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Ausgabe 4 Erscheinungsdatum: 2. April 2020 17:30 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Sonderprogramm der LfA Förderbank Bayern: "Corona-Schutzschirm-Kredit"

Die LfA Förderbank Bayern hat aktuell das Sonderprogramm „Corona-Schutzschirm-Kredit“ aufgelegt. Anträge sind über die Hausbanken ab dem 7. April 2020 möglich.

Der Kredit richtet sich an Unternehmen, die durch die Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das Programm bietet eine Haftungsfreistellung für die Hausbank in Höhe von 90 Prozent sowie besonders günstige Zinsen. Kredite sind ab 10.000 Euro möglich. Die Besicherung des Darlehens liegt im Ermessen der Hausbank. Auf persönliche Haftung kann bei Kapitalgesellschaften verzichtet werden.

 

Tipps für das Bankgespräch in der Corona-Krise

Die IHK Nürnberg steht im engen Austausch mit den regionalen Banken vor Ort. Auf unserer Website geben wir Ihnen Hinweise und Tipps wie Sie Ihr Gespräch mit der Hausbank in der Corona-Krise gut vorbereiten. 

 

Lockerung der Grenze für Hinzuverdienst während der Kurzarbeit

Vom 1. April bis 31. Oktober 2020 darf neben dem Bezug von Kurzarbeitergeld eine Nebenbeschäftigung in systemrelevanten Branchen oder Berufen aufgenommen werden. Mit der Einschränkung, dass das Entgelt aus der neu aufgenommenen Beschäftigung zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem verblieben Ist-Entgelt die Höhe des ursprünglichen Verdienstes der Hauptbeschäftigung nicht übersteigt.

 

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