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Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Der Begriff Basel III bezeichnet ein Reformpaket der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS) für die bereits bestehende Bankenregulierung und Langfristfinanzierung Basel II. Diese Regelungen verwenden Regionalbanken bislang ganz überwiegend als Kreditrisiko-Standardansatz zur Unterlegung der von ihnen ausgegebenen Kredite mit Eigenkapital. 

Bankkredite stellen gerade für kleine und mittlere Unternehmen häufig den einzigen Zugang zu Fremdkapital dar und sind daher von großer Bedeutung für ihre Wachstumsfinanzierung, für ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit gesamtgesellschaftlich auch für die Schaffung von Wohlstand und Beschäftigung. Auch für Start-Ups, deren Geschäftsmodell frühzeitig hohe Investitionen etwa in die Marktdurchdringung erfordert, ist der Zugang zu Fremdkapital elementar. 

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) setzen sich daher seit Jahren für die Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen bei der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht ein. Bei der Umsetzung der geplanten Reformen muss darauf geachtet werden, dass keine zu hohen Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute gestellt werden. Diese könnte sonst dazu führen, dass einzelne Kreditinstitute an die Grenzen der Kreditvergabemöglichkeiten stoßen und somit Kreditlinien für Unternehmen reduzieren müssten.

BIHK-Position: Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken

Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern.
Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht halten wir folgende Aspekte für besonders wichtig:

  • Der praxiserprobte und empirisch fundierte KMU-Faktor muss in seiner aktuellen Form dauerhaft beibehalten werden.
  • Ein hartes Granularitätskriterium von 0,2 % des Retailportfolios darf es nicht geben. Die bisherige Rechtslage soll beibehalten werden.
  • Die Bedingungen für die Immobilienfinanzierung dürfen sich nicht verschlechtern. Eine Erhöhung der Risikobewertung ist für den deutschen Immobilienmarkt abzulehnen.
  • Die bisherige Risikogewichtung für Leasingunternehmen soll beibehalten werden.

Detaillierte Ausführungen finden Sie im gemeinsamen Positionspapier des BIHK mit der HWK und den bayerischen Bankenverbänden:

 
 
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