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Ausgabe 104 Erscheinungsdatum: 23. März 2021 17:25 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Lockdown bis 18. April 2021 - Spezielle Regelungen an Ostern

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben bei einer Videokonferenz am 22. März beschlossen, den Lockdown bis 18. April zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Regeln in besonders betroffenen Regionen (7-Tage-Inzidenzwert über 100 bzw. ansteigende Inzidenzzahlen) und über die Osterfeiertage weiter verschärft und bereits vereinbarten "Notbremsen" konsequent gezogen werden.

Im veröffentlichten Beschlusstext werden außerdem Details für die die Weiterentwicklung von Testangeboten und -strategien genannt: Unternehmen werden erneut dazu aufgerufen, den Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen und in den Fällen, wo dies nicht möglich ist, den Beschäftigten regelmäßige Testangebote zu machen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite zu "Corona-Impfungen / Corona-Tests". Im Beschluss erwähnt wird außerdem ein ergänzendes Hilfsinstrument für besonders schwer betroffene Betriebe.

Das bayerische Kabinett hat am 23. März beschlossen, die gefassten Beschlüsse umzusetzen. Betont wurde dabei ein "Dreiklang": Keine Öffnungen bis zum Ende der Osterferien, konsequenter Lockdown über die Ostertage, Lockerungen nach den Osterferien. Ab dem 12. April sollen in Bayern die Anfang März beschlossenen Lockerungsschritte wieder umgesetzt werden:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 sollen dann Außengastronomie, Theater und Konzerthäuser sowie Kinos wieder öffnen dürfen. Ebenso wird dann kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich wieder zugelassen. Liegen die Werte zwischen 50 und 100 sollen nur Personen mit aktuellem (24 Stunden) Schnell- oder Selbsttest die Angebote nutzen dürfen.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 soll der Einzelhandel mit Schutz- und Hygienekonzept wieder öffnen dürfen. Liegen die Werte zwischen 100 und 200, dürfen Einzelhandelsgeschäfte mit Terminvereinbarung und bei Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) Schnell- oder Selbsttest durch die Kunden wieder öffnen (1 Kunde / 40 m2).
  • Zusätzliche Lockerungen sollen im Rahmen von "Modellprojekten" in einzelnen Städten mit einem Inzidenzwert über 100 zunächst erprobt werden.

Mehr zur Verlängerung des Lockdowns und alle Informationen für Betriebe sammeln wir fortlaufend unter https://www.ihk-nuernberg.de/lockdown

 

Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungslätze sichern"

Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen:"Ausbildungsprämie" und "Übernahmeprämie" für Betriebe werden verdoppelt und verlängert, der Kreis der berechtigten Firmen wird erweitert und die Anforderungen zur "Corona-Betroffenheit" werden gesenkt. Außerdem soll künftig auch die Prüfungsvorbereitung von Azubis gefördert werden.

Mehr Details zum Bundesprogramm und die Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter https://www.ihk-nuernberg.de/s/135695

 

Umfrage: Resilienz in Unternehmen - Gegen künftige Krisen wappnen, aber wie?

Wie lässt sich die Widerstandskraft von Unternehmen stärken, um künftige Krisen nicht nur besser zu bewältigen, sondern bestenfalls sogar gestärkt aus ihr hervor zu gehen? Ihre Erfahrungen können helfen, Antworten auf diese spannende Frage zu finden. Die IHK unterstützt hiermit eine Studie, deren Ergebnisse unserer IHK zur Verfügung gestellt werden. Dazu möchten wir von Ihnen erfahren, wie sich die Corona-Krise auf Ihr Unternehmen ausgewirkt hat, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben und wie Sie den Erfolg der Maßnahmen beurteilen. Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme bis zum 11. April 2021.

Jetzt an der Umfrage teilnehmen: https://umfragen.ihk-nuernberg.de/index.php/769776?lang=de

 

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