Telefon: +49 911 1335-1335

Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 13/2021 Erscheinungsdatum: 9. August 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

Brexit: Britische Regierung aktualisiert „Border Operating Model“

Das Border Operating Model ist ein umfassender Leitfaden für den Import von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien. Zollkontrollen und -formalitäten werden für Einfuhren aus der EU schrittweise eingeführt. Im März hatte die britische Regierung eine Verschiebung der Fristen bekannt gegeben.

Der Leitfaden enthält im Inhaltsverzeichnis Hinweise darauf, welche Passagen ergänzt und aktualisiert wurden. Viele Änderungen waren bereits bekannt gegeben, aber noch nicht im Border Operating Model aufgenommen worden.

Zudem gibt es neue detaillierte Informationen zur Grenzinfrastruktur, eine umfangreiche Sammlung von Fallbeispielen zur Ein- und Ausfuhr ausgewählter Waren sowie Leitfäden und Ausfüllhilfen für die Beantragung von Zertifikaten und Zollanmeldungen.

Änderungen ab Oktober 2021 und Januar 2022

Die zweite Stufe des britischen Grenzregimes tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und betrifft Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzenprodukte und Lebensmittel. Ab 1. Januar 2022 sind Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) verpflichtend. Die Möglichkeit einer vereinfachten Einfuhr, mit der Zollanmeldungen für Standardwaren für sechs Monate aufgeschoben werden können, entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Weiterführende Informationen finden Sie HIER.


Quelle: gtai

 

Ukraine führt neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung ein

Betroffen von der Änderung sind die Vorschriften des Abschnitts XXI Absatz 61 des Zollkodex der Ukraine: "Über die obligatorische Registrierung von nicht ansässigen Personen". Bisher konnten nur Personen, die in der Ukraine ihren Wohnsitz haben, eine Zollanmeldung abgeben. Nun können das auch "nicht ansässige Personen", dazu zählen:

  • Zolldeklaranten von Waren und Nutzfahrzeugen, d.h. ausländische Frachtführer, die Waren und Nutzfahrzeuge einführen oder den Warentransit wählen
  • Beförderer bzw. verantwortliche Personen für die Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Ukraine 

Das Registrierungsverfahren kann durch folgende Optionen durchgeführt werden:

  • Bei der Einreise/Ausreise wird ein Registrierungsformular direkt an der Zollkontrollstelle ausgefüllt, eine Kopie der Registrierungsbescheinigung wird ausgehändigt
  • Ein ausgefülltes Registrierungsformulars wird per Post an ein beliebiges Zollamt in der Ukraine gesendet, Kopie der Registrierungsbescheinigung wird anschließend ausgestellt
  • Ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular wird an der Zollkontrollstelle vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person (Vollmacht oder Zollagent) vorgelegt.

Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen internationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Informationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder Englisch auszufüllen.

Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informationssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmelder innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt. Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformalitäten und -verfahren ermöglicht. Eine Registrierungsnummer wird nicht ausgestellt, wenn die erforderlichen Daten unvollständig sind oder eine Registrierung bereits vorliegt. 

Quelle und weitergehende Informationen: Zollamt Ukraine

 

Länderinformationen

China: Chinesisches Datensicherheitsgesetz tritt am 1. September 2021 in Kraft

Das chinesische Datensicherheitsgesetz (Data Security Law, DSL) soll Datenaktivitäten regulieren und die allgemeine Datensicherheit verbessern. Das Gesetz fügt dem komplexen Rechtssystem eine weitere Ebene hinzu, nicht zuletzt, weil es nicht nur für elektronische und nicht-elektronische Datenaktivitäten innerhalb Chinas gilt, sondern auch eine extraterritoriale Komponente hat. Das heißt, grundsätzlich sind auch der grenzüberschreitende Datentransfer und Aktivitäten im Ausland betroffen, wenn die Volksrepublik China ihre ökonomischen Interessen und nationale Souveränität berührt sieht. Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird Verwaltungsstrafen und Geldbußen sowohl für Unternehmen als auch für deren Vertreter nach sich ziehen.

Wie schon nach der Einführung des Cybersecuritygesetzes von 2017, entwickelt das Gesetz die Konzepte der „Schlüsseldaten und wichtigen Daten“ sowie der „strengen Sicherheitsmaßnahmen“ und deutet somit darauf hin, dass weitere, konkretisierende Vorschriften wie ein "Katalog wichtiger Daten" folgen werden. Unternehmen wird empfohlen, sich so bald wie möglich mit den Inhalten und Vorschriften des Gesetzes zu beschäftigen und daraus resultierende Maßnahmen zeitnah einzuleiten. Die AHK China hat ein praktisches Merkblatt mit den wichtigsten Vorschriften und ersten Empfehlungen für Unternehmen erstellt und steht für weitere Informationen jederzeit gern bereit.

Ansprechpartnerin: Wang Xinling, Senior Policy Researcher, E-Mail: wang.xinling@china.ahk.de

Infoblatt schafft ersten Überblick

Die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Greater China hat die wichtigsten Infos für Unternehmen in einem Infoblatt zusammengestellt. Darin werden unter anderem die zentralen Verpflichtungen aufgeführt und die Behörden gelistet, mit denen sich vor Ort aktive Unternehmen auseinandersetzen müssen.

Vor allem aber erteilt die AHK Handlungsempfehlungen dafür, welche Prozesse nun zu überprüfen beziehungsweise sicherzustellen sind und welche Sachverhalte gewährleistet werden müssen.

Der englischsprachige Leitfaden "Data Security Law: Effective 1 September 2021" ist HIER abrufbar.

Den Gesetzestext finden Sie in einer inoffiziellen englischen Übersetzung unter der Adresse https://www.chinalawtranslate.com/en/datasecuritylaw


Quelle: DIHK

 

Großbritannien: Informationen zur Einreise aus geschäftlichen Gründen

Die britische Regierung hat Informationen für die Einreise und Einwanderung ins Vereinte Königreich veröffentlicht.

Der Leitfaden Guide for EEA business travellers möchte Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.

Das Papier Common queries leaflet for au pairs, business travellers, Erasmus+ students and those looking to come to the UK for an internship, liefert wichtige Informationen, für die genannten Gruppen für ihre Reise ins Vereinigte Königreich.

Zudem finden EU-Bürger unter dem Link https://www.gov.uk/guidance/the-uks-points-based-immigration-system-information-for-eu-citizens.de ausführliche Informationen über das britische Einwanderungssystem inkl. Themen wie EU Settlement Scheme, Arbeiten und Studieren in Großbritannien.

Zusätzliche aktuell geltende Corona-bedingte Regeln zu Einreise, Transport, Logistik u.a. finden sich zudem auf der Webseite der AHK Großbritannien: https://grossbritannien.ahk.de/coronavirus.

 

Quelle: DIHK

 

Wichtige Termine

9. Bayerischer CSR-Tag am 30. September 2021

Der diesjährige CSR-Tag widmet sich ganz der Frage, wie Unternehmen das Jahrzehnt der Nachhaltigkeit mitgestalten. Seien auch Sie mit dabei und diskutieren Sie mit Experten!

Die Entscheidung gilt schon jetzt als historisch: Das Bundesverfassungsgericht betont mit Beschluss vom 24. März 2021 das Prinzip der Generationengerechtigkeit und verpflichtet die Politik zu stringenterem Handeln in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Pläne dafür liegen längst auf dem Tisch. Mit dem Green Deal hat die EU bereits einen der weltweit ambitioniertesten Fahrpläne für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht. Nun gilt es, den Plänen Taten folgen zu lassen und so die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

Für diese nachhaltige Transformation spielen neben den politischen Entscheidungsträgern Unternehmen eine Schlüsselrolle. Eine große Herausforderung ist es, steigenden Transparenzanforderungen gerecht zu werden und das Geschäftsmodell entsprechend weiterzuentwickeln. Der diesjährige CSR-Tag widmet sich daher ganz der Frage, wie Unternehmen das Jahrzehnt der Nachhaltigkeit mitgestalten.

Lassen Sie sich von den Ideen, Aktivitäten und Innovationen anderer Unternehmen und Start-ups inspirieren, und diskutieren Sie mit verschiedenen Experten!

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Veranstalter: Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.V. in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Termin:
Donnerstag, 30. September 2021
14:00 bis 18:00 Uhr
Digitale Veranstaltung

Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie HIER.


Quelle: IHK München

 

Hermesdeckungen click&coffee MENA-Region

Deutschen Exporteuren und Banken sind die Exportkreditgarantien des Bundes als Absicherungs- und Finanzierungsinstrument bestens vertraut. Sie bieten Exporteuren eine ganze Reihe von Vorteilen. Im Ausland sind die sogenannten Hermesdeckungen aber teilweise noch unbekannt. Daher hat der Bund seine Beratungsleistungen in den ausgewählten Regionen ausgebaut: Unsere Finanzierungsexperten unterstützen Kunden und Banken vor Ort und sind in den dortigen deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) aktiv.

Im Online-Event am 25.08.2021 möchte die Euler Hermes AG Ihnen einen umfangreichen Eindruck in die MENA-Region verschaffen. Eva Steinhaus, Finanzierungsexpertin bei der AHK VAE mit Sitz in Dubai, wird über die Marktentwicklung des ersten Jahres, Trends und Ausblicke berichten. Diskutieren Sie mit den Experten über diese Region:

- Wendy von Knorre, Firmenberaterin, Exportkreditgarantien des Bundes, Euler Hermes AG,

- Dr. Benjamin Siering, Investitionsgarantien des Bundes, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG. 

Moderiert wird das Event von Jan von Allwörden, Head of Department Underwriting & Risk Management der Euler Hermes AG.

Ansprechpartnerin: Carolin Hölscher, carolin.hoelscher@eulerhermes.com, Tel.: +49 (0) 40 8834 9112.

Zur Anmeldung gelangen Sie direkt HIER. Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie HIER abrufen. 

 

Kenia: Geschäftsanbahnung Bauwirtschaft

Die kenianische Bauwirtschaft bietet vielfältige Absatzchancen für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Bei einer Geschäftsanbahnungsreise nach Nairobi können deutsche Mittelständler im Oktober die Optionen kennenlernen.

Für einen Markteinstieg in Kenia sprechen das auch im weltweiten Vergleich überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum des Landes, die steigende Kaufkraft der Mittel- und Oberschicht und nicht zuletzt eine Regierung, die sich für den Ausbau von Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum engagiert.

Vor diesem Hintergrund lädt die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika (Auslandshandelskammer, AHK) in Zusammenarbeit mit der Dachorganisation Bauverbände NRW vom 24. bis zum 28. Oktober in die Hauptstadt Kenias ein. Auftraggeber des Angebotes ist das Bundeswirtschaftsministerium.

Fünftägiges Programm in Nairobi

Zur Vorbereitung ihres Aufenthalts erhalten die Branchenvertreter eine ausführliche Zielmarktanalyse in deutscher Sprache; außerdem werden in einem Telefonat ihre Erwartungen und die Auswahl möglicher Gesprächspartner geklärt.

Vor Ort erwartet die Teilnehmenden dann zunächst ein Briefing mit deutschen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Entwicklung. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung können sie ihre Produkte und Leistungen einem Fachpublikum vorstellen, und auch individuelle B2B-Gespräche mit potenziellen kenianischen Geschäftspartnern stehen auf dem Programm. Außerdem lädt die deutsche Botschaft zu einem Empfang mit Vertretern deutscher und kenianischer Unternehmen und lokaler Institutionen ein.

Die Reise ist Bestandteil des Markterschließungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen. Wer dabei sein möchte, trägt neben einem von der Betriebsgröße abhängigen Eigenanteil zwischen 500 und 1.000 Euro die individuellen Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Anmeldeschluss ist der 20. August.

Informationen zur Reise gibt es auch auf der Website des Außenwirtschaftsportals ixpos.

Details und das Anmeldeformular finden Sie HIER.


Quelle: DIHK

 

Kroatien: Internationales Weiterbildungsprogramm "Transport und Logistik für Kroatien"

Bayern International bietet hierzu am 14. und 15. September 2021 zusammen mit der em&s GmbH und der Deutsch-Kroatischen Industrie- und Handelskammer eine Web-Veranstaltung an.

Bayerische und kroatische Firmen und Institutionen können sich online präsentieren. Abgerundet wird das Programm durch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch zwischen den Teilnehmer*innen.

Die Veranstaltung wird in deutscher und kroatischer Sprache durchgeführt und simultan übersetzt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie HIER.

Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

 

Webinar: Brexit Update 10

„Brexit ist kein Ereignis, sondern ein Prozess“ – wie wahr dieser Satz ist, wird in den Monaten nach dem Ende der Übergangsphase immer deutlicher. Die Lernkurve ist steil - und wird nur ganz langsam flacher. Zum 1. Oktober werden beispielsweise die Anforderungen für die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs und Lebensmittel höher, zum 1. Januar 2022 soll dann das neue Zollregime für alle Waren angewandt werden. Erleichterungen für EU Waren laufen aus. Das Webinar der GTAI eklärt Ihnen die neuen Regelungen.

In Sachen Dienstleistungserbringung bereiten die Einreisebestimmungen zunehmend Kopfzerbrechen. Nicht hilfreich ist der Umstand, dass die britische Seite umfangreiche Reformen ankündigt. Das Webinar wird Sie auf den aktuellen Stand bringen und sagt Ihnen, was Sie in der Zukunft zu erwarten haben. Das Webinar richtete sich an alle, die trotz der neuen Hürden auch zukünftig am deutsch-britischen Wirtschaftsverkehr teilnehmen wollen.

Referenten:

  • Nadine Bauer, Manager, Germany Trade & Invest, Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht
  • Stefanie Eich, Deputy Director, Germany Trade & Invest, Bereich Zoll
  • Karl Martin Fischer, Senior Manager, Germany Trade & Invest, Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei, eine Anmeldung ist HIER möglich.


Quelle: gtai

 

Verschiedenes

EU-Klimapaket mit weitreichenden Folgen für Unternehmen

Bestehende Regeln werden nachgeschärft, neue sind dazugekommen – viele mit disruptiven Folgen für die Wirtschaft. Nach der Sommerpause in Brüssel starten Rat und Parlament mit den Verhandlungen. Weitere Regelungsvorschläge sind bereits für Herbst dieses Jahres angekündigt.

CO2-Preis als Kerninstrument bestätigt

In Erwartung steigender CO2-Preise besteht für die Unternehmen die Notwendigkeit, erneuerbare Energieträger zu nutzen und emissionsärmer zu produzieren. Für Betriebe, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, wird die Zielvorgabe bei CO2-Emissionen von bisher minus 43 Prozent bis 2030 auf minus 61 Prozent verschärft. Entsprechend weniger Zertifikate stehen dann zur Verfügung. Parallel dazu soll der Schadstoffausstoß von Luft- und Schifffahrt stärker in das System integriert werden. Neu geplant ist zudem ab 2026 ein weiteres System zur Bepreisung der Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich. Die Prozesswärme kleinerer Industriebetriebe soll – anders als beim deutschen Emissionshandel – dabei außen vor bleiben.

Maßnahmen für Erhalt von Wertschöpfung in Europa

Für Unternehmen im EU-Emissionshandel ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass ihre Produkte international wettbewerbsfähig bleiben. Die EU-Kommission plant allerdings, diese kostenfreie Zuteilung abzuschmelzen, mit der ein "Carbon Leakage" – also die Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Emissionskosten – verhindert werden sollte. Für einige energie- und handelsintensive Branchen soll stattdessen ein CO₂-Grenzausgleich, der "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM), einer Abwanderung von Wertschöpfung entgegenwirken. Dieser Mechanismus ist eine Art CO2-Zoll auf importierte Produkte zum Ausgleich der CO2-Kosten innerhalb der EU. Erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium, aber auch Strom. Strittig ist aber, wie und ob sich ein CBAM mit dem internationalen Handelsrecht in Einklang bringen lässt.

Automotive-Sektor wird elektrisch

Im Verkehrssektor sind eine Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant. Statt um 37,5 Prozent sollen die CO2-Emissionen der verkauften Pkw-Flotten bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem aktuellen Niveau zurückgehen. Das ist allerdings nur ein Zwischenschritt. Bereits ab 2035 will die EU nur noch vor Ort komplett emissionsfreie neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge zulassen. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, auch von Plug-in-Hybriden.

Ausbau erneuerbarer Energien in allen Bereichen

Nicht nur die Elektrifizierung des Verkehrssektors wird mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach erneuerbarem Strom einhergehen. Der Entwurf der Erneuerbaren-Richtlinie (RED3) schreibt für 2030 ein neues Ziel fest: 40 Prozent des Endenergieverbrauchs müssen dann aus erneuerbaren Quellen stammen – eine Verdopplung im Vergleich zum heutigen Stand. Diese Zielmarke wird starke Auswirkungen auf die Nachfrage der Unternehmen nach Ökostrom haben. Damit hiervon schneller mehr produziert wird, soll über bessere Herkunftsnachweise die Direktabnahme von erneuerbarem Strom (PPA) befördert werden. Flankiert wird der Ausbau erneuerbarer Energien von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Denn der Energieverbrauch in Europa soll bis 2030 um 36 statt wie bisher vorgesehen um 32 Prozent sinken. Unternehmen müssen hier mit neuen Vorgaben zur Erfassung und Einsparung von Energie rechnen.

Einen ausführlichen Überblick über die Neuerungen finden Sie HIER.


Quelle: DIHK

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick