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Berufsbildung AKTUELL

05/2020 Erscheinungsdatum: 4. September 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

6.220 Berufseinsteiger haben in dieser Woche in Mittelfranken eine IHK-Ausbildung begonnen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 14,4 Prozent. Doch die Bereitschaft zur Ausbildung ist ungebrochen - so die Rückmeldungen von Ausbildungsbetrieben.

Leider fehlt es vielerorts an Bewerbungen. Offenbar denken viele Jugendliche, dass die Betriebe wegen Corona nicht ausbilden und suchen nach schulischen Alternativen. Da ein Einstieg in die berufliche Ausbildung auch jetzt noch ohne Nachteile möglich ist, versuchen wir, möglichst viele Jugendliche mit Betrieben zusammenzubringen - z. B. über die virtuellen NachvermittlungsDays, über die wir in diesem Newsletter neben vielem weiteren rund um die Berufsbildung informieren.

Herzliche Grüße

Stefan Kastner

 

 

© Anna Shvets / Pexels

IHK-NachvermittlungsDays 2020

Corona macht erfinderisch – auch uns: Im letzten Jahr stand vieles unter dem Motto "Digitalisierung der Berufsbildung". In diesem Jahr "trohnt" über allem Corona – leider auch über dem Ausbildungsmarkt.

Personalverantwortliche bzw. Ausbilder/innen unserer Betriebe können die virtuellen Bewerbungsgespräche bequem vom Büro beziehungsweise aus dem Home Office führen.

Die Bewerber kommen in die IHK am Hauptmarkt in Nürnberg. Dort wird ihnen voll funktionsfähiges Equipment für ein Telefoninterview zur Verfügung gestellt. Dazu gibt es eine Anleitung und Beratung der Jugendlichen seitens der IHK-Bildungsberater. Oftmals kommt an dieser Stelle die Frage, warum die Jugendlichen nicht mit Handy oder Tablet von zuhause aus die Gespräche mit Betrieben führen? Unsere Erfahrung zeigt: Videotelefonie funktioniert hervorragend, wenn technische Hürden vorab ausgeklammert werden und das Internetgespräch durch die IHK eingeleitet und begleitet wird. Jugendliche haben – trotz aller digitaler Affinität -  doch "Ängste" im Kontakt mit Betrieben.

Mehr Informationen und die Anmeldung zu den IHK-NachvermittlungsDays werden ab Mitte September auf der Website bereitgestellt: ihk-nuernberg.de/nachvermittlungsboerse

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Carolin Schweizer (Tel: +49 911 1335 1261, carolin.schweizer@nuernberg.ihk.de)

© skynesher / gettyimages.de

Selbstauskunft bei IHK-Ausbildungsprüfungen

Uns liegt die Gesundheit und Fürsorgepflicht gegenüber unseren Prüfer/innen und Prüfungsteilnehmern sehr am Herzen, deshalb werden wir präventiv mit aktiven Gesundheits- sowie Sicherheitsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Cov-2; COVID 19) vorgehen.

Ergänzend zum umfangreichen Hygienekonzept dürfen die Prüfungsräume bei den anstehenden Prüfungen im Herbst nur betreten werden, wenn die Prüfungsteilnehmer/innen eine entsprechende Selbstauskunft vorlegen. Diese wird bereits mit den Einladungen an die Prüfungsteilnehmer/innen versandt. Sie ist am Prüfungstag vollständig auszufüllen und unaufgefordert beim Betreten der Prüfungsräume zusammen mit dem Lichtbildausweis vorzuzeigen.

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Marc Boreatti (Tel: +49 911 1335 1271, marc.boreatti@nuernberg.ihk.de)

Harald Enderlein (Tel: +49 911 1335 1239, harald.enderlein@nuernberg.ihk.de)

© IHK / Kurt Fuchs

Geänderte Prüfungstermine für Automobilkaufleute sowie Kaufleute im E-Commerce

Gemäß der Ausbildungsverordnungen findet Teil 1 der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Ab dem Herbst 2021 wird dieser Prüfungsteil jeweils zeitgleich mit den Zwischenprüfungen abgelegt werden. 

Dementsprechend ergeben sich für die Teil-1-Prüfungen in den beiden genannten Ausbildungsberufen folgende Termine:

  • Dienstag, 24. November 2020
  • Dienstag, 4. Mai 2021
  • Mittwoch, 29. September 2021
  • Mittwoch, 30. März 2022

Die Abschlussprüfungen ("Teil-2-Prüfungen") in beiden Berufen finden wie bisher an den Prüfungsterminen im Winter bzw. Sommer statt. Die Termine sind auf der Homepage der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) abrufbar.

www.ihk-aka.de/aktuelles

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Marc Boreatti (Tel: +49 911 1335 1271, marc.boreatti@nuernberg.ihk.de)

Gastschulanordnung für Azubis in IT-Berufen

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Florian Kelch (Tel: +49 911 1335 1223, florian.kelch@nuernberg.ihk.de)

© metamorworks / gettyimages.de

Umsetzungshilfen und Ausbilderarbeitskreise für neue IT-Berufe

Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe "Ausbildung gestalten" unterstützen Ausbilder/innen und Berufsschullehrer/innen in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfen basieren auf der aktuell gültigen Verordnung vom 28. Februar 2020, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten ist, und werden als kostenlose Downloads angeboten. Die entsprechenden Links zum BiBB finden Sie auf unseren Infoseiten zu den einzelnen Berufen. Eine gedruckte Ausgabe kann beim Verlag bestellt werden.

In diesem Zuge weisen wir schon jetzt auf die geplante Einrichtung neuer IT-Ausbilderarbeitskreise hin, die sich ab Herbst 2020 zum Erfahrungsaustausch treffen. Hierfür konnten wir den an der Neuordnung beteiligten Sachverständigen aus Bayern gewinnen. Bei entsprechender Nachfrage seitens der Ausbilderinnen und Ausbilder sollen die Arbeitskreise in regelmäßigen Abständen statt finden. Nähere Informationen erhalten Sie, sobald aufgrund des Corona-Virus eine konkrete Planung möglich ist.

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Dipl.-Kfm. (FH) Bernhard Essel (Tel: +49 911 1335 1221, bernhard.essel@nuernberg.ihk.de)

Cüneyt Gürlevik (Tel: +49 911 1335 1230, cueneyt.guerlevik@nuernberg.ihk.de)

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Neues Angebot der IHK-Akademie: "Coach für agile Berufsausbildung"

Digitalisierung verändert die betriebliche Ausbildung nachhaltig. Es sind dabei nicht nur technische Kompetenzen gefragt, sondern die Weiterentwicklung hat auch Auswirkung auf die Arbeitsabläufe, die Art der Wissensvermittlung und die interne Kommunikation.

In Ihrer Funktion als Ausbilder/in können Sie mit innovativen Lern-Coaching-Methoden die betriebliche Ausbildung an die Bedürfnisse und die Arbeits- und Lernweise der Generation Z besser anpassen, Ihre Auszubildenden in Lernprozesse aktiv einbinden sowie sie ermutigen, das Lernen selbstverantwortlich zu steuern.

Weitere Informationen, Termine der Präsenztage und die Anmeldung finden Sie unter: ihk-akademie-mittelfranken.de/w/4200

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Markus Odorfer (Tel: +49 911 1335 2100, markus.odorfer@nuernberg.ihk.de)

© marchmeena29 / gettyimages.de

Die Bildungsprämie des Bundes wurde verlängert

Beim Prämiengutschein handelt es sich um einen Zuschuss für berufliche Weiterbildungen bis zu einer Höhe von 500 Euro, die an Erwerbstätige gerichtet ist.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Beschäftigte, die weniger als 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Bei Zusammenveranlagung beträgt die Höhe des maximal möglichen Einkommens 40.000 Euro. Die Antragsteller müssen zudem mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.

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Elke Neumann (Tel: +49 911 1335 2351, elke.neumann@nuernberg.ihk.de)

© BMWi

Förderprogramm "Digital Jetzt": Start am 7. September 2020

Dies kombiniert die Idee "Digitalbonus" des Freistaats mit einem potentiellen Zuschuss für Weiterbildungen im digitalen Kontext. Somit ist der Fördertopf nicht nur im Bereich der Weiterbildung angesiedelt, sondern deckt auch Sachinvestitionen ab. Zuschüsse gibt es bei:

  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, aller Branchen, inklusive freie Berufe

  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland,
  • die förderfähig nach der De-minimis-Verordnung sind und
  • die Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-, Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Antragsstellung erfolgt online und startet am 7. September 2020.

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Elke Neumann (Tel: +49 911 1335 2351, elke.neumann@nuernberg.ihk.de)

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Das neue Aufstiegs-BAföG: "Aus 40% wird 50%"

Seit 1. August 2020 ist das 4. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen in Kraft getreten. Nacholgend finden Sie einen Auszug relevanter Verbesserungen:

  • Zuschussanteil zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf 50 Prozent erhöht
  • Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung auf 50 Prozent erhöht
  • Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte auf 100 Prozent erhöht
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende auf 150 Euro erhöht, das Höchstalter betreuungsbedürftiger Kinder auf 14 Jahre angehoben
  • Restdarlehen wird bei Existenzgründung gegebenenfalls vollständig erlassen
  • Erweiterung der Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten aus sozialen Gründen für Geringverdiener
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Elke Neumann (Tel: +49 911 1335 2351, elke.neumann@nuernberg.ihk.de)

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Arbeit-von-morgen-Gesetz

Auf der Grundlage der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes wird die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten beispielsweise in folgenden Punkten verbessert:

  • Höhere Zuschüsse für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt
  • Laut aktueller Rechtsverordnung werden bis zum 31.12.2020 die vom Arbeitgeber allein zu tragenden SV-Beiträge während der Kurzarbeit zu 100% übernommen, wenn die Bildungsmaßnahme bestimmten Standards gerecht wird
  • Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses für bestimmte Personengruppen
  • Verstetigung und Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung
  • Verlängerung der Weiterbildungsprämie für geförderte Ausbildungen bis zum 31.12.2023

Weitere Informationen finden Sie unter ihk-nuernberg.de/s/136401 sowie beim zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

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Elke Neumann (Tel: +49 911 1335 2351, elke.neumann@nuernberg.ihk.de)

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Entwicklung neuer Weiterbildungen zu "Berufsspezialisten"

Ein Gemeinschaftsprojekt aus der Metropolregion Nürnberg hat beim Wettbewerb "InnoVET" des Bundesbildungsministeriums überzeugt: Akteure der beruflichen Bildung waren aufgerufen, neue Aus- und Weiterbildungsangebote zu entwickeln und zu erproben. Das Projekt „BIRD“ der Metropolregion ist nun eines von bundesweit 17 Projekten, die in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden sollen.

Hintergrund des Projekts "BIRD" ist die Fortbildungsstufe "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", die mit dem zu Jahresbeginn novellierten Berufsbildungsgesetz eingeführt wurde. Mit dem Projekt sollen nun durchlässige Bildungs- und Beratungsangebote in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in der akademischen Bildung geschaffen werden, die dieser neuen Fortbildungsstufe entsprechen. Die Bildungsangebote sollen im Blended-Learning-Design stattfinden – also in einer Lernform, die die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning kombiniert.

Die wissenschaftliche Leitung des Projekts liegt bei Professor Dr. Karl Wilbers, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Projektentwicklung an der FAU, Projektpartner ist u. a. die IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Weitere Informationen zum "Berufsspezialisten" finden Sie im Artikel der WiM-Ausgabe 09/2020.

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Dipl.-Hdl. Stefan Kastner (Tel: +49 911 1335 1231, stefan.kastner@nuernberg.ihk.de)

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