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Ausgabe 164 Erscheinungsdatum: 25. Januar 2022 16:03 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Beschluss am 25. Januar: Erleichterungen für Kultur- und Sportveranstaltungen

Das bayerische Kabinett hat am 25. Januar einige Erleichterungen für Kultur- und Sportveranstaltungen beschlossen. Außerdem wurden einige Regelungen auch vor dem Hintergrund der knappen PCR-Tests überarbeitet und angepasst.

  • Künftig dürfen bei Kultur-und Sportveranstaltungen sowie bei allen weiteren kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen ("2G-Plus", "2G" unter freiem Himmel) wieder bis zu 50 Prozent der Zuschauerkapazität nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die übrigen Bestimmungen (Maskenpflicht, 2G-Plus-Regel) weiterhin beachtet werden.
  • Bei überregionalen Sportveranstaltungen dürfen wieder bis zu 10 000 Besucher in die Stadien und Hallen eingelassen werden, allerdings maximal 25 Prozent der Kapazität vor Ort. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.
  • Das Angebot von PCR-Tests soll auch in Bayern durch eine Priorisierung auf bestimmte Personengruppen begrenzt werden. Unklar bleibt aber, wie Personen mit Corona ohne einen PCR-Test künftig ihre Genesung nachweisen können. Das Kabinett wird über diese Frage in Zukunft nochmals beraten. Überall dort, wo bislang gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein negativer PCR-Test erforderlich ist, reicht künftig ein negativer Antigentest.
  • Die 2G-Regel im Einzelhandel, die bereits in der vergangenen Woche durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt wurde, wird aufgehoben. Ein hoher Schutz für Kunden soll weiterhin durch die FFP2-Maskenpflich und eine Begrenzung der Kundenzahl (sogenannte 10qm-Regel) gewährleistet werden.
  • Die Hotspot-Regelung, die in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1 000 einen regionalen Lockdown vorsah, bleibt bis einschließlich 9. Februar ausgesetzt.
  • Für Prüfungen, Meisterkurse und Fahrschulen gilt künftig die 3G-Regel.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung: Bericht aus der Kabinettssitzung (www.bayern.de) und unter https://www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

Bayern lockert Erbschaftssteuer für von Pandemie betroffene Unternehmen

Bayern hat den Verzicht auf Nachversteuerung bei Erbschaft- und Schenkungssteuer wegen coronabedingtem Unterschreiten der Lohnsumme beschlossen. Um Steuerfreiheit im Erbschafts- oder Schenkungsfall eines Unternehmens zu erhalten, muss ein Unternehmen dauerhaft fortgeführt werden. Es darf nicht veräußert werden und es muss die Lohnsumme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stabil gehalten werden. Dies gilt grundsätzlich für sieben Jahre.

Bund und Länder hatten sich geeinigt, dass bei einem coronabedingten Unterschreiten der Lohnsumme (zum Beispiel durch unausweichlichen Abbau von Arbeitsplätzen) bezogen auf den Pandemiezeitraum auf die Nacherhebung von Erbschafs-/Schenkungssteuer verzichtet werden kann.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-steuerstundung-und-verringerung-der-vorauszahlung/

 

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