Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
IHK-InfoService: Region Ansbach
Ansprechpartner/innen (2)
Dipl.-Volksw. Karin Bucher
Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15Ausgabe 26 Erscheinungsdatum: 22. Dezember 2021
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie die neueste Ausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten und interessante Veranstaltungen in der Region Westmittelfranken zu informieren.
Das gesamte Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!
Als Ansprechpartner in der Region stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.
Wirtschaft stabilisieren - Impfquote erhöhen
Die Belastungen der Wirtschaft durch die Coronapandemie waren Diskussionsthema in der letzten Vollversammlung der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Der Umsatzrückgang wird dabei für immer mehr Betriebe zur existenziellen Bedrohung. Wie schlecht die Lage etwa für den Einzelhandel ist, wird am Beispiel von Zahlen zur Passantenfrequenz deutlich, die für die Nürnberger Innenstadt vorliegen. Hier zeigt sich ein dramatischer Rückgang: So wurden am zweiten Adventswochenende 2021 laut der Plattform Hystreet in der Karolinenstraße und der Breiten Gasse 42 Prozent, in der Kaiserstraße sogar 70 Prozent weniger Passanten in den Einkaufsstraßen registriert als vor zwei Jahren.
Die IHK-Vollversammlung hat sich angesichts der Gesamtsituation klar dafür ausgesprochen, die Belastungen für die Wirtschaft zu verringern, etwa durch eine rasche Erhöhung der Impfquote.
IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann
Hintergrund: Die IHK-Vollversammlung ist das „Parlament der Wirtschaft“ und das oberste Organ der IHK. Sie wird von allen IHK-Mitgliedsunternehmen gewählt. Je nach Größe und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige kommen hier Vertreter aus verschiedenen Betrieben zusammen, darunter 65 direkt gewählte Mitglieder und 13 gewählte Vorsitzende der regionalen IHK-Gremien. Die Sitzverteilung in der IHK-Vollversammlung und in den Gremien spiegelt dabei die wirtschaftliche Struktur Mittelfrankens wider.
Links Ansprechpartner/inFrauke Wille (Tel: +49 911 1335 1543, frauke.wille@nuernberg.ihk.de)
© Yevhen Lahunov - GettyImages
Bund-Länder-Beschluss: Allgemeine Kotaktbeschränkungen gegen die Omikron-Welle
Spätestens ab dem 28. Dezember sollen sich maximal zehn Personen privat treffen dürfen – unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status bzw. davon, ob die Treffen in Innenräumen oder außerhalb stattfinden. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, sind Treffen wie bislang auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen.
Die übrigen beschlossenen Regelungen, die bundesweite "Mindestmaßnahmen" darstellen, gelten in Bayern bereits seit der letzten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) und stellen somit keine Neuigkeiten dar. So sollen in ganz Deutschland Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen und überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden. Auch andere beschlossene Regelungen wie der Appell, sich impfen zu lassen, über die Feiertage Kontakte zu begrenzen und das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern wurden nochmals bekräftigt.
Mehr zu den geltenden Regeln und den Link zum vollständigen Beschluss unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft
KundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)
Verbesserungen von Corona-Hilfen
- Das Kabinett hatte bereits Anfang Dezember Eckpunkte für die Bayerische Sonderhilfe für Weihnachtsmärkte beschlossen. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1 500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung soll zeitnah starten. Nun wurde vereinbart, dass die Bayerische Sonderhilfe als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt werden soll, die der Ministerrat heute bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Mehr dazu unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#haertefallfonds
- Die Überbrückungshilfe III Plus wird nun auch im Fall freiwilliger Betriebsschließungen gewährt, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche wird verlängert, die nunmehr auch Ausfall- und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt. Informationen hierzu finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#ueberbrueckungshilfe3plus
- Die Überbrückungshilfe IV kann nun auch von Selbständigen bzw. Unternehmen beantragt werden, die vor dem 30. September 2021 ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben bzw. gegründet wurden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#ueberbrueckungshilfe4
- Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022, Anträge für die Überbrückungshilfe IV bis 30. April 2022 gestellt werden.
Weitere Details werden spätestens mit den FAQs für die Überbrückungshilfe IV unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.
Sämtliche Informationen zu den Überbrückungshilfen haben wir auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/finanzielle-hilfen ergänzt.
KundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)
© Hochschule Ansbach
Kostenlose Weiterbildung für KMU der Hochschule Ansbach
Aktuell sind in allen Kursen noch Plätze frei, daher wollte ich Sie fragen, ob Sie uns bei der Teilnehmer*innenwerbung unterstützen könnten.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Einladung und unter www.hs-ansbach.de/esf
Dipl.-Volksw. Karin Bucher (Tel: +49 981 209570 15, karin.bucher@nuernberg.ihk.de)