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Sachkundeprüfung: Immobiliardarlehensvermittler/in (§ 34i GewO)

Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO).

Seitdem müssen Immobiliardarlehensvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34i  der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den § 34i genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.

In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung nach §34i (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt. Informationen zum Erlaubnis-Verfahren finden Sie in unserem Geschäftsbereich Recht | Steuern.

Hinweis

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach §3 Abs. 5 (ImmVermV) ist nur schriftlich möglich:

  • durch Vorlage der Erlaubnis nach §34d Abs. 1, § 34e Abs. 1, §34f Abs. 1 oder §34h Abs. 1 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung oder einem nach § 19 Abs. 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gleichgestellten Abschluss oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung nachzuweisen.
Hinweis

Anmeldung

Pro Prüfungstermin kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden.

Sie können sich für die Prüfung mit unserem PDF-Formular anmelden (PDF-Dokument, 57 KB) (PDF, nicht barrierefrei, 144 KB)

Die praktische Prüfung findet bei bestandener schriftlichen Prüfung am nächsten Werktag statt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungseinladung. Diese erhalten Sie spätenstens 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.

Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren nach Versand der Einladung zu entrichten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

Nach Prüfungsbeginn oder Nichterscheinen sind 100 % der Gebühr fällig.

Prüfungsablauf

Hier finden Sie alle Informationen zum Prüfungsablauf. (PDF, nicht barrierefrei, 88 KB)

Schriftliche Püfung – Digital: Bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken findet der schriftliche Prüfungsteil digital in unserern Räumlichkeiten statt. Hier können Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen.

Praktische Prüfung: Hier finden Sie die Fallvorgaben sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil. 

Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Unter folgendem Link finden Sie § 4 "Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen" (Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung -ImmVermV). Dort finden Sie eine Übersicht von Berufsqualifikationen die der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ gleichgestellt sind. § 4 ImmVermV - Einzelnorm

Mit einer Kopie der Berufsqualifikation können Sie direkt einen Antrag auf Erlaubnis bei der IHK München stellen.

Gewerbeerlaubnis

Die IHK für München und Oberbayern ist zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis. Unter www.ihk-muenchen.de/immobiliardarlehensvermittler erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag hochladen.

Webcode: P868