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Ausgabe 142 Erscheinungsdatum: 20. August 2021 18:19 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Ankündigung: 3G-Regel ab 23. August

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat in einer Pressemitteilung die geplanten Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung (13. BayIfSMV) angekündigt.

Ab Montag, 23. August gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr die 3G-Regel in Innenräumen. Zutritt haben dann nur Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet wurden (Schnelltests: Maximal 24 Stunden, PCR-Tests: Maximal 48 Stunden). Betroffen sind:

  • öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (gemäß §7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • bestimmte Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen (Testnachweispflicht bei Ankunft und danach alle 72 Stunden)

Die Testnachweispflicht gilt auch für Besuche von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Ausgenommen bleiben Kinder unter 6 Jahren. Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sollen künftig inzidenzunabhängig und mit mehr Zuschauern durchgeführt werden können.

Bayern setzt mit diesen Regeln die Beschlüsse des Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August (PDF-Dokument, www.bundesregierung.de) ohne zusätzliche Verschärfungen um. Dort war vereinbart worden, dass die 3G-Regel bis spätestens 25. August in den Bundesländern eingeführt wird. Die Änderungen werden im Rahmen einer Änderungsverordnung erlassen, die am Wochenende verkündet werden soll.

Mehr zu den geltenden Regeln für Betriebe unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft/#dreig

 

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