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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 03/2023 Erscheinungsdatum: 28. März 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Ukraine-Krieg

Zehntes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Die Sanktionen gegen Russland werden erneut verschärft. Sie zielen darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.

Kernpunkte des 10. Sanktionspakets

Individualsanktionen

  • Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
    • Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
    • Beamte in Führungspositionen,
    • Vize-Minister,
    • Militärangehörige und Söldner,
    • Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
    • Propagandisten,
    • Schifffahrtsgesellschaften,
    • Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.

Wirtschaftssanktionen

  • Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.
  • Der Transits von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
  • Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
  • Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.

Finanzsanktionen

  • Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
  • Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken undEU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

Weitere Sanktionen

  • Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
  • Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum 10. Sanktionspaket.


Quelle: Die Bundesregierung

 

Zoll

Änderung UZK-DA: Vereinfachte Zollabfertigung von leeren (Mehrweg-)Verpackungen durch mündliche oder konkludente Zollanmeldung

Mit der Änderung ist es möglich, leere (Mehrweg-)Verpackungen mündlich oder im Zuge einer so genannten konkludenten Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung in der EU abfertigen zu lassen. Konkludent bedeutet: Die Verpackungen gelten mit ihrem Eintreffen am zuständigen Zollamt als angemeldet und automatisch überlassen. Wichtig hierbei: Die leeren Verpackungen werden nicht als eigenständige Handelsware final in die EU eingeführt (zollrechtlich freier Verkehr). Stattdessen werden die Verpackungen lediglich temporär zur vorübergehenden Verwendung angemeldet, um in der EU befüllt bzw. bestückt und anschließend wieder ausgeführt zu werden.

Bislang galt diese Verfahrensvereinfachung nur umgekehrt, also für gefüllte Behältnisse, die in der EU geleert und danach wieder ausgeführt wurden.

Die Beschaffenheit solcher Behältnisse bzw. Umschließungen geht weit über einfache Container hinaus und umfasst z.B. Flaschen, Fässer, (faltbare) Mehrwegkisten, Transportboxen und Transportgestelle für Auto- oder Maschinenteile aller Art. Anwendungsfälle sind hier bspw. die Getränke- und Nahrungsmittelindustrie, die Abfallwirtschaft, die Chemieindustrie, pharmazeutische Produkte, Medizin (Z.B. Transportboxen bei Organspenden), die Elektroindustrie, der Maschinenbau oder auch die Automobilindustrie. Im Grunde fallen sämtliche Transport- und Aufbewahrungssysteme darunter, die mehrfach verwendet werden. Bedingung ist stets, dass die Umschließungen eine unauslöschliche Kennzeichnung des betreffenden, innerhalb oder außerhalb der EU ansässigen Unternehmens zur Identifizierung gegenüber dem Zoll tragen.

Als Anlage finden Sie eine unverbindliche Gegenüberstellung der Änderungen der betreffenden Artikel 136, 138, 139 und 148 UZK-DA.

Lobbyerfolg: Mit dieser Vereinfachung einer konkludenten Zollanmeldung für Mehrwegverpackungen, die im Zuge der vorübergehenden Verwendung leer in die EU eingeführt und anschließend befüllt wieder ausgeführt werden, kommt die EU in weiten Teilen einer langjährigen Forderung der DIHK nach. In unserem „DIHK-Ideenpapier für Vereinfachungen im EU-Zollrecht“ haben wir seit langem eine solche Möglichkeit gefordert. Dadurch wird der Grenzübertritt von leeren Mehrwegverpackungen signifikant vereinfacht. Die Verwendung von Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen wird gestärkt und dadurch die Umwelt geschont (Stichwort Green Deal) bei. Gleichzeitig bewirkt diese Maßnahme einen Bürokratieabbau bei Unternehmen und Zollverwaltung aufgrund der reduzierten Zollformalitäten.

 

Neue verpflichtende Datenfelder in der ATLAS-Ausfuhranmeldung mit AES 3.0 (Ursprungsland)

Mit der Umstellung auf AES 3.0 ist in Deutschland das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion, anzumelden. Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen.

Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wird hierzu bei nächster Gelegenheit angepasst.


Quelle: www.zoll.de

 

Zoll: EU-Single Window startet und ermöglicht seit 01.03.2023 die Codierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS zur Zollabfertigung bei Einfuhr und Versand

Die Dokumente selbst müssen Unternehmen somit nicht länger an die Zollbehörde zur Einfuhr-/Versandabfertigung der Ware übermitteln. Für diese Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis zum 03.03.2025.

Möglich wird dies durch die Umsetzung der EU-Single-Window-Verordnung. Die Verordnung (EU) 2022/2399 vom 23.11.2022 wurde am 09.12.2022 im EU-Amtsblatt L 317 veröffentlicht (LINK) und ist am 12.12.2022 in Kraft getreten. Die Single-Window-Verordnung als solche wurde in Form eines neuen Buchstaben „e)“ in Artikel 5 Nummer 2 in den Unionszollkodex (UZK) aufgenommen.

EU-Single-Window:
Statt Dokumente, die durch dritte Fachbehörden (so genannte „Nicht-Zollbehörden“) ausgestellt wurden, zum Zwecke der Zollabfertigung an die Zollbehörden gesondert zu übermitteln, reicht künftig eine einfache Codierung dieser Dokumente direkt in der Zollanmeldung aus. Die Prüfung der codierten Dokumente erfolgt dann im Hintergrund durch eine Abfrage des Zolls bei der zuständigen Fachbehörde der EU oder der eines (oder mehreren) anderen Mitgliedstaates. Diese Abfrage zwischen den staatlichen Behörden (Government to Government, G2G) erfolgt über einen neuen zentralen EU-Datenknotenpunkt CERTEX.

Ablauf bisher: Antrag + Ausstellung der Genehmigung (Dokument) durch Fachbehörde, anschließend Vorlage der Genehmigung (Dokument) bei Zollbehörde zwecks Abfertigung/Abschreibung

Ablauf neu (EU-Single-Window): Antrag + Ausstellung der Genehmigung (Dokument) durch Fachbehörde, anschließend Codierung der Genehmigung in ATLAS zwecks automatischen Abgleiches mittels CERTEX und Abfertigung/Abschreibung durch Zollbehörde

Dokumentenarten: Teil A des Anhangs der o.g. VO sieht einen verpflichtenden Teil von durch dritte Fachbehörden ausgestellten Dokumentenarten vor, die über das EU-Single-Window mittels CERTEX elektronisch prozessiert werden sollen. Teil B sieht einen freiwilligen Teil vor.

Die in Teil A genannten Dokumentenarten umfassen u.a. Gesundheitsdokumente (Tiere, Pflanzen, Futter,- Lebensmittel), Umweltdokumente (z.B. Treibhausgase) und Dokumente über Kulturgüter. Die in Teil B genannten Dokumentenarten umfassen den Forstsektor, Dual-Use-Güter, Artenschutz, sowie Dokumente zwecks Marktüberwachung.

Frist: Die Frist zur Implementierung, sprich zur Anbindung der nationalen IT-Systeme an die IT-Systeme der EU (TRACES, CITES usw.) mittels CERTEX endet am 03.03.2025, sowohl für den verpflichtenden Teil als auch für den freiwilligen Teil der Dokumentenarten/IT-Systeme.

Weiterführende Informationen zum EU-Single-Window / CERTEX finden Sie hier auf der Website von DG Taxud .

Näherer Informationen zur korrekten Unterlagencodierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS EINFUHR und ATLAS VERSAND seit dem 01.03.2023 finden Sie in der bereits o.g. ATLAS-Info 0412/202 3.

 

Länderinformationen

Portugal: Solarenergie stark ausbaufähig

Für die Photovoltaik mit ihren sinkenden Kosten ist diese Situation günstig. Laut dem Fachverband APREN stammte 2022 rund 5,7% des Stroms auf dem Festland aus Solaranlagen. Das Erweiterungspotenzial bleibt bei einem jährlichen durchschnittlichen Wachstum von 6,5% hoch. Positiv wirken sich verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Selbstversorgung und den Zusammenschluss von Energiegemeinschaften aus. Durch die reduzierten Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich die Vorbereitungszeit für Vorhaben wesentlich verkürzen. Als EU-Land verfügt Portugal zudem über geringe Markteintrittsbarrieren.

Das Bild von deutscher Technik und deutschen Investoren ist in Portugal besonders positiv. Insbesondere Qualität und Effizienz werden hochgeschätzt. Die Effizienz kommt den oft kostenbewussten portugiesischen Kunden entgegen. Deutschen Investoren eilt der Ruf voraus, dass sie vertrauenswürdig sind und ihr Engagement langfristig anlegen.

Während die Effizienz deutscher Produkte in Portugal ein positives Echo findet, gilt das nicht unbedingt für die Preise. Hier rät die AHK Portugal, allgemein einen schnellen Nutzen in den Vordergrund zu rücken. Sehr hilfreich kann Unterstützung bei der Finanzierung sein. Um Kosten zu reduzieren, ist auch die Veränderung bestehender Lösungen anstelle einer kompletten Neuanschaffung denkbar.

Weitere Informationen und Kontakt unter https://www.ccila-portugal.com/markteintritt/markterschliessungsprojekte/energiemarkt-in-portugal


Quelle: AHK Portugal

 

Sambia will Wertschöpfungskette für Batterien aufbauen

Die Elektrifizierung des Transportsektors wird die Nachfrage nach Batterien in den kommenden Jahren voraussichtlich stark ansteigen lassen. Dieser potenziell riesige Markt schafft Geschäftschancen und weckt Begehrlichkeiten. Die Automobilindustrie hätte die Batteriefertigung gerne in ihrer Nähe.

Batterieproduzenten möchten sich den Zugang zu Rohstoffen sichern. Förderländer zentraler Bestandteile wie Lithium, Kobalt oder Kupfer wiederum wollen einen größeren Teil der Wertschöpfungskette bei sich behalten. Dafür benötigen sie Technologie und Investitionen in die Fertigung. Die sambische Regierung ist ausdrücklich auch an der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen interessiert.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website der GTAI hier.

 

UK: Brexit - Einigung zur Umsetzung des Nordirland-Protokolls

Im sogenannten „Windsor Framework“ sind einige Punkte vereinbart worden, die zur Überwindung der aktuellen Konflikte beitragen sollen:
 
Green Lanes: Für Waren aus Großbritannien (GB), die nach Nordirland (NI) geschickt werden und dort verbleiben, sollen sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet werden. Die britischen Exporteure müssen sich dafür als „trusted trader“ bei der britischen Zollbehörde registrieren. Zollformalitäten für Sendungen aus Großbritannien mit Endverbleib in Nordirland entfallen für die registrierten „trusted trader“ vollständig.
 
Red Lanes: Für Warensendungen aus GB, die über Nordirland weiter in die Republik Irland und oder in andere Länder der EU gehen sollen, bleiben vollumfängliche Zollkontrollen erforderlich (Red Lanes). Die Kontrollen sollen an nordirischen Häfen erfolgen.
 
Im Gegenzug für die Vereinfachung der Zollabwicklung mittels der Green Lanes hat Großbritannien zugesagt, der EU Echtzeitinformationen über alle Warenströme von GB nach NI zukommen zu lassen.
 
Der Vertrieb aller medizinischen Produkte aus Großbritannien ist in Nordirland erlaubt, nicht nur Generika.
 
Für Nahrungsmittel werden die Kontrollen der britischen Einfuhren nach Nordirland reduziert. Großbritannien hat zugesagt, neue Stationen für die tiergesundheitlichen und SPS-Kontrollen an der Grenze zur EU einzuführen.
 
Vereinbarungen wurden auch für die Anwendung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zwischen den zwei Wirtschaftsräumen getroffen, die auch den Versand von Paketen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen an Privatpersonen erleichtern sollen.

Mit der „Stormont-Bremse“ können 30 von 90 Abgeordneten des Parlaments in Nordirland bei der britischen Regierung erwirken, dass diese ihr Veto gegen neue EU-Vorschriften einlegt, die einen erheblichen und langfristigen negativen Effekt auf den Nordirland-Handel haben würden.
 
Der Europäische Gerichtshof bleibt jedoch die letzte Instanz für Entscheidungen in Bezug auf den EU-Binnenmarkt und somit Nordirland. Vorgeschaltet werden soll aber eine außergerichtliche Einigungsmöglichkeit über ein Schiedsgericht.
 
Hinweis: Das Windsor Agreement ist zunächst „nur“ eine politische Übereinkunft. Einschlägige Rechtstexte zur konkreten Ausgestaltung der verschiedenen Themenbereiche (z.B. Zoll, VAT, Vertrieb von Medikamenten, Paketsendungen etc.) müssen erst noch ausgearbeitet werden. Daher bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls weiter in Kraft (voraussichtlich bis Ende 2024).
 
Wenn das Windsor Framework nach der Zustimmung des britischen Parlaments und der EU-Botschafter in Kraft tritt und die zugehörigen Rechtstexte ausgearbeitet sind, wird Großbritannien auch wieder Zugang zum EU-Forschungsprogramm Horizon Europe gewährt. Die EU verzichtet darauf, die laufenden rechtlichen Schritte gegen Großbritannien weiter zu verfolgen.
 
Weitere Informationen zu den Inhalten der erzielten Einigung finden Sie auf der Website der EU hier und auf der Website der britischen Regierung hier. Auf der Website der BBC sind die Änderungen bei der Zollabfertigung zwischen Nordirland und Großbritannien ebenfalls anschaulich dargestellt.
 
Für Detailfragen stehen die AHK Irland und die AHK Großbritannien zur Verfügung.

 

Messen & Delegationsreisen

Medizin | Pharma | Gesundheit: Messebeteiligungen 2023 - Nutzen Sie für Ihren Messeauftritt den Bavarian Pavilion

Zu nachfolgend genannten Beteiligungen 2023 ist eine Teilnahme noch möglich:

  • CPHI 2023 12.07. – 14.07.2023 I Bangkok (Thailand)
  • ASTRO 2023 01.10. – 04.10.23 I San Diego (USA)

Das Beste ist: mit Bayern International sparen Sie bis zu 45 Prozent der Kosten einer Messeteilnahme und investieren nur einen Bruchteil der Zeit. Denn wir organisieren Ihre Messepräsenz mit einem bewährten Rundum-Service. So haben Sie umso mehr Freiraum, Ihr Geschäft voran zu bringen.

Weitere Informationen und die Teilnahmeunterlagen finden Sie unter https://www.bayern-international.de/veranstaltungen-messen/

Haben Sie noch Fragen? Gerne steht Ihnen Herr Torsten Wagner von Bayern International zur Verfügung:

Torsten Wagner
Referent Messen / Stv. Referatsleiter
Bayerische Gesellschaft für Internationale
Wirtschaftsbeziehungen mbH
Rosenheimer Str. 143C
81671 München

T +49 89 660566-306

 

Singapur – Baumesse: BEX ASIA - BUILT ENVIRONMENT XPO ASIA

Für viele Unternehmen sind die Bayerischen Firmengemeinschaftsstände die erste Wahl, wenn es um eine professionelle und vereinfachte Messebeteiligung im Ausland geht.

Singapur:
Bayerische Unternehmen können hier rund um den Sektor Bau mit ihren hochentwickelten Konzepten und Technologien punkten.
Als Hub in die Region Südostasien steht der Stadtstaat für zukunftsweisende Bauvorhaben.

BEX ASIA:
Als internationale Fachausstellung ist die BEX ASIA eine perfekte Location und damit exzellente Plattform internationale Geschäfte voranzutreiben.
Einkäufer wie Anbieter von Produkten und Services treffen sich hier. Die Messe hat Ausstrahlungskraft nicht nur auf Singapur, sondern auf den gesamten Raum Südostasien.

Datum und Ort:
6. – 8. September 2023,  Marina Bay Sands Expo & Convention Centre Singapur

Themen:
Architektur & Innenausbau, Dach & Fassadensysteme, Klima & Lüftungstechnik, Erneuerbare Energien & Solarenergie, Nachhaltigkeit & energieeffiziente Lösungen, Mechanik-, Elektrik- und Sanitärsysteme, Luftqualität in Innenräumen, Gebäudetechnik & Smart Home Lösungen, Intelligentes Gebäudemanagement, Digitalisierung, IoT & Smart City Lösungen, Baumaterialien, Bauchemie, Werkzeuge.

Bayerischer Firmengemeinschaftsstand:
Ein „Rundum-Sorglos-Paket“ hilft dabei, dass Aussteller sich ganz auf ihre Geschäfte in bester Lage konzentrieren können.
Der geförderte Bayerische Firmengemeinschaftsstand auf der BEX ASIA, www.bex-asia.com ist schlüsselfertig.
Neben der eigenen Ausstellungsfläche sind eine Info-Lounge mit Besprechungsmöglichkeiten und moderner Kommunikationsstruktur sowie die technisch-organisatorische Unterstützung vor und während der Messe gegeben.

Teilnahme:
Das „Konferenzpaket“ ermöglicht bereits ab EUR 590,- eine Teilnahme. Anmeldeschluss ist der 28.04.2023.

Anmeldeunterlagen:
https://www.wuerzburg.ihk.de/markterschliessung/
https://www.bayern-international.de/termine-veranstaltungen/veranstaltungsdetails/bex-asia-2023-southeast-asias-premier-green-building-exhibition-3989

Kontakt:
IHK Würzburg-Schweinfurt, Kurt Treumann, T +49 931 4194-353, E-Mail: kurt.treumann@wuerzburg.ihk.de
Bayern International GmbH, Sebastian Zettelmeier, T +49 89 660566-303, E-Mail: szettelmeier@bayern-international.de
The Fair Agency GmbH,Astrid Sterr, T +49 89 2444 193-75, E-Mail: a.sterr@the-fair-agency.com

 

Wichtige Termine

Online-Informationsseminare "Hongkong: Bayern Food Accelerator"

 

Die Einfuhren bayerischer Nahrungsmittel nach Hongkong beliefen sich in der ersten Jahreshälfte 2022 auf einen Wert von rund 14,4 Mio. Euro und konnten somit im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 22% verzeichnen. Trotz eines vergleichsweise kleinen Marktvolumens ist Hongkong für bayerische Nahrungsmittelanbieter damit ein attraktiver Absatzmarkt in Asien.

Rund 90-95% des lokalen Bedarfs werden über den Import von Lebensmitteln abgedeckt. Verbraucher und Verbraucherinnen mit hohem Einkommen sind oftmals bereit, für hohe Qualität und Lebensmittelsicherheit einen Preisaufschlag zu zahlen. Davon profitieren auch deutsche Anbieter von Lebensmittelprodukten, darunter vor allem Fleisch, Milch sowie Süß- und Backwaren.

Mit dieser Seminarreihe möchte die AHK Hongkong gemeinsam mit alp Bayern bayerische Unternehmen über die lokalen Marktgegebenheiten informieren und Hilfestellung bei der Anpassung der eigenen Unternehmens- und Produktstrategie geben.

Im ersten Seminar am 2. Mai erhalten Sie einen Gesamtüberblick über den Zielmarkt Hongkong und eine tiefere Marktsegmentierung anhand einer SWOT-Analyse. Der zweite Teil am 9. Mai umfasst den Erfahrungsaustausch mit Marktakteuren (z.B. Distributoren, Einzelhändlern und Herstellern) und beleuchtet Konsumententrends, das Kauf- und Konsumverhalten der Zielgruppe sowie relevante Vertriebs- und Marketingkanäle. Im Anschluss beantwortet das AHK-Team individuelle Fragen.

Ablauf

2. Mai 2023 | 9:00-10:00 Uhr
Online-Informationsseminar 1: „Hongkong als Markt für bayerische Lebensmittel“

9. Mai 2023 | 9:00-10:30 Uhr
Online-Informationsseminar 2: „Wie erreiche ich meine Zielgruppe?“

Zur Anmeldung gelangen Sie auf der Website der AHK Hongkong.


Quelle: AHK Hongkong

 

Webinar: "H2-Update: Chile - Aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen und Perspektiven in der Wasserstoffwirtschaft

Germany Trade & Invest (GTAI) lädt Sie herzlich ein zur nächsten Folge der Wasserstoff-Webinarreihe „H2-Update weltweit“. Die GTAI berichtet über aktuelle Entwicklungen der Wasserstoffwirtschaft weltweit und zeigt Marktchancen für deutsche Technologieanbieter auf. Im Fokus steht dieses Mal Chile. Los geht’s am Donnerstag, 30. März 2023, um 14:30 CET (10:30 Uhr lokaler Zeit).

Deutschland setzt sich mit dem Markthochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft für den Einsatz im industriellen Maßstab bis 2030 ein ambitioniertes Ziel. Angestrebt ist die Gewinnung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Zudem geht die Nationale Wasserstoffstrategie davon aus, dass der deutsche Wasserstoffbedarf bis 2030 auf bis zu 110 Terawattstunden ansteigen wird. Daher ist Deutschland auf Lieferanten von grünem Wasserstoff angewiesen. Gleichzeitig bietet der Aufbau von PtX-Wertschöpfungsketten auch große Chancen für Deutschlands Partnerländer.

Im Fokus der Webinarreihe stehen der Ausbau der erneuerbaren Energien in den ausgewählten Ländern oder Regionen, der Bedarf an Technologien zur Herstellung von grünem Wasserstoff, sowie das Potenzial zum Transport und Export des Energieträgers.

Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt.

Zum Programm und zur Anmeldungen gelangen Sie direkt hier.


Quelle: GTAI

 

Webinar "Future of Manufacturing USA"

Die IHK Pfalz, das Kompetenzzentrum USA der IHK Koblenz sowie die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die IHK Reutlingen laden Sie herzlich ein zum Webinar "Future of Manufacturing USA".

Welche technologischen und kulturellen Unterschiede bestehen zwischen deutscher und amerikanischer Industrieproduktion? Was können wir lernen? Welche Innovationen und Entwicklungen zeichnen sich ab? Welche Konzepte und Technologien sollten auch kleine und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Rheinland-Pfalz für ihre Produktionsabläufe übernehmen?

Lead Innovation Strategist der Bosch Rexroth USA, Matteo Dariol, spricht zu US-amerikanischen Lösungsansätzen in der Industrieproduktion anhand der Bosch Welding Spot Analytics. Andreas Hassold, Manager Technical Functions and Engineering der Bosch Rexroth USA, erklärt uns die Besonderheiten des US-Markts anhand der Rexroth Multi Product Line. Wie die Industrieproduktion der Zukunft aussehen wird, erklärt uns Marco Friedmann vom KIT-Institut für Produktionstechnik. Das Start-up Oculavis ist mit Augmented-Reality-Brillen für die Fernwartung von Maschinen in den US-Markt eingestiegen. Welche Bedeutung diese Technik für die Zukunft hat und was er auf dem US-Markt erlebt, erzählt uns der Gründer Florian Bartholomäus.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei, es ist jedoch eine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Weitere Informationen zum Webinar finden Sie hier unter www.ihk.de/pfalz


Quelle: IHK Pfalz

 

Verschiedenes

Handelshürden setzen deutsche Betriebe zunehmend unter Druck

Die international tätigen deutschen Unternehmen sahen sich im vergangenen Jahr so deutlich wie noch nie zuvor von zusätzlichen Handelshemmnissen in ihren Auslandsgeschäften behindert. Neben Herausforderungen durch lokale Zertifizierungsanforderungen und verstärkte Sicherheitsanforderungen, erschweren vor allem Local-Content-Bestimmungen wie der IRA in den USA sowie Sanktionen die internationalen Geschäfte.

Durch den zunehmenden Protektionismus in der Welt blicken die Unternehmen insgesamt pessimistischer als noch im Vorjahr auf ihre Auslandsgeschäfte im Jahr 2023. Lediglich in Nordamerika, insbesondere in den USA, verbessern sich die Geschäftsaussichten, während sie in vielen Teilen der Welt deutlich negativ sind.

Durch die veränderten geopolitischen Gegebenheiten planen viele Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, wie die Erschließung neuer Märkte oder auch die Erhöhung der Lagerhaltung. Zur Flankierung ihrer Diversifizierungsbemühungen, wünschen sich zahlreiche Unternehmen zudem Unterstützung durch die Politik, insbesondere einen Abbau von Handelshemmnissen, den Abschluss von Handelsabkommen und eine Stärkung der Welthandelsregeln der WTO.
 
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage, die in Zusammenarbeit mit den IHKs entstanden ist und an der sich rund 2400 Unternehmen beteiligt haben, sind auf der DIHK-Homepage abrufbar.


Quelle: DIHK

 

Hospitationsprogramm Horizonte 2023

Das Hospitationsprogramm von Horizonte leistet genau dazu einen Beitrag.
 
Das Gemeinschaftsprojekt des Auswärtigen Amts, der DIHK und des BDI bringt deutsche Unternehmen und berufserfahrene, Deutsch sprechende Akademiker*innen aus den Ländern Irak, Jordanien und Libanon zusammen. Es steht für Vernetzung in der Nahost-Region sowie fachlichen und internationalen Austausch.
 
Das Projekt-Team des Goethe-Instituts übernimmt die Organisation des Aufenthalts in Deutschland, bereitet die Hospitierenden durch berufssprachliches und interkulturelles Training intensiv vor und begleitet sowohl Unternehmen als auch Hospitierende während der gesamten sechswöchigen Hospitationsphase.
 
Im Herbst 2022 verbrachten zehn junge Menschen, darunter vor allem Ingenieur*innen, sechs Wochen in deutschen Unternehmen. Dabei profitierten beide Seiten von dem regen Wissensaustausch, einem erkenntnisreichen Perspektivenwechsel und einer Erweiterung des beruflichen Netzwerks.
 
Die nächste Hospitationsphase ist für den Herbst 2023 geplant. Sie möchten sich an diesem Projekt beteiligen und eine hochqualifizierte Fachkraft für sechs Wochen aufnehmen? Dann kontaktieren Sie bitte bis zum 15.05.2023:
 
Angelika Doebbelin
Projektkoordinatorin Unternehmen
Tel. 089/15921 – 050
E-Mail: angelika.doebbelin@goethe.de
 
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie im beigefügten Flyer und auf der Horizonte Webseite.

Anlage:
Flyer Horizonte Hospitationsprogramm 2023


Quelle: DIHK

 

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