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Corona-Krise AKTUELL
Ausgabe 92 Erscheinungsdatum: 23. Februar 2021 14:25 Uhr
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht.
Neustarthilfe für Soloselbstständige kann jetzt beantragt werden
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe
Aussetzung der Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung möglich
Die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer kann auch für das Jahr 2021 ganz oder teilweise herabgesetzt werden. Damit soll den Unternehmen in der Corona-Krise Liquidität erhalten bleiben. Schon im vergangenen Jahr hatten Finanzämter auf Antrag auf die Sondervorauszahlung verzichtet.
www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-steuerstundung-und-verringerung-der-vorauszahlung#aussetzung (Link-Korrektur aus Newsletter-Ausgabe 91)