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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 03/2021 Erscheinungsdatum: 24. Februar 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Verschärfte Einreiseregeln belasten bayerische Unternehmen

Fast die Hälfte der befragten Unternehmen (47 Prozent) gab in einer Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) an, negative Auswirkungen der Grenzkontrollen zu spüren. In den Grenzregionen waren es sogar 59 Prozent der Betriebe.

>>>Den kompletten Artikel finden Sie hier.

Derzeit gilt:
Personen aus Virusvarianten-Gebieten ist die Einreise nach Deutschland grundsätzlich untersagt. Außerdem gibt es ein Beförderungsverbot für Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr. Diese Unternehmen dürfen grundsätzlich keine Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland befördern. Siehe hierzu die aktuellen Informationen auf der Seite des Bundesinnenministeriums

Aktuell sind folgende europäische Länder bzw. Regionen Virusvariantengebiete:
-      Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde
       Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und
       Eben am Achensee); ab 14.2.2021
-      Tschechien; ab 14.2.2021
-      Slowakei; ab 14.2.2021
-      Irland; seit 13. Januar 2021
-      Portugal; seit 27. Januar 2021 inkl. aller autonomen Regionen
-      Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland; seit 13. Januar 2021
       inkl. aller Überseegebiete, Isle of Man sowie aller Kanalinseln

 

Länderinformationen

Frankreich: Einführung eines Reparaturfähigkeitsindex auf bestimmte Elektrogeräte

Seit dem 1. Januar 2021 ist beim Verkauf von Waschmaschinen, Smartphones, Laptops, Fernseher und elektrischen Rasenmähern ein Reparaturfähigkeitsindex auszuweisen. Dieser Reparaturfähigkeitsindex wurde im Rahmen des am 10. Februar 2020 verabschiedeten französischen Kreislaufwirtschaftsgesetztes eingeführt.

Ziel des Reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken. So ist der Index seit dem 1. Januar 2021 in den Geschäften sichtbar auf dem betroffenen Gerät oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Wenn das betroffene Gerät per Fernabsatz zum Verkauf angeboten wird, muss der Index in unmittelbarer Nähe des Preises sichtbar sein.

Nach einer Testphase ist es vorgesehen, den Reparaturfähigkeitsindex auf weitere Geräte auszuweiten. Laut französischem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll dieser Index bis 2024 zu einem Nachhaltigkeitsindex werden, indem neue Kriterien wie die Robustheit, Beständigkeit oder Zuverlässigkeit von Produkten hinzugefügt werden.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zu dem Reparaturfähigkeitsindex in Frankreich herausgegeben, dass auf der Internetseite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer zum kostenlosen Download (https://www.francoallemand.com/dienstleistungen/umwelt-recycling/download-broschuere) zur Verfügung steht.

Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an.

Kontakt:
Christa Geissinger, Tel.: +33 (0)1 40 58 35 95, E-Mail: cgeissinger@francoallemand.com
Jennifer Baumann, Tel.: +33 (0)1 40 58 35 96; E-Mail: jbaumann@francoallemand.com

 

Gesundheitsmarkt Ghana: Angebot zu virtueller Konferenz und Messe

Die Corona-Pandemie hat in Ghana zu einem verstärkten Bewusstsein für Gesundheit und gesundheitsbezogene Dienstleistungen und Produkte geführt. Der Gesundheitssektor in dem westafrikanischen Land wird daher in den nächsten Jahren voraussichtlich erheblich wachsen.
 
Der 1st Healthcare Summit Ghana - Germany findet am 30. März 2021 statt mit dem Ziel, ghanaische und deutsche Akteure aus der Gesundheitsbranche zu vernetzen. Für interessierte Unternehmen aus Bayern bietet sich im Rahmen der Veranstaltung die gute Gelegenheit, den Markt kennenzulernen und erste Kontakte aufzubauen.
 
Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana (AHK Ghana) bietet dafür neben der Online-Konferenz die Möglichkeit, sich mit einem virtuellen Messestand zu präsentieren.
 
Das Event wird von der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana (AHK Ghana) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der KfW organisiert. 
 
Eckdaten der Veranstaltung:
-       Erster multisektoraler Healthcare Summit in Ghana.
-       Zusammenführung aller wichtigen Akteure des Gesundheitssektors, um den
        Status Quo und die Zukunft der Gesundheitsbranche in Ghana zu erörtern.
-       Gelegenheit, sich über die Bedürfnisse und Geschäftsmöglichkeiten im
        Gesundheitssektor in Ghana zu informieren.
-       Vernetzung der ghanaischen und deutschen Gesundheitsbranche
        für zukünftige Partnerschaften.
-       Diskussion relevanter Gesundheitsfragen und deren Auswirkungen
        auf die zukünftige Entwicklung der Branche.
 
Angebot der AHK Ghana
-       Kostenloser virtueller Messestand
-       Vorstellung Ihrer Produkte und Dienstleistungen.
-       Erhöhung Ihrer Marktpräsenz
-       Vernetzung mit Branchenexperten und potenziellen Kunden
-       Aufbau von Partnerschaften mit lokalen Unternehmen
 
Bitte beachten Sie, dass die virtuellen Stände nur begrenzt verfügbar sind.
 
Einen ausführlichen Überblick zu dem Programm finden Sie HIER.
 
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Mensah von der AHK Ghana und Frau Seibert vom AHK Büro Subsahara-Afrika in Berlin zur Verfügung:
 
Richard Ekow Mensah
Tel.: + 233- (0) -263 777 320 
richard.mensah@ghana.ahk.de
 
Julia Seibert
Tel.: 030 2 03 08 – 2430
seibert.julia@dihk.de
 

 

Großbritannien: Dienstleistungen und Mitarbeiterenstendung nach dem Brexit

Was ändert sich für Geschäftsreisende? Was muss man beachten, wenn man für einen längeren Auftrag ein Mitarbeiter entsenden muss? Im Dienstleistungkompass finden Sie die wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen sowie ein Hinweis auf AnsprechpartnerInnen, die Ihnen konkrete Fragen beantworten.

>>> Hier kommen Sie zum Dienstleistungskompass Großbritannien.

 

Oman: Mehrwertsteuerregistrierung im Sultanat

Hier finden Sie den Leitfaden.

Gemäß Artikel 55 und 106 des Mehrwertsteuergesetzes ist jede Person mit Wohnsitz im Sultanat Oman registrierungspflichtig, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine wirtschaftliche Tätigkeit im Land ausübte. Artikel 57 schreibt vor, dass auch eine Person, die keinen Wohnsitz im Sultanat hat, sich für den Fall, dass sie verpflichtet ist in Oman Mehrwertsteuer zu zahlen, bei der omanischen Steuerbehörde registrieren muss. Für Dienstleistungen regelt das Gesetz diese Fälle in den Artikeln 12, 16 und 17.

Diese Registrierung muss dann innerhalb der von der Steuerbehörde festgelegten Fristen erfolgen. Für eine Person beispielsweise, deren jährlicher Umsatz 1.000.000 omanische Rial (ca. 2.000.000 Euro) übersteigt oder voraussichtlich übersteigen wird, gilt der Zeitraum 1. Februar 2021 bis 15. März 2021. Die Registrierung wird dann zum 16. April 2021 wirksam.

Quelle: gtai

 

Tschechien: Lieferantenverzeichnis

Hier geht es zum digitalen Lieferantenverzeichnis

Dieses ermöglicht den Einstieg oder auch die Erweiterung des Vertriebsnetzes auf dem tschechischen Markt einfach und schnell. In dem Verzeichnis präsentieren sich tschechische Unternehmen, die aus sämtlichen Wirtschaftsbereichen kommen und an einer Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen interessiert sind.

 

Wichtige Termine

Webinar "ASEAN - Geschäftschancen in der Abfall- und Recyclingwirtschaft"

Im Webinar "ASEAN - Geschäftschancen in der Abfall- und Recyclingwirtschaft" gibt Ihnen der Branchenexperte Quentin Blommaert von Germany Trade and Invest (gtai) einen Überblick zu den südostasiatischen Märkten.

>>>Den kompletten Artikel und die Anmeldung finden Sie hier.

 

Coface-Kongress Länderrisiken am 6. Mai 2021 digital

Exportverantwortliche aus Unternehmen, Risikomanager und weitere Interessenten erhalten u.a. Antworten darauf, in welchen Ländern und Branchen sich aktuell gut Geschäfte machen lassen und wo die Risiken steigen. Weitere Informationen zum Kongress, der am 6. Mai 2021 stattfindet und in Kürze die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Aktuelle Wirtschaftsanalysen zu 162 Ländern der Welt mit Vergleichsmöglichkeiten veröffentlicht der Kreditversicherer auf seiner Webseite.

 

Verschiedenes

BREXIT: Informationsveranstaltungen der britischen Regierung für EU-Exporteure

Ab 1. April 2021 treten neue Regeln in Kraft, die den Warenverkehr betreffen. EU-Exporteure müssen sich auf verschieden Änderungen einstellen. Grundlage sind die neuen gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen (SPS) Anforderungen. Hierüber möchte die britische Regierung Sie in vier verschieden Webinaren informieren.

Unter anderem werden folgende Themen behandelt:
* Erläuterung der neuen Regeln ab dem 1. April 2021
* Erforderliche Dokumente für die Grenzformalitäten
* Weitere Hinweise und Links zu wichtigen Informationen
* Teilnehmerfragerunde

Die Termine auf einen Blick:

* 25. Februar: SPS-Importkontrollen für Fleisch vom 1. April (EU nach GB) l- Anmeldung unter https://www.eventbrite.co.uk/e/sps-import-controls-for-meat-from-1st-april-eu-to-gb-tickets-141552937647.

* 4. März: SPS-Importkontrollen für Fisch und Fischereierzeugnisse (EU nach GB) - Anmeldung unter https://www.eventbrite.co.uk/e/sps-import-controls-for-fish-and-fishery-products-from-1st-april-eu-to-gb-tickets-141694721727.

* 11. März: SPS-Importkontrollen für Verbundprodukte (EU bis GB) - Anmeldung unter https://www.eventbrite.co.uk/e/sps-import-controls-for-composite-products-from-1st-april-eu-to-gb-tickets-141697221203.

Veranstaltungssprache: Englisch mit deutschen Untertiteln

 

Fokus auf...Cyberkriminalität

Eine gute Vorbereitung ist unabdingbar, auch für KMU. Denn selbst wenn Versicherungen für den Schaden aufkommen, bekommt ein Unternehmen seinen guten Ruf und seine Daten oft nicht wieder zurück.Laut Allianz Risk Barometer von 2020 gaben 39 Prozent der mehr als 2700 befragten Fachleute aus über 100 Ländern an, dass Cybercrime die größte Bedrohung für Betriebe sind. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen kleinen und großen Unternehmen.

>>>Hier lesen Sie den kompletten Artikel.

 

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