Rund um den IHK-Beitrag
Wer zahlt wie viel Mitgliedsbeitrag - und warum? Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum IHK-Mitgliedsbeitrag und Formulare für alle Ihre Anträge rund um den Beitrag.
Gesetzliche Mitgliedschaft und Beitragspflicht
Vom Einzelunternehmen über den Mittelständler bis zum Weltkonzern sind alle Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel und Dienstleistungen per Gesetz Mitglied in der IHK. Somit sind sie Teil einer vielfältigen und solidarischen Gemeinschaft. Verankert ist diese gesetzliche Mitgliedschaft im "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (PDF, nicht barrierefrei, 181 KB)" (PDF-Datei, 182 KB) von 1956.
In diesem Gesetz hat der Gesetzgeber den IHKs die Aufgabe übertragen, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet, dass die IHK die Anliegen verschiedener Branchen oder einzelner Betriebe in der Region aufgreift, abwägt und sich für das einsetzt, was für alle das Beste ist. Zusätzlich wurden die IHKs im Laufe der Zeit mit der Ausübung von über 60 hoheitlichen Aufgaben betraut, etwa bei der beruflichen Bildung oder der Förderung von Exporten. Ohne die IHKs müsste der Staat diese Aufgaben übernehmen, ohne dass es für Unternehmen ein Mitspracherecht gäbe.
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, benötigen die IHKs eine ensptrechende Finanzierung: Im Rahmen der gesetzlichen Mitgliedschaft werden die Kosten der Industrie- und Handelskammer durch Beiträge (ca. 70 Prozent der Einnahmen) und Gebühren (ca. 30 Prozent der Einnahmen) gedeckt. Die Höhe der Beiträge wird von den gewählten Unternehmerinnen und Unternehmern in der IHK-Vollversammlung festgelegt. Durch eine Umlage zahlen dabei leistungsfähige Unternehmen mit hohen Gewinnen entsprechend mehr als kleinere Unternehmen.
IHK-Zugehörigkeit tritt für Unternehmen ein, wenn sie objektiv gewerbesteuerpflichtig sind und im Bezirk der IHK eine Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten. Das regelt § 3 IHK-Gesetz. Für zahlreiche Unternehmer besteht jedoch trotz Zugehörigkeit zur IHK eine Beitragsfreiheit (z.B. bei neu gegründeten Unternehmen oder Unternehmen mit geringem Ertrag).
Fragen rund um den IHK-Beitrag
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 2. August 2017 zur Verfassungsbeschwerde gegen die Beitragspflicht für IHK-Pflichtmitglieder (PDF, 105 KB, nicht barrierefrei)
- Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 zur Verfassungsbeschwerde gegen die Beitragsspflicht für IHK-Pflichtmitglieder (PDF, 321 KB, nicht barrierefrei)
- Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (PDF, 136 KB, nicht barrierefrei)
- ABC der IHK-Beitragspflicht (PDF, 122 KB, nicht barrierefrei)
- Muster-Beitragsbescheid für Handelsregister-Unternehmen (PDF, 167 KB, nicht barrierefrei)
- Muster-Beitragsbescheid (für Kleingewerbetreibende) (PDF, 498 KB, nicht barrierefrei)
- Infos für Photovoltaikanlagenbetreiber (PDF, 62 KB, nicht barrierefrei)
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RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster
Leitung Referat Beitrag, Firmendaten, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht
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