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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 02/2022 Erscheinungsdatum: 7. Februar 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

IHK-Kontakttage Lateinamerika - kostenfreie Beratungsgespräche

Die IHK-Kontakttage Lateinamerika vom 21. bis 25. Februar 2022 bieten Antworten auf Ihre Fragen zu den wichtigsten Märkten Lateinamerikas. Dieser Zeitraum ist bei unseren Partnern für kostenfreie Beratungsgespräche reserviert.

Nutzen Sie das Angebot für aktuelle Themen rund um Ihre Geschäfte im Zielmarkt. Mehr als 20 Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) und weiteren Organisationen unterstützen Sie kompetent mit Kontakten und Expertise.

Das Beratungsangebot der IHK-Kontakttage Lateinamerika ist vielfältig. Neben den Experten der deutschen Auslandshandelskammern in Lateinamerika (Dienstleistungsangebot: www.ahk.de/wir-unterstuetzen) stehen für Beratungen auch die bayerischen IHKs zum Förderprogramm „Go International“ sowie der bay. Business-Scouts zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. 
Euler Hermes berät zum Thema staatliche Exportkreditgarantien, Bayern International zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des bayerischen Messebeteiligungsprogrammes.

Wählen Sie bei der Anmeldung Ihre Gesprächsthemen, unsere Experten melden sich gerne mit Terminvorschlägen: Website & Anmeldung


Anmeldeschluss: 15. Februar 2022. Teilnahme unentgeltlich.

 

IHK-Umfrage: Going International 2022

Auch zwei Jahre nach Beginn der Coronavirus-Pandemie bestimmen deren Auswirkungen den globalen Handel. Weltweite Handelskonflikte stellen die internationalen Geschäfte vieler deutscher Unternehmen vor weitere Hindernisse. Hinzu sorgen Anforderungen an das Lieferkettenmanagement, wie etwa der bevorstehende Entwurf der EU-Kommission zu einem europäischen Lieferkettengesetz, für zusätzliche Anstrengungen.

Um gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit die Herausforderungen, aber auch die Erfolge im Auslandsgeschäft aufzeigen zu können, führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die größte Umfrage zum Auslandsgeschäft durch. Mit Ihren Antworten setzen wir uns gegenüber der Politik dafür ein, dass Hemmnisse im Außenhandel beseitigt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bis zum 11. Februar 2022 etwa fünf Minuten Zeit für die Beantwortung des Online-Fragebogens nehmen.

Sie finden den Online-Fragebogen hier:
https://www.going-international.ihk.de/Login.htm?p=158N&u=0&x

Falls nach Klick des Links anstelle des Fragebogens eine Anmelde-Seite erscheint, geben Sie bitte Ihre Zugangsdaten ein:

Kennwort:  

158N

Die Befragung ist anonym, die erhobenen Daten werden nicht namentlich gespeichert.
Die Gesamtergebnisse der Befragung werden vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Slowakei: Delegationsreise des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Roland Weigert plant vom Mittwoch, 18.Mai bis Freitag, 20. Mai 2022 eine Delegationsreise in die Slowakische Republik, nach Bratislava und Umgebung.

Thematische Schwerpunkte sind „Automatisierung, Industrie 4.0 und IT-Services“, in denen sich in der Slowakei zahlreiche interessante Ansätze für Kooperationen in Wirtschaft und Politik bieten kann.

Unter folgenden Link können Sie bis zum 25. Februar 2022 Ihr Interesse bekundigen: https://www.bayern-international.de/termine-veranstaltungen/veranstaltungsdetails/delegationsreise-von-staatssekretaer-roland-weigert-in-die-slowakische-republik-4158

Weitere Informationen zum Programm finden Sie HIER.


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

 

Zoll

Aktualisierte Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS

Die Neuerungen betreffen u. a. die neuen ATLAS-Module „IMPOST“ und „ZELOS“:

  • ATLAS-IMPOST nimmt seinen Betrieb zum 15.01.2022 auf. Diese Anwendung kann für die Anmeldung und Überlassung von Sendungen mit geringem Wert mittels eines reduzierten Datensatzes („reduced dataset“) gem. Artikel 143a UZK-DA zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr genutzt werden. Hierfür ist eine Anmeldung für Post- und Kuriersendungen (APK) mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro abzugeben.
  • ATLAS-ZELOS dient dem zentralen elektronischen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen zwischen Zoll und Unternehmen. Über die Anwendung können Abfertigungszollstellen und Hauptzollämter bei Bedarf vom Unternehmen weitere Unterlagen und/oder Stellungnahmen zu Vorgängen der Verfahrensbereiche Summarisch Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldung (EAS), SumA, Freier Verkehr, Zolllager, Aktive Veredelung und Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) elektronisch beim Teilnehmer anfordern. Unternehmen können die Unterlagen daraufhin unter Nutzung von ZELOS an den Zoll übermitteln. Bis auf Weiteres besteht daneben für Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, die mit der Anwendung ZELOS angeforderten Unterlagen und/oder Stellungnahmen auch außerhalb von ZELOS mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation an den Zoll zu übersenden.

Quelle: Generalzolldirektion

 

EU-Kommission führt Antisubventionszölle auf Einfuhren von Glasfaserkabeln aus China ein

Die Europäische Kommission hat am 19.01.2022 Antisubventionszölle auf die Einfuhren von Glasfaserkabeln aus China eingeführt. Diese Zölle kommen zu den Antidumpingmaßnahmen hinzu, die im November 2021 für dieselbe Ware eingeführt wurden.

Die Antisubventionszölle auf Glasfaserkabel aus China liegen zwischen 5,1 % und 10,3 %. Wie üblich wurden die am 18. November 2021 für dieselbe Ware eingeführten Antidumpingmaßnahmen angepasst, um eine Doppelzählung zu vermeiden, wenn sich Dumping- und Subventionspraktiken überschneiden.
 
Weitere Informationen:
 
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/72/oj
 
https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2322
 

(Quelle: DIHK)

 

EU/Ghana - Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 24. Januar 2022 im Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, die sich auf das Ursprungsprotokoll (Protokoll 1) bezieht.

Demnach gelten von Ausführern in der EU ausgeführte Vormaterialien mit Ursprung in anderen westafrikanischen Staaten, für die ein zoll- und quotenfreier Zugang zum Markt der EU gilt, mit  anderen Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten), die ein WPA zumindest vorläufig angewendet haben und mit den überseeischen Ländern und Gebieten der EU (ÜLG) als Vormaterialien mit Ursprung in der EU, wenn sie zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet und im Rahmen des WPA nach Ghana ausgeführt wurden. Weitere Bedingungen wie eine ausreichende Be- und Verarbeitung müssen erfüllt sein. Die neuen Kumulierungsmöglichkeiten gelten in der EU ab 1. Februar 2022 (s. Amtsblatt (EU) C 35 vom 24. Januar 2022, S. 10-11).


Quelle: GTAI

 

Ratgeber: US-Exportkontrollrecht versus chinesisches Exportkontrollrecht

Exportkontrolle in China und USA: Ein unlösbarer Widerspruch?

Im Dezember 2020 ist die neue chinesische Exportkontrolle in Kraft getreten, die sich unter anderem gegen die Exportkontrolle der USA und ihre Sanktionslisten wendet. China will damit verhindern, dass ausländische Firmen wegen der US-Sanktionslisten auf Exportgeschäfte mit chinesischen Unternehmen verzichten. Zu diesem Zweck hat China seinerseits Sanktionslisten erlassen, in die ausländische Unternehmen aufgenommen werden sollen, wenn diese die US-Sanktionslisten befolgen.

Auf den ersten Blick erscheint die Kollision für EU-Unternehmen vorprogrammiert: Beachten diese die US-Exportkontrolle mit ihren US-Listen, können sie von China mittels Aufnahme in die chinesischen Sanktionslisten sanktioniert werden. Beachten sie die chinesische Exportkontrolle und ignorieren die US-Listen, können sie von den USA sanktioniert werden. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass ein solches Szenario keineswegs eintreten muss.

Vielmehr gilt: Es ist möglich, sowohl die US- als auch die chinesischen Sanktionslisten zu beachten. Dies setzt jedoch eine differenzierte Betrachtung des Konzepts und Inhalts der US- und der chinesischen Exportkontrolle und ihrer jeweiligen Sanktionslisten voraus.

Ein von der IHK Region Stuttgart veröffentlichter Praxisratgeber schafft einen Überblick und hilft Unternehmen, in diesem Spannungsfeld rechtssicher zu agieren. Zum Ratgeber gelangen Sie HIER.

 

Update - USA und EU einigen sich bei Zusatzzöllen auf Stahl

Die Einigung ermöglicht seit dem 1. Januar 2022 die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU in den USA im Rahmen von Zollkontingenten (Tariff Rate Quota - TRQ). Die Höhe der Kontingente orientiert sich an in den Jahren 2015 bis 2017 beziehungsweise 2018 bis 2019 und 2021 eingeführten Mengen an Stahl- und Aluminiumprodukten. Das Handelsministerium hat die Details dazu, unter anderem auch Angaben zur genauen Höhe der Quoten, veröffentlicht. Im Gesetzblatt vom 3. Januar 2022 wurden dazu außerdem zwei Proklamationen des Präsidenten Joe Biden zu Stahl und Aluminium veröffentlicht. 

Stahl- und Aluminiumprodukte, die innerhalb der geltenden Quoten eingeführt werden, sind danach bis zum 31. Dezember 2023 von den Zusatzzöllen befreit, während bei Produkten, die außerhalb der geltenden Quoten eingeführt werden, weiterhin die zusätzlichen Zölle erhoben werden.   

Im Gegenzug setzt die EU bislang erhobene Zusatzzölle auf US-Produkte (zum Beispiel Harley Davidson Motorräder) seit dem 1. Januar 2022 aus. Ebenso hatten sich beide Seiten darauf geeinigt, den WTO-Streit über die "section 232" Zusatzzölle auszusetzen.


Quelle: GTAI

 

Wichtige Termine

Webinar: "Produkthaftung und („CE“-)Zertifizierung deutscher Unternehmen in den USA"

Ob Hersteller, Importeur oder auch Händler im weitesten Sinne – jedes (deutsche) Unternehmen, das an dem Prozess der Einführung von Waren und Produkten in den US-Markt beteiligt ist, muss sich zwangsläufig mit der Thematik „US-Produktsicherheitsrecht“ auseinandersetzen. Denn im Ernstfall können Betroffene bzw. staatlich Behörden in den USA grundsätzlich frei auf die gesamte Lieferkette gewissermaßen von A bis Z zugreifen und zum Teil existenzbedrohende Ansprüche gegen ausländische Unternehmen vor US-Gerichten geltend machen und drakonische Strafen verhängen.

Nur allzu häufig wird das US-Produktsicherheitsrecht als bereits erheblich risikoreicher angesehen. Bei richtiger Erfassung aller (versicherungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA können Unternehmen das wirtschaftliche Risiko aus Produzenten- und Produkthaftung absenken.

Wir zeigen Ihnen in unserem Webinar praxisnahe Strategien zur Risikooptimierung und geben Ihnen die nötigen Tipps und Beispiele zur 100% rechtskonformen Erstellung einer speziell für den US-Markt angepassten Betriebsanleitung. Ebenso erhalten Sie einen Einblick in das US-Produktzulassungsrecht, den professionellen Umgang mit der Occupational Safety and Health Administration, Field Evaluations oder auch in die durch Covid-19 geschuldete aktuelle Prüfungspraxis in den USA.

Melden Sie sich jetzt an für das kostenfreie Webinar 22. März 2022 „Don´t let the US Consumer Product Safety Commission bite you“ – Produkthaftung und („CE“-)Zertifizierung deutscher Unternehmen in den USA und nutzen Sie unsere Experten und deren Know-how für Ihr USA-Geschäft

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Dienstag, 22. März 2022, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

"China-Strategie 2022": Einladung zur digitalen Konferenz

Wir freuen uns sehr, mit Ihnen hoch-informativ und innovativ ins neue Chinesische Jahr zu starten. Wir laden Sie ein, am 22. Februar kostenlos an der High-Level-Konferenz „China Strategie 2022“ teilzunehmen, einem neuen Format für Entscheider, das von einer beeindruckenden Zahl von Partnern getragen wird.

In diesem digitalen „Live-Briefing“ informieren zwanzig hochrangige China-Experten aus Deutschland und China in kompakten Interviews, worauf wir uns in den nächsten zwölf Monaten in China einstellen müssen - in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die zwölf Themenblöcke in zwei Stunden von 10 bis 12 Uhr decken alles ab von den neuen Wirtschaftsplänen der KP bis zum Steuerrecht für Expats. Sie können live dabei sein und Ihre Fragen direkt stellen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie HIER.

Zur direkten Anmeldungen gelangen Sie HIER.

 

Mit „ONLINE erfolgreich im Ausland“ international durchstarten

International erfolgreich dank E-Commerce

Internationaler E-Commerce ermöglicht sowohl die Erschließung von digitalen Absatzmärkten als auch die digitale Lieferantensuche in internationalen Beschaffungsmärkten. Unter weltweit-erfolgreich.de/e-commerce erhalten bayerische klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zahlreiche Informationen, aber auch konkrete Unterstützung zum Thema internationaler Onlinehandel. Das Projekt „ONLINE erfolgreich im Ausland“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert wird, hilft bei den ersten Schritten im internationalen E-Commerce, bietet aber auch für echte Onlineprofis neues Wissen.

E-Commerce weltweit

Die Inhalte der Plattform werden stetig aktualisiert und erweitert: In Kürze werden außerdem Veranstaltungen und eine Vielzahl an kostenlosen Webinaren zum Thema „online erfolgreich“ veröffentlicht. Eine Anmeldung wird dann direkt über weltweit-erfolgreich.de/e-commerce möglich sein.


Quelle: AWZ

 

Webinar „IT-Skills Outsourcing in Afrika“

Der Fachkräftemangel in Deutschland stellt gerade KMU vor große Herausforderungen, gut ausgebildete, verfügbare Softwareentwicklerinnen und -entwickler und IT-Spezialistinnen und -Spezialisten zu finden. Die Technologiebranche entwickelt sich – verschärft in Zeiten der Pandemie – so rasant wie nie und erfordert immer mehr Flexibilität, Agilität und Skalierungsfähigkeit. Diesen Anforderungen können Unternehmen mit einem festen Pool an Mitarbeitenden häufig nicht mehr gerecht werden. Bereits jetzt gibt es in Europa rund 750.000 offene Stellen im IKT-Sektor. Gleichzeitig gibt es in Afrika eine Vielzahl von Talenten im IT-Bereich: Jährlich graduieren rund zwei Millionen Absolventinnen und Absolventen von afrikanischen Universitäten im Bereich IT – meist ohne einen entsprechenden Job zu finden.

IT-Outsourcing ist für viele kleine und mittlere Unternehmen daher keine Notlösung mehr, sondern zu einer grundlegenden Entscheidung im Rahmen der Organisationsentwicklung geworden und bietet insbesondere für KMU und Start-Ups entscheidende Wettbewerbsvorteile:

  • nachhaltiger Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften,

  • bessere Wettbewerbsfähigkeit durch Flexibilität und anpassungsfähige Teamgrößen,

  • Kosteneinsparungen

Aus der Verknüpfung des wachsenden Bedarfs an IT-Fachkräften in Europa und des Talentpools in Afrika ergeben sich bislang kaum genutzte Chancen für den deutschen Mittelstand, die wir in unserem Webinar im Rahmen des Bayern Netzwerk Afrika der bayerischen Industrie- und Handelskammern aufzeigen möchten.

Das Bayern-Netzwerk Afrika richtet sich an Geschäftsführer und Regionalverantwortliche von Unternehmen, die in Afrika engagiert sind oder dies planen. Unsere kostenlosen Treffen zum branchen- oder länderbezogenen Erfahrungsaustausch bestehen in der Regel aus Fachvorträgen oder Präsentationen mit anschließender Diskussionsrunde, seit dem letzten Jahr auch digital.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Donnerstag, 22. Februar 2022, 9:30 – 11:00 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Verschiedenes

A1-Bescheinigung auch für Selbstständige nur noch digital zu beantragen

Diese Anträge sind über das Portal sv.net an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden. Papieranträge sind für Selbstständige nicht mehr zulässig.
 
Damit wird das Verfahren an das bereits seit 2021 gültige rein digitale Antragsverfahren für Arbeitnehmer angeglichen.
 
Einzig die längerfristige A1-Bescheinigung für regelmäßige Auslandsbeschäftigungen ist von Selbstständigen noch per Post oder Fax zu beantragen.
 
Alle Infos und Links zum Thema A1-Bescheinigung (für Beschäftigte und Selbstständige) finden Sie HIER.
 
Zur Erinnerung: Wenn Sie berufsbedingt in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, z.B. im Rahmen einer Dienstreise oder Entsendung, reisen, müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Dies gilt unabhängig

  • davon, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sind
  • von der Dauer des Arbeitsaufenthaltes sowie
  • der Branche, in der Sie tätig sind.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Sie den – in diesem Fall deutschen – Sozialversicherungspflichten unterliegen. Somit dürfen dann andere Staaten keine Sozialversicherungsbeiträge erheben, da dies zu doppelten Beitragszahlungen führen würde.

 

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