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Ausgabe 42 Erscheinungsdatum: 8. Juli 2020 17:17 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Startschuss für die Beantragung der Corona Überbrückungshilfe

Heute startet die Antragsplattform der Corona Überbrückungshilfe. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Zuschüsse von bis zu 150 000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.

Seit heute (Mittwoch, 8. Juli) können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab Freitag, 10. Juli 2020 die Anträge für die Unternehmen stellen.

Die IHK München für Oberbayern wird die Anträge zentral für ganz Bayern bearbeiten. Bei offenen Fragen erreichen bayerischen Unternehmen die eigens eingerichtete IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern unter 089 5116-1111.

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Links zum Anmelde-Portal und mehr finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

IHK bietet Insolvenz-Sprechtage an

Bei vielen mittelfränkischen Unternehmen zeichnet sich aufgrund der Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Schieflage ab. Droht letztendlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist gerade wegen persönlicher Haftung und Strafbarkeit besondere Vorsicht geboten. Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung zu ihren insolvenzrechtlichen Fragestellungen zu ermöglichen, bieten wir künftig zusammen mit Insolvenzverwaltern aus der Region individuelle Insolvenzberatungen an. Die angebotenen einstündigen Termine sind kostenfrei. Der erste IHK-Insolvenz-Sprechtag findet am Freitag, 17. Juli 2020 statt. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/insolvenzrecht/

 

Erleichterungen im Arbeitszeitgesetz laufen aus

Die besonderen Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit aufgrund der Corona-Pandemie sind mit dem 30. Juni 2020 ausgelaufen. Betroffen sind dabei insbesondere die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus, Verkürzungen der Ruhezeit oder Ausdehnung der Sonntagsarbeit, die nun nicht mehr möglich sind. Bis zum 31. Juli können allerdings notwendige "Ausgleiche" vorgenommen werden, zum Beispiel Ersatzruhetage für geleistete Sonntagsarbeit.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/

 

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