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Finanzierung

Förderungen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit

Für einen Richtungswechsel zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen gibt es viele Services für mehr Informationen und Beratung sowie Fördermöglichkeiten. 

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationen und Hilfestellungen.

IHK-Service zum Klima- und Umweltschutz

Zum Thema Managementsysteme im Bereich Klima- und Umweltschutz berät unser Geschäftsbereich Innovation und Umwelt. 

Mit dem CO2-Rechner der IHK-Organisation können Unternehmen die Kosten durch die Einführung der CO2-Bepreisung berechnen:

Alternatives System zur Erfassung des Corporate Carbon Footprint:

Das Klimaschutz-Coaching der IHKs bietet Ihrem Unternehmen einen kompakten Zugang. Sie erhalten im persönlichen Gespräch mit Ihrer IHK grundlegende Informationen und Hilfestellungen, die Ihren Betrieb weiterbringen. Zusätzlich erfahren Sie mehr zu Förderprogrammen, um konkrete Maßnahmen umzusetzen. 

Das  „EnergieManager Training“ ist ein Praxis Seminar und  qualifiziert und profiliert Fachkräfte und Führungskräfte zum EnergieManager (IHK). Energie Manager sorgen für mehr Energieeffizienz und Energiesparen im Unternehmen und kümmern sich um ein funktionierendes Energiemanagementsystem.

Weitere Informationsquellen und Hilfestellungen

Sie suchen nach Mög­lich­kei­ten, wie Sie ihre Be­triebs­form in Sachen Um­welt­schutz und Nach­haltig­keit op­ti­mie­ren können? Das Bayerische Umwelt und Verbraucherschutzministerium bietet im Rahmen des "Umwelt + Klimapakt Bayern (IZU)" umfangreiche Hilfestellungen in Form von praxisnahen Informationen, Check­lis­ten, Weg­wei­ser und Ar­beits­ma­ter­ial­ien.

IHK-Service zum Thema "Corporate Social Responsibility (CSR)"

Wir haben für Sie Informationen zum Thema CSR zusammengestellt. Neben aktuellem Informationsmaterial finden Sie hier hilfreiche Tipps zu Netzwerken und Initiativen in diesem Bereich. 

Die Webseite www.csr-manager.info informiert über die Weiterbildung und Praxis des CSR-Managements. Es ist eine Seite von CSR-Managern, über CSR-Manager und für Menschen, die sich für CSR-Management interessieren. Sie vermittelt Grundwissen, gibt Einblick in die Arbeit von CSR-Managern und berichtet im CSR-Blog aus dem Umfeld unseres CSR-Netzwerkes.

Weiterbildungsangebote unserer IHK Akademie Mittelfranken (www.ihk-akademie-mittelfranken)

Alle aktuellen Angebote unserer IHK Akademie (Stichworte u.a.: Nachhaltigkeit, Sustainability, Taxonomie)

Förderkredite und Zuschüsse

KfW-Förderung

Die KfW fördert klimafreundliche Aktivitäten in Anlehnung an die EU-Taxonomie mit einem speziellen Kreditprogramm.

LfA-Förderung

Auch die Förderangebote der LfA für Wachstum, Innovation, Energieeffizienz und Umweltschutz unterstützen Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes 2021 neu aufgelegt. Die Förderung der Einzelmaßnahmen erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“).

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
  • Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude, Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 Buchstabe a bis f, gegebenenfalls Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen.
  • Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
    NEU: Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
  • Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit

Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. 
  • Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Über Modul 2 werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. 
  • Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware: Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung: Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. 
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus: Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können.
  • Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten): Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. 
  • Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen: Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Beratungsförderungen

Benötigen Sie intensive Beratung und Begleitung beim Aufbau von Managementsystemen und Berichtsformaten, können Sie staatliche Zuschüsse zu betriebswirtschaftlicher Beratung nutzen. 

Bundesförderung "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Rahmen des Moduls 1 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Im Rahmen des Moduls 2 werden gefördert: Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Bundesförderung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner und informiert ihre Mitgliedsunternehmen über den Ablauf des Förderprogramms. Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind.

Bundesförderung "INQA-Coaching"

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, bei diesem Tempo mitzuhalten. Hier greift INQA-Coaching bei Bedarf unter die Arme: Basierend auf Praxiserfahrungen vorheriger Beratungsprogramme unterstützt INQA-Coaching Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten passgenaue Maßnahmen für das eigene Unternehmen zu finden. Die flexible Beratung nutzt hierzu Digitalisierungsstrategien unter Anwendung agiler Methoden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden: Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). 

EU Taxonomie Navigator: Hilfestellung für Unternehmen

Die EU-Kommission bietet auf ihrer Website den sog. EU Taxonomie Navigator inklusive EU Taxonomie Kompass an. Unternehmen sollen hiermit einfacher herausfinden, was speziell sie in ihrer Branche zu berichten haben.

Der EU Taxonomie Navigator ermöglicht den Nutzern zu überprüfen, welche Aktivitäten in der EU-Taxonomie enthalten sind (taxonomiefähige Aktivitäten), zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und welche Kriterien sie erfüllen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass Mindestgarantien (Sozialstandards) erfüllt sein müssen, damit eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomisch ausgerichtet angesehen werden kann. Der EU Taxonomie Navigator soll auch die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern. Neben der Onlinenutzung des EU Taxonomie Kompass werden dazu auf der Website der EU-Kommission verschiedene Download-Möglichkeiten angeboten. 

Der EU Taxonomie Kompass bietet letztendlich eine visuelle Darstellung des Inhalts der EU-Taxonomie.

Weitere Förderübersichten

Folgende Websites und Beratungsstellen unterstützen - in Ergänzung zu den o. g. Angeboten - bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm:

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick