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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"
Ansprechpartner/innen (1)
AWI 07/2020 Erscheinungsdatum: 19. März 2020
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute geht es um die CORONA-Krise rund um den Globus
Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Digitale Beantragung von Ursprungszeugnissen und Exportbescheinigungen
Bei der online-Beantragung werden die Dokumente durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken nach Möglichkeit am selben Tag bewilligt. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
Seit kurzem gibt es hierfür ein neues, zusätzliches Verfahren, das eine "passwortgeschützte Beantragung" ermöglicht. Den Zugang zur Anwendung finden Sie unter https://euz.ihk.de/euzweb
Ein Benutzerhandbuch führt Sie als Antragsteller im Unternehmen durch die Anwendung https://euz.ihk.de/dokumentation
Kunden, die von Papierantragstellung auf digitale Beantragung schnell umsteigen möchten, empfehlen wir folgende Schritte:
1. Schreiben Sie uns eine E-Mail an exportdokumente@nuernberg.ihk.de mit dem Betreff „eUZ“.
2. Benennen Sie gleich den eUZ-Administrator und maximal einen Stellvertreter (Vorname, Name, persönliche E-Mailadresse).
Eine Vorlage für die Benennung eines eUZ-Administrators können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Die Beantragung ist aber auch formlos mit den oben genannten Angaben bei uns möglich.
Der eUZ-Administrator ist Ansprechpartner für die IHK, Nutzerverwalter für Ihr Unternehmen und Empfänger des Gebührenbescheides.
3. Sollten Sie keine Formulare für das elektronische eUZ haben (ohne eingedruckte Nummer), können Sie diese über uns beziehen. Teilen Sie uns mit, wie viele Originale/Durchschriften Sie benötigen. Alternativ können Sie die Vordrucke auch über die Formularverlage ordern.
Der UZ-Administrator erhält nach Registrierung durch uns einen Freischaltcode. Er schließt damit den Registrierungsprozess ab und kann dann gegebenenfalls beliebig viele weitere Nutzer im Unternehmen, sowie deren Zugriffsrechte, festlegen. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses können sofort digitale Anträge eingereicht werden.
Ansprechpartner/inIngrid Dipold (Tel: +49 911 1335 1260, ingrid.dipold@nuernberg.ihk.de)
Corona-Virus: Maßnahmen im Bereich Zölle und Steuern
In seiner Fachmeldung vom 17.03.2020 informiert der deutsche Zoll über folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus:
1. Zoll: Aufrechterhaltung des Abfertigungsbetriebs in Zollämtern, Warenverkehr mit China, Ein- und Ausfuhr von Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung In den örtlichen Zollstellen bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Standorte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird.
Sollte die Abfertigung in konkreten Fällen eingeschränkt werden, erhalten Unternehmen Informationen über Mitteilungen in regionalen Presseorganen sowie über die Internetseite www.zoll.de, speziell in der Rubrik Allgemeine Dienststellensuche.
Darüber hinaus sollen die zuständigen Industrie- und Handelskammern durch die Hauptzollämter in Kenntnis gesetzt werden, die wiederum die entsprechenden Informationen an ihre Mitgliedsunternehmen steuern sollen.
Hinweis des DIHK: Ebenso wie die IHKs treffen auch die Zollstellen Vorbereitungen, den Kundenverkehr und den physischen Dokumentenverkehr auf ein vertretbares Risiko zu beschränken. Bislang sind laut Generalzolldirektion (GZD) noch keine Zollstellen komplett geschlossen (Stand 17.03.2020). Aber der Zoll bereitet sich ebenfalls auf alle Eventualitäten vor.
In diesem Zusammenhang setzt sich der DIHK gegenüber der GZD dafür ein, für die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung die Vorlage von Dokumenten in elektronischer Form bzw. einen vollständigen elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Zoll zu ermöglichen und dementsprechend soweit wie möglich auf die Anforderung zu verzichten, diverse Zolldokumente bei der Zollabwicklung im Original vorlegen zu müssen. Dies gilt nicht nur mit Blick auf mögliche Einschränkungen bei den Zollämtern. Auch aufgrund des eingeschränkten Flugverkehrs zwischen der EU und Drittstaaten können Originaldokumente u.U. nicht wie bisher per Luftpost fristgerecht zugestellt werden. Verzögerungen bei der Vorlage der Originaldokumente sollten nicht zu einer Verzögerung der Warenabfertigung in den Zollstellen führen.
Weitere Details u.a. zum Warenverkehr mit China und zur Einfuhr/Ausfuhr von Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung entnehmen Sie bitte der o.g. Fachmeldung des Zolls.
2. Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhr-/Verbringungsverbot von Schutzausrüstung und diesbezüglicher Ausnahmeregelungen Der Zoll weist erneut auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen Anordnungen vom 4. bzw. 12.03.2020 bzgl. des Ausfuhr/Verbringungsverbotes von medizinischer Schutzausrüstung einschließlich diesbezüglicher Ausnahmeregelungen hin.
3. Steuern: Vermeidung von unbilligen Härten für betroffen Steuerpflichtige
Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten vermieden werden. Insbesondere folgende steuerliche Maßnahmen kommen hier in Betracht:
Stundungen
Stundungsanträge für nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse gestellt werden. Die Steuern müssen bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig sein oder fällig werden. Anträge auf Stundung von nach dem 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern sind besonders zu begründen.
Vollstreckungsaufschub
Drohen aktuell Vollstreckungsmaßnahmen kann unter Darlegung der aktuellen Situation des Vollstreckungsschuldners Vollstreckungsaufschub beantragt werden.
Vorauszahlungen
Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Anpassung der bisher festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Unternehmen, die von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind, werden gebeten, sich an das zuständige Hauptzollamt zu wenden. Um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, sind die Anträge entsprechend zu begründen und der Zusammenhang zur Corona-Krise glaubhaft darzulegen. Die Hauptzollämter werden Anträge möglichst entgegenkommend bearbeiten.
4. Herstellung von Desinfektionsmitteln durch Apotheken
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.03.2020 zugelassen, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden können. Weitere Details hierzu sind der o.g. Fachmeldung zu entnehmen.
(Quelle: DIHK)
Alle Angaben ohne Gewähr!
Weitere Informationen zu CORONA finden Sie auf unserer Website:
-> https://www.ihk-nuernberg.de
und im Außenwirtschaftsportal der bayerischen IHKs
-> Außenwirtschaftsportal Bayern
“Wir öffnen Märkte – weltweit!”
Der aktuelle Veranstaltungsnewsletter (-> Link) des Teams International der IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert über Webinarangebote im internationalen Geschäft. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen von rechtlichen Konsequenzen von COVID-19 in Polen über internationale Beschaffungsmärkte und interkulturelle Trainings bis hin zum neuen elektronischen Ursprungszeugnis eUZ 2.0. Die Webinare sind in der Regel kostenfrei und können weltweit, auch im Homeoffice, genutzt werden. Unseren Veranstaltungsnewsletter abonnieren Sie kostenfrei unter diesem ->Link.
Außenwirtschaftsportal Bayern mit Sondersparte zur Corona-Krise
Die Sonderseite „Corona-Krise“ auf dem bayerischen Außenwirtschaftsportal
-> Außenwirtschaftsportal Bayern enthält Aktuelles über Maßnahmen zahlreicher Länder sowie Vorschriften über die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland. Die Hinweise im Außenwirtschaftsportal zur Corona-Krise werden soweit als möglich täglich aktualisiert.