Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Elektrotechnik
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Schritte zur erfolgreichen Prüfung
1. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllen
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (siehe auf §3 der Prüfungsverordnung):
- Zulassung zum 1. Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis, oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis. - Zulassung zum 2. Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- erfolgreiche Teilnahme am ersten Prüfungsteil vor nicht mehr als 5 Jahren
- zusätzlich zu den Zeiten, die bei Punkt 1 gefordert sind, ein weiteres Jahr Berufspraxis - Allgemeine Voraussetzungen für eine Prüfung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken
- Die Prüfung wurde nicht bereits bei einer anderen IHK begonnen oder erfolgreich abgeschlossen
Hinweis: Die geforderte Berufspraxis muss „einschlägig“ sein, also wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik“ aufweisen (zu finden unter § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung). Alternativ kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er die nötigen berufspraktische Qualifikationen erworben hat.
2. Beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung
Um sich für die Prüfung anmelden zu können, benötigen Sie von uns einen Bescheid darüber, dass Sie zugelassen sind. Sie können die Zulassung online bei unserer IHK beantragen. Füllen Sie dazu unser Online-Formular aus und hängen Sie alle benötigen Nachweise (Berufspraxis, Abschlusszeugnisse, etc.) an:
zulassungen@nuernberg.ihk.de
Sie können den Zulassungsantrag auch als PDF herunterladen.
3. Melden Sie sich zur Prüfung an
Sie haben den Zulassungsbescheid erhalten und fühlen sich für die Prüfung gut vorbereitet? Dann melden Sie sich jetzt zu einem Prüfungstermin an!
Die Prüfungstermine für Teil 1 und Teil 2 sind bundeseinheltich geregelt. Die Prüfungen finden zwei Mal im Jahr statt. Folgende Termine stehen bereits fest:
Termine 1. Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ | 2. Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen": | |
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2. und 3. Mai 2024 6. und 7. November 2024 29. und 30. April 2025 5. und 6. November 2025 29. und 30. April 2026 5. und 6. November 2026 | 15. und 16. Mai 2024 (Fachgespräche zwischen 3. und 6. Juni 2024) 12. und 13. November 2024 (Fachgespräche zwischen 15. und 19. November 2024) 15. und 16. Mai 2025 (Fachgespräche: noch keine Termine) 11. und 12. November 2025 (Fachgespräche: noch keine Termine) | |
Um sich anzumelden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie finden hier immer das Anmeldeformular für die nächstmögliche Prüfung. Die Anmeldeformulare für die Prüfungstermine werden spätestens zwei Monate vor Anmeldeschluss auf dieser Seite veröffentlicht:
Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung (PDF, nicht barrierefrei, 365 KB)
Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung (PDF, nicht barrierefrei, 352 KB). Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen.
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit für den 1. Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basis-Qualifikationen" 235,00 Euro und für den zweiten Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" 252,00 Euro (schriftlicher Teil) und 100,00 euro (mündlicher Teil). Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet.
Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung
Downloads
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall (PDF, 89 KB, nicht barrierefrei)
- Microsoft Word - Anm_Nov24.doc (PDF, 365 KB, nicht barrierefrei)
- Microsoft Word - Anm_WH_Nov24_ab160724.doc (PDF, 352 KB, nicht barrierefrei)
- Zulassungsantrag-Meister.pdf (PDF, 63 KB, nicht barrierefrei)
Webcode: P431