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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 09/2023 Erscheinungsdatum: 31. August 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

Argentinien: Ursprungszeugnisse für nicht hergestellte Waren

Vereinzelt wurde nun von IHK-Mitgliedsunternehmen berichtet, dass argentinische Behörden für bestimmte geplante Wareneinfuhren vorab Ursprungszeugnisse einfordern, obwohl die Ware noch nicht produziert ist. Diese vermeintliche Anforderung konnte aufgrund der Recherchen der Deutsch-Argentinischen Handelskammer in Buenos Aires aber nicht bestätigt werden.

 

Zusätzliche neue Apostillenbehörde für Korea

Neben den bereits bekannten Apostillenbehörden für die Republik Korea, nämlich dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Ministry of Foreign Affairs), dem Justizministerium (Ministry of Justice) und der Nationalen Gerichtsverwaltung (National Court Administration), wurde ab dem 16. Mai 2023 auch die "Overseas Koreans Agency" als Apostillenbehörde hinzugefügt.

Die Adresse der neuen Behörde lautet:

Twin Tree Tower A 15th Floor,
6 Yulgok-ro, Junghak-dong,
Seoul, Republic of Korea


Quelle: DIHK

 

Einladung zur Informationsveranstaltung „Neuerungen der Allgemeinen Genehmigungen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle zu stärken und zu beschleunigen.

Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine grundlegende Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe fünf neuer Allgemeiner Genehmigungen. Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen treten am 1. September 2023 in Kraft.

Vor diesem Hintergrund lädt das BAFA am 19. September 2023 zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Die Veranstaltung bietet der deutschen Industrie und Wissenschaft die Gelegenheit, sich aus erster Hand umfassend über die Änderungen und Neuerungen zu informieren.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der BAFA-Webseite.


Quelle: BAFA

 

Länderinformationen

Frankreich: Update Grüner Punkt

PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos angefragt werden kann: Merkblatt Trimann-Kennzeichnung.


Quelle: AHK Frankreich

 

 

Großbritannien: CE-Kennzeichnung soll weiterhin anerkannt werden

Das Vereinigte Königreich wird weiterhin die CE-Kennzeichnung anerkennen, womit eine bedeutende Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Plan der britischen Regierung eintritt. Dieser sah vor, die Produktkennzeichnung auf das neue UKCA-Label verpflichtend umzustellen.
 
Die Konsequenzen dieser Mitteilung sind bedeutsam: Unternehmen können ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung weiterhin uneingeschränkt und unbefristet auf dem britischen Markt vertreiben, ohne die obligatorische Umstellung auf das UKCA-Label vornehmen zu müssen. In diesem Zusammenhang haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, freiwillig die neue UKCA-Kennzeichnung zu verwenden.
 
Die unbeschränkte Anerkennung der CE-Kennzeichnung betrifft spezifische Produktkategorien, darunter:
  • Spielzeugsicherheit
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge 
  • Druckbehälter
  • Anlagen und Geräte die Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • Nicht automatische Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen für den Outdoor-Einsatz
  • Aerosolprodukte
  • Elektrische Niederspannungsgeräte
Trotz dieser klaren Richtlinien gibt es noch Produktgruppen, bei denen Unklarheiten herrschen. Während die meisten dieser Vorschriften in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, gehören bestimmte Produktgruppen nicht dazu. Ob die CE-Kennzeichnung in diesen Fällen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden kann oder eine Anpassung auf das UKCA-Label notwendig ist, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar. Die zuständigen Behörden haben jedoch zugesichert, ihre Pläne in naher Zukunft zu kommunizieren. Betroffen sind insbesondere folgende Produktgruppen:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Transportable Druckgeräte
  • Unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung

Für Medizinprodukte gelten separate Übergangsfristen.

Erfahren Sie mehr über die CE-/UKCA-Kennzeichnung in unserem Webinar am 12.12.2023. Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie auf folgender Webseite.

 

Messen & Delegationsreisen

Bayerischer Gemeinschaftsstand auf der NORDBYGG 2024

Erwartet werden rund 1.000 Aussteller und 35.000 Besucher aus dem In- und Ausland. Die NORDBYGG bietet eine optimale Plattform, um Geschäftsbeziehungen nach Nordeuropa zu knüpfen und zu erweitern. Unternehmen aus Bayern haben erneut die Möglichkeit, sich im Rahmen des Bayerischen Gemeinschaftsstandes prominent zu präsentieren. 

Sie profitieren dabei nicht nur von der finanziellen Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium, sondern auch von einem schlüsselfertigen Messestand,  einer attraktiven Gemeinschaftslounge und weiteren Serviceleistungen ‎durch Bayern International.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Bayern International.

 

Wichtige Termine

IHK Spezial Webinar: CBAM - europäischer CO2-Grenzausgleich in der praktischen Umsetzung

Für EU-ETS-Anlagenbetreiber sowie für Importeure ausgewählter Produkte aus den Sektoren Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasserstoff sowie Aluminium ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von hoher praktischer Relevanz. Durch den CBAM sollen mittels eines "CO2-Zolls" Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland verhindert werden.

Die zum 1. Oktober in Kraft tretende Meldepflicht für Importeure betroffener Sektoren stellt Importeure vor eine große Herausforderung. Unter anderem müssen direkte wie indirekte Emissionen, die während des Produktionsprozesses der betroffenen Güter entstanden sind, bilanziert und in einem Quartalsbericht dokumentiert werden - erstmalig bis zum 31. Januar 2024.

Wir präsentieren Ihnen in unserem Webinar, was Sie konkret in der Praxis unternehmen müssen, um sich auf die in Kürze einsetzenden Pflichten vorzubereiten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an unseren Referenten zu stellen.

Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit über den Chat Fragen an den Referenten zu richten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich online an, um die Zugangsdaten automatisch zu erhalten.

Das Webinar ist eine gemeinsame Veranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern.

Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie auf folgender Webseite.

Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an:
 
Zement (15.09.)
Aluminium (21.09.)
Düngemittel (26.09.)
Elektrizität (28.09.)
Wasserstoff (03.10.)
Eisen und Stahl (05.10.).
 
Schließlich sollen auf folgender Webseite, auf der auch die Webinare stattfinden, digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/
 
Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier. Den Annex der Durchführungsverordnung finden Sie hier.
 
Zu den Leitlinien für EU-Einführer gelangen Sie hier. Die Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen sind hier hinterlegt.
 
Die Excel-Vorlage finden Sie hier.


Quelle: DIHK

 

Webinar: "Maschinenzulassung und Produkthaftung deutscher Unternehmen in den USA"

Ob Hersteller, Importeur oder auch Händler – jedes (deutsche) Unternehmen, das Waren, Produkten oder Maschinen in den US-Markt einführt, wird mit der Thematik „US-Produktsicherheitsrecht“ konfrontiert. Denn im Streitfall kann die gesamte Lieferkette haften und vor US-Gerichten zur Verantwortung gezogen werden.

Wir greifen in diesem Webinar das Geschäft v.a. mit Maschinen und Anlagenbau auf. Wir erläutern die relevanten und praxisnahen Bereiche. Ferner zeigen wir auf, wie entsprechende Risiken durch Planung, Risikosteuerung und Vertragsgestaltung entschärft werden können, damit Sie für US-Geschäft fit sind.

Melden Sie sich jetzt an und nutzen Sie unsere Experten und deren Know-how für Ihr USA-Geschäft.

Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie auf folgender Webseite.

Wann? Dienstag, 26. September 2023, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Business Mission to the 11th edition of the Asian Development Bank’s “Business Opportunities Fair”

The OAV would like to inform about the opportunity to participate in the Business Mission Trip to the 11th edition of the Asian Development Bank’s Business Opportunities Fair (BOF) to the Philippines. For the first time since 2019, the event will be held in person, from October 3rd to 5th 2023,at the ADB headquarters in Manila, Philippines.The Business Mission trip is organised by their partner organisation the German-Philippine Chamber of Commerce and Industry (AHK Philippines).

The ADB Business Opportunities Fair is an excellent opportunity to network with consulting firms and suppliers from donor as well as developing member countries from various fields and sectors. Attendees can gain insights into qualifying for ADB financed contracts and explore emerging business opportunities.

The Business Mission Trip to Manila offers a variety of benefits, including:

  • A tailored schedule of your stay in Manila
  • Identification of critical and strategic network partners within the ADB and the opportunity to  participate in pre-arranged meetings
  • Meeting with ADB Germany constituency office representatives
  • Opportunity to meet fellow delegates and explore synergies
  • Access to exclusive evening networking events
  • Accommodation and transportation assistance

You can find detailed information about the Business Mission Trips program and registration by following this link.

 

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