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Ausgabe 146 Erscheinungsdatum: 2. September 2021 17:28 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft

Seit heute (2. September 2021) gilt in Bayern die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung (14. BayIfSMV, www.verkuendung-bayern.de). Sie stellt nach Aussage der Landesregierung einen Paradigmenwechsel dar, weil von der lokalen 7-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt wird. Stattdessen regelt künftig eine "Krankenhausampel", die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.

Wir hatten die geplanten Änderungen bereits in der letzten Ausgabe des Newsletters beschrieben. An ihnen hat sich nichts Wesentliches geändert, allerdings sind einige Punkte in der BayIfSMV und deren Begründung nochmal konkretisiert worden. Dazu gehören auch weitere Informationen zur Krankenhausampel, zu den 3G-Regelungen und der Maskenpflicht.

Sie finden alle für Unternehmen relevanten Regelungen der 14. BayIfSMV, die wichtigsten Links und zusätzliche Informationen unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft.

 

 

Hilfen für Mittelständler und Start-ups: "Säule II" wird verlängert

Am. 1. September 2021 wurde bekannt gegeben, dass die "Säule II" der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Start-ups und Mittelständler bis zum Jahresende verlängert und die Konditionen verbessert werden: Start-ups und Mittelständler können nun bei erstmaliger Beantragung bis zu eine Million Euro erhalten. Bei bereits bestehenden Engagements können die Beteiligungen auf bis zu 1,8 Millionen Euro aufgestockt werden.

Zentrale Anlaufstelle für eine Antragstellung ist die Bayerische Beteiligungsgesellschaft (BayBG). Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern befindet oder mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Freistaat arbeiten. Die Mittel können für Investitionen und für laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager verwendet werden. Ausgereicht werden die Mittel über die BayBG und Bayern Kapital GmbH, beides Beteiligungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe. Alle Programm-Informationen finden Sie unter www.baybg.de.

Mehr zum Hilfsprogramm unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/#startup.

 

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