Das MediationsZentrum der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Das IHK-MediationsZentrum ist ein Angebot der IHK Nürnberg für Mittelfranken für die außergerichtliche Streitbeilegung von Wirtschaftskonflikten und bietet einen umfassenden Service im Bereich der Wirtschaftsmediation an. Das MediationsZentrum wurde bereits im Jahr 2007 in der IHK eingerichtet.
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
Die Parteien, deren Rechtsanwälte und der Vermittler treffen sich zu einem Gespräch am "runden Tisch" außerhalb des Gerichts. Zunächst werden alle Bedürfnisse und Interessen erörtert. Danach geht es daran, gemeinsam Lösungen zu finden. Dabei hilft der Vermittler mit Geschick und Fingerspitzengefühl, ein maßgeschneidertes Verhandlungsergebnis zu erreichen. Die Anwälte achten darauf, dass die Rechte ihrer Mandanten gewahrt bleiben.
Der Zivilprozess vor dem Gericht wird so lange auf "Stand-by" gestellt. Einigen sich die Parteien, wird das Ergebnis in einem rechtsverbindlichen Vertrag schriftlich festgehalten. Damit endet dann auch das gerichtliche Verfahren. Sollte es auf diesem Wege zu keiner Einigung kommen, wird der Prozess vor Gericht fortgesetzt.
Mediation kann eine effektive und kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit sein, denn sie ist:
schnell Mediationsverfahren kennen keine zweite Instanz und können oft in einer Sitzung mit einer Vereinbarung beendet werden.
kostengünstig Bei höheren Streitwerten ist die Mediation für gewöhnlich erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen.
individuell In einem Gerichtsverfahren beschränken sich die Erörterungen auf die einmal eingenommenen Rechtspositionen. Dagegen fließen in die Vertragsverhandlungen einer Mediation alle Bedürfnisse und individuellen Ansprüche der Parteien ein. Im Gegensatz zu einem Urteil bestimmen die Kontrahenten das Ergebnis selbst.
berücksichtigt Geschäftsbeziehungen Die einvernehmliche Streitbeilegung bietet gute Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Eine „Frontenverhärtung“ wird vermieden und die Parteien können sich im wahrsten Sinne wieder richtig vertragen.
diskret Mediationsverfahren sind – anders als die meisten Gerichtsverfahren – nicht öffentlich. Konflikte können so diskret gelöst werden.
interessengerecht Ein Gericht kann einer Partei nur das zusprechen, was sie beantragt hat. In der Mediation können jedoch für beide Parteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die noch nicht erwogen worden sind.
Die Mediation stellt ein unkompliziertes, grundsätzlich jederzeit einsetzbares Verfahren dar, um Konflikte rasch und effizient zu lösen. Mit unserem MediationsZentrum eröffnen wir gerade mittelständischen Unternehmen eine Möglichkeit, dieses Instrument kostengünstig wahrzunehmen.
Das IHK-MediationsZentrum
berät Mitgliedsunternehmen über alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten,
stellt Musterklauseln für Mediationsverfahren zur Verfügung,
bietet eine Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an,
unterstützt in geeigneten Fällen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren,
benennt auf Anfrage kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und führt einen Mediatorenpool,
administriert Mediationsverfahren nach der hiesigen Verfahrensordnung des MediationsZenrtrums
und stellt bei Bedarf Räumlichkeiten für Sitzungen zur Verfügung.
Bei Konflikten können Sie mit Ihrem(n) Kontrahenten grundsätzlich jederzeit eine Mediationsvereinbarung schließen. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag aufzunehmen, weil im Streitfall die Gegenseite häufig nicht mehr bereit ist, auf Vorschläge des Vertragspartners einzugehen.
Das IHK-Mediationszentrum ist aufgrund seiner Verfahrensordnung zuständig für alle Streitigkeiten, die einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen. Mindestens eine Partei muss einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer angehören.
Weitere Voraussetzungen zur Einleitung und Durchführung eines Mediationsverfahrens beim IHK-MediationsZentrum sowie zu dessen Ablauf, können der Verfahrensordnung (PDF, nicht barrierefrei, 210 KB) entnommen werden.
Das MediationsZentrum erhebt je nach Streitwert eine einmalige Verfahrensgebühr in Höhe von 75,- bis 2.500,- EUR. Darüber hinaus können weitere Kosten in Form von Auslagenersatz für Porto, Raummiete, Getränke usw. entstehen. Der Mediator erhält ein Zeithonorar, das sich nach der Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums richtet, sowie Ersatz seiner Auslagen. Nähere Einzelheiten können unserer im Internet veröffentlichten Kostenordnung (s. Anlage zur Verfahrensordnung) (PDF, nicht barrierefrei, 210 KB) entnommen werden.
Sie interessieren sich für eine Mediation? Nehmen Sie Kontakt auf!
Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht