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Gewerberecht | Handwerksrecht

Information

Rechtliche Grundlagen für Ihre Selbständigkeit - Informationen rund um die Gewerbeanmeldung und ggf. bestehende besondere Erlaubnispflichten

Jede Aufnahme einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit, unabhängig davon ob Sie sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, ist anzeigepflichtig, d. h. Sie müssen das entsprechende Gewerbe anmelden. Selbst wenn Sie nur ein paar Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Maßgeblich ist, dass Sie diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben und eine Gewinnerzielung anstreben. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die freien Berufe sowie Land- und Forstwirte.

Das Gewerbe wird bei der Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamts oder der Gemeindeverwaltung angemeldet und zwar dort, wo sich Ihre künftige Betriebsstätte befindet. Verschweigen Sie dem Gewerbeamt Ihre Selbstständigkeit, droht ein Bußgeld.

Eine Anmeldung Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei der IHK ist nicht erforderlich. Die Daten der Gewerbeanmeldung werden uns aufgrund § 14 Abs. 9 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) übermittelt.

Gewerbefreiheit mit Ausnahmen

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Doch es gibt viele Ausnahmen von dieser Regel. Für eine Vielzahl von Gewerbeanmeldungen wird eine Erlaubnis benötigt bzw. müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Gewerben zählen u. a. der Betrieb einer Fahrschule, eines Pfandhauses, die Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Bewacher.

Informationen zur Erlaubnis und Voraussetzungen im Bereich Versicherungen, Finanzen, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler sowie Bauträger und Baubetreuer und Automatenaufsteller haben wir unter dem Stichwort "Genehmigungspflichtige Gewerbe" zusammengestellt.

Ausgewählte Gewerbe, die eine Erlaubnis erfordern, finden Sie ausführlich unter Gewerbeerlaubnisse.

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Gewerbeerlaubnisse / Genehmigungspflichtige Gewerbe

Gewerbeerlaubnisse / Genehmigungspflichtige Gewerbe

In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Für eine Vielzahl von gewerblichen Tätigkeiten wird eine Erlaubnis benötigt bzw. müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Gewerben zählen u.a. Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler, Bauträger, Bewacher etc. Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren finden Sie im Anschluss.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten gewerberechtlichen Zulassungsvoraussetzungen findet sich auch auf unserer Übersichtsseite "Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z"

Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Soweit der Gesetzgeber eine Erlaubnis für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten verlangt und hierfür eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK.

Übersicht zu den Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen

Die wichtigsten Genehmigungspflichtige Gewerbe im Einzelnen (§ 34 GewO)

Abgrenzung zum Handwerk

Informationspflichten für Dienstleister

Vorgaben der DL-InfoV

Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die zum 17. Mai 2010 in Kraft getreten ist, werden Dienstleistungserbringern besondere Informationspflichten auferlegt.

Durch die DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz gesorgt werden. Dabei sind grundsätzlich alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, auch Freiberufler. Ausnahmen sind in der der Verordnung zugehörigen Richtlinie benannt. Darin werden auch Gruppen aufgezählt, die nicht erfasst werden. Wer unter diese Ausnahmen fällt, muss den Vorgaben der DL-InfoV nicht folgen.

Informationsarten

Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen, und Informationen, die nur auf Anfrage geboten werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Frankfurt am Main.

Webcode: P994