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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 07/2023 Erscheinungsdatum: 6. Juli 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

© APF Bayern 2023

15. Asien-Pazifik-Forum Bayern am 26. Juli 2023

Beim 15. Asien-Pazifik-Forum Bayern am 26. Juli 2023 im Haus der Wirtschaft in Nürnberg beleuchten wir Ihre Möglichkeiten für Absatz, Sourcing, Investment und Innovation.  

Das spannende Konferenzprogramm erklärt die Neuordnung der Weltwirtschaft, zeigt Chancen auf und unterstützt Sie bei Ihrer Strategieentwicklung. Die deutschen Auslandshandelskammern in Asien bieten Ihnen individuelle Beratungsgespräche und über 20 Aussteller präsentieren ihre Asien-Pazifik-Dienstleistungen in Form einer kleinen Messe. 

Nutzen Sie das Forum als Ihren Kompass im dynamischsten Wachstumsmarkt, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!  

Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie unter www.apf-bayern.de

 

Ukraine-Krieg

AHK Ukraine: Neuer Newsletter

Die AHK Ukraine hat einen Informationsdienst für Unternehmen initiiert, die sich zum Wiederaufbau der Ukraine informieren und engagieren wollen. „Rebuild Ukraine Weekly“ wird freitags die wichtigsten Nachrichten der Woche zusammenfassen.

Unternehmen und Verbände können den Dienst kostenfrei abonnieren durch eine kurze E-mail an: iryna.preuss@ukraine.ahk.de.

 

EU beschließt elftes Sanktionspaket: Neu unter anderem die Möglichkeit der Listung von Umgehungsländern

Von Ländern wie Kasachstan, Armenien, Kirgistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder China wird angenommen, dass über sie sanktionierte Produkte nach wie vor in die Russische Föderation gelangen. Vor diesem Hintergrund hat die EU nun die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten einzuschränken, wenn eine mutmaßliche Umgehung von Sanktionen vorliegt.

Noch ist die Liste solcher "Umgehungsländer" jedoch leer, zudem sind mehrere Eskalationsstufen vorgeschaltet, bevor ein Land aufgenommen werden kann. Für ein sensibles Vorgehen hatte sich unter anderem Deutschland stark gemacht; schließlich kann dieses Instrument schwerwiegende Folgen für politische Beziehungen und Handelsverbindungen haben.

Exportverbote nun auch für geistiges Eigentum

Das Paket sieht außerdem vor, dass die Vermögenswerte von über 100 weiteren Personen und Organisationen eingefroren werden. Der Rat hat zudem 87 zusätzliche Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind, in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex unmittelbar bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen damit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

Die Transitverbote über russisches Territorium, die bisher nur Dual-Use-Güter und Feuerwaffen betrafen, werden auf Waren und Technologien ausgedehnt, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.

Neu ist darüber hinaus, dass für die Güter, die bislang nur direkt einem Exportverbot nach Russland unterliegen, künftig auch der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie entsprechender Lizenzen untersagt ist.

Und nicht zuletzt sieht die EU die Einführung einer Jedermannsmeldepflicht vor: Wer Kenntnis von Sanktionsverstößen erhält, ist künftig gesetzlich verpflichtet, diese zu melden.

Das 11. Sanktionspaket wurde am 23. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni.

Details lesen Sie in den Pressemitteilungen der EU-Kommission und des Europäischen Rates.


Quelle: DIHK

 

Ukraine: Gestaltung von Verträgen mit ukrainischen Geschäftspartnern

Den Fachbeitrag können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

Zoll

CBAM - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/956

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird viele Industrieunternehmen betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU), die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff, einige vor- und nachgelagerte (insb. Eisen- und Stahl-) Produkte – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU Staaten importieren, fallen unter die Regeln des CBAM.

Bereits ab dem 01. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase (bis 1.12.2025), werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf diese Unternehmen zukommen.

Während dieser Phase müssen Unternehmen:

  • die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und
  • einen vierteljährlichen Bericht (erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024) – sog. CBAM-Bericht – einreichen, welcher Daten bezüglich der Importmenge der direkten und indirekten im EU-Ausland ausgestoßenen CO2-Emissionen und dem im Herkunftsland möglichen gezahlten CO2-Preis enthält.

Allerdings muss in diesem Zeitraum noch kein finanzieller Ausgleich durch die Abgabe einer entsprechenden Menge an CBAM-Zertifikaten geschaffen werden.

 

Wareneinfuhren aus Israel - Präferenzen

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission: Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel.

Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel", in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel"


Quelle: Zoll

 

Länderinformationen

Mitarbeiter entsenden nach Frankreich: Vereinfachungen beim Entsendeportal SIPSI

Wer Arbeitnehmende nach Frankreich entsendet, muss diese vorher über das Entsendeportal SIPSI (Système d’Information sur les Prestations de Services Internationales) anmelden. Die Anzeige ist obligatorisch und sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.

So soll sichergestellt werden, dass Entsandte im Einklang mit den französischen Arbeitsgesetzen handeln und die erforderlichen Arbeitsbedingungen einhalten.

Das Ministerium für Arbeit überarbeitet den Teleservice SIPSI komplett, um auf die verschiedenen Erwartungen und Feedbacks der Nutzer einzugehen. Das Ziel ist, dass ausländische Unternehmen ihre Meldungen so schnell und so präzise wie möglich eingeben können. Dazu gehören:

  • Mehrsprachiger Zugang: Französisch-Englisch-Deutsch-Italienisch-Spanisch
  • Weiterentwicklung der verschiedenen Rubriken, um unnütze oder doppelte Eingaben zu verringern, bestimmte Informationen automatisch zu ergänzen und zu prüfen
  • Spezielle Übertragungslösung per API für Unternehmen und Bevollmächtigte aus der Transportbranche, die eine hohe Anzahl von Entsendungsmeldungen übertragen
  • Neue Konten für die Kunden der ausländischen Unternehmen und deren Bevollmächtigte/Vertreter in Frankreich
  • Außerdem sind in der Rubrik "Informationen zur Leistung" nun deutlich weniger Angaben notwendig, wie beispielsweise die Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren, die Arbeitszeit sowie die Anzahl der Ruhetage entsandter Arbeitnehmer. 

Der Bereich "Kosten" zu den Themenfeldern Reise, Unterbringung und Verpflegung wurde komplett gestrichen.


Quelle: Techniker Krankenkasse

 

Messen & Delegationsreisen

Belgien: Unternehmerreise Automotive über Elektromobilität

AHK debelux organisiert u. a. in Zusammenarbeit mit "Bayern-Innovativ – Cluster Automotive sowie dem belgischen Industrieverband AGORIA eine Informationsreise von Deutschland nach Belgien über Elektromobilität. Ziel der Reise ist es, deutsche produzierende Unternehmen (Zulieferer- und Handelsunternehmen) aus dem Bereich Tier 1 und Tier 2 die Möglichkeit zu geben, den belgischen Automotive-Markt kennenzulernen und Kontakte vor Ort zu knüpfen.

Für Deutschland, die drittgrößte Handelsnation weltweit, liegt Belgien unter den wichtigsten 10 Handelspartnern. So steht Belgien laut Destatis für Deutschland in der Rangfolge als 10.-wichtigster Handelspartner für Exporte (3,9 %) und 7.-wichtigster Handelspartner für Importe (4,2 %).

Im Mittelpunkt der Reise steht der Besuch der Audi e-tron Produktionsstätte in Brüssel, sowie mehreren Hidden Champions im Bereich der Elektromobilität. Hier finden Sie das ausführliche Programm sowie die Anmeldemöglichkeit.

 

Diversifizierung der deutschen Wirtschaft: "Schlüsselstandort Panama"

Nicht erst seit dem Besuch der deutschen Außenminister Baerbock in Panama Anfang des Monats wird das Land im Lichte der Diversifizierung der deutschen Wirtschaft immer bedeutender für KMUs.

Warum ist Panama ein ausgezeichneter Standort?

  • Beste Infrastruktur in Lateinamerika (auf dem Land-, Luft- und Wasserweg)
  • Politisch sehr stabil, USD als Währung und Safe Harbour des Kontinents
  • Freihandelsabkommen mit den USA und vielen Ländern Lateinamerikas
  • Langfristig stärktes Wirtschaftswachstum in westlicher Hemisphäre
  • Nearshoring wird stark promiviert (Investitionen, Steuereinsparungen)

Aus diesen Gründen organisiert die AHK Panama die Unternehmerdelegation nach Panama. Weitere Informationen zur Reise finden Sie auf der Webseite der AHK Panama. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

 

Geschäftsanbahnungsreise Usbekistan für deutsche Unternehmen im Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft

Vom 23. bis 27. Oktober 2023 führt die Delegation der deutschen Wirtschaft für Zentralasien (AHK Usbekistan) zusammen mit German Water Partnership im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Geschäftsanbahnungsreise nach Usbekistan durch.

Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Sie ist Bestandteil der Exportinitiative Umwelttechnologien und wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU).

Wann? 23. - 27. Oktober 2023
Wo? Taschkent |Usbekistan

Die Anmeldeunterlagen sowie Informationen zu den Marktchancen finden Sie im Infoletter im Downloadbereich auf der German Water Partnership Webseite.

 

Wichtige Termine

Deutsch-Türkische Konferenz: "Die Rolle des europäischen Privatsektors bei der (Re-)Aktivierung der Wirtschaft in den vom Erdbeben betroffenen Regionen“

Das verheerende Erdbeben im Februar diesen Jahres an der türkisch-syrischen Grenze zählt zu den schlimmsten Naturkatastrophen der letzten hundert Jahre. Die Wunden sitzen noch immer tief, die Folgen und Ausmaße sind enorm. Die Zahl der betroffenen Menschen und Anzahl der betroffenen (Groß-)Städte erfordern konzentrierte Wiederaufbaumaßnahmen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Union der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) sowie die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (AHK Türkei) und die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer (TD-IHK) freuen sich, Sie zur Deutsch-Türkischen Konferenz einzuladen. Die Konferenz findet am Donnerstag, den 13. Juli 2023 von 10.00 bis 14.00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt (Adresse: Breite Straße 29, 10178 Berlin).

Ziel der Konferenz ist es, türkische Wirtschaftsakteure mit dem europäischen Privatsektor zusammenzubringen, um das Potenzial für die (Wieder-)Aufnahme gemeinsamer Geschäftsaktivitäten und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den vom Erdbeben betroffenen Regionen zu diskutieren.

Im Hauptpanel werden hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft über die ökonomischen Perspektiven und Kooperationspotenziale in der betroffenen Region diskutieren.

Anschließend werden in zwei parallelen Workshops Lösungsansätze zu den Themen „Grüner und energieeffizienter Wiederaufbau von Infrastruktur und Wohnraum“ sowie „Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven für die Menschen in der Region“ erörtert.

Ein Livestream wird von 10:00 – 12:00 Uhr auf Deutsch, Türkisch und Englisch angeboten. Die zwei parallelen Workshops von 12:00 – 13:00 Uhr finden mit Übersetzung deutsch/türkisch ohne Livestream statt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für Ihre persönliche Teilnahme melden Sie sich bitte unter nachfolgendem Link an: https://event.dihk.de/GermanTurkishConference

Eine Anmeldung nur für den Livestream ist nicht erforderlich. Er wird zusammen mit dem regelmäßig aktualisierten Programm unter folgendem Link verfügbar sein:

www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/die-wirtschaft-in-den-tuerkischen-erdbeben-regionen-reaktivieren-97608

 

Aktuelle Informationen

LkSG: Zusammenarbeit in der Lieferkette

KMU sind nicht vom LkSG erfasst. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt.

Dieses Dokument enthält die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU, die nicht direkt vom LkSG betroffen sind.

 

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