Ökodesign
Ökologische Anforderungen an nachhaltige Produkte
ÖkodesignÖkodesign bezeichnet die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Damit verbunden ist das Ziel, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz bestimmter Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Auch der Aspekt Ressourceneffizienz mit Fokus auf Reparierbarkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten gewinnt zunehmend an Bedeutung.
- Folglich wird der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet: von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung des Produkts.
- Auch die Umweltauswirkungen werden umfassend einbezogen.
- Verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung sollen das Ziel der Richtlinie gewährleisten.
- Die Hersteller oder Importeure in die EU müssen mit der CE-Kennzeichnung nachweisen, dass Sie die Ökodesign-Richtlinie einhalten.
Als Teil einer europäischen Strategie für nachhaltige Produkte – Sustainable Products Initiative (SPI) - wurde am 18.7.2024 die Ökodesign-Richtlinie durch die Ökodesign-Verordnung abgelöst.
Die Ökodesign-Richtlinie wurde bisher mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Die produktspezifischen Ökodesign-Anforderungen werden jeweils in Durchführungsverordnungen durch die Europäische Kommission festgelegt.
Im Januar 2026 hat die Bundesregierung das von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegte Gesetzespaket zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen beschlossen.
Kabinett beschließt neue Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung | BMWE. DIe Vorabfassung kann hier eingesehen werden:
Drucksache 21/5141 Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“
Das vorgelegte Gesetz hat zum Ziel, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform sind.
Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, alle Produkte möglichst nachhaltig und kreislauffähig zu gestalten, um eine Entwicklung vom linearen hin zum zirkulären Wirtschaftsmodell zu erreichen. Dadurch soll der Anwendungsbereich von primär energieverbrauchsrelevanten Produkten auf fast alle Produkte ausgeweitet werden. Wenige Ausnahmen sind beispielsweise Fahrzeuge und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie). Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien.
Neue Anforderungen an Produkte sind u.a.:
- Langlebigkeit
- Wiederverwendbarkeit
- Nachrüstbarkeit
- Reparierbarkeit
- Rezyklatanteil
- Wiederaufbereitung und Recycling
- CO2- und Umweltfußabdruck
- Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses
Eine Produktliste sowie weitere Informationen zum Ökodesign finden Sie unter: Produktliste - Europäische Kommission (europa.eu)
In diesen Bereichen geht das Ökodesign weit über die bisherige Regulierung hinaus. Der Kreislaufgedanke und die Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle, da bereits das Design von Produkten entscheidend für die Wiederverwertung oder das Recycling ist. Der gesamte Lebenszyklus tritt in den Fokus, zudem wird die Produktverantwortung der Hersteller erweitert: Mit der Dokumentation von nachhaltigkeitsrelevanten Produktinformationen mittels digitalem Produktpass, beispielsweise zu deren Reparierbarkeit. Der Batteriepass stellt hier für 2026 die erste Umsetzung für neu angeschaffte Batterien dar.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung geht ein hohes Maß an Anpassungsbedarf für die Unternehmen hinsichtlich u. a. Designvorgaben, Forschung, Prozessänderungen, Aufwänden für Dokumentation und digitaler Schnittstellen einher. Dennoch kann diese Entwicklung zu einer größeren Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt führen, zeitgleich für mehr Transparenz. Nicht nur gegenüber Verbrauchern und innerhalb der Lieferkette und v. a. Entsorgern, sondern auch gegenüber den eigenen Prozessen.
Überblick über die geltenden Vorschriften und die betroffenen Produktgruppen
- Marktaufsicht: BAM - Marktüberwachung
- Produktgruppen: BAM - Produktgruppen
- Produktdatenbank EPREL: BAM - Produktdatenbank EPREL
- Nachhaltigkeitsanforderungen und Reparierbarkeitsindex: BAM - Material- und Ressourceneffizienz
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bietet weiterführende umfassende Informationen zu den Anforderungen, u.a. auch einen Fragen und Antworten (FAQ) Bereich: BAM - Ökodesign / EU-Energielabel
Weitere Hintergründe: Ökodesign-Verordnung | Umweltbundesamt
Vorgaben zur Produktsicherheit
Weiterführende Informationen zur allgemeinen Produktsicherheit finden Sie hier: Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung | IHK Nürnberg für Mittelfranken
DIHK Merkblatt Ökodesign Verordnung (Stand 02/2026)
-
Dr. Marcus Seitz
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
-
Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
-
M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
Webcode: P1263