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Ausgabe 161 Erscheinungsdatum: 14. Januar 2022 11:11 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Auszahlung der Überbrückungshilfen verzögert sich – Zwischenfinanzierung über Banken notwendig

Die IHK für München und Oberbayern hat als Bayerische Bewilligungsstelle für die Überbrückungshilfen mitgeteilt, dass sich insbesondere bei der Überbrückungshilfe IV Auszahlungen verzögern, da die Anträge erst ab Februar bearbeitet werden können. Zusammen mit den bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbänden wurde deshalb eine Überbrückungsfinanzierung ausgearbeitet.

Wir raten daher den mittelfränkischen Unternehmen, frühzeitig mit ihrer Hausbank in Kontakt zu treten, um Zwischenfinanzierungen abzuklären und zu prüfen. Liquiditätsengpässe sollen dadurch weitestgehend vermieden werden. Basis hierfür kann nach Aussage der Bankenverbände die Bestätigung des prüfenden Dritten – meist die Steuerberater der Unternehmen – über die Antragstellung sein, den dieser an die Hausbank des Betriebs sendet.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der IHK München unter www.ihk-muenchen.de/de/Presse/News/News-Detailseite-(%C3%BCberregional)_55424.html

Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/soforthilfe-corona/

 

Bayerische "Hotspot-Regelung" bei Inzidenzen über 1000 ausgesetzt

Die bayerische Staatsregierung hat gestern verkündet, dass die bisherige Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1 000 ausgesetzt wird. Somit müssen Betriebe und Dienstleister in diesen Regionen nicht mehr in den Lockdown.

Die Änderung der Hot-Spot-Regelung war unter anderem auch von den bayerischen Industrie- und Handelskammern gefordert worden. Vor dem Hintergrund der schnell steigenden Omikron-Fallzahlen bestand allerdings die Gefahr, dass erste Lockdowns in Kraft treten, bevor das Kabinett über neue Regelungen beraten kann. Daher hat das bayerische Gesundheitsministerium am 13. Januar verkündet, dass die Hotspot-Regelung bis zur Überarbeitung ausgesetzt ist.

Mehr zu den aktuellen Rahmenbedingungen unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

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