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Muster, Vorlagen und Formulierungshilfen

Muster, Vorlagen und Formulierungshilfen

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Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr

Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr

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Hier finden Sie eins Sammlung von Muster, Vorlangen und Formulierungshilfe zur EU-DSGVO.

  • Meldung des Datenschutzbeauftragten (www.lda.bayern.de)
    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bittet von einer Meldung in Papierform abzusehen und diese auf dem Meldeportals vorzunehmen.
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO (www.lda.bayern.de)
    Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dient als wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DS-GVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).
    Es stellt somit ein wesentliches Element für die Etablierung eines umfassenden Datenschutz- und Informationssicherheits-Managementsystems dar.
  • Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten (www.lda.bayern.de)
    Bei der Aufnahme der Tätigkeit sind Beschäftigte, die mit personenbezogenen Daten umgehen, zu informieren und dahingehend zu verpflichten, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch sie nach den Grundsätzen der DS-GVO erfolgt.
  • Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO (www.ihk-muenchen.de)
    Jeder Verantwortliche hat den betroffenen Personen schon bei der Datenerhebung bestimmte Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu geben. Händler müssen insb. zu Kundenkarten Informationen zur Datenverarbeitung zur Verfügung stellen. Die betroffenen Personen (z. B. Kunden) haben auch das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.
  • Formulierungshilfen für Websitebetreiber nach den Vorgaben der DSGVO (www.uni-muenster.de)
    Websites speichern inzwischen immer mehr Daten von Usern. Nicht nur durch Formulare oder Shop-Systeme, sondern auch über verschiedene eingebundene Tools und Funktionen (z. B. Google Analytics oder Facebook) werden Daten von Besuchern verarbeitet. Über die Nutzung und Speicherung der Daten muss der User laut DSGVO informiert werden.
  • Auftragsverarbeitung (www.lda.bayern.de)
    Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO.
    Sobald Sie Dienstleistungen (z. B. Buchhaltung) in Anspruch nehmen, um personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Unternehmen verarbeiten zu lassen, ist ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich.
  • Datenschutzverletzungen, Meldung einer Datenpanne (www.lda.bayern.de)
    Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z. B. zu Personal- oder Kundenkartendaten), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde ist im Regelfall darüber innerhalb von 72 Stunden in Kenntnis zu setzen, betroffene Personen dagegen nur bei vorliegendem hohem Risiko (was eher selten der Fall ist).

 

 
 
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