Telefon: +49 911 1335-1335
Finanzierung

In zehn Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

 

Ansprechpartner/innen (1)

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

An wen richtet sich die Handlungshilfe zur CSRD von IZU/BIHK?

Die Handlungshilfe richtet sich an Unternehmen, die konform zur neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen oder weiterentwickeln möchten.

Sie spiegelt den Stand des ersten Sets der neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) wider und ist somit insbesondere für direkt betroffene Unternehmen geeignet.

Die Handlungshilfe kann jedoch auch als Orientierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) dienen, die sich systematisch mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen möchten. Bitte beachten Sie, dass die EU-Kommission für KMU für 2024 einen „Listed SME Standard“ (LSME) sowie einen vereinfachten „Voluntary SME Standard“ (VSME) angekündigt hat.

Die Handlungshilfe beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt die Anforderungen der CSRD sowie ESRS vor. Nach der Analyse des Status-Quo liegt der Fokus auf dem Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements als Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

Wie ist die Handlungshilfe entstanden?

Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) diese Handlungshilfe.

Die Handlungshilfe steht als Powerpoint-Datei auf der Website des Umweltpakts Bayern zum Download zur Verfügung:

Wie ist die Handlungshilfe aufgebaut?

Die Handlungshilfe ist entlang von zehn Schritten strukturiert. Die Schritte bauen aufeinander auf, können aber je nach Vorkenntnissen und Vorarbeiten auch nur ausschnittweise genutzt werden. Checklisten zum Abhaken geben Ihnen einen Überblick über die To-dos.

Im Überblick: 10 Schritte zur CSRD 

  1. Betroffenheit prüfen
  2. Verantwortung festlegen
  3. Übersicht über Anforderungen verschaffen
  4. Bestandsaufnahmen durchführen
  5. Interessenträger einbinden
  6. Wesentlichkeitsanalyse durchführen
  7. Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie integrieren
  8. Daten erheben
  9. Bericht erstatten
  10. Weiterentwickeln

Für den gesamten Prozess sind je nach Unternehmensgröße ca. zwölf Monate einzuplanen.

Schritt 1: Betroffenheit prüfen

Zu Beginn sollten Sie klären, inwiefern Ihr Unternehmen von der aktuellen Gesetzgebung betroffen ist. Die CSRD verpflichtet alle großen Unternehmen (gemäß der Definition in der Europäischen Rechnungslegungsrichtlinie) sowie börsennotierte KMU ab zehn Mitarbeitenden zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, z. B. um möglichen Stakeholderanfragen zuvorzukommen.

Als "groß" gelten alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme ≥ 25 Mio Euro
  • Nettoumsatzerlöse ≥ 50 Mio Euro
  • Zahl der Beschäftigten ≥ 250 

Tipp: Ist Ihr Unternehmen Teil eines verbundenen Unternehmens oder Tochter einer größeren Gruppe aus dem Ausland? Recherchieren Sie im ersten Schritt wie die Lageberichterstattung aufgestellt ist. Sofern Sie keinen eigenen Lagebericht erstellen, müssen Sie vermutlich auch keine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung vorweisen. Abschließend bewerten kann das Ihr Wirtschaftsprüfer.

Checkliste: Wer ist wann zur CSRD verpflichtet?

Jahr

Voraussetzung

2024

Unternehmen, die bereits in den Geltungsbereich der bislang gültigen Non-financial Reporting Directive gefallen sind, müssen im Jahr 2025 erstmals über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der CSRD berichten.

2025

Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der links genannten Kriterien erfüllen, müssen den ersten Bericht im Jahr 2026 auf Basis des Jahres 2025 veröffentlichen.

später

Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, sind ab 2026 berichtspflichtig. Eigenschaften von Kleinstunternehmen sind: Bilanzsumme max. 450.000 €, Nettoumsatzerlöse max. 900.000 €, max. 10 Mitarbeitende. Zudem sind ausgewählte Unternehmen aus Drittstaaten ab 2028 verpflichtet zu berichten.

Schritt 2: Verantwortlichkeit festlegen

Es sollten im Unternehmen Verantwortlichkeiten definiert und Rollen festgelegt werden.. Dazu ist es zunächst wichtig, dass die Geschäftsführung die Bedeutung des Themas erkannt hat und entsprechende Ressourcen bereitstellt. Den grünen Faden hält und knüpft der Nachhaltigkeitsbeauftragte. Gerade in kleineren Unternehmen wird hier oftmals eine Personalunion bevorzugt z. B. mit der Rolle des oder der Umwelt- oder Qualitätsmanagementbeauftragten.

Da der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD Teil des Lageberichts ist, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung unerlässlich. Gemeinsam sollten Sie den Zeitplan festlegen und überlegen, welche Unternehmensbereiche sie noch einbinden müssen, um die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zusammenzutragen. Die Stabstelle koordiniert die Entwicklung und die Aktivitäten zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Sie ist Sammelstelle für Information, Impulsgeberin, erste Anlaufstelle für die involvierten Fachabteilungen. 

Das Nachhaltigkeitsteam besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachbereiche. Die Teamgröße hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab.

© Infozentrum Umwelt Wirtschaft im LfU, 2024

Checkliste:Verantwortlichkeiten festlegen

Status

Aufgabe

Holen Sie sich die Rückendeckung von der Geschäftsführung. Nachhaltigkeit ist Chefsache und Sie brauchen realistische Ressourcen. Klären Sie dabei auch die Frage: Sollen lediglich die Minimalanforderungen der CSRD erfüllt werden oder möchte das Unternehmen die Chancen und Impulse für nachhaltige Unternehmensentwicklung bewusst nutzen?

Setzen Sie sich mit der Finanzabteilung zusammen, um zu prüfen, wie der Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht integriert werden kann und welche Personen beteiligt sein müssen.

Auch ein frühes Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer kann sich lohnen, um Anforderungen bei der Prüfung frühzeitig zu kennen.

Überlegen Sie, wen Sie im Unternehmen noch einbinden sollten. Die obere Führungsebene ist gefordert sich zu beteiligen. Überlegen Sie, wie diese Beteiligung aussehen kann (regelmäßige Jour fixe z. B.).

 

Schritt 3: Übersicht über Anforderungen verschaffen

Um sich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu widmen, sollten Sie sich einen Überblick über das Anforderungsprofil der CSRD verschaffen. Nutzen Sie dabei auch Synergien zu anderen Nachhaltigkeitsstandards wie die Global Reporting Initiative (GRI) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), falls Sie bereits nach diesen Standards freiwillig berichtet haben. 

Inhalte und Grundlagen der Corporate Sustainability Reporting Directive

  • Ziel
    Im Kontext des Green Deals der EU soll die CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung von europäischen Unternehmen transparent und vergleichbar machen und so in der Folge auch zu einer höheren Nachhaltigkeitsleistung führen.
  • Berichtsinhalte
    Für die Umsetzung hat die Kommission die EFRAG mit der Erarbeitung Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beauftragt. 2023 erschien das erste Set der ESRS, die generellen und themenbezogenen Standards. Weitere KMU-Standards sowie sektorspezifische Standards sind für 2024 bzw. 2026 angekündigt.
  • Verortung und Format
    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in den (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Informationen sind digital im European Single Electronic Format (ESEF) bereitzustellen.
  • Prüfung
    Die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder zur Prüfung eingetragene Institutionen ist verpflichtend, zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited Assurance), später mit hinreichender Sicherheit (reasonable Assurance). Nachhaltigkeits- und Finanzbericht werden gleichgestellt.

Das erste Set der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Die ESRS sind in drei Kategorien gegliedert: 

  • generelle Standards
  • themenbezogene Standards
  • sektorspezifische Standards

Generelle und themenbezogene Standards sind sektorunabhängig, d. h., sie gelten für alle Unternehmen, unabhängig davon, in welchem Sektor oder in welchen Sektoren das Unternehmen tätig ist.

Die Themenbezogenen ESRS decken je ein Nachhaltigkeitsthema ab und sind in 10 Themen, 37 Unterthemen und 73 Unter-Unterthemen gegliedert.

Sie sind zusammen mit weiteren Erläuterungen, Anweisungen und Vorgaben im Annex I zur Richtlinienänderung zu finden:

© Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU, 2024

Infos zu den generellen Standards: ESRS 1 und ESRS 2

ESRS 1

Der ESRS 1 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung und Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen, wie etwa die zugrunde liegenden Konzepte und Prinzipien:

  • Das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit zieht sich durch die Standards. Bei der Bestimmung der Wesentlichkeit gilt es die zwei Perspektiven inside-out und outside-in einzunehmen. Es gilt eine Oder-Bedingung.
  • Weiterhin liegt die Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeitsbelange beim Unternehmen. Der Begriff wird auch in der europäischen Variante des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes verwendet (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive, CSDDD).
  • Im Sinne einer Zeitreihenbetrachtung sind sowohl historische als auch aktuelle und zukünftige Werte zu berichten. Damit soll die Entwicklung transparent gemacht werden.
  • Die Standards fordern Transparenz zu (Berechnungs-)Methoden, Kontext zur Einordnung. Die Prinzipien Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit werden hier betont.

ESRS 2

Der ESRS 2 legt Angabepflichten fest, die das Unternehmen auf einer allgemeinen Ebene in Bezug auf alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte vorlegen muss. Darunter die folgenden:

  • Kontext
    • Hintergrundinformation zum Nachhaltigkeitsbericht
    • wichtige Kontextinformationen
  • Governance
    • Zusammensetzung und Nachhaltigkeitsexpertise der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane
    • Betrachtung von Nachhaltigkeitsbelangen durch die Aufsichtsorgane
    • Integration von nachhaltigkeitsbezogener Leistung in Anreizsysteme
    • Erklärung zu Due-Diligence für Nachhaltigkeitsbelange
    • Risikomanagement und interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Strategie
    • Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
    • Interessen und Ansichten der Stakeholder (inkl. Zweck der Stakeholder-Beteiligung und Berücksichtigung der Ergebnisse in Wesentlichkeitsanalyse und/oder Due Diligence sowie in Unternehmensstrategie und/oder Geschäftsmodell)
    • Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
  • Management
    • Offenlegungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Vorgehen)
    • Berücksichtigte ESRS-Offenlegungsanforderungen

Rechtsgrundlagen der EU

Schnittstellen zu etablierten Standards 

Bislang haben Unternehmen oftmals nach freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, wie der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet. Beide Standards haben angekündigt eine Anpassung an die Vorgaben der CSRD vorzunehmen und informieren über die Fortschritte auf ihren Websites. Als DNK- oder GRI-Berichterstatter sind Sie somit gut auf die Berichterstattung nach CSRD vorbereitet.

Checkliste: Übersicht über Anforderungen verschaffen

Status

Aufgabe

Informieren Sie die Geschäftsführung und das Projektteam über die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Erstellen Sie eine Gap-Analyse: Welche Inhalte fehlen Ihnen für die ESRS-Berichterstattung? Wo müssen Sie nacharbeiten?

Führen Sie entlang der Vorgaben der ESRS eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Binden Sie dabei nach Möglichkeit Interessenträger direkt mit ein.

Verfolgen Sie die Neuerungen auf der DNK-Website. Der Standard wird an die neuen Anforderungen angepasst und bietet Hilfestellung.

Schritt 4: Bestandsaufnahme durchführen

Status quo erheben 

In einem nächsten Schritt gilt es, den Status quo in Ihrem Unternehmen zu erfassen. Dafür können Sie auf die Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement (www.umweltpakt.bayern.de) im Umwelt- und Klimapakt Bayern zurückgreifen, die Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen Sie bereits gut aufgestellt sind und wo Sie ggf. noch Verbesserungspotential finden. Auch klassische Methoden wie die SWOT-Analyse bieten sich zu Beginn an.

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Was passiert innerhalb der Branche schon zum Thema Nachhaltigkeit? Gibt es Initiativen von Verbänden? Eventuell gibt es auch spezielle Umsetzungshilfen, die Ihnen helfen können.
  • Wie steuern Sie bisher Ihre Aktivitäten zu Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Mitarbeiterbelangen? Welche Strukturen, Ressourcen und Steuerungsansätze sind bereits implementiert? Oftmals haben gerade mittelständische Unternehmen bereits viele Maßnahmen implementiert, aber nicht systematisch erfasst.
  • Nutzen Sie das Umweltmanagementsystem EMAS oder etablierte ISO-Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit oder auch Energie.
  • Welche Informationen stehen im Unternehmen bereits wo zur Verfügung? In vielen Dokumenten gibt es Bezüge zur Nachhaltigkeit. Dies betrifft Strategiepapiere, die Vision oder den Wertekatalog, Richtlinien oder die Dokumentation von Managementsystemen zu Nachhaltigkeitsbelangen.

Gehen Sie inhaltlich anhand der für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen und Unterthemen des ESRS vor. Auf Basis dieses umfassenden Blickes können Sie die Lücken transparent machen, die Sie für die CSRD-Konformität noch schließen müssen. 

Tipp: Die ESRS legen viel Wert auf die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Definieren Sie anhand der einzelnen Schritte der Wertschöpfung, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen eine Rolle spielen.

  1. Marketing und Vertrieb
  2. Einkauf
  3. Produktion
  4. Service / After Sales
  5. Entsorgung / Recycling

Schritt 5: Interessenträger einbinden

Interessenträger identifizieren

Die Einbindung von Interessenträgern ist von den ESRS vorgegeben, z. B. für die Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit. Interessenträger sind Individuen oder Gruppen, deren Interessen von den Unternehmenstätigkeiten seiner direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen an beliebiger Stufe der Wertschöpfungskette betroffen sind oder es sein könnten. Ein häufig genutzter Begriff ist auch Stakeholder. 

Durch die Einbindung soll sichergestellt werden, dass die Wesentlichkeitsbestimmung die Anforderungen der Interessenträger berücksichtigt. Zudem gilt es die Frage zu stellen: Welchen Einfluss hat das Unternehmen auf die Interessensgruppen? Beispiele sind: 

Interne Stakeholder

  • Mitarbeitende
  • Führungskräfte
  • andere Arbeitskräfte
  • Arbeitnehmervertreter wie der Betriebsrat
  • schutzbedürftige Gruppen oder besonders gefährdete Personen
  • Eigentümer des Unternehmens

Externe Stakeholder

  • Lieferanten
  • Geschäftspartner
  • Kunden
  • Konsumenten
  • Behörden
  • (potenzielle) Investoren
  • Analysten
  • Anwohner
  • Medien
  • Gewerkschaften,
  • Zivilgesellschaft, NGO
  • Gesetzgeber

Wer ist laut ESRS einzubinden?

  • Betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen durch die Tätigkeit des Unternehmens und seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette positiv oder negativ beeinflusst werden oder beeinflusst werden könnten.
  • Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten z. B. bestehende und potenzielle Investoren und Kreditgeber.

Worüber soll laut ESRS berichtet werden?

  • Einbindung der Interessenträger: die wichtigsten Stakeholder, Kategorien der Einbindung, Organisation der Stakeholder, Zweck der Einbindung, Ergebnisberücksichtigung).
  • Interessen und Ansichten der Interessenträger
  • Strategieänderung zur Interessenerfüllung der Interessenträger inkl. geplante zukünftige Einbindung.
  • Information zu den Interessen innerhalb des Unternehmens.

Interessenträger analysieren und einbinden

Bei der Betrachtung der Interessenträger sind folgende Schritte sinnvoll.

  • Identifikation
    Im ersten Schritt sollte ein Überblick über die Interessensgruppen und die aktuellen Kommunikationsformen erarbeitet werden.
  • Analyse
    Im Anschluss folgt die Analysephase anhand von zwei Leitfragen:
    • Welchen Einfluss hat das unternehmen auf welche Interessenträger? Dieses Vorgehen entspricht auch der Risikoanalyse in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive.
    • Welche Interessenträger haben Einfluss auf das Unternehmen?
  • Einbindung
    Über Form, Zeitpunkt und Zielgruppe für die Einbindung entscheiden Sie im dritten Schritt. Die ESRS fordern eine Beteiligung der Interessenträger bei der Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen, die dann in das Bewertungsverfahren einfließen, um die wesentlichen Auswirkungen für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermitteln.

Tipp: Wählen Sie Formate, die möglichst gewinnbringend für Ihr Unternehmen sind und die Ressourcen im Blick behalten, z.B. Interviews.

Checkliste zu Bestandsaufnahme und Interessenträger (Schritt 4 und 5)

Status

Aufgabe

Die ESRS-Standards sind sehr detailliert und im Rechtstext recht sperrig. Versuchen Sie sich dennoch damit vertraut zu machen.

Mit der Bestandsaufnahme zum Unternehmen und dem Umfeld können Sie den Stand einschätzen und sammeln wichtige Informationen aus der Branche. Nehmen Sie sich hier ausreichend Zeit. Das hilft Ihnen für alle weiteren Schritte.

Die Anforderungen an die Einbindung von Interessenträgern sind klar in den ESRS formuliert. Sammeln Sie zunächst die nötigen Informationen und kategorisieren Sie wie gefordert -siehe oben.

In der Regel pflegen Sie bereits regelmäßigen Austausch mit einzelnen Interessenträgern (z. B. Kunden, Lieferanten). Nutzen Sie diese bestehende Kanäle für die Einbindung. Starten Sie bei bewährten Partnern.

Dokumentieren Sie Ihre Schritte. Dies wird Ihnen bei der Berichterstattung helfen.

Schritt 6: Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Die Doppelte Wesentlichkeit als Grundprinzip

  • Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument, um die Berichtsinhalte zu bestimmen.
  • Ziel: Eingrenzung der Themen und Datenpunkte, die nach mindestens einer Perspektive wesentlich sind (inside-out und/oder outside-in).
  • Die Durchführung ist in den ESRS klar geregelt. Neben übergeordneten Vorgaben gibt es auch themenspezifische.
  • Die EFRAG hat eine Handreichung zur Durchführung der Wesentlichkeisanalyse für 2024 angekündigt.

Wesentliche Auswirkungen (inside-out)

Finanzielle Wesentlichkeit (outside-in)

Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsbelange (Mensch & Umwelt)

Auswirkungen der Nachhaltigkeitsbelange auf die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens

Beispiel Klima:
"Inwiefern beeinflusst das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit den Klimawandel?"

Beispiel Klima:
"Inwiefern hat der Klimawandel Auswirkungen auf die finanziellen Ergebnisse, Risiken und Chancen des Unternehmens?"

  • auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte
  • tatsächlich oder potenziell
  • positiv und negativ
  • inkl. Auswirkungen in der vor- und nachgelagerter Wertschöpfungskette, von Produkten/Dienstleistungen oder aus (in-) direkten Geschäftsbeziehungen
  • auf Basis vergangener oder zukünftiger Ereignisse
  • z. B. begründet in Veränderungen von
  • Geschäftsbeziehungen
  • Konditionen hinsichtlich der Nutzung, Beschaffung, Qualität oder Preise erforderlicher natürlicher, personeller oder sozialer Ressourcen

Tipp: Ausführlichere Informationen finden Sie im BIHK-Webinar "Doppelte Wesentlichkeit" und in der demnächst erscheinenden EEFRAG Arbeitshilfe (Link folgt, wenn veröffentlicht). 

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse 

Mit der Wesentlichkeitsanalyse identifizieren Sie die wesentlichen Themen Ihres Unternehmens, über die dann im Nachhaltigkeitsbericht berichtet wird.

  • Bei der Wesentlichkeitsanalyse werden die Themen inklusive der Unterthemen und Unterunterthemen betrachtet, (siehe Themenhierarchie rechts am Beispiel E1, E2 und E3).
  • Für die Inside-out-Perspektive werden die positiven und negativen sowie jeweils die dazugehörigen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Die Bewertung soll nach folgenden Kriterien erfolgen:
    • Ausmaß
    • Umfang
    • Bei negativ: zusätzlich Unabänderlichkeit
    • Bei potentiell: zusätzlich Wahrscheinlichkeit
  • Für die Outside-in-Perspektive werden im zweiten Schritt die finanziellen Chancen und Risiken nachfolgenden Kriterien bewertet:
    • Ausmaß
    • Wahrscheinlichkeit

In diesem Schritt sollen Interessenträger mitwirken. Welche Form der Einbindung Sie wählen, obliegt Ihnen.

Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

 

© Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU, 2024

Ergebnis des Prozesses ist u .a. eine solche Matrix, auf der die Themen verortet werden. Alle Themen, die entsprechend der outside-in oder der inside-out Perspektive als wesentlich identifiziert wurden und über einen festgelegten Grenzwert liegen, gelten als wesentlich im Sinne der ESRS. 

Beispiel: Bei einer eigenen Bewertungsskala von 1-4 könnte zB alles wesentlich sein, was den Wert 2,5 erreicht. 

Checkliste Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

Status

Aufgabe

Berücksichtigen Sie bei der Wesentlichkeitsanalyse die gesamte Wertschöpfungskette und zwar für alle konsolidierten Unternehmen. Bei sehr unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten ist abzuwägen, ob getrennte Analysen sinnvoll sind (da auch andere Personen beteiligt).

Haben Sie die Standards im Blick. In den 10 Themenstandards finden Sie Themen, Unterthemen und Unterunterthemen. In den themenspezifischen Standards finden sich teilweise zusätzliche Anforderungen z. B. Szenario-Analysen.

Nutzen Sie als Hilfestellung branchenspezifische Standards. Diese geben Hinweise zu relevanten und üblichen Auswirkungen für die Branche.

Starten Sie mit den beobachteten und potenziellen Auswirkungen (inside-out) und nehmen sich dazu Ihre Wertschöpfungskette aus Schritt 4 hinzu. Dann ergänzen Sie finanzielle Risiken und Chancen (outside-in).

Sie brauchen Unterstützung aus den Fachabteilungen. Greifen Sie dabei auf Personen zurück, die viel Wissen in sich vereinen. Denn wer die Systematik des Standards verstanden hat, tut sich leichter bei der Bewertung. Bei manchen Themen werden Sie sich leichter tun als bei anderen.

Führen Sie eine detaillierte Dokumentation. Diese werden Sie bei der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts brauchen.

Schritt 7: Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategie integrieren

Wesentliche Themen als Basis für die Zielformulierung

Die ESRS fordern die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen für die als wesentlich definierten Nachhaltigkeitsthemen. Die betroffenen Unternehmen sollen demnach eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten, die sie anschließend in die Unternehmensstrategie integrieren sollten. Nur so lassen sich Zielkonflikte vermeiden und klare Handlungsanleitungen erstellen. 

Vorgehen bei der Strategieformulierung

  • Für die definierten Themen werden Ziele entwickelt. Diese sollten smart formuliert sein.
  • Umsetzungsinitiativen und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele werden mit den Fachabteilungen festgelegt. Sie bestimmen, wie die Ziele erreichbar werden.

Ergebnis des Prozesses ist ein Fahrplan oder auch Arbeitsprogramm mit priorisierten Zielen und Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig), klaren Verantwortlichkeiten und definierten Kennzahlen zur Überprüfung und Steuerung des Prozesses.

Ablauf:

  1. Wesentliche Themen identifizieren
  2. Ziele definieren
  3. Maßnahmen entwickeln

Ein Ziel ist die Beschreibung eines wünschenswerten Zustands zu einem definierten Zeitpunkt in der Zukunft. Üblicherweise weisen die Ziele einen Zeithorizont von drei bis fünf Jahren auf.

Eine Maßnahme trägt nachweisbar zum Erreichen eines Ziels bei.

Achtung: Ziele sind keine Maßnahmen und umgekehrt.

Hinweis: Nachhaltigkeit kann auch in Ihrem Unternehmensleitbild ergänzt werden, damit bekommen die Themen noch mehr Bedeutung.

Wirksame operative Ziele definieren

Für Ihre Zieldefinition sollten Sie Ihre Ziele möglichst SMART formulieren. 

Was bedeutet SMART?

  • S steht für „spezifisch“: Ziele sollten Sie so konkret wie möglich für Ihr Unternehmen formulieren, damit alle Beteiligten das gleiche Verständnis haben.
  • M steht für „messbar“: Ziele sollten Sie so formulieren, dass sie messbar sind und somit die Erreichung festgestellt werden oder gegengesteuert werden kann.
  • A steht für „angemessen“: Ziele sollten valide sein und z. B. einen Bezug zu Ihrer Unternehmensstrategie haben und externe Rahmenbedingungen beachten.
  • R steht für „realistisch“: Ziele sollten Sie unter Beachtung des Ambitionsniveaus, der Ressourcen und der verfügbaren Zeit setzen.
  • T steht für „terminiert“: Das Zeitfenster zur Zielerreichung muss klar festgehalten werden.

So zB nicht: „Wir möchten unsere Emissionen reduzieren“. Dies ist kein gelungenes Ziel, da keine smarte Formulierung vorliegt.

Beispiel eines wirksamen operativen Zieles am Fokusthema Klima:
Die Klimazielsetzung des Unternehmens Weitblick umfasst seine komplette Wertschöpfungskette vom landwirtschaftlichen Anbau über Konsum bis zur Entsorgung (Scope-1- bis -3-Emissionen). Der Emissionsschwerpunkt für die Scope-3-Kategorien liegt bei den eingekauften Rohstoffen, Molkereiprodukten und Verpackungen. Die Firma Weitblick verpflichtet sich, die absoluten THG-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 2022 zu reduzieren.

(Quelle: Beispiel für die Zielformulierung aus der Handlungshilfe Klimaziele des IZU (www.umweltpakt.bayern.de)

  • Erfassungsbereich: siehe Die Klimazielsetzung des Unternehmens Weitblick umfasst seine komplette Wertschöpfungskette vom landwirtschaftlichen Anbau über Konsum bis zur Entsorgung (Scope-1- bis -3-Emissionen).
  • Basisjahr: gegenüber 2022
  • Zieljahr: bis 2030
  • Zielgröße (relativ oder absolut): 50 Prozent

Checkliste: Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategie integrieren

Status

Aufgabe

Wesentliche Themen können Sie auch zu Handlungs feldern zusammenfassen, z. B. die Themen Gesundheit und Chancengleichheit zu dem Handlungsfeld „Attraktiver Arbeitgeber“.

Die Ziele erarbeiten in der Regel die relevanten Wissensträger im Unternehmen. Ohne Beteiligung der Belegschaft ist deren Motivation zur Umsetzung geringer. Wertvolle Maßnahmen können nicht integriert werden.

Nutzen Sie die Begrifflichkeiten, die Sie auch bei der Unternehmensstrategie verwenden. Es kann sinnvoll sein, dass Sie zwischen strategischen und operativen Zielen unterscheiden.

Schritt 8: Daten erheben

Daten entlang der wesentlichen Themen erheben

Sie haben bei der Wesentlichkeitsanalyse die relevanten Themen nach ESRS identifiziert. Daraus können Sie nun ableiten, welche Nachhaltigkeitsinformationen Ihr Unternehmen neben den Pflichtangaben in ESRS 1 und 2 berichten muss. Nachhaltigkeitsinformationen können qualitative und quantitative Kennzahlen umfassen. Diese werden auch Datenpunkte genannt. Die EFRAG hat 2023 den Entwurf einer Übersicht zu Datenpunkten des ersten Sets er ESRS veröffentlicht, um die Gap-Analyse im Unternehmen zu erleichtern.

Stellen Sie im nächsten Schritt einen Abgleich an: Welche Daten liegen bereits in Ihrem Unternehmen vor (s. Schritt 4: Bestandsaufnahme) und wo?

Die Anzahl der zu erfassenden Kennzahlen kann schnell auf 30 oder deutlich mehr steigen. Im Unternehmen ist ein großer Personenkreis gefordert, um diese Daten zusammenzutragen. Einiges wird Ihnen allerdings auch bekannt vorkommen.

Beispiel Fokusthema Klima:

Offenzulegende Kennzahlen für E1 Klima (Auszug)

Neben den Angaben zum Thema E1 sind konkret bei Wesentlichkeit folgende Kennzahlen zu berichten 

  • Scope 1: Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in t CO2e
  • Scope 2: THG-Emissionen in t CO2e
  • Scope 3: THG-Emissionen in t CO2e
  • THG-Emissionen insgesamt in t CO2e
  • THG-Intensität nach Netto-Umsatz [t CO2e/ tausend oder Millionen Euro Umsatz]

Weitere Informationen umfassen den genutzten Standard, das Vorgehen bei der Auswahl von Scope-3-Emissionen und Umrechnungsfaktoren, sowie Emissionsfaktoren.

Beispiel für eine systematische Erfassung der Daten:

Kennzahl

Beschreibung der Kennzahl

Erfassung (Jahr 20xx)

Zuständigkeit: Wer erfasst die Kennzahl

Kommentar

Scope-1- Emissionen

  • die Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent
  • den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen. Dies umfasst direkte Emissionen am Standort, u. a. Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Diesel, Benzin und direkte Emissionen z. B. bei der Leckage von Kältemitteln.

x t CO2e

Hausmeister, Facility Management

Hausmeister, Facility Management

Scope-2- Emissionen

  • die standortbezogenen Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent (mit Bundesstrommix)
  • die marktbezogenen Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent (Strommix des eigenen Energieversorgers). Dies umfasst die Emissionen aus dem Bezug von leitungsgebundener Energie, z.B. Strom oder Fernwärme.

 

 

 

Scope -3-Emissionen

Vor- und nachgelagerte Emissionen aus der Wertschöpfungskette.

 

 

 

 

Tipp: Die Erfassung in einem Exceldokument ist ein guter erster Schritt, um den Überblick zu bekommen. Am Markt gibt es immer mehr Angebote für Software, die bei der Datenerfassung, Pflege und dem Reporting unterstützen. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl. Die Software soll mit Ihrer Infrastruktur harmonieren, Vereinfachungen schaffen und die Anwendung muss gut geschult werden, um Fehler zu vermeiden. Im bayerischen EMAS-Kompass finden Sie auch ein Datenerhebungstool unter "Mitgeltende Unterlagen". 

Grundlegende Qualitätsanforderungen

  • Relevanz: Wird als gegeben angesehen, sofern das Thema bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als bedeutend eingestuft wurde.
  • Wahrheitsgetreue Darstellung: Voraussetzung dafür ist die Vollständigkeit (Nachvollziehbarkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen), die Neutralität (unvoreingenommene und ausgewogene Auswahl und Angabe von Informationen) und die Korrektheit (Fehlerfreiheit, Präzision, Kennzeichnung von Schätzungen/etc., Angemessenheit von Aussagen).
  • Vergleichbarkeit: Mit früher bereitgestellten Informationen oder Informationen anderer Unternehmen.
  • Überprüfbarkeit: Wahrheitsgetreue Darstellung muss objektiv nachvollziehbar und untermauert sein.
  • Verständlichkeit: Klare und prägnante Darstellung sowie Vermeidung von Verallgemeinerungen oder Dopplungen.

Checkliste Daten erheben

Status

Aufgabe

Nutzen Sie bestehende Systeme, um im ersten Schritt die Daten möglichst einfach zu erfassen. Dazu können Sie eine Liste wie oben nutzen.

Sie können teilweise auf Proxys und Branchendurchschnitte zurückgreifen. Dies betrifft zum Beispiel Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes. Für Emissionsfaktoren eignen sich Datenbanken, das BAFA verfügt beispielweise über Emissionsdaten zu fossilen Energieträgern, die jährlich aktualisiert werden.

Die Erfassung wird Sie jährlich beschäftigen. Binden Sie unbedingt das Controlling ein. Hier laufen die Daten in der Regel zusammen. Und nutzen sie die Chance die Datenerfassung zu hinterfragen. Verbesserungen sollten an dieser Stelle umgesetzt werden.

Schreiben Sie den Prozess auf und lassen Sie die Kolleginnen und Kollegen wissen, welche Daten wann zu erheben sind. Neben dem Wert lohnt es auch immer Hintergrundinformationen zur Nachverfolgung festzuhalten (Quelle, Datum, Besondere Gegebenheiten für die Interpretation der Daten etc.).

Schritt 9: Bericht erstatten

Berichterstattung nach CSRD / ESRS

Wenn Sie die nötigen Daten erhoben haben, können Sie mit der Berichterstattung starten.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren Sie in den (Konzern-)Lagebericht. Informationen sind digital im European Single Electronic Format (ESEF) bereitzustellen. Die ESRS listen die geforderten Inhalte auf. Alle Informationen müssen im Bericht selbst enthalten sein. Zusätzliche Nachweise werden nicht explizit eingefordert.

Den Bericht müssen Sie prüfen lassen. Prüfende sind nach aktuellem Stand die Wirtschaftsprüfer. Diese können konkrete Anforderungen ausweisen. Zunächst wird eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) durch die Prüfenden durchgeführt, im späteren Verlauf soll mindestens eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable Assurance) etabliert werden. Viele Details zu diesen Prüfungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht definiert.

Nicht wesentliche Angaben können ohne Erläuterung im Bericht entfallen, Prüfende könnten aber eine Begründung einfordern, wie es zu den Ausschlüssen kam.

Tipp: Planen Sie für das Jahr 2025 einen Übungsbericht ein. Das hilft, um die Lücken zu erkennen, die beteiligten Menschen zu schulen und sicherzustellen, dass Sie zum ersten Pflichtbericht die Anforderungen auch zu 100 % einhalten können (Compliance).

Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Wirtschaftsprüfer zusammen:

  • Was wird erwartet?
  • Wie werden die Informationen in den Lagebericht integriert?
  • Wie können Sie den Prozess gemeinsam angehen?

Je klarer Sie abgestimmt sind, desto einfacher ist der Prozess.

Von EMAS zur CSRD-Berichterstattung

EMAS und die ESRS haben viele Schnittmengen, aber auch Unterschiede. Im Folgenden ein Überblick, wie die Berichtsstandards zueinander in Verbindung stehen.

  1. Abgleich von EMAS und ESRS
    Die EMAS-Verordnung deckt die ökologischen Themen aus den ESRS gut ab. Ergänzungen zu Kennzahlen sind notwendig. Die anderen Themen aus den Bereichen Soziales und Governance müssen umfänglich ergänzt werden. Ein Unterschied zwischen den ESRS und EMAS besteht auch in der Durchführung der Wesentlichkeits- bzw. der Kontextanalyse. Das Vorgehen ist in EMAS weniger stark vorgegeben.
  2. Lücken schließen
    Neben der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, wie gefordert durch ESRS, sind Informationen zu ESRS 1 und 2 zu ergänzen. Für noch nicht abgedeckte Themen müssen Sie Ziele erarbeiten.
  3. Integration in das ManagementsystemEMAS bietet einen guten Einstieg in die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens. Es gilt die zusätzlichen Themen aufzunehmen und in den Managementansatz zu integrieren. Dies umfasst etwa die Ausweitung des Umweltprogramms (inkl. Ziele und Kennzahlen) sowie die Anpassung von Prozessen und Dokumenten.
  4. Berichterstattung
    Die Umwelterklärung kann auf zweierlei Weise integriert werden:
    • EMAS gibt die Möglichkeit zusätzliche Informationen in der Umwelterklärung zu ergänzen. Die Erklärung kann als separates Dokument verfasst werden. Es gibt eine Referenz im Lagebericht.
    • Integration der Umwelterklärung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. EMAS-relevante Inhalte sind kenntlich zu machen für die Prüfung des Umweltgutachters.

 Checkliste Bericht erstatten

Status

Aufgabe

Berichten Sie zunächst die Anforderungen aus ESRS 1 und 2. Diese umfassen die allgemeinen Informationen zum Unternehmen sowie das Vorgehen und die Ergebnisse zur Wesentlichkeitsanalyse.

Die Anforderungen zu den (einzelnen) wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind als nächstes zu berichten. Darin enthalten sind die strategischen und operativen Ziele sowie Maßnahmen zu deren Erreichung und der Managementansatz (wie werden die Themen gesteuert, wer ist zuständig auf welcher Ebene). In den Standards sind dies die „Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht“.

Sofern Sie bereits nach einem Standard berichten, beobachten Sie die Entwicklungen (siehe Schritt 3). Die etablierten Standards bieten Hilfestellung an und es sind teilweise Anpassungen zu erwarten. Dies betrifft z. B. den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die Global Reporting Initiative hat zu den Schnittstellen und Unterschieden bereits ein Papier veröffentlich.

Schritt 10: Weiterentwickeln

Nachhaltigkeitsmanagement dauerhaft etablieren 

Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Es bietet sich demnach an, die Berichterstattung als Prozess in das vorhandene Managementsystem zu integrieren.

Für die nachhaltige Unternehmensentwicklung gibt es Managementnormen, neben EMAS z. B. auch von der ISO (International Standard Organization), um einzelne Nachhaltigkeitsthemen systematisch entlang dieser Normen aufzubauen.

  • ISO 9001: Qualitätsmanagementsystem mit Fokus Produktqualität. Diese Norm ist am weitesten verbreitet und bietet eine gute Grundlage für die Erweiterung um Nachhaltigkeitsthemen.
  • ISO 14001: Umweltmanagementsystem mit Fokus auf die Umweltthemen aus ESRS. Diese geht auch in der EMAS-Verordnung auf.
  • ISO 50001: Energiemanagementsystem mit Fokus auf Energie. Bietet sich an für Unternehmen, die eine hohe Energieintensität aufweisen.
  • ISO 45001: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Es gibt kein normbasiertes System für Nachhaltigkeitsmanagement im Ganzen. Die ISO hat 2011 einen Leitfaden veröffentlicht, die ISO 26000. Auf dieser Basis kann aber keine Zertifizierung stattfinden. Auch ohne Norm können Sie ein Nachhaltigkeitsmanagement etablieren. Das Ziel ist es, dass Sie Nachhaltigkeit in bestehende Prozesse (Ablauforganisation) und Strukturen (Aufbauorganisation) dauerhaft integrieren.

Der PCDA-Zyklus: Plan - Do - Check - Act

Der PDCA-Zyklus besteht aus vier Schritten:

  • PLAN Planung
  • DO Umsetzung
  • CHECK Überprüfung
  • ACT Anpassung.

Auch bekannt als kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP), stellt der PDCA-Zyklus einen wiederkehrenden Prozess dar, mit dem Ziel dauerhaft Verbesserung zu erreichen.

Hinweis: Als Unternehmensbeispiel zum betrieblichen Klimaschutz finden Sie weiterführende Informationen zum IZU Good Practice Beispiel der Firma aqua concept GmbH:

Nachhaltigkeitskommunikation intern und extern

Die CSRD ist eine verpflichtende Berichterstattung. Darüber hinaus kann und soll das Nachhaltigkeitsengagement nach intern wie extern, das heißt an die Interessenträger, kommuniziert werden. Durch das Feedback von Interessenträgern können Sie Ihr Nachhaltigkeitsmanagement kontinuierlich verbessern.

Vorteile der Nachhaltigkeitskommunikation sind unter anderem:

  • Kundenanforderungen gerecht werden: Immer mehr Kund/innen fragen bei ihren Lieferant/innen Nachhaltigkeitsinformationen an.
  • Mitarbeitende gewinnen: In Zeiten von Fachkräftemangel bleiben Sie auch für neue Mitarbeitende attraktiv.
  • Investoren: Investoren zeigen immer mehr Interesse am Thema Nachhaltigkeit und machen Ihre Investitionsentscheidung davon abhängig.

Mit der Berichterstattung nach ESRS haben Sie reichlich „Futter“ für die Kommunikation. Dabei gilt es auch zunehmend Anforderungen zu berücksichtigen.

Achtung: Greenwashing vermeiden

Achten Sie bei der Außenkommunikation darauf Greenwashing zu vermeiden. Die EU-Kommission hat 2023 einen Richtlinienentwurf gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen veröffentlicht (Green Claims Directive). Dem Entwurf nach müssen zukünftig umweltbezogene Werbeaussagen nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen bewertet werden, um die Umweltaussage zu begründen. Achten Sie daher auf ausgewogene Kommunikation mit Highlights aber auch Herausforderungen. Nutzen Sie im ersten Schritt Ihre bewährten Kanäle und Formate (Intranet, Aushänge, Kundengespräche etc.).

Mitgliedschaften mit Erkennungswert

Es gibt viele Mitgliedschaften, die Erkennungswert bieten, wie beispielsweise der Umwelt- und Klimapakt. Darüber gibt es noch viele weitere Netzwerke für Nachhaltigkeit, auch für einzelne Branchen.

  • Der Umwelt- und Klimapakt steht allen bayerischen Unternehmen und Betrieben offen, die sich für den Umweltschutz einbringen. Die Teilnahme erfolgt für zunächst drei Jahre mit Option auf Verlängerung und ist kostenfrei.
  • Die Bayerische Klima-Allianz ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Partner treffen sich mehrmals im Jahr und planen gemeinsame Projekte.
  • Erfahrungsaustausch und Weiterbildung steht im Zentrum des Unternehmensnetzwerk Klimaschutz. Gemeinsam soll Bewusstsein für den betrieblichen Klimaschutz geschaffen werden.
  • Das UmweltClusterBayern setzt sich für Wissenstransfer und Kooperation ein. Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen vernetzt werden. Das Cluster hat eine breitere Ausrichtung und behandelt verschiedene Umweltthemen.

Weitere Informationen und Links

Hilfreiche Orientierung:

Arbeitshilfen und Tools:

EU-Regeln:

© Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU, 2024

 

Neues Angebot unserer Akademie:
Rechtskonform zum Nachhaltigkeitsbericht -
CSRD-Manager/in (IHK)

Wir begleiten Sie für ein halbes Jahr bei der Vorbereitung der Erstellung Ihres ersten CSRD-Berichts. Schritt für Schritt, praxisnah und rechtskonform. Wir verändern die Sichtweise auf die CSRD von einer komplexen regulatorischen Anforderung hin zu der Chance für integratives nachhaltiges Wirtschaften. 


⁣Rechtskonform zum Nachhaltigkeitsbericht - CSRD-Manager/in (IHK) | IHK-Akademie Mittelfranken (ihk-akademie-mittelfranken.de)

Nutzen Sie die kostenfreie Infoveranstaltung zum Zertifikatslehrgang! 

Option #1: Montag, 15. April von 14:00-14:30 Uhr
Anmeldung: https://events.teams.microsoft.com/event/da1d2cf2-4849-46e6-be71-af5f769b36f9@fb01aedc-7a8e-4478-98a8-757b6a8ff7ff

Option #2: Dienstag, 07. Mai von 11:00-11:30 Uhr
Anmeldung: https://events.teams.microsoft.com/event/5d635924-0e9c-4385-88c8-5db86af218ec@fb01aedc-7a8e-4478-98a8-757b6a8ff7ff

  

Nicht berichtspflichtig? Dennoch gewappnet sein!

Auch wenn Unternehmen nicht direkt betroffen sind, kann es sinnvoll sein, sich mit der CSRD auseinanderzusetzen – denn auch nicht berichtpflichtige Unternehmen können innerhalb von Lieferketten oder bei der Kreditvergabe zunehmend gefordert sein, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Für nicht berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen wird im Laufe des Jahres 2024 ein abgespeckter freiwilliger Berichtsstandard veröffentlicht (sog. VSME), der diesen sog. "Trickle-Down-Effekt" abmildern soll. Der Entwurf des Standards ist bereits öffentlich einsehbar und befindet sich aktuell in der Konsultation auf EU-Ebene.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick