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Wesentlichkeitsanalyse

 

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Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Die CSRD fordert im Rahmen der ESRS 2 die Durchführung einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse. Das Ergebnis dieser zeigt, in welchen Bereichen das Unternehmen offenlegungspflichtig ist und welche ESRS-Standards reportet werden müssen.

Die Identifikation der relevanten Bereiche erfolgt mittels doppelter Materialität: Berichtspflichtige Nachhaltigkeitsthemen sind demnach Bereiche,

  • bei denen Unternehmensaktivitäten positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt entstehen (Impact Materiality) oder
  • aus denen finanzielle Chancen oder Risiken entstehen (Financial Materiality)

Wird eines dieser Merkmale als für das Unternehmen wesentlich eingestuft, ergibt sich daraus eine Berichtspflicht für diesen Sachverhalt. Die Wesentlichkeitsanalyse ist Pflichtbestandteil der CSRD-Berichtserstattung für alle Unternehmen. Sie ist Grundlage für den Umfang der Berichtspflichten.

Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse können Sie gern folgender Webinaraufzeichnung entnehmen. 

Hilfestellung für Unternehmen

Auch, wenn die gesetzlichen Berichtspflichten seit dem 1. Januar 2024 eigentlich nur für Unternehmen gelten, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und als 50 Millionen Euro Umsatz machen oder deren Bilanzsumme größer als 25 Millionen Euro ist, werden große Kunden und Banken werden absehbar auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Nachhaltigkeitsdaten zu Ökologie, Sozialem und Unternehmensführung fragen.

Diesen Kaskadeneffekt oder Trickle-Down-Effekt konnten wir analog bereits vom deutschen Lieferketten-/ Sorgfaltspflichtengesetz beobachten.

Hier wollen wir kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellung leisten – unter anderem mit folgenden Dokumenten:

Checkliste Wesentlichkeitsanalyse

Gern verweisen wir unverbindlich auf ein ein rationelles Verfahren mit einem Beispiel, wie man sich dem Thema Wesentlichkeitsanalyse nähern kann.

Die Checkliste wurde von der IHK Darmstadt erstellt – unter Mitwirkung der IHK Südlicher Oberrhein, IHK Nord Westfalen, IHK Lippe zu Detmold und IHK Nürnberg für Mittelfranken. Sie kann aber nur nur einen ersten Hinweis geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

Code of Conduct

Der Code of Conduct für KMU beschreibt den Handlungsrahmen des jeweiligen Unternehmen. Das Dokument kann verwendet werden, wenn es inhaltlich zum Unternehmen passt.

Auch hier bitten wir zu beachten, dass es sich nur um ein unverbindliches Muster handelt (Verfasser: IHK Darmstadt). Das Muster erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

 

Beachten Sie auch die Handlungshilfe: In zehn Schritten zur CSRD sowie unsere Hinweise zu Förderungen

 

 
 
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