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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 11/2023 Erscheinungsdatum: 6. November 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

Konferenz Deutsch-Polnische Zukunftsmärkte 2023 am 17. November 2023 von 9 Uhr bis 16 Uhr

Polen hat sich in den vergangenen Jahren zum innovativen Partner der deutschen Industrie entwickelt. Hohe Energiepreise und gestörte Lieferketten lassen viele deutsche Unternehmen nun verstärkt zum östlichen Nachbarland schauen. Gerade in Zukunftsfeldern wie der Energiewende, digitalen Dienstleistungen und dem Gesundheitsmarkt bieten sich dort hervorragende Chancen für Vertrieb, Kooperation und Investitionen.

Expertinnen und Experten aus beiden Ländern tauschen sich in Panels und Workshops über Themen wie Smart Factories, Med-Tech-Sektor und Wärmewende aus.

Sie erhalten konkrete Tipps zum Markteinstieg und -ausbau im Nachbarland und können sich mit wichtigen Partnern aus dem Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammer in Polen vernetzen. Mit dabei sind führende Unternehmen wie APA Group, BASF, Siemens, Bosch, DATEV, Deloitte, E.ON Polen und Heinz Glas sowie Partner wie das Instituts für Nachhaltigkeit in Nürnberg, Hochschule Ansbach, Leon-Koźminski-Akademie sowie der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft.

Lernen Sie jetzt, welche Trends und Chancen der kommenden Jahre Ihr Geschäft mit und in Polen beflügeln können! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Beschreibung aller Workshops finden Sie HIER

Die Beschreibung aller Paneldiskussionen finden Sie HIER

Wann? Freitag, den 17. November von 9 Uhr bis 16 Uhr
Wo? IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Ukraine-Krieg

Exportkontrolle: BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen.

Sie finden die neuen FAQ ab Frage 58 im Fragenkatalog zu den Russlandsanktionen.

 

Russland-Embargo: Nachweispflicht für Eisen- und Stahlprodukte

Aufgrund wiederholter Nachfragen weisen wir darauf hin, dass für Käufe von in Anhang XVII des Russland-Embargos aufgeführten Eisen- und Stahlprodukten aus Drittländern, die sich bereits in der EU im freien Verkehr

befinden, die in Art. 3g d) letzter Satz des Russland-Embargos stipulierte Nachweispflicht nicht gilt. Sollten von Käufern dennoch Nachweise gefordert werden, könnte das auch ein Ausdruck von Over-Compliance sein.

Adressat des Nachweisgebots ist allein der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des Art. 3g d) letzter Satz VO 833/2014: „müssen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte […] vorlegen“.

Wir verweisen an dieser Stelle für diese und andere Fragen zum Importverbot für Eisen- und Stahlprodukte zudem auf die ausführlichen FAQs der Kommission zu den Russland-Sanktionen (S. 170-175 des Dokuments). Insbesondere verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 8 auf S. 173f. des Dokuments: „the same Article establishes an obligation for the importer in the EU to provide evidence […] No evidence is needed for purchases regarding goods that have already been imported into the Union. No evidence is needed for the transfer from one Member State to another of goods that have already been imported into the Union“

 

Länderinformationen

Frankreich – Aufhebung des geplanten Malus auf den Grünen Punkt

PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.   Der vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.  

Die AHK Frankreich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link in dem AHK-Merkblatt Kennzeichnung Triman.


Quelle: AHK Frankreich

 

Tschechien: Digitales Lieferantenverzeichnis

Das vierte Jahr in Folge präsentieren sich tschechische Firmen, die Geschäftskontakte auf dem deutschen Markt aktiv suchen, in unserem digitalen Lieferantenverzeichnis.

Aktuell sind hier über 100 Firmenprofile aus verschiedenen Branchen veröffentlicht. Das digitale Lieferantenverzeichnis steht zur freien Verfügung. Sie können darin Firmen nach unterschiedlichen Branchen und auch nach Schlüsselwörtern recherchieren.


Quelle: AHK Tschechien

 

Wichtige Termine

4. G20 Investment Summit – German Business and the CwA Countries

Auf dem „G20 Investment Summit“ bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus afrikanischer und deutscher Wirtschaft und Politik auszutauschen. In diesem Jahr sind neben 10 Compact with Africa Ländern (Ägypten, Äthiopien, Benin, CIV, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo, Tunesien) auch noch weitere afrikanische Länder, darunter Südafrika, Nigeria, Angola, Mauritius, Kenia, DRC, Komoren und Sambia, zum Summit eingeladen.

Ziel der Veranstaltung ist, Investitionsmöglichkeiten und Partnerschaften zwischen deutschen Unternehmen und den afrikanischen CwA-Ländern zu fördern. Die Subsahara-Afrika Initiative erwartet insgesamt rund 700 Teilnehmende und freut sich, auch Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.

Registrieren Sie sich hier: https://events.connfair.com/en/app/events/71ae366a-d729-4b17-8ed3-a4e8c6499519   

Sollten Sie Interesse haben Ihr Unternehmen prominenter auf dem Summit zu präsentieren, können Sie dies gerne als Sponsor tun. 

Die verschiedenen Optionen finden Sie hier: https://www.safri.de/veranstaltungen-1/veranstaltungen-detail/4th-g20-investment-summit-2023-german-business-and-the-cwa-countries-in-berlin-on-november-20th-2023. Für Fragen zum Sponsoring steht Ihnen Wiebke Polomka, Afrika-Verein (polomka@afrikaverein.de, +49 170 3711302) zur Verfügung.

 

Beratungstag Brasilien mit kurzen Vorträgen zur Situation und Perspektive der brasilianischen Wirtschaft

Brasilien ist nicht nur die größte Volkswirtschaft in Lateinamerika, sondern auch eine aufstrebende Kraft in der globalen Wirtschaft. Mit 203 Mio. Einwohnern ist es das fünftgrößte Land der Welt und gleichzeitig der größte Handelspartner Bayerns in Südamerika.

Der Agrarsektor ist dabei ein bedeutender Wirtschaftszweig Brasiliens und trägt einen erheblichen Teil zum Bruttoinlandsprodukt bei. Außerdem verfügt Brasilien über eine breite Industriestruktur und reichhaltige natürliche Ressourcen, die das Land ebenfalls für den Beschaffungsmarkt interessant machen. Darüber hinaus zählt das Land auf ein starkes Ökosystem für Startups und Innovationen und bietet ausgezeichnete Voraussetzungen für Investitionen und Aktivitäten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, grüner Wasserstoff, Infrastruktur und Digitalisierung.

Erfahren Sie mehr zu den Geschäftschancen in Brasilien anlässlich des Beratungstages der IHK Nürnberg am 27. November 2023.

  • Nach kurzen Vorträgen zu Situation und Perspektiven der brasilianischen Wirtschaft, aktuellen Rechts- und Steueraspekten sowie Import- und Export haben Sie die Gelegenheit für persönliche Beratungsgespräche mit unseren Experten. Ob Sie einen ‎Markteinstieg planen oder bereits aktiv sind, wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Verfügung.‎
  • Dr. Claudia Bärmann Bernard ist Repräsentantin des Freistaates Bayern in Brasilien sowie Leiterin der Rechtsabteilung der AHK São Paulo und besitzt mehr als 20 Jahre Erfahrung im deutsch-brasilianischen Geschäftsumfeld.
  • Gustavo Stüssi-Neves ist Gründer der Kanzlei Stüssi-Neves Advogados in São Paulo und berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen aus der DACH-Region beim Markteintritt und bei ihrem Tagesgeschäft in Brasilien.
  • Fernando Berzoini Smith ist Direktor bei Timbro Trading, einem der größten Außenhandelsunternehmen Brasiliens, und besitzt langjährige Erfahrung im Bereich Import / Export sowie Logistik in Brasilien.

Das circa 30 minütige Beratungsgespräch wird vorab mit Ihnen terminiert und findet in der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt.

Die Teilnahme an diesem Beratungstag ist unentgeltlich.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

 

B2B-Meeting mit Unternehmen aus Bosnien/Herzegowina: Chancen bei Sourcing und Export

Treffen Sie führende bosnische Unternehmen aus der Metall- und Holzindustrie und entdecken Sie neue Kooperations- und Sourcingmöglichkeiten!

Am Dienstag, 5. Dezember 2023 besucht eine Delegation bosnischer und herzegowinischer Unternehmen (->Liste der Unternehmen) aus der Metall- und Holzindustrie Nürnberg. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken organisiert zusammen mit der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina ein B2B-Meeting mit deutschen Unternehmen.

Sie sind als deutsches Unternehmen herzlich eingeladen, individuelle Termine mit den ausländischen Gästen zu vereinbaren. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch an, welche Themen Sie mit welchen Unternehmen besprechen möchten.
Die Gespräche finden auf Englisch oder in Muttersprache mit Übersetzung statt. Die Teilnahme ist unentgeltlich.

 

U.a. genannte Kooperationswünsche der Delegationsteilnehmer:

  • Technologien für die Automatisierung in der Holzindustrie
  • stärkere Vernetzung mit deutschen Unternehmen im Bereich CNC- und Laserschneidanlagen
  • Unternehmen für den Bau von PV-Anlagen
  • Kraft-Wäre-Kopplungsanlagen in der Holzindustrie
  • Kunden im Bereich der seriellen Metallbearbeitung
  • Anlagen für die Massivholzverarbeitung
  • Automatisierung und Robotik für Fertigungsprozesse

Weitere Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.


Quelle: IHK Nürnberg

 

Webinar „Der neue Außenhandel mit Großbritannien: Update zum Steuer- und Zollrecht sowie UKCA-Kennzeichnung für deutsche Hersteller“

Am 1. Januar 2021 trat das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Union in Kraft. Das Handelsabkommen hat dabei zunächst den Schwerpunkt auf Erleichterungen für den Warenhandel durch die Einführung einer neuen Zollgrenze gesetzt, bei der es diverse Übergangsregelungen gab.

Umfangreiche Änderungen im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, Abwicklungsprobleme in Verbindung mit Nordirland und die auslaufende Übergangsphase des neuen Produktstandards UKCA stellen deutsche Unternehmen vor Herausforderungen im Außenhandel mit Großbritannien.  Unser Webinar greift aktuelle Problempunkte auf und unsere Experten stellen Lösungsansätze praxisnah dar.

Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie auf folgender Webseite.

Wann? Dienstag, 12. Dezember 2023, 10:00 – 11:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Verschiedenes

Länderspezifische Umsetzungshilfen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des LkSG zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten.
 
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen, in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz sieht unter anderem die Durchführung jährlicher und anlassbezogener Risikoanalysen sowie die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor.
 
Unternehmen werden mit dem Angebot unterstützt, ihre Verpflichtung zur Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken umzusetzen, entsprechend der Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das LkSG-pflichtig ist.
 
Zu den Länderspezifischen Umsetzungshilfen gelangen Sie hier: https://www.gtai.de/de/trade/specials/lksg

 

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