Befähigungszeugnis für "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik"
Die novellierte Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest (§ 40) und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann (§ 39).
Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der IHK Nürnberg für Mittelfranken ausgestellt wird. Dem Onlineantrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt das Befähigungszeugnis auch für Betroffene aus den IHK-Bezirken der IHK für Oberfranken Bayreuth, IHK zu Coburg, IHK Würzburg-Schweinfurt, IHK Aschaffenburg und IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim aus. Für Personen aus anderen Bezirken Bayerns ist die IHK für München und Oberbayern die zuständige Stelle.
Zur Zeit sind leider keine Online-Anträge möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
-
IHK-KundenService
Wir sind gerne für Sie da!
Webcode: P852