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Ausgabe 174 Erscheinungsdatum: 3. August 2022 14:41 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

nach einer längeren Auszeit erhalten Sie heute die 174. Ausgabe unseres Corona-Newsletters mit ersten Informationen zum neuen Infektionsschutzgesetz und einem technischen Fehler beim Mail-Versand...


 

Irrtümliche Coronahilfe-Mails der Regierung von Mittelfranken

Durch ein technisches Versehen wurden am Montag morgen irrtümlicherweise Coronahilfe-Mails an zahlreiche Unternehmen in Mittelfranken gesendet. Die Mitteilungen tragen den Briefkopf der Regierung von Mittelfranken und enthalten Informationen zu Coronahilfen. Die Schreiben sind allerdings "formal fehlerhaft und überflüssig": Die Mails wurden vom System automatisiert verschickt, weil eine Frist abgelaufen war. Die Regierung von Mittelfranken bittet, die Unterrichtungsschreiben zu ignorieren.

Hinweis zu fehlerhaften E-Mails zur Corona-Soforthilfe (www.regierung.mittelfranken.bayern.de)

Coronahilfe-Mail irritiert fränkische Firmen - das steckt dahinter (www.nordbayern.de)

 

Entwurf für Infektionsschutzgesetz: Corona-Maßnahmen im Herbst

Das Bundesgesundheits- und das Justizministerium haben sich auf einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz geeinigt, das mögliche Infektionsschutzmaßnahmen ab 23. September festlegt. Zu diesem Zeitpunkt läuft das geltende Infektionsschutzgesetz aus, das nur noch wenige Maßnahmen zulässt.

Im Entwurf sind laut Spiegel folgende Maßnahmen vorgesehen, die die Länder im Herbst zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen können:

  • Maskenpflicht: Dem Entwurf zufolge sollen ab Oktober wieder FFP2- oder medizinische Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen, dem ÖPNV sowie dem Fern- und Flugverkehr vorgeschrieben werden. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen bleiben ausgenommen. In Schulen und Kitas sollen medizinische Masken getragen werden. Bei steigenden Inzidenzen soll das Tragen von Masken auch an Orten wie Bars und Restaurants wieder vorgeschrieben werden.
  • Coronatests: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen Tests weiterhin verpflichtend sein. Auch in weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) sollen Testkonzepte eingeführt werden. 
  • Test oder Impfnachweis statt Maske: Besucher von Freizeit- oder Sportveranstaltungen sollen bei niedrigen Inzidenzen auf das Tragen einer Maske verzichten können, wenn sie einen Genesenen- oder Impfnachweis (nicht älter als 3 Monate) oder einen negativen Test vorlegen können.

Wann welche Maßnahmen in Kraft treten, soll durch einen neuen Indikator festgelegt werden, der auf einem Abwassermonitoring, der Inzidenz und der Zahl der Krankenhausaufnahmen basiert.

Grundsätzlich sieht der Entwurf keine allgemeinen Einschränkungen für Ungeimpfte ("G-Regeln") vor. "2G" oder "3G" können somit durch die Länder nicht als Zugangsvoraussetzungen festgelegt werden.

Wenn der Bundestag allerdings eine "Epidemische Lage nationaler Tragweite" feststellen sollte oder das Gesundheitssystem bzw. die kritische Infrastruktur be  (bei enormer Belastung des Gesundheitssystems etwa), stehen den Ländern wieder weitere Maßnahmen wie Abstandsgebote, Betriebseinschränkungen oder -schließungen für Handel, Gastronomie und Hotels, Verpflichtungen zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen und die Absage von Veranstaltungen zur Verfügung.

Die neuen Regeln sollen bis zum 7. April 2023 gelten.

 

Hinweis: Informationen zur Energiekrise

Hinweis für Unternehmen: Angesichts der drohenden Gas- und Energiekrise haben wir einen neuen Bereich auf der IHK-Webseite eingerichtet, der Informationen zur aktuellen Lage, eine Übersicht über finanzielle Förderinstrumente und Energiespartipps bietet. Sie finden die Informationen unter www.ihk-nuernberg.de/energiekrise

 

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