnung auf europäischer Ebene, deutsche Regelungen hinfällig würden. Der entsprechende Rechtsakt betrifft Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser delegierte Rechtsakt nur eine Produktkategorie betrifft, aber viele weitere geplant sind. So wurden bis zum 30. Mai delegierte Rechtsakte zu einzelnen Produktkategorien konsultiert. So aktuell zum Beispiel die Ökodesign-Anforderungen an Kochgeräte und danach Anforderungen an Computer und Server. Wir raten betroffenen Unternehmen, sich hier aktiv und frühzeitig einzubringen.

Hintergrund

Der Kommissionsvorschlag für eine Ökodesign-Verordnung ist Schlüsselbestandteil des EU-Ansatzes für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte. Der Vorschlag stützt sich auf die aktuelle Ökodesign-Richtlinie, die im Moment nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt.

Vorgeschlagen wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, um Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte erheblich zu verbessern. Die neue Verordnung legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt fest. Für Produktgruppen mit ausreichend gemeinsamen Merkmalen sieht der Rahmen auch produktübergreifende Vorschriften vor.

Der Rahmen ermöglicht die Festlegung zahlreicher Anforderungen, u. a. in Bezug auf:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Stoffe, die den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Recyclinganteil
  • Wiederaufarbeitung und Recycling
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses

Der neue „digitale Produktpass“ enthält demnach Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten. Er soll Verbraucher(inne)n und Unternehmen helfen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen, Reparaturen und Recycling vereinfachen sowie die Transparenz hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Produkten erhöhen. Außerdem sollen die Produktpässe die Behörden bei der Durchführung von Prüfungen und Kontrollen unterstützen.

Ausblick

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag im Umweltausschuss am 12. Januar 2023 diskutiert und eine Abstimmung für den 5. Juni 2023 angesetzt. Das Parlament wird die delegierten Rechtsakte voraussichtlich überarbeiten. Auch bewerten es manche Abgeordnete als kritisch, dass relativ viele Informationen im digitalen Produktpass frei zugänglich gemacht werden müssen. Es könnte auch sein, dass für manche Produkte angepasste Übergangsfirsten gewährt werden. Die DIHK beobachtet die aktuellen Entwicklungen genau und sucht den Austausch mit relevanten Stakeholdern.

Quelle: DIHK

 

Auslandsmesseprogramm - „Global Green Event“ in Casablanca (22. - 25. Nov. 2023)

In diesem Jahr ermöglicht das Auslandsmesseprogramm deutschen Ausstellern auch eine Beteiligung am „Global Green Event“ in Casablanca (22. - 25. 𝗡𝗼𝘃. 𝟮𝟬𝟮𝟯): Hier wird ein breites Spektrum an technischen Möglichkeiten, Systemen, Ausrüstungen und Dienstleistungen für die Lösung komplizierter umweltspezifischer Probleme präsentiert. Die Messe bietet gute Möglichkeiten, um Innovationen vorzustellen bzw. kennenzulernen sowie neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Leistungen des Programms und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.bmwk.de.

Quelle: DIHK

 

EU-Neuseeland-Handelsabkommen ist ein "Leuchtsignal"

Am 9. Juli haben Vertreter der EU und Neuseelands das gemeinsame Freihandelsabkommen unterzeichnet. Die Ratifizierung setzt nach Worten von Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), "ein Leuchtsignal in einem ansonsten trüben außenwirtschaftlichen Umfeld".

Die international eng verflochtene deutsche Wirtschaft sei "gegenwärtig mit einem weltweit zunehmenden Protektionismus konfrontiert", erinnert Treier. "Das Abkommen setzt dabei einen Kontrapunkt, indem es für die Unternehmen Handelshemmnisse insbesondere bei Zöllen, öffentlicher Beschaffung sowie beim Schutz geistigen Eigentums beseitigt." Das erhöhe für beide Seiten die Rechtssicherheit und fördere damit Investitionen und Handel.

2022 seien die deutschen Exporte nach Neuseeland gegenüber dem Vorjahr um 18,3 Prozent gestiegen, die Importe hätten um 15,4 Prozent zugelegt, berichtet der DIHK-Außenwirtschaftschef.

Mehr Engagement in der Potenzialregion Indopazifik

Darüber hinaus sei es für die vielen auslandsaktiven deutschen Unternehmen "wichtig, dass sich die EU auch über Neuseeland hinaus stärker in der wirtschaftlichen Potenzialregion Indopazifik engagiert". Schließlich betrage allein das deutsche Handelsvolumen mit dieser Wirtschaftsregion über 400 Milliarden Euro – fast ein Fünftel des deutschen Außenhandels.

"Der Ausbau und die Sicherung dieser Handelsbeziehungen, an denen Millionen Arbeitsplätze in Europa hängen, muss im Fokus der Handelspolitik der EU stehen", mahnt Treier. "Das Abkommen mit Neuseeland darf dabei nur der Aufgalopp sein."

Die EU sollte sich weiter um Marktöffnungen in der Region bemühen, regt der DIHK-Außenwirtschaftschef an – "etwa durch weitere Handelsabkommen mit Indien, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Malaysia und Australien". Denn: "Durch die somit in Gang gesetzte Diversifizierung könnten zukünftige Lieferkettenprobleme und wirtschaftliche Abhängigkeiten reduziert werden." Von besonderer Bedeutung für die deutsche Wirtschaft sei darüber hinaus "insbesondere die rasche Ratifizierung des EU-Mercosur-Handelsabkommens".

Quelle: DIHK - KK

 

Webinar: Aktuelle Herstellerverantwortung in Skandinavien – WEEE, BATT und PACK

Welche Schritte müssen von Exportfirmen getätigt werden, um Gesetzeskonform Ihre Produkte in DK, FI, NO und SE vertreiben zu dürfen?

In diesem Rahmen unterstützt das TEAM der AHK Schweden Exportfirmen beispielsweise bei der Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen, die aus den jeweils nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie, der Batterie-Richtlinie und der Verpackungsrichtlinie in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden resultieren.

Dieses Webinar findet auf Deutsch statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Firmen haben die Möglichkeit, von überall aus an dieser digitalen Veranstaltung teilzunehmen.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter: https://www.handelskammer.se/de/events/webinar-aktuelle-herstellerverantwortung-skandinavien-weee-batt-und-pack

Ihr Ansprechpartner:
Norman Karsch, norman.karsch@handelskammer.se
Tysk-Svenska Handelskammarens Service AB
Tochtergesellschaft der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (AHK Schweden)

 

Klimaschutz: Fit for 55 – aber nicht automatisch für den globalen Wettbewerb

Mit dem "Green Deal" verfolgt die Europäische Kommission ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU. Zentrales Ziel, das auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt wird, ist die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Außerdem verspricht die EU-Kommission, dass die Ziele und Vorgaben zugleich eine Wachstumsstrategie für europäische und damit auch für deutsche Unternehmen sein werden. Doch zwei Jahre nach Vorlage des Maßnahmenpaketes "Fit for 55" gerät die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa statt dessen immer stärker unter Druck. Wie muss sich die EU zukünftig aufstellen?

Sicherung der Wertschöpfung in Europa

Mit dem Green Deal hat Europa seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen aus Sicht der Wirtschaft bereits weit ausgebaut. Damit wird aber auch der Abstand zwischen der EU und ihren internationalen Wettbewerbern bei den Klimaschutzkosten größer; insbesondere energieintensiven Unternehmen entstehen so am Standort Europa Nachteile. Die Weiterentwicklung der europäischen Klimapolitik muss daher gleichzeitig die künftige Wertschöpfung in der EU sichern, schließlich ist die Transformation nur mit Wachstum und Wohlstand zu finanzieren. Andernfalls droht die Verlagerung von Wertschöpfung ins Ausland, wo weniger strikte Regeln gelten ("Carbon Leakage"). Dem Klimaschutz wäre damit nicht geholfen – im Gegenteil.

Globales Level-Playing-Field schaffen

Langfristig ist effektiver Klimaschutz nur durch gemeinsame Anstrengungen auf globaler Ebene möglich. Internationale Klimamaßnahmen sollten daher stärker in den Blick genommen werden: Ein weltweiter Emissionshandel etwa würde allen Emittenten ähnliche Wettbewerbsbedingungen bieten. Bis solch ein Mechanismus Realität ist, ist zumindest in Europa ein Level-Playing-Field erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die Überführung des nationalen Emissionshandels in Deutschland in den neu errichteten EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr von zentraler Bedeutung.

Neuer CO2-Grenzausgleichsmechanismus birgt Herausforderungen

Bereits ab dem kommenden Oktober gilt der neue EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) für Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren. Er verpflichtet die einführenden Betriebe, Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem CO2-Emissionspreis des Produktionslandes und dem höheren Preis des EU-Emissionshandelssystems auszugleichen. Dass so für bestimmte Importe CO2-Abgaben fällig werden, soll als Schutzmechanismus gegen Carbon Leakage dienen. Gleichzeitig befürchten betroffene Unternehmen auch hier neue internationale Wettbewerbsnachteile.

Die Umsetzung des CBAM sollte daher so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Eine Unterstützungsmaßnahme könnte ein von der EU-Kommission kostenlos zur Verfügung gestelltes Online-"CBAM Self Assessment Tool" sein, mit dem Unternehmen einfach ihre Betroffenheit prüfen können. Dennoch bleibt aus Sicht der deutschen Wirtschaft die Gefahr von wirtschaftsschädlichen Handelskonflikten bestehen. Die EU sollte daher dringend effektive internationale Koalitionen vorantreiben, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen – etwa im Rahmen des "Klimaklubs".

Vorteilhafte Rahmenbedingungen für die Transformation schaffen

Die Unternehmen können die Herausforderungen der Transformation zur Klimaneutralität nur bewältigen, wenn die Politik das durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie unbürokratische und technologieoffene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten begleitet. In der Realität steigen jedoch durch viele Maßnahmen des Green Deal die Bürokratielasten für Betriebe nochmals an. Dadurch bleiben ihnen weniger Zeit und Geld für die klimagerechte Umgestaltung der Geschäftsaktivitäten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen dringend entlastet werden, damit Deutschland und Europa langfristig als Wirtschaftsstandorte im globalen Wettbewerb attraktiv bleiben und ihren Wohlstand halten können.

Die DIHK hat sich Ende Juni in einer Stellungnahme zu den europäischen Klimazielen 2040 (PDF, 222 KB) geäußert.

Quelle: DIHK - JM

 

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