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Arbeit-von-morgen-Gesetz

Arbeit-von-morgen-Gesetz

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David Zierer

David Zierer

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Mehr Weiterbildung für Ihre Beschäftigten

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren. 

Strukturwandel – Stärkere Unterstützung von Qualifizierungen

Auf der Grundlage der Regelungen des Qualifzierungschancengesetzes wird die Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung von Beschäftigten beispielsweise in folgenden Punkten verbessert:

  • Erhöhung der Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt
  • Höhere Zuschüsse, wenn bei einem größeren Anteil von Beschäftigten eines Betriebes ein Weiterbildungsbedarf besteht
  • Übernahme der vom Arbeitgeber allein zu tragenden SV-Beiträge zu 50 Prozent, wenn die Qualifizierungsmaßnahme bestimmten Standards gerecht wird. Diese Regelung ist aktuell befristet bis zum 31.07.2023
  • Vereinfachung der Antragstellung für Betriebe und Beschäftigte, z.B. durch Sammelanträge
  • Reduzierung der erforderlichen Mindestdauer von geförderten Qualifizierungen auf mehr als 120 Stunden (bisher mehr als 160 Stunden)

Infografik des BMAS

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert das Qualifizierungschancengesetz - Überblick

Qualifizierung von Beginn an unterstützen

  • Verstetigung und Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung, unter anderem durch die Zusammenführung ausbildungsbegleitender Hilfen
  • Übernahme von Fahrtkosten während der Einstiegsqualifizierung
  • Ausbildungsflankierende Maßnahmen bei sogenannten "Grenzgängern", die als Tagespendler im grenznahen Ausland leben und in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren
  • Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses für bestimmte Personengruppen
  • Verlängerung der Weiterbildungsprämie für geförderte Berufsabschlüsse bis zum 31.12.2023

Kurzarbeitergeld als Brücke im Strukturwandel

  • Erweiterung des Kurzarbeitergeldbezugs auf bis zu 24 Monate

Verbessere Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften

  • Für kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, können 75 Prozent der Qualifizierungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden
  • Förderung auch über die Dauer des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus, somit sind auch längere Qualifizierungsmaßnahmen möglich

Sicherung der Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten

  • Sitzungen und Beschlüsse können per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden
  • Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, moderne Kommunikationsmittel rechtssicher einzusetzen.

Interessierte Unternehmen können sich an den regional zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wenden.

IHK-Podcasts mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.



Die Förderung über das Arbeit-von-morgen-Gesetz variiert je nach betrieblicher Situation und je nach Arbeitssituation. Elke Neumann spricht darüber mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit in Nürnberg, konkret mit Marlene Dirrigl und Lena Kühnl.

Nürnberg, 19.8.2021

betriebliche Umschulungen und Teilqualifizierungen

 
 
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